Jump to content

De Maizieres will Waffenrecht verschärfen!


Zylinderbohrung

Recommended Posts

Nochmal der letzte Gedanke ausformulierter:

Wenn ein Land besetzt wird dann ist das erste was man macht den privaten Waffenbesitz zu verbieten (mit drakonischen Strafen) um die Bevölkerung möglichst wehrlos zu machen und zu demütigen damit man sie besser ausrauben, ausplündern und vergewaltigen kann.

Ergo sind Waffengesetze selbst ein Repressions und Terrorinstrument,

Waffengesetze können also gar nicht gegen Terrorismus helfen, weil sie Terroristen gar nicht betreffen.

 kurz und plakativ damit er aufs T-Shirt passt:

"Waffengesetze sind Terror - Terror hilft nicht gegen Terror"

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

wie ich schon sagte:

#nicht_mehr_mein_Land

#nicht_mehr_meine_Regierung

#nur_AfD_ist_überhaupt_noch_wählbar

um das Ganze in der Sprache darzustellen, die die Politschekisten noch verstehen.

Der erste Schritt zur Erhöhung der inneren Sicherheit wäre es, IM Erika, Larve, etc einzubuchten.

Der zweite, die Erdogan-Sympathisanten rauszuwerfen.

der dritte, Massenabschiebungen durchzusetzen.

 

Ich eruiere aber schon, ob ich hier irgendwo Asül bekommen kann. Hier ist momentan Kanada.

 

 

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Zitat

"Waffengesetze sind Unterdrückung, Unterdrückung erzeugt Terror."

Eben. Das "humpelt"... und die "Unterdrückung" ist ja schon Terror, also muss da eigentlich keiner mehr erzeugt werden, und neue/andere Importterroristen sind ja nicht irgendwelche "Freiheitskämpfer" gemeint die unterstreichen wollen das sie die Waffengesetze und Unterdrückung ablehnen.  Sondern sie haben gänzlich andere Motive...die wollen nur eine andere Unterdrückung. Die Waffengesetze können natürlich bleiben, man ist ja ganz froh drum wenn keiner zurückschießt und die Leute schlimmstenfalls ne Bierflasche nach einem Werfen und ein erbärmliches "Verpiss dich" noch rauswürgen. :tease:

Link to comment
Share on other sites

So, raus ist es, an die MdBs für Essen, das BMI und die Redaktionen der lokalen Zeitungen und des WDR Essen in CC. Mal schaun, ob was kommt...

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Sie direkt als die für Essen gewählten Bundestagsabgeordneten an.

Seit einiger Zeit kommen die Damen und Herren der EU Kommission aber auch sehr viele deutsche Politiker bei jedem der abscheulichen Terror und Mordakte auf die Idee, den Terrorismus mit Maßnahmen gegen unbescholtene Sportschützen, Jäger und Waffensammler zu bekämpfen.

Zu Letzt wieder der Herr Bundesinnenminster de Maiziere. Bei der Vorstellung seines Sicherheitskonzeptes vor ein paar Tagen, kam er auch wieder auf die tolle Idee den Terroristen den Zugang zur Quelle ihrer Mordinstrumente zu erschweren. In dem mal wieder das Waffengesetz verschärft werden soll. Doof nur das den Herren Mördern das sehr egal ist. Denn was interessiert diese miesen Gestalten eine .22er Sportpistole, ein .357er Revolver, ein antiker Vorderlader oder ein halbautomatisches Jagdgewehr, wenn es doch vom Balkan AK47 & Co. ohne viel Aufwand, Mühen und Kosten gibt.

Verzeihen Sie mir bitte die deutlichen Worte, aber das ist UNFUG, was da wieder geplant wird! Grober Unfug und in Verruf bringen gesetzestreuer Bürger. Neudeutsch: hatespeech! Findet der Herr Maas doch so schlecht. Wo ist er denn an dieser Stelle?

