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Waffenrechtsänderung nach Silvester-Schießereien gefordert


bopper

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Den link hat Sgt. Hartman in Schüsse auf offener Straße gepostet. Ich denke, der ist einen eigenen Thread wert:

http://de.news.yahoo.com/02012006/336/verstaerkte-waffenkontrollen.html

Verstärkte Waffenkontrollen

Berlin (ddp). Nach mehreren Schießereien zum Jahreswechsel mit Toten und Schwerverletzten fordern Polizeiexperten mehr Kompetenzen und eine verstärkte Überprüfung des Schusswaffenbesitzes in Deutschland. Der Bundesverband Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprachen sich am Montag zugleich für eine Änderung des Waffenrechts aus. Nach Polizeiangaben sind in Deutschland schätzungsweise etwa zehn bis zwölf Millionen Schusswaffen zugelassen. Eine offizielle Statistik gebe es nicht, beklagte der Waffenexperte der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Wolfgang Dicke.

Das Gesetz vom Oktober 2002 habe zwar schon eine bessere Regulierung des Waffenhandels hierzulande ermöglicht, aber die Polizei stoße immer wieder auf Probleme bei der Kontrolle, kritisierte Dicke. In manchen Bundesländern liege die Zuständigkeit bei der Polizei, in anderen bei Verwaltungsbehörden.

Obwohl der illegaler Waffenhandel seit dem Fall der Mauer ein Problem sei, sei die Zahl vom Schusswaffen insgesamt in Deutschland deutlich zurückgegangen. Dicke sagte: «Im Vergleich zum Anfang der siebziger Jahre liegt das Niveau heute bei einem Drittel der damaligen Menge.» Der Waffenexperte verlangte, den Kampf gegen den illegalen Waffenhandel mit dem gegen die organisierte Kriminalität zu verbinden. Die Mehrheit der illegalen Waffen kommt nach Polizeiangaben aus Südosteuropa.

Nach den Worten von BDK-Sprecher Bernd Carstensen muss das Waffenrecht geändert werden. Obwohl das derzeitige Gesetz "richtig und gut» sei, solle generell die Polizei das Überprüfungsrecht erhalten. «Die Kontrolle der Schusswaffen wäre dann einfacher zu realisieren», sagte Carstensen.

Nach Einschätzung der Deutschen Polizeigewerkschaft reicht das geltende Gesetz nicht aus. Sprecher Rainer Wendt sagte, es ermögliche keine wirksame Polizeiarbeit. Die Kontrolle der Schusswaffen müsse intensiviert und der Freiverkauf der so genannten Leichtwaffen verboten werden. «Einerseits muss das Gesetz geändert werden, aber andererseits brauchen wir bundesweit 50 000 Polizisten mehr» fügte er hinzu.

Zum Jahreswechsel wurden in Nordrhein-Westfalen und Berlin mehrere Menschen durch Schüsse getötet oder schwer verletzt. In Iserlohn wurden in der Silvesternacht eine 32-Jährige und ihr 23-jähriger Freund auf offener Straße erschossen. In Gelsenkirchen wurde eine Siebenjährige durch Schüssen schwer verletzt. Nach Angaben der Polizei hat der 63-jährige Tatverdächtige gesagt, dass er «zur Freude» in die Luft mit seinem Revolver geschossen hatte. Einen Waffenschein besitzt er nicht. Ebenfalls in Gelsenkirchen schoss ein 17-Jähriger auf seinen 28-jährigen Bekannten. Das Opfer erlitt einen Bauchdurchschuss. In Berlin wurden zwei Männer bei einer Schießerei verletzt.

(ddp)

Na toll, "zehn bis zwölf Millionen" zugelassene Waffen müssen besser kontrolliert werden, damit weniger mit den nicht zugelassenen passiert?

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Nach Auffassung diverser Gerichte muss nur erkennbar sein, wer gemeint war...

Hier aber mal was Positives:

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Autofahrer freigesprochen, der Polizisten als “Wegelagerer” bezeichnete. Die Äußerung ist nach Auffassung der Richter noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, zumindest in der konkreten Situation (Gurtkontrolle).

Bemerkenswert die Urteilsbegründung, so beck-online: Es gehöre zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit jedes Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren.

*Warnung*: Andere Gerichte sind an diese Entscheidung nicht gebunden.

Aus: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/05/02/wegelagerer-keine-beleidigung/

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Jajaja ... jetzt regt Euch wieder ab, ja?

