Jump to content

Wahlprüfsteine Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern


Jägermeister

Recommended Posts

Die Fragen des BDS an die Parteien:

1. Waffenrechtliche Agenda für die kommende Landtagswahlperiode

a. Welche Festlegungen, Aussagen oder Versprechen trifft Ihre Partei im Landtagswahlprogramm zu legalen und illegalen Waffen, dem Waffenrecht und/oder zum Schießsport?

b. Welche landespolitische Agenda werden Sie beim Waffenrecht und seinem Vollzug in der kommenden Landtagswahlperiode verfolgen, welche Ziele streben Sie an und welche Maßnahmen und Initiativen planen Sie?

c. Welche bundespolitischen Maßnahmen beabsichtigen Sie beim Waffenrecht? Wollen Sie in der kommenden Wahlperiode eine waffenrechtliche Initiative im Bundesrat ergreifen und ggf. mit welcher Intention? 

2. Gebühren in Waffensachen

Die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren in Waffensachen ist in der letzten Föderalismusreform vom Bund auf die Bundesländer übergegangen.

a. In Mecklenburg-Vorpommern wurde von der Zuständigkeitsübertragung anscheinend bislang noch nicht Gebrauch gemacht und es wird die alte Gebührenordnung des Bundes weiter verwendet. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht einheitlich geregelt werden?

b. Die beanstandungsfreie, verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition liegt im öffentlichen Interesse und auch der Bundesgesetzgeber hat bei der gesetzlichen Einführung der Kontrollmöglichkeit die Gebührenfreiheit ausdrücklich befürwortet. Werden Sie sich für die Gebührenfreiheit von beanstandungsfreien Überprüfungen in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen um sich dem Vorbild der gesetzlichen Regelungen in Bayern, Hessen, Sachsen und dem Saarland anzuschließen?

c. Auch die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) von Waffenbesitzern, die dazu keinen Anlass gegeben haben, liegt im öffentlichen Interesse. Werden Sie sich insoweit für eine Gebührenfreiheit einsetzen? 

3. Steuerliche Gemeinnützigkeit

Die Schießdisziplin IPSC des BDS wird seit einem Vierteljahrhundert als Breiten- und Spitzensport in Deutschland ausgeübt. Diese Disziplin ist bereits seit 2004 Bestandteil der behördlich genehmigten Sportordnung des BDS als staatlich anerkanntem Schießsportverband und wurde seitdem mehrfach in aktualisierter Fassung erneut genehmigt, aktuell im August 2016. Auch hat die Bundesregierung im Bericht der Drs. 577/09 vom 27. Januar 2010 IPSC ausdrücklich als sportliches Schießen bestätigt. In 27 von 28 Ländern der EU ist IPSC anerkannter Schießsport, oft in Trägerschaft der nationalen olympischen Verbände. Von 1990 bis 2015 war die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießsports in Deutschland einhellig anerkannt. Aber seit 2016 verweigert die Finanzverwaltung aus eigenem Antrieb – insbesondere ohne Änderung von Gesetzeslage oder Rechtsprechung – dem IPSC-Sport die Anerkennung als gemeinnütziger Schießsport. Daraus folgende Steuer- und Sozialabgabenpflichten und gerade auch hoher bürokratischer Aufwand im Ehrenamt belasten den BDS und seine Vereinen und behindern massiv die jahrzehntelang bestätigte Sportausübung.

a. Sprechen Sie sich dafür aus, die Gemeinnützigkeit von IPSC in Mecklenburg-Vorpommern wieder anzuerkennen?

b. Werden Sie sich über den Bundesrat für eine bundesweite Wiederherstellung der Anerkennung von IPSC als gemeinnütziger Schießsportausübung einsetzen?

Antworten in graphischer Übersicht 

Da die Bewertung von Antworten subjektiv ist, soll die Grafik eine Aufforderung zur Beschäftigung mit den Antworten der Parteien sein und nicht als Wahlempfehlung verstanden werden. Ausschließlich maßgeblich sind die vollständigen Beantwortungen, für die alleine die Parteien verantwortlich sind.

image.jpeg

Die einzelnen Antworten der Parteien in alphabetischer Reihenfolge:

 

galleryIMG17871_mod.png

1.
a.
Das Landeswahlprogramm der AfD MV enthält keine konkreten Ausführungen zu Fragen des Waffenrechts, da es sich bei den gesetzlichen Vorschriften hierbei um Zuständigkeiten des Bundes handelt. Eine weitere Abgabe oder Übertragung von waffenrechtlichen Kompetenzen auf EU-Ebene werden wir entgegen wirken.

