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Waffengesetz - wie sollte es denn sein?


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Hallo zusammen, ich bin der neue.

Nettes Forum habt ihr hier.

Und da hier auch so viele Sportschützen sind werf ich doch einfach mal folgende Frage in die Runde:

Wie sollte das Waffengesetz euerer Meinung nach denn sein?

Gruss aus der Schweiz

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Hallo zusammen, ich bin der neue.

Und da hier auch so viele Sportschützen sind werf ich doch einfach mal folgende Frage in die Runde:

Wie sollte das Waffengesetz euerer Meinung nach denn sein?

Gruss aus der Schweiz

Hallo Kampfhamster!

Bin am Boden gelegen, als ich Deinen Nick hier las. Stelle mir gerade - ob der Hunde- und Katzenbesitzer hier vor, wie Du die Kampftätigkeit eines Hamsters verteidigst!! :D:D:D

..oder hat Dich Dein Hamster kurz vorm Einloggen kräftig gebissen???

:twisted::twisted::twisted:

Was das WaffG betrifft, liberal soll es sein, ohne den Bürger seine Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit zu nehmen.

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Hm aaaaaaalso

Eigentlich kann ich mit dem jetztigen Schweizer Waffengesetz ganz gut leben.

Aber was man verbessern könnte:

- auf Einzelfeuer abgeänderte Vollautomaten gleich behandeln wie Werkshalbautomaten. Meinetwegen auch mit Typenprüfung, so dass ein Rückbau unmöglich ist.

-Laserpointer legal (wieso sind die überhaupt verboten????)

-"Deformationsmunition" wieder legal

-Bedürfnisnachweis für Waffentragschein erleichtern.

Gegenvorschläge?

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Ich bin nicht verwandt mit diesem Kampfhamster.

:)

Hatte ich nicht angenommen... :D

Die Geschichte ist so unglaublich.. und habs dreimal lesen müssen, bis ich echt gecheckt habe, wann wer in welcher Form eine Explosion, Verbrennung und gebrochene Nase ausgelöst hat.

auch das Codewort! "Armageddon"... bin flach gelegen... die 2 Typen sind davon wahrscheinlich meilenweit entfernt :twisted::twisted:

Tja, ohne Deinen Nick, wäre ich nie auf die Idee gekommen das Wort Kampfhamster in die Suchmaschine zu tippen.

..so jetzt ist Ende. Hatte nicht vor Dein Thema mit Homosexuellen und deren Praktiken zu unterwandern.

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Hi Leute,

Das hatten wir doch schon mal in WO, damals hat es mir sogar die Banane des Monats von Bernie eingebracht :-)))

Aber was damals richtig war, kann ja heute nicht falsch sein, daher nochmal:

1. Beduerfnisnachweis weg. Nicht der Staat hat mich nach meinem Beduerfnis zu fragen, sondern ich alleine entscheide als muendiger, unbescholtener Buerger, ob ich eine Waffe will.

2. WBK-Vielfalt weg. Keine Unterscheidung zwischen einzelnen Schusswaffenarten, ihrem Aussehen, Kalibern oder Ladevorrichtungen. Besitzerlaubnis auch fuer Vollautomaten, Einschraenkungen im Bereich des Fuehrens akzeptabel. Keine Mengenbegrenzungen.

3. Sachkundenachweis und Vorstrafenfreiheit als Voraussetzung zum Besitz von Waffen (Analog zu 1) und zum Fuehren der Waffen im befriedeten Besitz.

4. Waffenfuehrerschein als Voraussetzung zum Fuehren von Schusswaffen in der Oeffentlichkeit fuer jeden, der Sachkundig und Zuverlaessig ist. Damit verbunden besonderes Training im Verteidigungssschiessen, Notwehrrecht, Konfliktloesungspsychologie, etc.

5. Reservisten bekommen ihre persoenliche Waffe, wie in der Schweiz, mit nach Hause, haben die Pflicht mit ihr jaehrtlich bestimmte Uebungsstunden zu leisten und erhalten dafuer kostenlos Munition vom Bund.

