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FB Post zur Begrenzung bei HA 2 Schuss für Jäger


Mike57

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Am 20. April 2016 at 15:25 , Eiulius sagte:

Und als Anmerkung: sowohl Revolver als auch Repetierer können mit Magazinen (oder Trommeln :tease:), auch wechselbaren, betrieben werden, die mehr als zwei Patronen aufnehmen können.

Ein Revolver ist keine halbautomatische Waffe. Daher wirkt sich dieses Urteil auch nicht auf diese aus.

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vor 3 Minuten, Der Reservist sagte:

Da sie das im vorhergehenden WaG schon einmal war, ist so etwas schnell wieder "bereinigt"

Grundsätzlich ja, dem stehen jedoch einige internationale Kategorisierungen im Wege. Da liegt aber dann genau unser Problem. Revolver sind anerkannt ausgewiesene Defensivwaffen, zum Sportschießen geeignet, mit begrenzter Kapazität. Ich denke diese anerkannten Merkmale erwecken einige Begehrlichkeiten, bzw. eröffnen Möglichkeiten für ein sehr "humanes" Waffenverbot, ohne den erwürgenden Ansatz.

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vor einer Stunde, Jägermeister sagte:

Die Jägerschaft scheint finanzkräftiger und spendenwilliger aufgestellt zu sein als andere "Waffengattungen". Am Alter kanns nicht liegen, da tut sich die einzelne Sippschaft wohl nichts.

Das waren nicht die Jäger alleine, sondern ganz viele Sportschützen und sogar Airsoftler...

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vor 18 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Ich glaube die Hälfte der Spender sind Sportschützen. Dann haben wir noch den Jäger/Sportschützen und ein winziger Rest waren dann "nur" Jäger.

Die Jäger neben mir in meinem unmittelbaren Umfeld(3 Waidmänner) haben alle gespendet.

Wenn man den Jägern z.Bsp. Ihre Sauer SL .303 wegnehmen will, das Gewehr habe ich fast schon inflationär bei meiner Argumentation verwendet, dann macht die Grünröcke das ganz schön wütend und vor allem spendenbereit.

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Am 22. April 2016 at 18:18 , Katja Triebel sagte:

Ihr glaubt nicht, was ich mir gerade per Email bieten lassen muss von einem Anwalt ...

Bei Fachkräften im juristischen Umfeld , die es darauf anlegen wollen zu provozieren, um einen dann zu einer unbedachten Aussage per E-Mail zu bringen , ist besondere Vorsicht geboten!

Im Zweifel bitte immer einen Rechtsbeistand hinzuziehen .

Du bist Profi genug, um nicht auf den E-Mail-Terror irgendeines "Winkeladvokaten" hereinzufallen, da bin ich mir sicher.

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vor 21 Minuten, greyman sagte:

Schlechte Idee. Als Pächter kann das teuer werden. Ohne Pacht könnte die Behörde sogar das Bedürfnis anzweifeln.

Ohne passendes Werkzeug kann keine Arbeit abgeliefert werden. Sagt jeder Handwerker. Wenn das EINER androht, wird das nichts, wenn das tausende androhen, sieht das anders aus.

Grüße

Gunfire

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vor 10 Stunden, greyman sagte:

Schlechte Idee. Als Pächter kann das teuer werden. Ohne Pacht könnte die Behörde sogar das Bedürfnis anzweifeln.

Teuer nur, weil die Jagdgenossenschaft oder Behörde einen kostenpflichtigen Jäger beauftragen können zwecks Zwangsbejagung.

Warum sollte das Bedürfnis wegfallen? Das ist der gelöste Jagdschein und hat mit Pacht nix zu tun, wäre ja noch schöner.

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