Ich hab mich schon in Sack gekleidet und Asche gebettet und selbst korrigiert .....

@Califax ... Du hast völlig recht - ABER bei solchen Sachen stehe ich immer auf der richtigen Seite einer dünnen Linie ... von Berufs wegen .... das betrifft aber nur die rechtliche und nicht die moralische Seite.

Sag mir lieber mal, was von dieser Zentrifugensache zu halten ist ....

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zum topic:

(zitat):Nach Einschätzung der Deutschen Polizeigewerkschaft reicht das geltende Gesetz nicht aus. Sprecher Rainer Wendt sagte, es ermögliche keine wirksame Polizeiarbeit. Die Kontrolle der Schusswaffen müsse intensiviert und der Freiverkauf der so genannten Leichtwaffen verboten werden. «Einerseits muss das Gesetz geändert werden, aber andererseits brauchen wir bundesweit 50 000 Polizisten mehr» fügte er hinzu.

Nach den Worten von BDK-Sprecher Bernd Carstensen muss das Waffenrecht geändert werden. Obwohl das derzeitige Gesetz "richtig und gut» sei, solle generell die Polizei das Überprüfungsrecht erhalten. «Die Kontrolle der Schusswaffen wäre dann einfacher zu realisieren», sagte Carstensen.

(zitat ende)

.....ja klar brauchen wir 50000 polizisten mehr, ach was red ich 250000 wären noch besser. wie wärs wenn wir ALLE polizisten wären.

was meint der eigendlich mit "freiverkauf....leichtwaffen".was soll das denn sein?

dieser carstensen ist noch besser:"............solle generell die Polizei das Überprüfungsrecht erhalten."ja sicher.....wie wärs wenn wir unsere legalen waffen auf den polizeiwachen aufbewahren.wäre das denn wohl genehm?

derartige polemische sch.... hab ich lange nicht mehr gelesen. aber so funktioniert das eben. polemik und nochmals polemik und immer wieder bröckelt ein kelines stückchen vom hirn des normalen wahlvies und irgenwann haben sie`s dann gefressen und blöken laut: keine waffen im volk,-viiiiiiel zu gefährlich! määääääääh!

:x :x :x :x

und an meine geschätzten mituser:

wie wärs wenn ihr euch in den einzelnen threads mal an den topic halten würdet. wenn ihr zu dem eigendlichen thema nix zu sagen habt, dann laßt es. versabbelt doch nicht jeden thread. das führt nur dazu daß mann die lust am lesen und antworten verliert.

ist nicht böse gemeint, mußte aber mal raus!

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Die sollen mal ihren eigenen Stall aufräumen

Morde u. ä. durch Polizisten und Polizeiwaffen

2.2.1994 Ein 18-jähriger Polizeianwärter erschoß mit seiner Dienstwaffe in Wolfshagen/Kassel seinen Vater im Schlaf. Der Schuß wurde aus nächster Nähe auf den Kopf des Vaters ausgeführt. Der Täter gab an, von seinem Vater jahrelang gedemütigt worden zu sein.

8.3.1995 Ein 39-jähriger Hauptkommissar wurde Berlin kurz nach einem Bankraub in einem Spielkasino festgenommen. Bei seiner Vernehmung gab er zwei weitere Banküberfälle zu. Als ihm die Kassiererin das Geld durch die Kassenbox schob, gelang es ihr, die Tatwaffe, die Dienstpistole des Polizisten, in die Kassenbox zu ziehen. Über deren Nummer konnte der Täter ermittelt werden. Als Motiv gab er hohe Spielschulden an.

11.6.1996 Der 37-jährige Polizeibeamte Peter Roth lud seine ehemalige Verlobte Gabriele L. unter dem Vorwand, ihre Ersparnisse in Höhe von mehr als 130.000,- DM gut anzulegen, zum Essen ein, wobei er das Geld erhielt. Während der Rückfahrt in seinem Auto bot er ihr eine Flasche Kakao an, die er zuvor mit einer Überdosis Schlafmittel versetzt hatte, die er an seiner Dienststelle aus beschlagnahmten Beständen gestohlen hatte. Er fuhr mit der tief schlafenden Frau in den Wald und hackte ihr mit dem mitgebrachten Beil den Kopf und die Hände ab und beseitigte dann die Leichenteile. Zu Hause wusch er sich, lockte unter einem Vorwand den Lebensgefährten der Frau aus der Wohnung, den er als Zeugen beseitigen mochte, gab ihm ebenfalls einen gemixten Kakao zu trinken und tötete ihn anschließend auf gleiche Weise. Er wusch sich erneut, hob mit der Scheckkarte der Frau mehrer tausend DM ab und fuhr anschließend mit seiner Dienststelle in einen Betriebsurlaub.