Wenn sich die Beteiligten mal die Mühe machen würden die wahren Tatsachen, Daten und Fakten, die einfach zu besorgen sind, zu Rate zu ziehen, wüssten sie es. Vielleicht weiß Herr de Maiziere das ja auch. Aber es ist ja einfacher, ein bisschen Schaum zu schlagen, ein Paar Nebelkerzen zu werfen und dann so zu tun als ob man was tut und alles gut wird! Ganz im Gegenteil, die Mörder und Kriminellen lachen doch über unsere laschen Gesetze. Die sind für ehrliche Bürger unseres Landes abschreckend. Für Menschen, die sich einen Dreck um Regeln kümmern, ist das höchstens ein guter Treppenwitz.

Raus kommt dabei zwar etwas, aber am völlig falschen Ende. Bei den in Deutschland schon entrechteten (Stichwort: Unverletzbarkeit der eigenen Wohnung). drangsalierten (Stichwort hier: ständiger Verdacht ein potentieller Mörder zu sein) und stark reglementierten (Stichwort: Kontingente, Altersbeschränkung, Aufbewahrung usw.) legalen Waffenbesitzern. WIR sind nicht das Problem. Wir sind übrigens mindestens 2.000.000. Und es reicht uns langsam aber sicher! Unsere Antwort an der Wahlurne wird tatsächlich von Ihrem Tun beeinflusst.

Und dieses Tun schädigt auch die Basis eines Sportes, die übrigens einen Querschnitt durch die Gesellschaft darstellt. Eines Sportes, der grade aktuell in Rio viele schöne Medaillen gewinnt und Erfolge feiert. Sind unsere Athleten, wenn Sie aus Rio zurück kommen, sich diverse Herrschaften (u.A. der für Sport zuständige Herr de Maiziere) vor den Kameras auch ein bisschen im Glanze des Erfolges sonnen durften, dann potentielle Mörder?
Die IS unterstützen, sich radikalisieren und dann wer weiß was anstellen? Seien Sie ehrlich zu sich selbst bei der Beantwortung dieser Frage!

Warum schreibe ich Sie an, und nicht den von mir kritisierten Herrn de Maiziere? Weil ich die Erfahrung gemacht habe, das je weiter oben, desto standardisierter die Antwort. Wenn es denn überhaupt eine gibt.

Ich fordere Sie auf, gegen diesen Irrsinn vorzugehen. Beschäftigen Sie sich bitte ein bisschen mit den Fakten. Und dann können wir alle diese verschwendete Energie für die wirklichen Probleme, von denen wir ja wirklich mehr als genug aktuell haben, einsetzen. Herrn de Maiziere nehme ich in CC, und hoffe einfach mal ein bisschen.

Als kleine Anregung kopiere ich Ihnen den Link zu einer Seite ein, die meiner Meinung nach sehr lesenswert ist. Aber Achtung, dort finden sie klare Worte und keinen Ponyhof!

http://zylinderbohrung.eu/hetze-hatespeech-sportschuetzen-foerdern-den-terrorismus

Für Fragen oder eine Diskussion stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung! Seien Sie mutig, noch können wir es verhindern, das unser Land, in dem wir sehr viel erreicht haben und in dem ich, noch, gerne lebe, vollends zu Bananenrepublik wird!

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß

Waltherchen

PS: Ihren „grünen“ Kollegen im Bundestag habe ich nicht aus Unhöflichkeit nicht angeschrieben. Bei dieser Partei ist meiner Meinung nach Hopfen und Malz verloren.

 

 

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

btw. P38  im Tor Netzwerk :P

"Kleinere Gebrauchsspuren".

e6bdfbd504.jpg
In Deutschland ein neueres P1 Modell aus "Arsenalbestand"  zum damaligen Bitcoinkurs von 1600€...

Jetzt rechnen wir das mal gegen mit Bürokratiekosten, Vereins/Verbandsbeiträgen Tresor Verwaltungsgebühren, Anschaffungskosten für Registerwaffe, und dann haben wir immernoch das ökonomische Problem der Zeitpräferenz.  :P

Link to comment
Share on other sites

Zitat

Das Darknet ist bei den Preisen keine Konkurrenz zu Igor am Bahnhof.

Igor hat nur den E-Commerce noch nicht für sich entdeckt... :P

Der beschwert sich sicher auch das sich die Kunden erst bei ihm beraten lassen, und dann billig im Darknet kaufen. :lol:

 

und hier was es in der Ukraine alles zu kaufen gibt... wie man sieht gehen Sachen auch von West nach Ost.

