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Doppelbüchse im BDS?


Zylinderbohrung

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Ich trage mich mit dem Gedanken, nach ein paar Gastschießen in verschiedenen Vereinen, einem BDS-Verein beizutreten.  Und bin deshalb die Sportordnung am studieren. Dabei sind mir folgende Disziplinen aufgefallen

Zitat

Disziplin „Jagdgewehr“ (JG)
- Kennziffer 3103 und 3104

Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzellader,
Repetier- und halbautomatische Gewehre handelsüblicher Bauart.

Einzellader im Sinne des WaffG ist wenn immer nur eine Patrone einzeln geladen werden kann, also Repetierer ohne Magazin oder Kipplaufwaffe (bitte korrigieren wenn ich hier falsch liege). Demnach währe also auch eine Doppelbüchse, Drilling Vierling möglich. Ich denke aber nicht, dass das im Sinne des Erfinders war, finde dazu aber auch keine explizite Regel.

Um es auf die Spitze zu treiben, verstehe ich es so, dass man mit der Disziplin unten eine Doppelbüchse in 470 NE anschaffen könnte. Das kann es ja aber irgendwie nicht sein, oder?

Zitat

L 2.02.20 Disziplin „Long Range 2“ (LR 2) - Kennziffer 4902
Zugelassen sind Einzellader, Repetier- und halbautomatische Gewehre.
Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen über Kaliber 9,5 mm /
.375 bis einschließlich Kaliber 12,8 mm / .50

 

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vor 2 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Wie läuft das denn in der Praxis? Trägt die Behörde sowas ein oder braucht es da noch was vom Verband. Ich hab schon sehr, sehr lange nichts eintragen lassen, höre aber die komischsten Geschichten.

Zumindest im LV 8 (Bayern) ist es so, daß der Verein nur bescheinigt, daß eine für die beantragte Waffe geeignete Schießstätte vorhanden ist und die Waffenbefürwortung erteilt ausschließlich die Präsidentin des LV höchstpersönlich. Da hat kein Vereinsfürst was reinzureden!

 

GRUß

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vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte:

Zumindest im LV 8 (Bayern) ist es so, daß der Verein nur bescheinigt, daß eine für die beantragte Waffe geeignete Schießstätte vorhanden ist und die Waffenbefürwortung erteilt ausschließlich die Präsidentin des LV höchstpersönlich. Da hat kein Vereinsfürst was reinzureden!

Also hätte ich in Bayern Pech das zu beantragen, wenn ich z.B. in einem BDS-Verein bin, der nur 25m KW-Bahnen hat? Oder geht es darum, dass der Verband da geeignete Schießstätten hat?

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Ja also....ähm....da sich bisher als DSB-Mitglied nicht die Möglichkeit bot, habe ich mir das nie überlegt. Und jetzt eigentlich auch nur als Regelfrage darüber nachgedacht....aber...hm....HABEN wollte ich schon immer mal sowas!

Bei der gelben WBK musst Du nicht Mitglied des Verbands sein, für dessen Disziplin Du die Waffe kaufst.

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vor 58 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Also hätte ich in Bayern Pech das zu beantragen, wenn ich z.B. in einem BDS-Verein bin, der nur 25m KW-Bahnen hat? Oder geht es darum, dass der Verband da geeignete Schießstätten hat?

Das gilt für Waffen der WBK "Grün".

Für WBK "Gelb" muß die beantragte Waffe nur für irgendeine Disziplin des Verbandes geeignet sein.

 

GRUß

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So, wie ich es sehe geht das klar mit WaffG und AWaffV aber die WaffVV macht jetzt entweder ein Scheunentor auf oder ich bin doof.

Zitat

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.

ähm...ich atme jetzt mal ganz ruhig durch....heißt das, ich nehme ne gelbe WBK und kaufe in deren Rahmen IRGENDWAS, was IRGENDWO auf der Welt zum Sportschießen dient? Big Game Parcours z:B.??

(Ihr wisst schon, wo Papplöwen auf Schienen rumfahren und so). weil...nicht anerkannter Schießsportverband? Das bin ich. Ich bin der SSSSWW, der Super Sport Sauschnell Schießverband Westerwald.

Leider bin ich kein anerkannter Schießsportverband aber ich hab die Disziplin Drilling. Kleine Kugel 30m, Klappfallscheibe Schrot 15m und große kugel 100m.

Das kann so aber nicht sein, oder?

