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Bohlen darf sich freikaufen


SC

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Preiswert davon gekommen!

"Eine Einstellung gegen Geldauflage ist möglich", bestätigte Eckhard Bobeth, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Höhe der Geldbuße richte sich nach dem Einkommen. Im Fall des Top-Verdieners Bohlen werde dies geschätzt. Laut Juristen wird der "Modern Talking"-Macher mehrere 10 000 Euro zahlen müssen. Die Summe werde "innerhalb der nächsten 14 Tage" festgesetzt, so Bobeth
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Der Schuss verfehlte knapp einen der beiden Ordnungshüter

nanu? bisher hiess es doch immer, er habe in die luft geschossen?

kann ich kaum glauben, dann hätte er nicht nur wegen waffenbesitz ärger bekommen.

es scheint ja auch keinen zu interessieren, woher die flinte nun eigentlich stammt....

der schwarzmarkt ist den leuten wirklich piepegal.

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@ alter herr: tja.... geht mir auch manchmal so.

@ dirty harry: wenn der schuss den polizisten wirklich nur knapp verfehlt hätte, wäre gegen bohlen auf jeden fall auch wegen versuchtem totschlag oder versuchter körperverletzung ermittelt worden. was gerichtlich dabei herausgekommen wäre (warnschuss okay) steht auf einem anderen blatt. aber du glaubst doch nicht, dass man in die richtung eines polizeibeamten schiessen darf, ohne dass wenigstens ermittelt wird?

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Illegaler Besitz: Minderschweres Delikt

Schiessverbot: Durch (vermeintliche) Notwehr gedeckt

"Angrff" auf Polizisten: a) durch Notwehr gedeckt (Polizisten waren nicht als solche erkennbar, Bohlen hatte nicht illegales getan und musste nicht mit einem Polizeieinsatz rechnen) B) Warnschuss ist kein Angriff

@Harry:

illegaler Waffenbesitz, Schießverbot, widerrechtlicher Angriff (auf einen Polizisten),.....

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Hallo Harry,

möglicherweise hast Du recht. Leider werden wir das nie erfahren, da das Verfahren ja eingestellt wird. Und genau da liegt das Problem:

Korrekterweise hätte der Prozess durchgeführt werden müssen, damit alle Sachverhalte genau geklärt werden. Zu der Geldstrafe hätte Bohlen verurteilt werden müssen (oder eben freigesprochen).

Und noch eine Frage bleibt offen:

Wenn es hier nicht um Bohlen ginge sondern um Dirty Harry oder den alten Herrn, wäre das Verfahren dann auch eingestellt worden?

Frage an unsere Juristen:

Wie genau funktioniert dieses "Einstellen des Verfahrens gegen Zahlung"?

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Gemäß Â§ 153a StPO kann die Staatsanwaltschaft (mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten) von der Anklageerhebung absehen und zugleich dem Beschuldigten diverse Auflagen (üblich ist die Geldauflage) machen.

Die Vorschrift dient in erster Linie dazu, unnötige Verfahren zu vermeiden und Gerichte und StA zu entlasten.

Ich möchte mal davon ausgehen, daß B's Verteidigungslinie in etwa dem entspricht, was DH geschrieben hat. Selbst wenn eine Hauptverhandlung durchgeführt werden würde, müßte man daher damit rechnen, daß B's Einlassungen zu glauben sind (in dubio pro reo) und ihm erhebliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe zugestanden werden müßten. Schließlich käme wohl eine kleine (im Verhältnis zu B's wirtschaftlicher Potenz) Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes dabei heraus.

Das kann man sich nun wirklich sparen. Die Sachlage (wie sie denn kolportiert wurde) schreit eigentlich nach Einstellung.

Ob das bei Euch, DH u. aH, auch so funktionieren würde? Ja.

Das hängt u. a. aber von Eurem Anwalt und was Ihr ihm bezahlt ab. Bei einer solchen Sachlage würde auch ich versuchen, das Verfahren vor Eröffnung der Hauptverhandlung zur Einstellung zu bringen. Das macht jedoch einiges an Arbeit und wird üblicherweise außerhalb der Gebührenordnung der Rechtsanwälte honoriert.

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Zumindest wird die Einstellung (die ja kein Schuldspruch oder Anerkenntnis ist) nicht in das Bundeszentralregister eingetragen.

(vgl. §§ 3 ff. BZRG (mit bes. Hinweis auf § 10 I Nr. 3 B))

Das ist gerade einer der Gründe, warum ein verantwortungsvoller Verteidiger die Einstellung sucht, sofern der Beschuldigte nicht unschuldig ist.

