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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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Moin, eben gelesen poste es einfach mal 1 x 1 hier zum mitlesen.Ist 15 Std. alt.

hi leute,
ich tue es nur ungern, aber muß euch allen halbautomatenfreunden, vor allem den jägern, ostern versauen!
ihr erinnert euch, das es eine klage gab wegen der eintragung mit 2schuß in die wbk wenn ein halbautomat auf jagdschein erworben wurde?
es gibt jetzt ein 9 seitiges urteil vom bundesverwaltungsgericht in leipzig.
dieses sagt aus, dass halbautomaten mit einem auswechselbaren magazin für jäger, ab jetzt, als verbotene gegenstände eingestuft sind!
mein bekannter der geklagt hat, wird allerdings vor dem verfassungsgericht weiter klagen, da in dem urteil sehr viel blödsinn drin steht.
auch die der klage exemplarisch beigefügten feststellungsbescheide diverser waffen (die jagdliche eignung bescheinigen) des bka ignorierten die richter!
die klage ist noch nicht öffentlich, wird aber in den kommenden tagen öffentlich gemacht.

Der Textschreiber ist hier imho auch angemeldet.

Edited by Mike57
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Just now, Jägermeister sagte:

Verbotene Gegenstände sind im Waffengesetz definiert. Nicht ein HA fällt darunter. Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Es geht nicht um Verbotene Gegenstände, ich habe mir die mittlerweile über 60 Fragen/Antworten dazu reingezogen. Der Kläger wollte ein Grundsatzurteil zur 2 Schuss Begrenzung bei HA für Jagdzwecke "erreichen" da sein SB natürlich NRW darauf bestand. Er hat alle Instanzen bis zu dieser durch. Es ging im übrigen um eine Ruger 10/22.... Das Aktenzeichen ist noch nicht bekannt, wir dann aber gepostet.

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vor 15 Minuten, Jägermeister sagte:

Steht aber in dem Post drin. Wer anderen Leuten vorwirft, Blödsinn zu schreiben, sollte nicht mit falschen Begrifflichkeiten blödsinnig um sich schmeißen!

Na,Na, Na, wo habe ich Blödsinn geschrieben? Der liebe Poster hat sich imho unglücklich Ausgedrückt oder aber das Bundesverwaltunsgericht hat den Bullshit so in der Urteilsbegründung rein geschrieben. Wer BKA Feststellungsbescheide nicht akzeptiert, hat so oder so nicht mehr alle Latten am Zaun, wobe wir das nach dem "Marsch durch die Instanzen der 68ziger" schon lange klar ist.

Warten wir es ab, man ist bei den FB-Posts eh der Meinung das betrifft nur den Kläger.......:D

 

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vor 41 Minuten, HornerArms sagte:

Hat schon jemand das Urteil GESEHEN?

Nö, ist ja noch nicht öffentlich.

Gestern hat einer bei FB gepostet, die Welt geht heute unter....jetzt sitz ich hier und warte...................

Warum sollte die Welt untergehen? Betrifft ja nur HA 2 Schussbegrenzung für Jäger...

Wie schon geschreiben der FB Poster ist hier ebenfalls angemeldet und mir persönlich bekannt. Was sein Kumpel geritten hat ist mir völlig unbekannt, der Ausgang des ganzen dürfte wohl demnächst veröffentlicht werden. Bei der momentanen Hysterie und Hype um militärisch aussehende Schusswaffen und HighCap-Mags eigentlich zu erwarten gewesen, dazu der Standpkt. von einigen in der eigenen grünen Fraktion was die "Vollernter" angeht. Vielleicht ist der Richterspruch auch von einem Jägersmann erfolgt, gibt da einen duften Film zu : Halali oder Der Schuß ins Brötchen

 

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Also, auch sachlich-inhaltlich wäre das Urteil, so es denn wirklich so lautet, in mindestens zwei Punkten nicht nur falsch, sondern komplett schwachsinnig:

Zum Einen, wie oben ausgeführt, kann ein jagdlichen Halbautomat mit mehr als 2 Schuss-Magazin gar nicht als verbotener Gegenstand gelten, da diese explizit in der Anlage 2 ausgeschlossen sind. Link siehe oben.