%D0%B2%D0%B8%D0%BB%D1%83%D1%87%D0%B5%D0%
 

%D0%B2%D0%B8%D0%BB%D1%83%D1%87%D0%B5%D0%
 

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden, Waltherchen sagte:

So, raus ist es, an die MdBs für Essen, das BMI und die Redaktionen der lokalen Zeitungen und des WDR Essen in CC. Mal schaun, ob was kommt...

Sehr gut!

vor einer Stunde, Jägermeister sagte:

Erstaunlich viele Glock-Griffstücke dabei. Die werden wahrscheinlich nicht deaktiviert wie Lauf und Verschluß.

Nee, das sind billige Kopien. Die machst Du Dir dann auf Deine Uralknarre, damit alle denken es wäre ne Glock. Gangsta haben Stolz. Gangsta fordern Respekt!

Link to comment
Share on other sites

Ich schrub mal wieder als Antwort auf eine E-Mail der CDU/CSU-EU-Waffenrechtsgruppe hin-->
 
Sehr geehrter Herr Reul,
 
Danke für  Ihre Nachrichten!
 
Besten Dank auch für Ihre Unterstützung in dieser  Sache, um Schlimmeres für uns Legalwaffenbesitzer zu verhindern.
 
Sie können sich sicher  sein, dasss wir LWB`s uns ganz genau merken, "wer uns von politischer Seite  in den Rücken fällt", denn anders
kann man hier die Initiativen der Grünen, der SPD und teilweise der Linken nicht werten.
 
Wir sind uns einig darüber, dass die EU es gut gemeint hat mit der Terrorabwehr und ist  ja auch in jedermanns Interesse.
Was jedoch gefordert wurde und noch wird, geht am eigentlichen Ziel der Terrorabwehr vorbei.
Es trifft die  ohnehin registrierten und  permanent überprüften LWB`s in Europa.
 
Was dieses Thema hier bezüglich Terrorabwehr betrifft, erschliesst sich mir jedoch leider nicht:
 
Zitat
 
"Lediglich für den Erwerb von Magazinen wird künftig der Nachweis einer Erlaubnis für die entsprechende Waffe vorgelegt werden müssen."
 
Das halte  ich  für eine unnötige  Gängelung der Legalwaffenbesitzer, denn ein Terrorist oder Attentäter wird sich bei der illegalen Beschaffung einer
Waffe wohl kaum daran halten müssen, denn die Magazine bekommt dieser ja mit der Illegalwaffe dazu gestellt vom Schwarzmarkthändler... 
 
Im übrigen, falls jemand ein Attentat vorhat, nimmt er anstatt 1 grossem Magazin eben 2 oder 3 kleinere Magazine, von  daher sehe ich hier  keine Logik bezueglich Sicherheitszugewinn durch  diese Gesetzesänderungen.
 
Im übrigen haben wir seit Jahrzehnten die Regelung in D, dass grundsätzlich bei Kurzwaffen keine Begrenzung der MAG-kapazität besteht und  bei  Langwaffen diese ohnehin nicht mehr als  10-20  Patronen(ausser KK) aufnehmen dürfen.
 
Eine bewährte Regelung durch eine redundante Regelung zu ergänzen, wird eher zu behördlichen Komplikationen und Mißverständnisssen führen, welche dem LWB
zusätzliche Bürokratiehindernisse auferlegen.
 
Das brauchen wir als LWB`s nicht auch noch.
 
Ich hoffe auf Augenmass auch bei der geplanten weiteren Waffenrechtsverschärfung durch Herrn IM de Maiziere, welchen
Sie  bitte recht schön grüssen  sollen von mir.
 
Er trifft damit die Falschen, nämlich die gesetzestreuen LWB`s und diese 2 Millionen alleine in D vergessen eben nicht, bei welcher Partei diese zukünftig ihr Kreuz machen  bei bei der nächsten Wahl.
 
Es gibt nämlich Alternativen und  diese haben sich vehement gegen jegliche Verschärfungen für LWB`s ausgesprochen und das finde ich ausnahmslos gut so.
Was bleibt mir am Ende als betroffener LWB übrig, als diesen zukünftig meine  Stimme zu geben?
Ich hoffe  nicht, das tun zu müssen trotz meiner Mitgliedschaft bei der FDP und Sympathie für die CDU/CSU, welche  meiner Ansicht nach einen grosen politischen Fehler gemacht haben, sich überhaupt mit den Grünen zusammengetan zu haben.
 
