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Bericht zur Lage der IPSC-Nation


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Statement von Fritz Gepperth bei WO:

Aktueller Stand bezüglich der Waffenverwaltungsvorschriften

Nach meinem Kenntnisstand herrscht hinsichtlich der Verabschiedung der Waffenverwaltungsvorschriften (WaffVwV) keine klare Linie.

Es gibt Bundesländer, die gar keine Verabschiedung mehr wollen, weil sie sagen, wir brauchen erst eine Gesetzesnovellierung und dann ganz neue Waffenverwaltungsvorschriften.

Im Prinzip ist die Lage so.

Version 1 Entwurf der Bundesregierung (Kabinettsversion)

Version 2 durch den Innenauschuss des Bundesrates geänderte Version (falls die dortigen Vorschläge im Bundesratsplenum umgesetzt werden)

Version 3 BMI Version (Version mit Umsetzung der 12 "unverzichtbaren" Punkte der Bundesregierung) sonst wie Version 2

Version 1

ist das was wir gerade noch ertrtagen könnten. Ursprünglich gab es drei Postionen:

a) die der Mehrheit der Länder (extrem restriktiv)

b ) die von uns

c) die des BMI (in der Mitte, oft aber recht nahe bei b ) z.B. beim 14(4) Gelbe WBK

Dann hat sich das BMI mit c) nach dem Motto ohne Länder gibt es keine WaffVwV sehr deutlich in Richtung a) bewegt. die Folge war eben Version 1. s.o.

Damit das Ganze ein Ende hat, haben wir uns schweren Herzen gesagt, na gut wir schlagen keinen Alarm. die Leute von IS 7 haben sich ja redlich bemüht, die Ministerialbürokrtische Länderfrontmehrheit ist ja - sehr diplomatisch ausgedrückt- ganz ganz schrecklich. Also gut. Wir warten auf bessere Zeiten, da die Novellierung eh kommt.

Dann kam es zur Version 2 (der Untergang des Vaterlandes):

Die Version 1 musste in die Bundesratsausschüsse und die Heckenschützen hatten ihr Fest.

Das hatten wir schon bei der Verordnung. Da wird fast jahrelang zwischen Bund/Ländern und uns - den Guten udn Aufrechten- um die WaffVwV diskutiert und zu guter letzt kommen noch die Abteilungsleiter aller Länder mit dem Bund zusammen und sagen: Also so machen wir es. Das Ergebnis war dann die Kabinettsversion.

Einige Ländervertreter halten gnadenlos ihre Klappe bis zum Schluss, wenn der Bund seine Endversion abgeliefert hat. Dann kommen die Bösen mit dem Dolch im Gewand aus der Hecke in den Innenausschuss und versucht den niederträchtigen Überfall. So etwas kann durchaus gelingen. Ganz einfach deshalb, weil in diesen Auschüssen nicht mehr gross diskutiert wird, was angesicht der Masse der Änderungsanträge zu der Version 1 vom Kabinett - es ist die Rede von 300 Änderungsanträgen - nicht verwundert, da doch keine S.. mehr im Detail durchblickt.

Und dann haben wir den Salat.

Dabei muss man sich vorstellen, dass es im Bundesrat sogar ein mehrstufges Verfahren beim Innenausschuss gibt. Bevor nämlich der innenausschuss über die Änderungsvorschläge befindet, gehen diese Änderungsvorschläge zuerst in einen Unterauschuss. So eine Art Vorsortierung. Wird aber dort ein Vorschlag abgelehnt, kann man den dann in der eigentlichen Innenauschusssitzung nochmals stellen. Bei unserem Punkt (zu Nr.15.6), dem IPSC Schießen passierte interessanterweise folgendes: Im Unterausschuss des Innenausschusses des Bundesrates wurde der Vorschlag des Landes Berlin bei 7 Ja / 7 Nein /2 Enthaltungen abgelehnt (Zustimmung braucht eine Mehrheit). Das hat das Land Berlin nicht davon abgehalten, seinen Vorschlag im Innenausschuss nochmal zu stellen. Dort hat sich dann dummerweise mit 8 Ja / 7 Nein /1 Enthaltunge eine unglückselige Mehrheit für diesen Vernichtungsvorschlag gegen IPSC gefunden. Ich glaube nicht, dass da wirklich einer genau wusste, was der Vorschlag bedeutet. Denn was der Vorschlag wirklich bedeutet - den Genickschuss für unseren Sport - ist extrem elegant kaschiert. Quasi nur für Insider erkennbar. Auch daran erkennt man wie gezielt der Anschlag auf uns ist. Wie fanatisch die Verantwortlichen eingestellt sind, sieht man, dass trotz Ablehnung im Unterausschuss, der Vorschlag im Innenausschuss erneut gestellt wurde.

Version 3

IPSC ist vom Haken und unsere genehmigte Sportordnung hat ihren Bestand. Aber, dummerweise haben die Länder bei ihren Änderungsvorschlägen im Innenausschuss jede Menge Murks drin, den der Bund bei seinen 12 Punkten nicht moniert hat. Letzlich ist für uns Version 3 keinesfalls akzeptabel. Ich gebe offen zu, ich habe mich auf unsere Punkte konzentriert. Nach dem Briefing durch die Juristen von FWR, DJV und DSchB bin ich mehr als ernüchtert, was für ein Mist aus dem Bundesratsinnenausschuss rausgekommen ist.

Bis jetzt steht die WaffVwV nicht auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung am 19. Mai. Die nächste Sitzung ist im Juni. Aufklärungsarbeit was der Bundesratsinnenausschuss verbrochen hat, wurde von uns reichlich geleistet.

Besonders möchte ich hervorheben, dass ja ursprünglich die Version 2 -die Totschlagversion- eigentlich schon in der Aprilsitzung im Bundesrat behandewlt werden sollte. Da wäre es vermutlich wegen der Unübersichtlichkeit der Materie für uns zum GAU gekommen. Dank dem beherzten Eingreifgen von Herbert Keusgen und Joachim Streitberger wurde der Tagesordnungspunkt von der Arilsitzung genommen. Vielen Dank den Herrn Keusgen und Streitberger.

Was passiert nun.

Ich könnte es kurz machen und schreiben: keine Ahnung!

Falls die WaffVwV hintenrunter fällt kommt die Novellierung umso schneller. Zielrichtung: Anscheinswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.

Sportschützen führen eh nicht und sind somit zunächst einmal nicht betroffen. Wir sollten aber darauf hinwirken, das das Führungsverbot sich auf frei verkäufliche Schusswaffen bzw. -nachbildungen beschränkt. Denn nur diese sind das Problem.

Das Führen erlaubnispflichtiger "Anscheins"waffen ist überhaupt nicht problematisch. Dies ist waffenscheinpflichtig bzw. nur bei der Jagdausübung gestattet. Da gibt es überhaupt keine Probleme.

Bei weiteren Erkenntnissen melde ich mich wieder.

Friedrich Gepperth

GRUß

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