Zum Anderen gilt die 2-Schussbegrenzung nur für den (unmittelbaren) Schuss auf Wild. Das heißt, zum Jagdschutz, der Hundeausbildung, zum Selbstschutz und zum Ein-, An- und Kontrollschießen im Revier und auf dem Schießstand sowie dem Übungsschießen interessiert den Waidmann die Größenbeschränkung des Magazins nicht die Bohne. Auch Gurtzufuhr ist möglich, wenn man da Bock drauf hat.

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vor 24 Minuten, Mike57 sagte:

Dies war die Ausgangslage:

eintrag in die wbk -jagdl. 2Schuß- unter der androhung sollte man auf einem schießstand im betreffenden kreis mit größeren magazinen angetroffen werden, kommt der staatsanwalt und nimmt die waffen mit!

Klage durch die Instanzen bis nach Leipzig.

Ok, dann warten wir mal den Text des Urteils ab. Sollte wirklich die Sache mit dem verbotenen Gegenstand im Urteil stehen, so ist der Gerichtsbarkeit wohl nicht mehr zu helfen. Bei dem Anti-Waffenhype, der zur Zeit bis durch EU-Gremien geistert, würde mich das keinesfalls wundern. Warum sollte da ein Gericht nachstehen? Wie wir wissen, sind die 68'er noch nicht alle in Rente bzw. Pension.

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Zitat

eintrag in die wbk -jagdl. 2Schuß- unter der androhung sollte man auf einem schießstand im betreffenden kreis mit größeren magazinen angetroffen werden, kommt der staatsanwalt und nimmt die waffen mit!

Interessant, und was ist wenn mit der Schusswaffe dann sportlich geschossen wird auf dem Stand?

Ganz großes "Hääää" zum Thread.... 

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So, LEIDER hat sich WO-anders jemand zu Wort gemeldet, dem ich ungesehen GLAUBE!

Ich kopier das hier mal rüber, Quelle WO, Verfasser steht darunter:

Vorne weg. Es ist so wie kolportiert. Der Supergau für Halbautomatenliebhaber unter der deutschen Jägerschaft, zu denen ich mich auch zähle. Allen Spekulanten hinsichtlich der These „alles Mumpitz“ sei gesagt, sie irren sich. Es ist sehr real und wahr. Unbestreitbar.

Da hier nun auch die „Verbände“ angesprochen werden, werde ich versuchen, dazu etwas zu schreiben, da ich ja sicherlich zumindest für einen und ein wenig auch für den anderen Stellung nehmen darf bzw. sogar dafür zuständig bin.

Für die Verbände hat sich die Lage bisher wie folgt dargestellt:

Es gab offensichtlich für zwei Personen Probleme mit auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten. Die Behörde will eine Magazinschränkung eintragen. Die Behörde hat nicht moniert, dass es sich um einen B Halbautomat mit herausnehmbarem Magazin handelt sondern sie hat nur verlangt, dass der Jagdscheininhaber in der Waffe nur 2-Schussmagazine verwenden darf. Überall, auch auf dem Schießstand.

Diese Personen haben sich diese Beschränkung in der WBK nicht gefallen lassen und sind dagegen gerichtlich vorgegangen.

Bei den Verbänden (zumindest soweit ich davon betroffen war) wurde folgende Überlegung angestellt.

Uns sind außer den beiden vorgenannten Fällen bei über 360.000 Jahresjagdscheininhabern (JJS) kaum Fälle bekannt, wo es Stress mit den auf JJS erworbenen Selbstladern bei der Behörde gegeben hat. In Deutschland wurden Selbstlader bisher grundsätzlich als B-Halbautomaten (herausnehmbares Magazin) erworben und auch eingetragen.

Wenn nun geklagt wird, gibt es ja den schönen Spruch „bei Gericht … hoher See usw.  …

Wenn man gewinnt, dann haben zwei Mann was gewonnen. Für die anderen über 360.000 ändert sich nichts, denn die haben ja auch jetzt schon keine Probleme.