Eigentlich ist das ein unliberales Handeln und verstösst gegen die Grundsätze freiheitlicher selbstbestimmter Politik.
Die Grünen stehen für  Überwachungsstaat und  Einschränkung der Individual- bzw. Freiheitsrechte.
 
Dazu gehört auch der Legalwaffenbesitz für gesetzestreue Bürger und mit den Grünen kann man hierzu absolut nicht vernünftig reden, ausser  bei Kriegswaffenlieferungen an unsichere Krisenländer...
 
Mit freundlichen Grüssen,
XXXX, FDP-Mitglied Stutensee
 
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
 
Original-e-mail
Gesendet: Dienstag, 09. August 2016 um 16:30 Uhr
Von: "REUL Herbert" <herbert.reul@europarl.europa.eu>
An: "REUL Herbert" <herbert.reul@europarl.europa.eu>
Cc: "'Herbert Reul'" <h.reul@herbert-reul.de>
Betreff: Waffenrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der sehr zahlreichen Zuschriften nicht alle individuell beantwortet werden können. Gerne möchte ich Ihnen aber unten stehend die Antwort der zuständigen Kollegen aus der CDU-/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament zukommen lassen.  

Am 13. Juli hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den Vorschlag abgestimmt und die teils überzogenen Vorstellungen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie korrigiert. Vor allem konnten wir als CDU/CSU Änderungen im deutschen Recht so gut wie vollständig ausschließen und so Einschränkungen für Jäger und Sportschützen verhindern.  

1. Wir konnten durchsetzen, dass es keine medizinischen Untersuchengen als Voraussetzung für die waffenrechtliche Erlaubnis geben wird, wie von der Kommission vorgeschlagen. Anlassbezogene medizinische Überprüfungen sollen hingegen, wie auch im geltenden deutschen Recht, möglich bleiben. 

2. Wir konnten zudem sicherstellen, dass die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht auf fünf Jahre beschränkt wird. Mitgliedstaaten die, wie Deutschland, ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet haben, können auch künftig selbst über die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis entscheiden. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Insofern besteht auch hier im deutschen Recht kein Änderungsbedarf. 

3. Ebenso haben wir das Verbot halbautomatischer Waffen und Magazine, wie sie von Jägern und Sportschützen in Deutschland genutzt werden, erfolgreich verhindern können. Lediglich für den Erwerb von Magazinen wird künftig der Nachweis einer Erlaubnis für die entsprechende Waffe vorgelegt werden müssen. 

4. Der Fernabsatz von Feuerwaffen, etwa über Online-Foren oder Anzeigen in Fachzeitschriften, bleibt auch weiterhin Privatpersonen zugänglich, wird jedoch künftig strengeren Auflagen unterliegen, die die genaue Überprüfung der Identität und Berechtigung des jeweiligen Käufers sicherstellen. Beim privaten Kauf und Verkauf bleibt es beim bewährten System, sofern die Übergabe des Produkts direkt erfolgt. 

Als CDU/CSU haben wir uns sehr dafür eingesetzt, unnötige zusätzliche Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen zu verhindern. Mit dem abgestimmten Text ist uns das gelungen. Das deutsche Recht ermöglicht bereits jetzt einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von legalen Waffenbesitzern einerseits und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit andererseits. Die Überarbeitung der Richtlinie bietet die Möglichkeit, diesen fairen Ausgleich europaweit zu etablieren.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

Am ‎12‎.‎08‎.‎2016 at 03:43 , Califax sagte:

In meinem Kaff sind auf kommunaler Ebene die Kommunisten oftmals pragmatischer und wahrscheinlich auch intelligenter als die CDU-Schnarchnasen.

Zur CDU geht man vermutlich erstmal wegen der persönlichen Karriere, dann kommt lange nichts.

Das ist jedenfalls hier beim österreichischen Pendant ÖVP so.

