Jump to content

WAFFENRECHTLICHE UNTERSUCHUNGEN: Keine Spielzeuge


Jägermeister

Recommended Posts

Zitat

Der Umgang mit Schusswaffen erfordert besondere Verantwortung. Zu schnell können Menschen in Gefahr geraten oder Schaden erleiden. Der Gesetzgeber fordert daher  in bestimmten Fällen ,eine waffenrechtliche Untersuchung. TÜV NORD Mobilität bietet entsprechende Untersuchungen an.

http://www.tuev-nord.de/de/weitere-dienstleis/waffenrecht-10857.htm

Link to comment
Share on other sites

vor 7 Minuten, Immerbadisch sagte:

3-5 Stunden, das ist ausreichend Zeit für eine Bekehrung.Das Ziel muss nämlich sein, dass der Gutachter danach dann selbst in einen Schützenverein eintritt

und/oder Jäger/Waffensammler wird.:)

Tja - und wenn du beim Reaktionstest durchfällst, hast du wohl gleich ein Fahrverbot oder Nachschulung o.  ä. an der Backe  - -  so schafft man sich Kunden

Link to comment
Share on other sites

vor 11 Minuten, Der Reservist sagte:

Tja - und wenn du beim Reaktionstest durchfällst, hast du wohl gleich ein Fahrverbot oder Nachschulung o.  ä. an der Backe  - -  so schafft man sich Kunden

Als 18-25 Jähriger, nur um die geht es ja gerade , haben mit Sicherheit eine gute Reaktion.

Wir sollten die 18-25 Jährigen Anwärter, wenn wir denn welche kennen, deshalb vorab rhetorisch schulen.

Link to comment
Share on other sites

vor einer Stunde, Der Stenz sagte:

So sieht's bei den österreichischen Freunden aus:

http://www.kfv.at/serviceangebote/waffenrechtliche-verlaesslichkeitspruefung/

Fehlermeldung: Die Seite kann nicht angezeigt werden.

Grüße

Gunfire

 

Hab das jetzt auf 2 anderen Rechnern versucht: geht nicht!!! KEIN ÖSI-Blocker!

Edited by Gunfire
Nachtrag
Link to comment
Share on other sites

@ Reservist :ich bin zu 100% bei Dir!

Ein "Reaktionstest für einen Legalwaffenbesitzer" ist auch völlig dämlich  und diese Pseudountersuchung ist genauso dämlich und von daher völlig Banane.

"Wenn Du nämlich schneller als Dein Schatten Deine Waffe aus dem Holster  ziehen kannst, bist Du zwar Lucky Luke, hast Dich beim zuständigen Psychoonkel aber sofort disqualifiziert"..war ein Spass.

Leute, freut Euch trotzdem auf das neue Jahr und feiert schön rein! Gemeinsam sind wir stark!Danke, dass ich bei Euch mitmachen darf!

Gruss von Immerbadisch   

 

Link to comment
Share on other sites

Dachte der TÜV Nord macht diese Test nicht mehr, nach meinen Kenntnissatnd sollen die das eingestellt haben.

Bei uns läuft das über einen Amtsarzt, und sieht wie folgt aus:

benötigte Unterlagen:

Für die fachpsychologische Untersuchung wird benötigt:

  • Vom Klienten unterschriebene Einverständniserklärungen zum Erhalt von Informationen bei der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde, beim behandelnden Arzt zu der Krankenakte sowie bei der Krankenkasse,
  • biografische Daten des Klienten (fünfseitiger Datenbogen),
  • Daten der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (zweiseitiger Erhebungsbogen zur Rechtmäßigkeit der Untersuchung, zum bisheriger Waffenbesitz und zu Eintragungen im polizeilichem Führungszeugnis),
  • Daten der Krankenkasse (zweiseitiger Erhebungsbogen),
  • Daten des behandelnden Hausarzt über relevante Vorerkrankungen des Klienten (vierseitiger Fragebogen),
  • Quittung des Bürgerservices der Stadtverwaltung über die Einzahlung der Gebühr von 180 Euro.

Die gesamte Begutachtung dauert vier bis fünf Stunden. Sie beinhaltet einen standardisierten Persönlichkeitstest und eine Exploration, also ein diagnostisches Gespräch zwischen Gutachter/in und Klient. Thema ist neben dem psychologischen Entwicklungsstand auch die Sozialanamnese.

Link to comment
Share on other sites

Wenn ich mir diese Psychiater angucke, die Gleichen, die auch Kindsmörder und andere nicht gesellschaftsfähige Figuren als geheilt entlassen, diese dann aber sofort oder spätestens umgehend wieder zum Täter werden, kann ich über die Politikfuzzis und Beamten, die sich diesen Mist ausgedacht haben, nur den Kopf schütteln, bis ich kotzen muss.

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

vor 14 Stunden, Alaska sagte:

 

  • Daten der Krankenkasse (zweiseitiger Erhebungsbogen)

BITTE WAS??? Das heißt, die komplette Abrechnungshistorie muss dort öffentlich gemacht werden?  Das halte ich für sehr (!) bedenklich. Ich habe des Öfteren gehört, dass - gerade bei Kassenpatienten, die ja keinerlei Abrechnungsdiagnose erhalten - vom (Haus)arzt modifizierte beziehungsweise andere Daten abgerechnet werden, einfach um leichter oder etwas mehr Honorar zu bekommen. Zwar nicht schön, ist aber so. Wenn der dann zufällig eine Kennziffer von deren roter Liste nimmt, dann hast du ganz ohne Zutun Pech gehabt, weil du ja im Nachhinein, eventuell sogar nach Jahren, nie mehr irgendetwas nachweisen kannst, was war oder nicht war. 

Hieße im Umkehrschluss für Privatpatienten dann auch, bestimmte Rechnungen (Psychotheraphie etc) besser nicht mehr bei der PKV einzureichen, wegen einer zukünftigen Gefahr, alles per Einverständniserklärung offen legen zu müssen??  Oder gar nicht erst eine notwendige Therapie anzutreten?  Damit würde man doch genau das Gegenteil von dem erreichen, was man eigentlich will! 

Hast du über diese Geschichte weitere Infos?

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)