Wenn man verliert, können die zwei und alle anderen über 360.000 was verlieren. Und je nach Urteil abgestuft viel verlieren.

Bei Verlieren gibt es unterschiedliche Abstufungen von schlecht (also immer noch viel schlechter als bisher) bis hin zu mega schlecht, d.h. eine ausgemachte Katastrophe. Der letztere Fall ist nach diesem Urteil augenscheinlich eingetreten.

Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht.

Wieso hätten die Verbände denn ein Spiel mit dem Feuer unterstützen sollen? Hallo? Geht’s noch? Verantwortliche Verbandsarbeit sieht anders aus.

Zwei Mann haben geklagt, das ist ihr Recht. Das Risiko der Klage für uns alle war aber erheblich und es ist ganz offensichtlich nicht nur für diese Kläger schiefgegangen sondern für uns alle. Punktum.

Nur um mich nicht irgendwelchen Angriffen auszusetzen, nur einer war wohl von dem Verfahren bei dem BuVerVG betroffen. Nicht zwei.

Was mich unglaublich ankotzt, ist dass es auch hier wieder zu Angriffen und zwar auch teilweise völlig unterirdischen gegen die Verbände kommt.

Die Verbände, allen voran das FWR waren weder für die Mordtaten in Erfurt in Winnenden, oder sonst noch für Fehlverhalten von Legalwaffenbesitzer verantwortlich.

Noch können sie etwas für den Irrsinn der EU Kommission oder dem Verhalten des BMF in Sachen IPSC Gemeinnützigkeit!

Aber wenn immer so etwas passiert, werden sie genau von der Klientel in teilweise infamster und unflätigster Weise angegriffen, für die sie sich ununterbrochen lang machen.

Zur Sache selbst ist zu sagen, dass die deutsche Jägerschaft seit 1976 Halbautomaten mit herausnehmbaren Magazinen benutzt und zwar ohne dass es jemals irgendwelche Probleme gegeben hätte. Ein „Niedermähen“ von Wild ist mir nicht in einem einzigen Fall bekannt. Der C-Halbautomat bei den Büchsen (fest eingebautes 2-Schuss Magazin) ist auch deshalb vorgesehen, weil Kategorie C Waffen nach der noch bestehenden EU Waffenrechtsrichtlinie eigentlich für den freien Verkauf vorgesehen und nur meldepflichtig sind.

Der Erwerb von Kategorie B Waffen sind nach dieser Richtlinie mit einem nachzuweisenden Bedürfnis verknüpft. Deutsche Jagdscheininhaber haben dieses Bedürfnis unzweifelhaft und von daher gibt es aus Sicht der Waffenrechtsrichtlinie nicht den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Kategorie B Selbstladebüchsen durch deutsche Jäger.

Es gibt auch Ausnahmen von der 2-Schiss-Beschränkung wie SC es bereits aufgeführt hat. Ebenso gibt es durchaus untere Jagdbehörden, die Fünf- Schussmagazine zur Schwarzwildbejagung erlauben.

Neben der möglichen Korrektur des Urteils durch Karlsruhe – ich habe keine Ahnung wie das gehen soll – wäre es für die Politik kein Problem, die Sache in unserem Sinn zu regeln. Noch wird dieses Land nicht von Gerichten ohne demokratisches Mandat regiert, sondern von den gewählten Volksvertretern. Zu behaupten der Kategorie B-Halbautomat verstieße gegen das Grundgesetz ist schlichtweg Blödsinn. Es ist also machbar.

Nur, da kommen als einzige Retter der DJV und das FWR in Frage. Eben genau die, die man so gerne mit Dreck bewirft.

In diesem Zusammenhang erwähne ich noch das besonders hilfreiche Rumprotzen in den sozialen Medien – insbesondere auch durch Bilder und hier in WO – mit auf JJS erworbenen MSRs. Am besten gleich noch mit den AK Klonen mit dem 30er Magarzin. Denn das braucht der deutsche Jäger ja zur Jagd unbedingt. Das muss ja sein. Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen. Das ist jetzt wo die Hütte wirklich lichterloh brennt, besonders hilfreich.

