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Geschrieben

http://www.szon.de/lokales/konstanz/nachrichten/200301080112.html?SZONSID=c8af3bb6538c4394000380b4bd4d48fb

Auszug:

KONSTANZ (sz) - Ein 33-jähriger Pizzeria-Wirt aus dem Bodenseedörfchen Sipplingen muss sich seit gestern vor dem Konstanzer Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Er hatte aus unmittelbarer Nähe auf einen Gast geschossen und diesen so schwer verletzt, dass er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte

„Es war ein sehr lustiger Abend und wir haben viel Campari getrunken“, schilderte der gebürtige Sizilianer gestern vor der 4. Strafkammer des Konstanzer Landgerichts seine Erinnerung an die frühen Morgenstunden des 21. Juni 2002. Damals, gegen 2 Uhr, soll er auf der Terrasse der Pizzeria der „Sipplinger Erlebniswelt“ mit seinem Trommelrevolver Kaliber 44 Magnum aus drei bis vier Metern Entfernung auf den 35-jährigen Gast geschossen, diesen auch unterhalb des Nabels getroffen und schwer verletzt haben.

Nur wenige Zentimeter ging die Kugel an der Wirbelsäule vorbei. Zuvor hatte es noch eine Schlägerei gegeben, an der auch ein nach Österreich geflüchteter Italiener beteiligt war. Zudem war ein Baseballschläger des Wirtes benutzt worden. Freies Geleit hat dem Italiener das Gericht versprochen, falls er zu einer Aussage im Konstanzer Prozess bereit ist.

Der Pizzeriawirt hatte die silberne Smith & Wesson, für die er keinen Waffenschein besitzt, zwei Jahre zuvor in einer jugoslawischen Kneipe in der Nähe der Stuttgarter Königsstraße einem Unbekannten für damals 500 Mark samt elf Kugeln abgekauft. Zunächst, weil sie ihm gefallen habe.

Gegenüber Zeugen hat der Angeklagte sogar geprahlt: „Ein Sizilianer muss für bestimmte Fälle immer eine Waffe haben.“ Diese lag zuletzt in einem Schuhkarton hinter dem unverschlossenen Schiebetürchen seiner Theke. Die Kugeln standen daneben — in einem Eisbecher. Doch einen Probeschuss hätten er und sein Freund nie abgegeben. Man habe mit dem silbernen Colt eher gespielt und ihn immer mal wieder angeschaut.

Derweil ist der übermäßige Alkoholgenuss oder die mögliche Alkoholsucht des Wirtes, der kurze Zeit nach seiner Flucht von der Polizei in Sipplingen festgenommenen wurde, wohl auch in den noch folgenden fünf Verhandlungstagen zentrales Thema. Sie könnten dafür sorgen, dass die Anklage wegen versuchten Totschlags sowie unerlaubten Waffenbesitzes erheblich gemildert wird.

Geschrieben

gut dass ich dort nicht mehr wohne.... :roll:

interessant auch der artikel der dortigen regionalzeitung:

http://www.skol.de/lokales/regionalnachrichten/bodensee/ueberlingen/2430,213246.html

allerdings wird der revolver hier als "halb-automatische Selbstladewaffe" bezeichnet... :?:

war aber wohl doch ein revolver:

Plötzlich sei der Wirt mit der Pistole vor ihm gestanden und habe zweimal abgedrückt. Beim ersten Mal habe es nur "geklickt", beim zweiten Mal habe es einen lauten Knall gegeben. Als er mit der Bauchschussverletzung am Boden lag, sei er noch mehrmals in Magen und Unterleib getreten worden, bis er das Bewusstsein verlor, schilderte der Mann leise die Tat.

Sowohl Täter als auch Opfer können sich nicht erklären, wie es zu einer solchen Eskalation kommen konnte. Der Wirt, der mit einem zurückgerechneten Blutalkoholgehalt von 3,13 Promille noch mit ruhiger Hand gezielt haben soll, räumte die Tat ein, "wenn die anderen das so gesehen haben". Er selbst könne sich an nichts mehr erinnern

3,13 promille? ist der dsb-mitglied? :wink: tschuldigung! :wink:

Geschrieben

stimmt.... ich erinnere mich dunkel... sachdings-äh-kunde.

hatte mir damals schon überlegt, dass es da eigentlich eine extrakategorie geben sollte, da sich die waffe nicht selbst lädt.... abzugsrepetierer? hmmm......

bei mehrschüssigen kurzwaffen ist es ja relativ egal, wie das gesetz die einordnet. aber wäre dann eine revolverlangwaffe ein selbstlader oder ein repetierer?

Geschrieben

@clifford,

es wäre ein Repetierer, da ja die Trommel nicht automatisch, sondern entweder durch den hohen Widerstandes deines Zeigefingers, oder durch das Spannen des Hahns geschieht.

Es gibt da aber eine Ausnahme, der sogenannte Pistolver (siehe Visier Dez.2002)

Geschrieben

aber wenn der revolver laut gesetz ein selbstlader ist, dann kann ein langer lauf und ein schaft daraus doch keinen repetierer machen.

dass der repetiervorgang "nebenbei" beim abdrücken erledigt wird, ist schon eine eigene kategorie wert. oder könnte man mit einem revolvergewehr in repetier-disziplinen starten?

das hässliche mateba-ding in der visier hab ich gesehen. eindeutig ein selbstlader. von ruger gibt es übrigens ein selbstladegewehr in .44 magnum mit trommelmagazin. wurde in dem grossen .44magnum-test in einer der letzen visier-ausgaben verwendet.

Geschrieben

Ein Selbstlader, das sagt schon sein Name, führt selbstständig nach jedem Schuß eine neue Patrone in das Patronenlager ein und ist danach wieder schußbereit.

Wenn sich also deine Trommel nach dem Schuß bewegt und eine neue Patrone läd, dann hast du einen Selbstlader, tut er das nicht, und du mußt es machen, dann ist es ein Repetierer, so einfach ist das.

Geschrieben

jaaahaaaa weiss ich doch.

aber mir geht es doch um die blöde gesetzliche definition. und die sacht ja, ein revolver sei ein selbstlader.

übrigens ist nach deiner definition die gute alte "kurbel-mg" ein repetierer.... :D 8) wo hab ich denn nur meine grüne wbk?

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