Und bezüglich "Divide et Impera" scheint sich da unglaublicherweise einiges bis in österreichische Jägerkreise herumgesprochen zu haben.

http://www.jagdundnatur.tv/episode/JagdStudio_Noe2_E04_EU_Waffenrecht

Link to comment
Share on other sites

Nicht so ganz.

Siehe hier:

Der nachfolgende Artikel vom IWÖ-Vorstandsmitglied Dr. Peter Lebersorger erscheint demnächst in sämtlichen österr. Jagdzeitschriften: 




EU-Waffen-Richtlinie – ein „Deutsch-Fisasko“! 


Das Europäische Parlament hatte am 29. November 2007 die Änderung der EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG beschlossen. Erst 6 Monate später – am 21.5.2008 – erfolgte die gemeinsame Erlassung des endgültigen Textes dieser Richtlinienänderung von EU-Parlament und Europäischem Rat. Erst nach 8 Monaten – am 8.7.2008 – wurde nun im Amtsblatt der EU diese neue Richtlinie 2008/51/EG veröffentlicht! FAZIT: „Ernüchterung! – In der EU kann offenbar niemand DEUTSCH!“ 


Die Motivation der vorliegenden Abänderung des EU-Waffenrechts liegt auf der Hand: Unerlaubte Herstellung von und unerlaubter Handel mit Feuerwaffen oder Teilen, der illegale Umbau von Feuerwaffen und der Import – auch die illegale Einfuhr – aus Drittländern soll alles unter die EU-Waffenrichtlinie fallen und durch eine Verschärfung der Kennzeichnungspflicht auf Waffenteilen und wesentlichen Bestandteilen verhindert werden. Die Rechnung darf dabei aber nicht nur von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen bezahlt werden! Es wird wieder einmal von der Umsetzung der neuen Richtlinie in innerstaatliches Recht abhängen, wie sehr die Subsidiarität (etwa bei der Beibehaltung der 4 Schusswaffenkategorien) und die regionalen Spielräume (etwa die Meldung bei Waffenfachhändlern und Büchsenmachern) Beachtung finden. 

Wesentliche Neuerungen 

„Teile“ von Feuerwaffen sind alle eigens für eine Feuerwaffe konstruierte wesentliche Teile oder Ersatzteile (wie Lauf, Rahmen, Gehäuse, Schlitten, Trommel, Verschussstück, Schalldämpfer etc.). 
„Wesentliche Bestandteile“ sind der Verschluss, das Patronenlager und der Lauf – sie fallen als „Einzelteile“ unter die selbe Kategorie wie die Feuerwaffe, zu der sie gehören würden. 
„Munition“ ist einerseits die vollständige Munition, andererseits die einzelnen Komponenten nur dann, wenn diese Bestandteile genehmigungspflicht wären. 
„Nachverfolgung“ ist die systematische Verfolgung des Weges einer Feuerwaffe vom Hersteller bis zum Käufer. 

Jeder Mitgliedstaat kann mehr als 2 Waffenkategorien beibehalten – die Einteilung in die Kategorien A, B, C und D bleibt daher für Österreich aufrecht! 

Die Mitgiedstaaten müssen Feuerwaffen zum Zwecke der Identifikation und Nachverfolgbarkeit kennzeichnen – sie können sich dafür den bewährten internationalen Übereinkommen über den Beschuss und über Beschusszeichen bedienen. 

Feuerwaffenregister 

Spätestens bis 31.12.2014 haben die Mitgliedstaaten ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister einzuführen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Jede unter die EU-Waffenrichtlinie fallende Waffe ist darin zu registrieren. Der dezentrale Weg, den Österreich schon bei den C-Waffen über die Waffenfachhändler und Büchsenmacher beschritt, ist auch künfitg möglich! Doch Achtung: Der englische Text spricht deutlich von „firearm“ – die deutsche Übersetzung spricht hier von „Waffe“ – nicht von „Feuerwaffe“. Damit wäre auch jede sonstige Waffe (alle blanke Waffen,…) in ein solches Register einzubeziehen. Das war wohl nicht so gemeint – da der deutsche Text in der Folge noch an drei weiteren Stellen von „Waffe“ spricht (wo „firearm“ in der Richtlinie vorkommt), im gleichen Absatz kurz davor aber wiederum richtigerweise „Feuerwaffe“ steht. Für eine Übersetzung der EU, die Monate in Anspruch genommen hat, keine wirklich geniale Leistung. Da auch von Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber und Seriennummer die Rede ist und all dies nur bei Feuerwaffen existiert, dürfte dieser peinliche Fehler noch glimpflich für die Waffenbesitzer enden. 

