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Rechtsschutzversicherung abschließen


gbadmin

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Zitat

Im neuen Kalenderjahr, neuen Rechtsschutz abschließen.

Denken Sie dran, rechtzeitig Ihren Waffenrechtsschutz zu verlängern bzw. gegebenenfalls neu abzuschließen.

Das ZIV-Team erfährt immer wieder von Rechtsschutzanfragen, von Vereinen und einzelnen Sportschützen, die sich erst dann um eine Rechtsschutzversicherung für alle waffenrechtlichen Belange kümmern, wenn es zu spät ist. In der Regel wird nämlich eine Rechtsschutzversicherung den Abschluss eines Versicherungsvertrages ablehnen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits eine Streitigkeit vorliegt. Und bei dem Jahresbetrag von 10,- Euro hat sich dieser schnell finanziell gerechtfertigt, wenn erst einmal Streitigkeiten mit der Behörde auftreten.

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  • 3 weeks later...

Antwort der RSV:

Sehr geehrter Herr Jägermeister

zunächst möchte ich Ihnen gerne ein frohes Neues Jahr wünschen, hierbei vor allem Gesundheit und persönliches Glück!

Diese Nachricht selbst ist als Rundschreiben angelegt, aber so, dass Sie es dennoch (und nur Sie!) mit Ihren persönlichen Daten lesen können.

Mit diesem Spezial-Produkt, wozu Sie auch mich über das Internet kontaktiert haben, befinden wir uns nunmehr im fünften Jahr! Und ich bin stolz darauf, nach wie vor der einzige Anbieter in Deutschland mit diesem speziellen Konzept zu diesem Preis sein zu können! Dank Ihrer Mund-zu-Mund-Propaganda erreichen mich auch jetzt noch immer ungezählte Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet, obwohl das Produkt nach dem ersten Jahr nicht weiter offiziell beworben wurde. Ich bin davon überzeugt, wenn Sie auch weiterhin Ihren Schützenbrüdern und –schwestern (aber auch Ihren Jagdbrüdern) von dem immer noch für Viele unbekannten Produkt erzählen, wird diese Form der Rechtsschutz weiterhin stark nachgefragt werden. Natürlich hatten wir auch schon einige Leistungsfälle, wobei der Verwaltungs-Rechtsschutz mit etwa 60 % Anteil etwas höher lag als der Bereich des Straf-Rechtsschutzes. Dabei ist der Beitrag auch im fünften Jahr mit 10 € unverändert geblieben.

Wie auch die Jahre zuvor möchte ich meinen Neujahrsgruß auch dazu nutzen, Sie daran zu erinnern, dass Ihre Mitversicherung endet, sofern Sie nicht in 2016 erneut den Betrag von 10 € überweisen. Dabei gilt, dass Zahlungen bis zum 15.01.2016 Ihren Versicherungsschutz nahtlos ab 01.01.2016 fortsetzen. Sofern Sie nach dem 15.01.2016 erst überweisen, gilt die Zeit vom 01.01.2016 bis zu Ihrer Überweisung als Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes.

Wichtig! Um diesen Versicherungsschutz so günstig zu halten, haben wir mit diesem Rechtsschutzvertrag in mehrfacher Hinsicht ungewöhnliche Wege beschritten. Sei es, dass Ihr Überweisungsträger als Versicherungsnachweis gilt, sei es, dass es kein Lastschriftverfahren gibt. Ich bin der Einzige, der Ihre Kontaktdaten pflegt und hütet. Ich bin aber aus gleichen Gründen der Vereinfachung nicht in der Lage zu überprüfen, ob Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, oder ob das Geld eingegangen ist (letzteres lässt sich für Sie mit Blick auf den Kontoauszug ebenfalls feststellen).

Beachten Sie daher bitte, dass Sie nur dann den Betrag von 10 € überweisen, wenn Sie nicht einen Dauerauftrag eingerichtet haben. Die Roland Versicherung hatte mich bereits in den letzten zwei Jahren darauf hingewiesen, dass der große Anteil an Überweisungen von jeweils 10 € einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten, wenn ein Mitversicherter aus Versehen doppelt bezahlt. Dieser Aufwand lässt sich bei der Vielzahl an Überweisungen unterschiedlicher Einzahler nicht aufrechterhalten! Zuviel gezahlte Beiträge können daher nicht erstattet werden.

Ich gebe Ihnen nachfolgend Ihre Daten bekannt, die Sie bitte im Falle der Vertragsfortführung für eine Überweisung benötigen:

Zahlungsempfänger: Roland Rechtsschutz AG

Bank : Sparkasse Köln/Bonn

IBAN: DE81 3705 0198 0052 4429 77

BIC/Swift-Code: COLSDE33

Der Überweisungstext lautet unverändert:

01.15.xxx Jägermeister 11xx

Da ich diese Liste manuell führe und sie somit den ursprünglichen Daten entspricht, wie Sie sie mir ursprünglich mitgeteilt haben, weiß ich nicht, ob Sie noch weiterhin an diesen Informationen interessiert sind. Daher bitte ich Sie, mir im Falle keines mehr vorhandenen Interesses eine kurze Antwort per Mail mit dem einfachen Hinweis „Löschen“ zu senden, damit ich Ihre Daten löschen kann und Sie dann auch keine weiteren Informationen mehr von mir erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Franck

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Jepp, das haben wir heute auch bekommen, bezahlt haben wir auch am 04.01.

Und obwohl wir über den BDS und den vdW automatisch  rechtsschutzversichert sind und zusätzlich eine Privat RS haben, setzen wir diese 10 ,- Euro pro Kopf gerne zusätzlich ein.

Nicht unbedingt, weil wir der Ansicht sind, die anderen würden nicht reichen.

Aber diese Versicherung ist ein tolles Angebot und kann die 10,- / Kopf auch nur anbieten, wenn Viele mitmachen.

Deshalb ist das m.E. auch ein Stück Solidarität von Schützen/Waffenbesitzern FÜR Schützen/Waffenbesitzer

und

das ist uns diese Kleinigkeit auch Wert !

 

GP

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