Ansonsten ist unerlaubter Waffenbesitz natürlich ein Grund, Unzuverlässigkeit anzunehmen und die WBK zu versagen oder einzuziehen. Wenn die Behörde also davon weiß (lesen Beamte die Bild?), würde B eher keine WBK bekommen, so er denn eine beantragt.

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Das macht jedoch einiges an Arbeit und wird üblicherweise außerhalb der Gebührenordnung der Rechtsanwälte honoriert.

Ja, in der Tat, das ist echter Streß für einen RA. Er muß mindestens einmal(!) beim StA anrufen und bestimmt noch mehrfach (!) mit dem Mandanten telefonieren.

Naja, nirgends hat's man leicht.

Allerdings ist bei der Mandantschaft jeder Erschwerniszuschlag redlich verdient.

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@sledge, karaya,

Danke, jetzt bin ich wieder ein wenig schlauer.

Bleibt bei mir nur noch der etwas üble Nachgeschmack, dass sich nicht jeder jeden Anwalt leisten kann, oder springt da auch eine Rechtschutzversicherung ein?

Ach, doch noch was:

Was passiert nun eigentlich mit dem Geld das B. abdrückt? Wofür wird das verwendet?

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Bleibt bei mir nur noch der etwas üble Nachgeschmack, dass sich nicht jeder jeden Anwalt leisten kann, oder springt da auch eine Rechtschutzversicherung ein?

Bei vorsätzlichen Straftaten -wie hier- springt keine Rechtschutzversicherung ein. Wobei ich mal sagen würde, daß man nicht Bossi höchstpersönlich braucht, um eine §153a - Einstellung mit der StA auszudealen.

Wohin das Geld geht, liegt im Prinzip im Belieben der StA - Staatskasse oder irgendwelche gemeinnützigen Einrichtungen/Organisationen. Manchem StA ist's auch egal und er fragt, wohin's gehen soll, damit das Zahlen ein bißchen leichter fällt.

Ist aber in keinem Fall als Spende steuerlich absetzbar.

Sagst'e jetzt endlich was MUX ist ?

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Ist das nicht der "Star Verteidiger" aus München ? Falls ja, ein Starverteidiger aus München war letzthin in unserer Stadt um einen gemeingefährlichen Kriminellen vor Gericht zu vertreten. Der Typ (Boxer in der Unterwelt (?)) war schon x mal wegen schwerer Körperverletzung vorbestraft (so wie ich das sehe sind viele seiner Taten versuchter Mord gewesen und immer nur lächerliche Bewährungsstrafen) aber zum Glück hatte der Anwalt diesmal keinen Erfolg. Dieses Subjekt wanderte zwei Jahre in den Knast. Der Richter hätte ihn gerne zu mehr verknackt, was aber daran scheiterte, daß ein Polizist der ebenfalls angegriffen wurde keine Anzeige erstatten wollte. Der Richter bezeichnente den Polizisten in der Verhandlung indirekt deswegen als Feigling ... Und sobald er rauskommt, wird er neue Straftaten begehen. Außerdem hat er viele Leute bedrohen lassen. Wundert mich nicht wenn sich die Bevölkerung bewaffnet solange solche Subjekte frei rumlaufen dürfen ...

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Ist das nicht der "Star Verteidiger" aus München ?

Ja schon, aber soweit ich weiß, tritt der aus Altersgründen kaum noch auf. Ist mehr so eine legendäre Figur, wobei das nicht nur positiv gemeint ist.

so wie ich das sehe sind viele seiner Taten versuchter Mord gewesen...

Ein Glück für Dich, daß Du Deine Vermutungen hier im Forum nicht beweisen mußt, wie das vor Gericht halt mal erforderlich ist.

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Also in diesem Fall hat der Typ - praktischerweise immer betrunken - mehrfach Leute schwerstverletzt (Schädelbruch und noch schlimmers - also keine einfachen Schlägerein oder blosse Ohrfeigen) und aufgrund seines Berufs und seiner Kraft ist der Typ selber eine Waffe. Hätte er auf die Opfer mit einer Schusswaffe geschossen, wären die Verletzungen wohl auch nicht schlimmer gewesen, aber eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags/Mordes aber sicher. Wer in fortgesetzter Weise über Jahre hinweg Leute dermaßen verletzt, und den Tod dieser billigend in Kauf nimmt, macht sich in meinen Augen des versuchten Mordes schuldig, sollte nicht x mal mit einer weinerlichen Geschichte nur Bewährung wegen "Körperverletzung" bekommen.

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