Alle Mitgliedstaaten müssen jederzeit eine Verbindung aller Feuerwaffen zu ihren jeweiligen Besitzern herstellen können. Dies ist in Österreich derzeit nur bei Schusswaffen der Kategorie A und B sowie über das Netz der Waffenfachhändler und Büchsenmacher auch bei Kategorie-C-Waffen möglich. Bezüglich der Kategorie-D-Waffen („Flinten“) sind ab 28.7.2010 geeignete Nachverfolgungsmassnahmen einzurichten – also eine Registrierung des Weges vom Erzeuger bis zum Käufer. Alle Flinten („D-Waffen“), die vor dem 28.7.2010 in Verkehr gebracht wurden, sind daher von dieser „Regelung“ nicht betroffen – es gibt auch keine „Nacherfassung“ des Altbestandes aller bisher in Umlauf befindlichen Flinten. Alle Flinten, die ab 28.7.2010 in Verkehr gebracht wurden, müssen ab 31.12.2014 „erfasst“ sein. Österreich hat die Möglichkeit, die Meldungen der Flinten – analog zu den Schusswaffen der Kategorie C – bei den Waffenfachhändlern und Büchsenmachern einzurichten. Diese haben sich schon bei der Meldung der C-Waffen ab 1996 bewährt und wären die richtigen Anlaufstellen für diese Meldeaufgaben. 

Voraussetzungen für Besitz und Erwerb 

Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen der Kategorien A und B ist nur mit Genehmigung erlaubt, bei Feuerwaffen der Kategorien C und D ist eine ausdrückliche Erlaubnis nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Rechtsvorschrift notwendig. Bisher war für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B eine Rechtfertigung (im englischen Text „good cause“) notwendig – nun ist im Rahmen einer Änderung des Richtlinientextes die Wortfolge „good cause“ mit „Bedürfnis“ ins Deutsche übersetzt. Für den Erwerb und Besitz sämtlicher Feuerwaffen soll nunmehr ein „Bedürfnis“ nachzuweisen sein: Im Österreichischen Recht ist allerdings ein großer Unterschied zwischen „Rechtfertigung“ und „Bedarf“. Die Rechtfertigung für den Besitz von B-Waffen ist schon das Bereithalten zur Selbstverteidigung in den eigenen Wohnräumlichkeiten. Ein „Bedarf“ ist ein weit darüber hinausgehender Begriff. Weshalb die deutsche Übersetzung mit so wenig Sorgfalt und offenbar völlig laienhaft erfolgt ist, kann nicht nachvollzogen werden. Für eine monatelang verzögerte Übersetzung des Richtlinientextes in inferiorer Qualität hat die EU-Kommission jedenfalls keine Applaus verdient: Das Ergebnis ist „handwerklich“ beschämend! 

Personen unter 18 Jahre dürfen für die Jagd und den Schießsport Feuerwaffen erwerben (allerdings nicht kaufen) und besitzen, soferne sie entweder eine Erlaubnis der Eltern besitzen, oder unter Anleitung der Eltern oder eines autorisierten Erwachsenen stehen oder auf sich auf einer genehmigten Schießstätte befinden. Damit kann die Ausübung der Jagd ab dem 16. Lebensjahr und der Schießsport für Jugendliche in Österreich erhalten werden. 

Personen, die eine Erlaubnis für Feuerwaffen der Kategorie B haben (Waffenpass, Waffenbesitzkarte), brauchen keine erneute Genehmigung für Schusswaffen der Kategorien C und D. Werden solche Waffen später übertragen (etwa von Privatperson an Privatperson), so braucht der Empfänger die Notwendige Genehmgigung oder Erlaubnis nach innerstaatlichem Recht. Das Österreichische Waffengesetz wird daher klar zu regeln haben, welche Personen Schusswaffen der Kategorie C und D künftig erwerben und besitzen dürfen („ausdrückliche Erlaubnis nach nationalem Recht“). 