 

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Dein SSSSWW  kann aber leider keine in D genehmigte Schießsprtordnung mit der Disziplin: Big Game Parcours nachweisen. Du kannst aber ALLES was Dein Herz begehrt und Dein Geldbeutel hergibt UND in einer in D genehmigten Schießsportordnung auf Gelb Neu geht käuflich erwerben. Klingt doof ist aber so. Dies ist einigen Verbandsoberen ein Dorn im Auge, den er befürwortet aufgrund SEINER SSPo eine Waffe zum Sportschießen in seinem Verband auf Gelb. Ob der Antragsteller diese dann auch tatsächlich erwirbt, darauf hat er keinen Einfluss mehr. Als Bspl.hier der  VdRBw Beantrage alten Karabiner und kauf mir aber Pö a Pö Unterhebelrepetierer weil ich die cooler finde....:lol: Werden ja bei diversen anderen Verbänden geschossen.;) Rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden.

Edited by Mike57
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vor 1 Minute, Mike57 sagte:

Dies ist einigen Verbandsoberen ein Dorn im Auge, den er befürwortet aufgrund SEINER SSPo eine Waffe zum Sportschießen in seinem Verband auf Gelb.

Das ist so nicht ganz korrekt, für den Erhalt der Gelben WBK muss der Verband dem Mitglied die Sportschützeneigenschaft bescheinigen. Mehr nicht. Damit bekommt man die Gelbe. Eine konkrete Waffe oder Disziplin muss dafür nicht benannt werden.

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vor 7 Minuten, Jägermeister sagte:

Das ist so nicht ganz korrekt, für den Erhalt der Gelben WBK muss der Verband dem Mitglied die Sportschützeneigenschaft bescheinigen. Mehr nicht. Damit bekommt man die Gelbe. Eine konkrete Waffe oder Disziplin muss dafür nicht benannt werden.

Das mag so sein, aber imho steht in den Anträgen vom Verband drinnen für welche Disziplin die Waffe benötigt wird. Das er eine leere Gelbe Pappe bekommt ist klar, nix Voreintrag. Mit Resis und meinem Bspl. brauchst Du da nicht kommen, Ei ich will was wo Ihr nit schieße dud...PDT_Armataz_02_23 Hängt wohl auch damit zusammen das es im VdRBw keine Gebühren für die Bearbeitung gibt.

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vor 7 Minuten, Der Reservist sagte:

Oder Schwedenmauser beantragen ...

Seit wann muss man für den Erhalt einer GELBEN WBK eine konkrete Waffe oder Disziplin nennen?

Verband bestätigt die Eigenschaft nach §14 Abs. 2 des WaffG des Mitglieds und fertig. Danach erhält dieser auf Antrag bei der Behörde eine Erlaubnis nach §14 Abs. 4 des WaffG -> Gelbe WBK.

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vor 3 Minuten, Mike57 sagte:

Das mag so sein, aber imho steht in den Anträgen vom Verband drinnen für welche Disziplin die Waffe benötigt wird. 

Das ist vom Affenrecht nicht gedeckt. Die DSU fordert dies auch nicht. Über den BDS habe ich noch keine Waffe erworben und beim DSB war das vor 2003, deswegen kann ich da heute nichts zu sagen.

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vor 1 Minute, Jägermeister sagte:

Seit wann muss man für den Erhalt einer GELBEN WBK eine konkrete Waffe oder Disziplin nennen?

Verband bestätigt die Eigenschaft nach §14 Abs. 2 des WaffG des Mitglieds und fertig. Danach erhält dieser auf Antrag bei der Behörde eine Erlaubnis nach §14 Abs. 4 des WaffG -> Gelbe WBK.

Es gibt da so einige Verbände (einer?), der hat das mal gern gemocht - ich glaub, der möchte immer noch.

 

Wer beschissen werden will - wird beschissen.

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vor 12 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

ahhh.jetzt! O.K. Ihr habt mir mal wieder über die Straße geholfen!B)

Heißt aber, ich brauche eine in Deutschland gültige Sportordnung die einen Drilling vorsieht. Oder deckt das "Einzellader" ab? Schließlich spielt doch noch die "Plausibilität" eine Rolle.

Drilling (wäre allerdings eine SpO erforderlich), Bockflinten usw. sind Einzellader

Wenn du allerdings sportlich genutzte Kaliber in den Läufen beim Drilling hast ???

Könnte man ja auf die Idee kommen, mit einer Waffe "5 Disziplinen" schießen zu können

Edited by Der Reservist
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vor 2 Minuten, Der Reservist sagte:

Hast lange nicht beantragt?

Nö, will auch eigentlich nix mehr.

10,00 Euronen sind fällig - zumindest hier (wenn sich das nicht schon wieder geändert hat (nach oben?)

Wurde hier imho beschlossen das die RAGen eine Einmalige jährlich Umlage zahlen, aus der sich die Unkosten für den LaBeauftragten decken.

Ich beschäftige mich nicht mehr mit dem Thema, nervt nur.

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