18.6.1996 Ein Tankwart erschoß am frühen Montag in München einen Gangster, der ihn bereits zum dritten Mal überfallen hatte, einmal im Januar und am Sonntag vor der letzten Tat. Bereits unmittelbar nach dem ersten Überfall hatte sich der Tankwart die Waffe illegal besorgt. Bei dem maskiertem Täter handelte es sich um einen Polizeiobermeister, der den Tankwart mit einer gestohlenen Dienstwaffe bedrohte. Der Tankwart handelte daher wahrscheinlich in berechtigter Notwehr.

12.7.1996 Ein Münchner 36-jähriger Polizist wurde wegen Doppelmord verhaftet. Er soll seine frühere Freundin und deren Freund getötet haben. (dpa/ap 20.07.) Nachdem ein Pilzsammler beide Leichen ohne Kopf und Hände aufgefunden hatte, gestand der Polizist gestanden, beide aus Habgier getötet zu haben.

15.3.1997 Ein 39-jähriger Polizist verletze am Freitag morgen im Gerichtsgebäude seine langjährige 33-jährige Lebensgefährtin mit mehreren Schüssen tödlich. Insgesamt feuerte er 2 Magazine á 8 Schuß leer und gab aus einem dritten Magazin einen weiteren Schuß ab. Seine ehemalige Partnerin, die ihn auf Unterhalt verklagt hatte, wurde von 8 Geschossen, ihre Anwältin von 3 Kugeln schwer verletzt. Auf die Richterin, die sich hinter ihren Schreibtisch geduckt hat, feuerte der Täter ebenfalls einige Schüsse. Nach den Gesetzen war er - selbst als Beklagter - berechtigt, das Gericht mit seiner Dienstwaffe zu betreten. Gegen den Polizisten war bereits ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig.

22.3.1997 Ein Darmstädter Polizist überfiel am Freitag eine Bank im Odenwalde und erbeutete dabei rund 16.000 DM. Zuvor hatte der 39-Jährige in Reinheim eine Autofahrerin mit vorgehaltener Waffe gezwungen, ihm ihr Auto zu überlassen. Bei einer Fahndungskrontrolle konnte der Täter verhaftet werden. Zur Tat verwendet er seine Dienstwaffe. Als Motiv gab er seine schwierige finanzielle Situation an.

24.2.1998 Seit Montag steht ein Polizeihauptmeister der Kriminalabteilung des Offenbach Polizeipräsidiums vor dem Landgericht Darmstadt. Ihm wird vorgeworfen unter Verwendung seiner Dienstpistole und des Dienstautos im Mai 1997 die Volksbank Sprendlingen und eine Bank in Offenbach-Bürgel überfallen und ausgeraubt zu haben. Kurz nach seinem 2. Überfall wurde er festgenommen, da ein Zeuge das Autokennzeichen notiert hatte. Der Täter hat die Überfälle gestanden.

15.4.1998 Ein Beamter des Thüringischen Landeskriminalamtes erschoß bei seiner Amokfahrt mit seiner Dienstwaffe in Süddeutschland einen 25-Jährigen und verletzte einen bayerischen Zivilfahnder durch Schüsse schwer. Motiv für die Tat des LKA Experten war ein Streit, den er mit seiner Ex-Freundin hatte.

Unzulässiger Waffengebrauch durch Polizisten

17.3.1994 Nach einer wilden Verfolgungsjagd erschoß ein 29-jähriger Polizeikommissar in Bad Endorf einen nach einem Unfall gestellten serbischen Asylbewerber. Der Schuß löste sich ,,versehendlich" aus der Dienstwaffe des Polizisten. Der Flüchtige wurde des Diebstahls verdächtigt. Knapp eine Woche zuvor hatte eine Polizistin im oberbayerischen Weiden unter rätselhaften Umständen ihren 38 Jahre alten Kollegen erschossen.

