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De Maizieres will Waffenrecht verschärfen!


Zylinderbohrung

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Hier noch ein Schreiben, dass vom BMI beantwortet wurde:

Zitat

Sehr geehrter Herr xy,

mit Ihrer Nachricht vom 12. August 2016 thematisieren Sie erneut die geplanten Änderungen des EU-Waffenrechts und kritisieren insbesondere die Äußerungen des Ministers hierzu nach den Anschlägen der letzten Wochen.

Die von Ihnen angesprochene Äußerung des Ministers bezog sich lediglich darauf, dass er eine Möglichkeit in Betracht zog, wie künftig der illegalen Selbstbewaffnung begegnet werden könnte. Dabei betonte er jedoch auch, dass die deutschen Waffengesetze schon jetzt sehr streng sind und wies außerdem darauf hin, dass die Beratungen des vom EU-Rat am 10. Juni 2016 eingebrachten Entwurfs zur Änderung des EU-Waffenrechts abzuwarten sind. Erst nach Abschluss des Änderungsverfahrens auf europäischer Ebene kann abschließend beurteilt werden, ob und ggf. welcher Änderungsbedarf in Deutschland besteht.

Weiterhin sprechen Sie den in den Medien ebenfalls diskutierten Aspekt eines nationalen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Waffengesetzes, mit dem insbesondere eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards von Waffen und Munition angestrebt werde, um das Abhandenkommen legaler Waffen zu verhindern, an.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen.

So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die Gleichwertigkeitsfiktion des § 36 Absatz 2 Satz 1, 2. Halbsatz, mit der Behältnisse der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 mit Stand Mai 1995 für gleichwertig mit Behältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 erklärt wurden, nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.

Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt. 

Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann.

Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer absichtslosen fehlerhaften Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, das in der Vergangenheit mehrfach zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Erlaubnisinhaber geführt hat, sinkt dadurch.

Den berechtigten Belangen der Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, wird durch Übergangsregelungen Rechnung getragen.

Entsprechende Überlegungen stellen keine Kriminalisierung von Waffenbesitzern dar, sondern zielen darauf ab, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität zu verhindern.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Hanne Müsgen

Bundesministerium des Innern
– Bürgerservice –
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.115.de

Quelle: https://german-rifle-association.de/bmi-will-widerstandsgrad-0-schraenke-einfuehren/

Das ist vom BMI (ich meine vom Referat 36, keine Gewehr) ja schon auf der IWA 2015 angerissen worden, wir berichtetendamals u.a. im Live Feed davon.

Damals wurden wir aufgrund der Berichterstattung teilweise ausgelacht. Nunja, wir werden sehen.

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Laut GRA Seite wollen die denn Wiederstandsgrad 0 einführen (1000,- aufwärts ) ich frage mich nur gerade welcher junge Mensch z.B. Student oder Schüler, Lehrling die KK im z.B. DSB schießen soll sich sowas leisten können wenn er nicht aus eine betuchten Elternhaus kommt geschweige denn die Leute die nur in einer Mietwohnung wohnen das ist eine Entwaffnungswelle mehr nicht .:dr:

Dem Gesetzestreuen wird es so unangenehm und teuer wie möglich gemacht und der Verbrecher kracht die Dinger in die Ecke und lacht

kaputt Das ist ein Staat übel

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vor 10 Minuten, uwe2222 sagte:

Laut GRA Seite wollen die denn Wiederstandsgrad 0 einführen (1000,- aufwärts ) ich frage mich nur gerade welcher junge Mensch z.B. Student oder Schüler, Lehrling die KK im z.B. DSB schießen soll sich sowas leisten können wenn er nicht aus eine betuchten Elternhaus kommt geschweige denn die Leute die nur in einer Mietwohnung wohnen das ist eine Entwaffnungswelle mehr nicht .:dr:

Ziel erfasst.

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Just now, greyman sagte:

Muss man entweder an der Wand oder am Boden verschrauben, weil unter 200 kg. Wand Gasbeton? Fußboden Laminat auf Beton? Muss man da nicht vorher den Vermieter fragen, ob er das erlaubt?