EU-Feuerwaffenpass 

Der EU-Feuerwaffenpass ist für Jäger für die Waffenkategorien C und D (Sportschützen für B, C und D) maßgeblich – für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat und für die Durchreise durch andere Mitgliedstaaten. Der Grund der Reise muss nachgewiesen werden können – etwa durch die Jagdeinladung oder die Sportausübung im Zielmitgliedstaat! Die Anerkennung des Europäischen Feuerwaffenpasses darf nicht von der Entrichtung einer Gebühr oder Abgabe abhängig gemacht werden. 

Waffengesetz – quo vadis ? 

Was mit dem derzeit in Österreich geltenden liberalen Waffengesetz passiert, hängt also wieder einmal von der Umsetzung dieser Richtlinie ab. Österreich kann die bisherigen 4 Waffenkategorien beibehalten, die Jagd und der Schießsport können auch unter 18 Jahren möglich bleiben. Die gültige Jagdkarte und die Mitgliedschaft in einem Schützenverein können eine Rechtfertigung oder ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen der Kategorie C und D sein oder werden. Die Waffenfachhändler und Büchsenmacher können auch weiterhin Anlaufstellen für Waffeninhaber sein, wobei ab 2010 auch D-Waffen dort gemeldet werden. Das computergestützte Waffenregister wird – was C- und D-Waffen betrifft – „dezentral“ bei den Büchsenmachern und Waffenfachhändlern etabliert. Das lässt sich alles bewerkstelligen, haben doch 1996/1997 die ÖsterreicherInnen bewiesen, dass sie vor Meldepflichten keine Scheu haben. 

Es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit! Der Gesetzgeber bricht alles über einen europäischen Leisten und entscheidet sich gegen die Subsidiarität, dafür für nur 2 Kategorien, lässt Waffenerwerb und –besitz nur noch nach verliehener Waffenbesitzberechtigung zu, stellt auf Bedarf und nicht auf Rechtfertigung ab, streicht den Waffenbesitz unter 18 Jahren völlig, blockiert den Erbweg für Feuerwaffen und führt ein generelles zentrales Schusswaffenregister – am besten im Innenministerium – ein. Der Terminplan – siehe Kasten – ist dicht. Bis 2010 muss eine Waffengesetzänderung her! Die volle Wirkung der Neuerungen entfaltet sich erst ab 1.1.2015. Die kommende Regierung hat es in der Hand, etwas aus der Chance zu machen. Hoffen wir alle, dass das Waffengesetz von Experten gemacht wird, die fehlerfrei Deutsch sprechen. 


Dr.Peter Lebersorger, Zentralstelle Österr. Landesjagdverbände 


Quelle: IWÖ

Edited by Glockologe
Link to comment
Share on other sites

Zitat

#Aktion: Schreibt dem Bundesinnenminister! Wir sind NICHT das Problem!

Letzte Woche hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière seinen Aktionsplan gegen Terrorismus veröffentlicht – wir berichteten. In seinem Maßnahmenkatalog finden wir unter anderem auch Pläne, die uns Sportschützen, Jäger und Waffensammler betreffen.

Nach der Verschärfung des Waffenrechts nach den Amokläufen von Erfurt und Winnenden werden derzeit sowohl das nationale Waffenrecht als auch die EU Feuerwaffenrichtlinie novelliert: Im nationalen Waffenrecht ist insbesondere eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards vorgesehen, um den Gebrauch legaler Waffen durch Unbefugte zu verhindern.

Erneut werden wir Besitzer von registrierten Schusswaffen mit Terroristen, Kriminellen und psychisch labilen Gewalttätern in einen Topf geworfen, weil im Kopf des Bundesinnenministers offenbar nicht zwischen unregistrierten illegalen und legal registrierten Waffen Schusswaffen unterschieden wird. Anscheinend fehlt es dem Minister an Sachverstand, oder er lässt sich schlecht beraten, denn ein Abwandern von registrierten Waffen in illegale Märkte gibt es kaum, da sich die existierenden Aufbewahrungsvorschriften bewährt haben.

https://german-rifle-association.de/aktion-schreibt-dem-bundesinnenminister-wir-sind-nicht-das-problem/

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)