28.5.1994 Vor dem Frankfurter Amtsgericht mußte sich ein Polizist verantworten, der im vergangenem Sommer einen Autofahrer ohne jede Warnung zwei Mal beschossen und schwer verletzt hatte. Der Autofahrer hatte in seinem Wagen mit einer Gaspistole hantiert, das ein Zeuge der Polizei meldete. Laut Zeugenaussage soll der Polizist ohne Anrufen auf den Kfz-Insassen geschoßen und ihn dabei in den Oberschenkel getroffen haben. Als der Getroffene zu Boden ging, habe ihm der Polizist mit einem zweiten Schuß in den Rücken geschoßen. Der Schütze verweigert jede Aussage, sein Kollege stellt den Vorgang völlig anders dar und spricht - entgegen den nachweislichen Verletzungen des Getroffenen - auch nur von einem Schuß. Das Gericht beschloß daher weitere Zeugen zu laden. Der Getroffene ist heute teilweise gelähmt.

15.6.1994 Zum zweiten Mal innerhalb von 3 Wochen stand ein Polizist der Station Bad Homburg wegen ,,rätselhaftem Schußwaffengebrauch" vor Gericht. Bei einer Personenkontrolle auf einem Königsteiner Parkplatz schoß der 29-jährige Polizist aus ungeklärten Gründen durch die Windschutzscheibe des zu kontrollierenden Fahrzeuges und verltzte den 20-jährigen Fahrer an Hals und Kiefer schwer. Die Fahrzeuginsassen erwiesen sich als völlig unverdächtig und an keiner unrechtmäßigen Handlung beteiligt. Die Aussagen des Polizisten über seinen versehentlichen, reflexartigen Schußwaffengebrauch kollidieren mit der Aussagen einer neutralen Zeugin.

8.7.1994 In Hannover wuchsen Zweifel an den Darstellungen über die Umstände, unter denen ein Polizist am vergangenen Donnerstag einen 16-jährigen kurdischen Jungen erschoß. Der Junge klebte illegal Plakate geklebt, als ein SEK der Polizei auftauchte. Ursprünglich hatte die Polizei angegeben, den angreifenden Jungen auf eine Entfernung von etwa drei Meter in vermeintlicher Notwehr erschossen zu haben. Untersuchungen an der Leiche ergaben, daß dem Junge aus einer Distanz von maximal 5 cm in den Rücken geschoßen wurde, als er im Polizeigriff mit auf den Rücken gedrehter linken Hand abgeführt wurde. Wegen des Verdachts, daß hier etwas vertuscht werden sollte, forderten die Parlamentarier des Landtags den Einsatz neutraler Gutachter.

9.2.1996 Ein an den Händen gefesselter Häftling wurde bei einem Fluchtversuch von den begleitenden Justizangestellten erschossen.

15.2.1996 Das Frankfurter Landgericht verurteilte unter Az 73 Js 31496.3/92 einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 DM. Er hatte einem unbewaffnetem Einbrecher, der fliehen wollte - wie er sagte im Reflex - von hinten erschossen.

28.6.1996 Bei einer Fahrzeugkontrolle verletzte ein 27-jähriger Polizist einen 42-jährigen durch einen Schuß mit seiner Dienstpistole schwer. Die näheren Umstände sind noch unklar.

29.7.1996 Nach der Verfolgung eines 18-jährigen mutmaßlichen Autodieb wurde dieser bei einem Handgemenge von einem Polizisten unter bisher ungeklärten Bedingungen erschossen. Die beiden beteiligten Polizisten sind noch nicht vernehmungsfähig.

17.8.1996 Beim Einsatz wegen des Poststellenüberfalls in Gummersbach-Wiehl hat eine 34-jährige Polizeiobermeisterin aus Versehen ihrem Kollegen in den Rücken geschoßen und schwer verletzt. Aus bisher ungeklärter Ursache erschoß sie sich im Anschluß möglicherweise ebenfalls aus Versehen selbst. Die Täter waren unbewaffnet.

6.11.1996 Ein 24-Jähriger aus Eichenzell, der wegen erheblichen finanziellen Problemen seine ehemalige Firma um 450.000 DM erpreßte, wurde von einem Polizisten 3 Stunden später bei der Flucht durch einen Wald erschossen. Der Erpresser trug eine Schreckschußpistole bei sich.