Grüße

Gunfire

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nur mit mehr als 5 Kurzwaffen muss er gegen Abriss gesichert werden, so wie jetzt auch schon bei B Schränken.

Hier fast gleicher Preis inkl. Lieferung über Stufen:

http://www.eisenbach-tresore.de/Waffenschrank/Waffenschrank-Widerstandsgrad-1-EN-1143-1-Langwaffen-KurzwaffenMunition-7/Waffenschrank-Grad-0-EN-1143-1-Waffentresor.html?gclid=Cj0KEQjwi_W9BRD_3uio_Jz-p8UBEiQANU80vt5kWt_P2uJI9Hd0tJEcJf4e3JvrW58qFbjbg1gXOEsaApjQ8P8HAQ

Gehen tut es, ob es Sicherheit bringt ist eine andere Frage.

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vor 1 Minute, Gunfire sagte:

Muss man entweder an der Wand oder am Boden verschrauben, weil unter 200 kg. Wand Gasbeton? Fußboden Laminat auf Beton? Muss man da nicht vorher den Vermieter fragen, ob er das erlaubt?

Grüße

Gunfire

Nur, wenn ich eine bestimmte Anzahl überschreiten möchte - bei dem Modell aber sowieso etwas schwierig, wenn man seinen Waffen keine "Käfighaltung" zumuten will - also mindestenns 2 (3) Tresore dieser Art.

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vor 27 Minuten, greyman sagte:

Weiterer "Vorteil": Ich kann die vollen Magazine zu den Waffen in den Schrank schmeissen und brauche keine extra Schränke mehr dafür.

Das war doch vorher schon so. ......und das darf nicht sein. Möchte jemand wetten, dass die Standards für Munition ebenfalls angehoben werden?

Edited by Zylinderbohrung
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Wenn ich vorher schon 0er hatte ja. Ich habe bisher A, A/B und B sowie 4 ohne Klassifizierung für die Muni.

Aber jetzt gibt uns die Misere das und noch als Steilvorlage dazu.

Kann dann keine Behörde was gegen sagen, wenn sogar der IM das ausdrücklich erlaubt.

Jetzt brauchen wir nur noch die Diskussion, ob die Magazine dann auch in der Waffe stecken dürfen oder nicht.

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vor 4 Minuten, greyman sagte:

 

Aber jetzt gibt uns die Misere das und noch als Steilvorlage dazu.

Kann dann keine Behörde was gegen sagen, wenn sogar der IM das ausdrücklich erlaubt.

 

Der "erlaubt" doch nichts. Er erklärt doch nur die bisherige Rechtslage. Das die so bleibt bezweifele ich ernsthaft, da der Nuller immer eine Ausnahme war, die das Prinzip der getrennten Lagerung aushebelt hat.

Wenn die gemeinsame Lagerung jetzt zum Standard wird, wird das Prinzip nicht mehr erfüllt.  Deshalb müssen für Munition A oder B Schränke (was auch immer die Nachfolger werden) und Nuller brauchen ein Innenfach. Zumindest so lange, bis die Industrie den Doppelnuller oder was auch immer raus bringt, indem das Ausnahmsweise wieder gestattet wird. Und dann kann man wirklich überlegen, ob man seine Schlafzimmertür nicht durch eine Tresortür ersetzt...liegt so bei 2500€.... 

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vor 56 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Der "erlaubt" doch nichts. Er erklärt doch nur die bisherige Rechtslage. Das die so bleibt bezweifele ich ernsthaft, da der Nuller immer eine Ausnahme war, die das Prinzip der getrennten Lagerung aushebelt hat.

Wenn die gemeinsame Lagerung jetzt zum Standard wird, wird das Prinzip nicht mehr erfüllt.  Deshalb müssen für Munition A oder B Schränke (was auch immer die Nachfolger werden) und Nuller brauchen ein Innenfach. Zumindest so lange, bis die Industrie den Doppelnuller oder was auch immer raus bringt, indem das Ausnahmsweise wieder gestattet wird. Und dann kann man wirklich überlegen, ob man seine Schlafzimmertür nicht durch eine Tresortür ersetzt...liegt so bei 2500€.... 

steht oben in der Mail aus dem BMI:

Zitat

Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann.

 

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