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Vereinsführung


Alaska

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Hallo zusammen,

 

ich bin seit ca. 6 Monaten Vize bei uns im Verein und benötige mal fundierte Hilfe zu einem Thema, wäre scön wenn mir da jemand helfen kann.

in zwei Monaten führen wir unsere JV durch, in unserer Satz steht

Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.

Bisher wurde entsprechend rechtzeitig ein Aushang am schwarzen Brett im Vereinsheim gemacht, sowie steht der Termin ja im Jahresplan den jeder sich mitnehmen konnte oder auf der Homepage.

Wie gesagt ich bin gerade dabei mich in diverse Themen der Vereinsleitung einzuarbeiten und bin nun im Netz über folgendes gestolpert

Eine schriftliche Einladung ist auch ohne Unterschrift gültig, wenn die Satzung das nicht ausdrücklich fordert.
Die Ladung muss an die zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds gehen. Adressänderungen, die dem Verein nicht mitgeteilt wurden, verhindern keine gültige Berufung der Mitgliederversammlung. Das Gleiche gilt z.B. für auf dem Postweg verloren gegangene Briefe.

ist dies zwingend erfoderlich alle anschreiben zu müssen oder erfüllt der Aushang auch die geforderten Vorgaben.

Wie handhabt ihr das bei euch in den Vereinen?

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vor 29 Minuten, Alaska sagte:

in zwei Monaten führen wir unsere JV durch, in unserer Satz steht

Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.

Bisher wurde entsprechend rechtzeitig ein Aushang am schwarzen Brett im Vereinsheim gemacht, sowie steht der Termin ja im Jahresplan den jeder sich mitnehmen konnte oder auf der Homepage.

Die bisherige Regelung wird m.E. nicht von der Satzung gedeckt. Aushang am Brett ist nicht ausreichend, im Jahresplan steht zwar der Termin, aber nicht die TOP und es ist nicht sichergestellt, das jedes Mitglied diese Information bekommt.

Also die Einladung per Post verschicken.

Einsparung durch Infopost hat den Nachteil, das fehlerhafte Adressen nicht zurückkommen und die Laufzeit auch mal 2 Wochen betragen kann.

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Das Thema ist bei uns auch gerade aktuell. Laut BGB MUSS die Einladung ZWINGEND schriftlich per Post erfolgen. Und zwar mit der von dir genannten Frist.
Allein in den meisten Einladungen sind schon so viele  Fehler, das die JHV selbst sofort abgeblasen werden könnte.... Aber wie heist´s so schön: wo kein Kläger da kein Richter...

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Vorsichtig mit dem Wörtchen "schriftlich" in der Satzung! Ich habe mal eben einen Screenshot der Satzung gemacht, die ich für den Verein gerade abgeändert und überarbeitet habe:

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Der betreffende Satz ist juristisch einwandfrei und sollte 1:1 so übernommen werden. Dann gibt es kein Theater beim Notar/Registergericht.

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vor 8 Stunden, Jägermeister sagte:

Vorsichtig mit dem Wörtchen "schriftlich" in der Satzung! Ich habe mal eben einen Screenshot der Satzung gemacht, die ich für den Verein gerade abgeändert und überarbeitet habe:

...

Der betreffende Satz ist juristisch einwandfrei und sollte 1:1 so übernommen werden. Dann gibt es kein Theater beim Notar/Registergericht.

Das würde aber eine Satzungsänderung bedeuten ujnd dazu muß er nach der alten Satzung auf jeden Fall schriftlich einladen, die Tagesordnung sowie den alten und neuen Text mit der Einladung mitschicken. Und dann ist die laut Satzung erforderliche Mehrheit für die Satzungsänderung zu beachten, die Änderung dem Registergericht anzeigen usw.

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vor 6 Stunden, Alaska sagte:

Vielen Dank für eure Beiträge, werde das morgen mit dem geschäftsführenden Vorstand entsprechend besprechen und auf die Schriftform pochen.

Jägermeister Danke für deine Ausführung, werde diesbezüglich prüfen ob wir unsere Satzung entsprechend überarbeiten.

TEXTFORM! Siehe erster Satz. Google den Begriff mal, dann wird das klar. Die Textform lässt auch E-Mail zu, die SCHRIFTFORM erfordert zwingend einen Brief.

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vor 6 Stunden, Der Reservist sagte:

Das würde aber eine Satzungsänderung bedeuten ujnd dazu muß er nach der alten Satzung auf jeden Fall schriftlich einladen, die Tagesordnung sowie den alten und neuen Text mit der Einladung mitschicken. Und dann ist die laut Satzung erforderliche Mehrheit für die Satzungsänderung zu beachten, die Änderung dem Registergericht anzeigen usw.

Logo, steht da ja auch. Mist kriegt man aus der Satzung nur raus, wenn man diese ändert. Das ist nun einmal so. Deswegen gleich einen Rundumschlag machen und die gesamte Satzung durchflöhen.

Dazu ist es sehr hilfreich, wenn der Verein über einen Anwalt verfügt. Wenn nicht, kann ich nur dringendst dazu raten, einen Anwalt, der Fachmann im Vereinsrecht ist, zu kontaktieren. In den saueren Apfel muss man kostenmäßig einmal beißen, um die Satzung vernünftig und nachhaltig geradezurücken.

Die teilweise von den Verbänden angebotenen Mustersatzungen sind übrigens ganz schöner Mist! Auch wenn da steht: Vom spezialisierten Anwalt ausgearbeitet, usw. Scheißdreck! Das war rausgeschmissenes Geld.

Wir haben das ja nun gerade durch im Verein. Deswegen sei Folgendes geraten:

  1. Satzung vom Fachmann überarbeiten lassen. Vorher schriftlich fixieren, was der Sinn und Zweck der Satzung sein soll (Stichpunkte) und welche Erfahrungen aus dem Geschäftsbetrieb zusätzlich dadrin geregelt werden sollen.
  2. Zum Anwalt damit.
  3. Zum einreichenden Notar damit und das einmal prüfen lassen (Änderungen UND Satzung an sich).
  4. Die Einladung zur JHV schriftlich einwandfrei verfassen, d.h., die angedachten Änderungen als jeweiligen TOP separat aufführen. Das Bild oben zeigt ein Word-Dokument im Änderungsmodus. Ich habe im jeweiligen TOP erst den alten Passus der Satzung aufgeführt, dann den Neuen mit den Änderungen zum Alten farblich markiert abgesetzt.

Unsere erste JHV wegen der Änderungen wurde nämlich kassiert vom Registergericht, weil nicht ganz richtig zur JHV eingeladen wurde. Es fehlten nämlich besagte TOP mit ausführlichen Hinweisen, wo genau welche Passagen geändert werden sollen. Geht das nicht aus der Einladung hervor, werden die beschlossenen Änderungen (oder der Beibehalt) nicht anerkannt. Deswegen lohnt sich der Aufwand mit der dezidierten Einladung schon.

Wenn Du mir Deine E-Mailadresse per PN schickst, schicke ich Dir gerne mal unsere (neutralisierte) Einladung und die Satzung zu.

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