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Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten, Jägermeister sagte:

Steht weder FSD noch SPI drauf.

 

steht auch weder WSV noch GSVBW drauf....jetzt rate mal warum...und ob diese Verbände eine anerkannte und genehmigte SpO haben!

bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten, alzi sagte:

ups sorry, mein Fehler in diesem Fall! ...ist aber auch schnuppe, solange Du die DB in irgendeinem anerkannten Verband mit genehmigter SpO schießen darfst!

da gibts diverse Disziplinen, auch beim BDS und selbst auf der B-Liste des DSB.

Ich habe dazu beim BDS bisher nichts gefunden, was das eindeutig zuläßt. Liste B erschöpft sich bei uns (RSB) bei Unterhebler, fällt also weg. Und bevor hier Verwirrung entsteht: Ich rede von Gelb neu.

bearbeitet von Zylinderbohrung
Geschrieben

und was hindert Dich daran den Rest der B-Liste mal zu lesen? die GANZE B-Liste ist genehmigt!

das ist eine genehmigte SpO!! §14 Abs.4 WaffG........."irgendeine" genehmigte SpO eines anerkannten deutschen Schießsportverbandes......

...hat nicht in diesem thread schon einer diesbezüglich die WaffVwV zitiert?

Geschrieben
vor 4 Minuten, alzi sagte:

es ist eine genehmigte SpO!!

 

mehr verlangt der §14 Abs.4 WaffG nicht............macht doch mal Eure Sachkundehausaufgaben!

Ja was soll ich denn damit? Die Sportordnung kann tausendfach genehmigt sein, wenn es keine Disziplin gibt bei der Doppelbüchsen zugelassen sind nützt sie mir nichts.

  • Mag ich! 1
Geschrieben

ausser dass Du die Möglichkeit ( Beitrag #1) ausschließt, dass sowas in D doch tatsächlich sein kann....sehe ich kein Problem.

für das Unverständnis bzw. die Ungläubigkeit Deinerseits kann ja aber keiner was......... kein WaffG und auch keine SpO!

.....anstatt sich zu freuen....

aber sowas muss ja gründlich und öffentlich diskutiert werden..... wird schon einer schließen .....diese "Lücke".......

....sowas kann ja wohl nicht angehen..... nicht in D.....unglaublich....

(wer in diesem Beitrag Ironie finden sollte...oder Sarkasmus...darf ihn gerne behalten)

Geschrieben

@Zylinderbohrung

Wenn du eine Doppelbüchse in deinem BDS-Landesverband schießen willst, z.B. auf der Landesmeisterschaft, ja, dann brauchst du eine Disziplin im BDS-SpHB, wo sie nicht ausgeschlossen ist. Außer ggf. "Jagdgewehr" kenne ich da nichts, was passen würde. Und ja, "JG" ist wg. der Abbildung im SpHB nicht ohne weiteres rechtssicher.

Wenn du jedoch eine Doppelbüchse just for fun außerhalb der BDS-Sportordnung schießen willst (z.B. im sportlichen Wettbewerb auf Vereinsebene), kannst du getrost - weil WBK gelb - eine x-beliebige zugelassene Sportordnung / Disziplin nehmen, also z.B. irgendwas aus der kompletten Liste B, von welchem DSB-Landesverband auch immer. Vollkommen Banane. Es muß nur EINE genehmigte Disziplin in ganz Deutschland dafür geben.

Jetzt verstanden?

  • Mag ich! 1
Geschrieben
vor 1 Stunde, alzi sagte:

ausser dass Du die Möglichkeit ( Beitrag #1) ausschließt, dass sowas in D doch tatsächlich sein kann....sehe ich kein Problem.

Mein Unverständnis? Und freuen soll ich mich auch noch?

Ja. Besser ich setz 4000€ in den Sand weil mir mein Sachbearbeiter eine Doppelbüchse in 470NE nicht als BDS Disziplin JG durchgehen lässt, als in einem Waffenforum nachzufragen.

Geschrieben (bearbeitet)

Liste B Sachsen? Der DSB hat auf seiner Seite nur den Hinweis, das man die B Listen nur beim jeweiligen Landesverband kriegt und nicht beim DSB. Bei 19 Landesverbänden suche ich da ne weile....

EDIT: Ich hab`s!!!!! Super, Danke Califax!

bearbeitet von Zylinderbohrung
Geschrieben

Der von dir erwähnte Hinweis des DSB ist für Waffen auf grüne WBK!

Niedersachsen wird da z.B. kein Bedürfnis für SC LP 3.03 Großkaliberpistole 2 ausstellen:

Zitat

Kurzwaffe / Mehrlader; Großkaliberpistolen und -revolver im Originalzustand
a ) Selbstladepistolen
b )  Revolver

Kaliber .22 < .50; dem Original entsprechend

PDT_Armataz_02_23

  • Mag ich! 1
  • 2 years later...

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