6. Schwachsinnsverbote wie Wurfsterne, diverse Messer u.v.m. ersatzlos streichen. Verbot des sog. Verteidigungsschiessens ersatzlos streichen.

7. Beibehaltung der Regelungen im Bereich freie Waffe (ab 18 Jahre frei erhaeltlich, ohne weitere Nachweise)

Freies Fuehren von Schreckschusswaffen ab 18, wie bisher. Weg mit dem kommenden "kleinen Waffenschein".

8.

Getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition im Safe, Stufe A. Gemeinsame Aufbewahrung von Waffe und Munition im B-Safe erlaubt, oder "am Mann" (Analog Punkt 3). Aufbewahrungsausnahmen fuer Waffensammler.

9. Strafen fuer Waffenmissbrauch konsequent anwenden, Verbrecher wegsperren.

10. Paintballmarkierer, Softairspielzeuge und anderes Spielzeug, bzw Dekowaffen, sind frei, duerfen frei gefuehrt werden und unterliegen nicht dem WaffG. Je nach Verletzungsrisiko Abstufungen im Mindestalter denkbar (Ab 12, ab 14, ab 18 J.)

11. Abkehr von der Praemisse "Moeglichst wenig Waffen ins Volk", hin zur Praemisse "Gesetzestreue Buerger haben ein Recht auf Waffenbesitz".

So, das war mein 11 Punkteplan. Klingt doch besser, als der Schwachfug, der nach Erfurt aus Berlin kam, oder?

Gruss, Frank

Posted

Ich hätt da noch was nachzutragen:

-der Besitzer alleine hat zu entscheiden wie er die Waffe aufbewahren will.

Ist ja schliesslich mein Grund und Boden.

-Sachkunde nur für Personen, die keinen Wehrdienst geleistet haben.

Sachkunde auf Waffenhandhabung beschränken.

Vollautomaten für Waffensammler wäre okay. Da wär ich dann auch für ein Waffenschrank-Obligatorium.

Posted

Ich hätt da noch was nachzutragen:

-der Besitzer alleine hat zu entscheiden wie er die Waffe aufbewahren will.

Ist ja schliesslich mein Grund und Boden.

-Sachkunde nur für Personen, die keinen Wehrdienst geleistet haben.

Sachkunde auf Waffenhandhabung beschränken.

Vollautomaten für Waffensammler wäre okay. Da wär ich dann auch für ein Waffenschrank-Obligatorium.

Zur Aufbewahrung, ich finde die Regelung mit einem Tresor durchaus sinnvoll, weil er ja hauptsächlich dazu da ist, die Waffen und die Munition vor dem Zugriff unberechtigter zu Schützen, allerdings einen Tresor der Euro Norm Klasse halte ich für Übertrieben.

Zur Sachkunde, auch diese halte ich für Notwendig es gibt nichts schlimmeres als einen unerfahrenen nicht mit der Waffe und deren Handhabung vertrauten Waffenbesitzer, er würde sich selbst und alle anderen auf dem Schiesstand unnötig gefärden.

Bei dem Punkt der Vollautmatischen Waffen gebe ich dir Recht.

Posted

ja, genau, vor dem Zugriff Nichtberechtigter zu schützen.

Wie genau der Waffenbesitzer das tun will sollte man doch auch ihm überlassen. Kann man ja eh nicht kontrollieren.

In der Regel ja auch schon ein abschliessbarer Schrank oder Abzugsschlösser.

Posted

Yep, Promillo hat Recht. Stimme allen Punkten zu.

Wichtig wäre vor allem, daß Sicherheitsbedenken durch Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit Rechnung getragen wird, und die einem freiheitlichen Staat systemfremde Bedürfnisprüfung verschwindet.

Um polizeilichen Bedenken Rechnung zu tragen, könnte ich evt. auch akzeptieren, daß Waffenbesitzer - wie Kfz-Besitzer - zentral registriert werden, damit die Polizei weiß, womit sie's eventuell zu tun kriegt, wenn sie zu einem Ehestreit mit betrunken randalierendem Mann gerufen wird.

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