Viele unsere Probleme haben hausgemachte Ursachen. Und eine ist, dass auch hier im Forum unvernünftiges Verhalten auch noch beklatscht und verteidigt wird, statt das man diesen Leuten klar die Rote Karte zeigt.

Friedrich Gepperth

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Zitat

Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen.

Auch wenn der Schreiber nicht mitschreibt/ließt.

Die sozialen Medien sind zur Befriedigung des Geltungsbedürfnis da. :P  Wenn sich jemand nen viel zu großen Traktor, Porsche oder mehr Bierkästen als er an einem Abend trinken kann kauft und fotografiert ist das auch nix anderes als Fotos von irgendwelchen Jagdbüchsen, ob mit nem 30 Schuss Magazin auf 2 Schuss beschränkt oder  Trommel.

Braucht man nicht? Wer "braucht" denn schon irgendwas was über dem HartzIV "schonvermögen" liegt? 

Natürlich muss man immer damit rechnen das sich Autodiebe, Traktorgegner, Antialkoholiker oder Prohibitionisfaschos sowas ansehen, was diese dann aus Böswillen oder sonstiger Motivation dann darauf tun ist aber prinzipiell deren Verantwortung.

Was haben die Waffenbesitzer eigentlich mit ihrem "vorauseilendem Gehorsam", und ihrer "Unterwürfigkeit" frei nach dem Motto "Ich mach jeden Scheiss den ihr von mir verlangt solang ihr mir bitte bitte bitte mein Spielzeug nicht wegnehmt!!!"  die letzten 15 Jahre für sich erreicht?   

Gar nichts...  Recht bekommt wer am lautesten Schreit, und die Salami von der sowieso fast nix mehr übrig ist bekommt nun die letzten Reste auch noch abgeschnitten.  

Für die teutschen Waidheger die dann noch unbedingt Hilfsabdecker spielen wollen reicht dann ja sowieso ne Kipplaufbuchse, die "Bambimörder" können daheimbleiben, und für die Sportschützen Luftgewehr im Rosa Taucheranzug und Kleinkaliber-Einzellader in Lederhose. Damit können die sich dann "austoben" :tease: Und wenn das nicht reicht stellt man das halt auch noch ein.

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Leider ist es ohne konkreten Urteilstext sehr schwierig genau was zu sagen, nur das was so verklausuliert an Faktenandeutungen veröffentlicht wurde läßt an der Komptenz der Richter doch mal zweifeln bzw. man fragt sich, ob man nun langsam doch in einer Bananenrepublik lebt. Egal wie, aber wie ein Gericht bestehendes WaffG und BJG, wo nirgendwo ein Verbot von SLB mit Wechselmagazin drinsteht, einfach mal so allgemein gültig aussprechen kann entzieht sich meiner bescheidenen Laienmeinung als Nichtjurist. Wenn es allerdings stimmt und so möglich ist muß jetzt ein Stoppsignal diesen Richtern aufgezeigt werden,  halt durch Klage und Forderung von uns Betroffenen an den DJV zum Handeln, denn was kommt dann hier als Nächstes??!!

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ich bin derjenige der das bei facebook veröffentlicht hat und zwar nachdem einer der beiden kläger mich über den ausgang informiert hat!

dieses urteil ist niederschmetternd für unser rechtssystem.
ich habe die klage nicht herbeigeführt und mich im selben kreis immer mit der beschaffung von befürwortungen aus der affäre gezogen.

das ganze geht ~5 jahre, als ich die ersten probleme bekommen (schon länger als 5 jahre) habe (der 2schuß eintrag war im efp) konnte ich ihn nur durch eben diese befürwortung wieder entfernen lassen.
ein anderer bei uns aus dem kreis hatte den langen atem das durchzuziehen, der ljv war informiert und die meisten hersteller dürften auch wind davon gehabt haben.
keiner hat geholfen, ich habe bei einer anfrage damals ein schulterzucken vom ljv bekommen.

wie es weitergeht ist offen ich warte auf die veröffentlichung auf der seite des bvg.
bisher habe ich nur das weitergegeben was mir einer der kläger mitgeteilt hat!

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