16.11.1996 Ein 34-jähriger Türke aus Fürth/Odenwald wurde in der Nacht zum Freitag durch einen Schuß aus einer Polizeiwaffe getötet. Der Türke war vor einer Polizeikontrolle geflohen. Warum der Türke geflohen war und warum sich der Schuß aus der Polizeiwaffe gelöst hat, ist noch unklar.

24.1.1997 Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte eine 20-jährige Polizistin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Sie hatte einen unbewaffneten Griechen - nach Auffassung des Gerichts - unbegründet erschossen.

8.3.1997 Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen drei Polizisten wegen Verdachts auf ein Tötungsdelikt. Sie hatten nach einer Verfolgungsjagd vor einer Woche einen Autofahrer erschossen, obwohl es keinen Grund für einen Schußwaffengebrauch gab.

24.7.1997 Am Mittwoch erschoß eine Münchner Polizistin einen offensichtlich geistig verwirrten 34-jährigen Mann, der mit einem Messer drohte.

4.11.1997 Das Amtsgericht Osterholz / Scharmbeck verurteilte eine Polizistin wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 7.200 DM Strafe und 5.000 DM Schmerzensgeld an das Opfer. Sie hatte bei einem Einsatz eine unbeteiligte Frau durch einen unabsichtlich abgegebenen Schuß schwer verletzt. Das Gericht bewertete als strafmildernd, daß die Polizistin nur unzureichend an der Waffe ausgebildet worden sei und nur einmal im Jahr Schießtrainig stattgefunden habe. Das Innenministerium Niedersachsens sah bei einer Stellungnahme keine Notwendigkeit für irgendwelche Maßnahmen. Bei den 17.000 waffentragenden Polizisten Niedersachsens käme es jährlich nur zu 2 - 3 ähnlichen Schießunfällen, die zwar bedauerlich seien, aber innerhalb üblicher Größenordnungen lägen.

7.4.1998 Beim unsachgemäßen Hantieren mit seiner Dienstwaffe erschoß ein 21-jähriger Polizist in der elterlichen Wohnung in Hofheim aus Versehen seinen 15-jährigen Bruder.

21.8.1998 Das Stuttgarter Landgericht verurteilte einen 28-jährigen Polizeibeamten wegen gezielten tödlichen Schüssen auf einen 19-jährigen flüchtigen Sittlichkeitsverbrecher wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

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Nach den Worten von BDK-Sprecher Bernd Carstensen muss das Waffenrecht geändert werden. Obwohl das derzeitige Gesetz "richtig und gut» sei, solle generell die Polizei das Überprüfungsrecht erhalten. «Die Kontrolle der Schusswaffen wäre dann einfacher zu realisieren», sagte Carstensen.

Nach Einschätzung der Deutschen Polizeigewerkschaft reicht das geltende Gesetz nicht aus. Sprecher Rainer Wendt sagte, es ermögliche keine wirksame Polizeiarbeit. Die Kontrolle der Schusswaffen müsse intensiviert und der Freiverkauf der so genannten Leichtwaffen verboten werden. «Einerseits muss das Gesetz geändert werden, aber andererseits brauchen wir bundesweit 50 000 Polizisten mehr» fügte er hinzu.

Was, bitte, hat das mit den Schießereien zu tun?

Hätten 50 000 zusätzliche Polizisten irgendwas verhindern? Und was will dieser Mensch für ein "Überprüfungsrecht" haben? Meint der etwa § 36 Abs. 3 WaffG (Überprüfung der sicheren Aufbewahrung)?

Und was sind "Leichtwaffen"?

Diese Heinis versuchen, von ihrer dürftigen Bilanz bei der Bekämpfung von illegalen Waffen abzulenken.

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50000 weitere Beamte zur Kontrolle des WaffG :D . Wieviele brauchen wir den da noch wenn der werte Kollege auch die weiteren Missetaten zum Jahreswechsel "auswertet". Alkoholmissbrauch, Verkehrsdelikte, Schlägereien usw. usf.

Ach ja stimmt, können sie ja nicht, sind ja NUR die "Waffenexperten".

(Dicke, schrieb der nicht mal in der DWJ ?)

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Da kann ich nur zustimmen.

Leider hat unser Vorstand für ein Jahr die Zerlegung unserer Anlage gegen Bares abgesegnet.

Ich habe (als Schlüsselgewaltiger) diesen Trachtenverein auf unserem KW Stand erlebt.

Fragt ein Uniformierter den Anderen: Du, Fritz, wie muß ich denn die Pistole laden ?

Kein Witz, leider Realität.

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