b.
Die Politik unserer Landespartei orientiert sich neben dem Landesprogramm selbstredend insbesondere an der Grundsatzprogrammatik der Bundespartei. Im Programm der Bundes-AfD wird ausgeführt: 
„3.5 Waffenrecht muss nicht verschärft werden
Ein liberaler Rechtsstaat muss seinen Bürgern vertrauen. Er muss es nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen, sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende Eingriffe minimieren.
Die AfD widersetzt sich jeder Einschränkung von Bürgerrechten durch ein Verschärfen des Waffenrechts. Die Kriminalisierung von Waffenbesitz schreckt Täter nicht ab, sondern macht Opfer wehrloser. Eine Verschärfung des Waffenrechts wird nicht verhindern, dass Terroristen und andere Verbrecher illegal Waffen erwerben, mit ihnen handeln und sie nutzen. Ein strengeres Waffenrecht wäre ein weiterer Schritt in die Kriminalisierung unbescholtener Bürger und in den umfassenden Überwachungs- und Bevormundungsstaat.“
Hiernach hält die AfD das derzeit bestehende Waffenrecht mit der Prüfung der Zuverlässigkeit bei Beantragung einer Waffenbesitzkarte und den besonderen Voraussetzung für die Erteilung eines Waffenscheines für völlig hinreichend, um dem öffentlichen Sicherheitsbedürfnis zu entsprechen.  
Weit verbreitete parteiinterne Stimmen für eine weitere Liberalisierung des Waffenrechtes unterliegen gerade vor dem Hintergrund der Gewährleistung und Förderung des Eigenschutzes der Bevölkerung und der Selbstverteidigungsfunktion eines offeneren Waffenrechts weiterhin dem parteiinternen Meinungsprozess.
Landespolitisch wird die AfD waffenrechtliche Regelungen, die in die Landeszuständigkeit fallen kritisch hinterfragen und sie auf rechtliche und tatsächliche Notwendigkeiten durch parlamentarische Anfragen und deren Effektivität gegebenenfalls durch Einholung von sachverständigem Rat bei Vereinen und Verbänden prüfen.

c.
Zusammen mit den AfD-Fraktionen anderer Landesparlamente -vor allem im Fokus der kommenden Bundestagswahlen- und durch Initiativgesprächen mit unseren AfD- Europaabgeordneten werden wir uns mit den möglichen parlamentarischen Mitteln gegen die geplante Verschärfung der EU-Waffenrechtsrichtlinie wehren. Einem pauschalen Kriminalitätsverdacht der legalen Waffenbesitzer werden wir uns entgegen setzen. Für die AfD sind gesetzestreue Besitzer legaler Sport- und Jagdwaffen kein Sicherheitsrisiko, wie es von staatlicher Stelle suggeriert wird. Vielmehr vermutet die AfD in der sukzessiven Entziehung legaler Waffen bis hin zur vollständigen Entwaffnung der Bevölkerung einen schleichenden Trend der bewussten Schaffung einer wehrlosen Gesellschaft durch die staatliche Obrigkeit. Konkrete Maßnahmen über den Bundesrat bedürfen einer nachhaltigen und überzeugenden Strategie der Landtagsfraktionen. Dazu sollen landesübergreifend Gespräche auch unter sachverständiger Beteiligung des BDS e.V. geführt werden. Spätestens mit der Bundestagswahl im nächsten Jahr werden die parteipolitischen Einflussmöglichkeiten der AfD auf Bundesebene enorm an Zuwachs gewinnen.

2.
a.
Verwaltungsgebühren haben sich immer am Verwaltungsaufwand auszurichten. Ein solcher entsteht in nur geringem Maße bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und des Bedürfnisses für den Waffenbesitz. Die Höhe der derzeit in MV erhobenen Gebühren und Auslagen für die Ausstellung der WBK, Erwerbsberechtigung von Waffen und Munitionen und den Waffeneintrag nach der WaffKostV im jeweils unteren zweistelligen Eurobereich entsprechen diesen Anforderungen und sollten deshalb auch bei Einführung einer landesrechtlichen Neuregelung nicht weiter erhöht werden. Als Befürworter des Subsidiaritätsprinzips begrüßen wird die Übertragung von Zuständigkeit auf Landesebene. Aufgrund der rechtlichen Überholung des waffenrechtlichen Bundes-Kostenrechts plädieren wir für eine landesweite einheitliche Regelung auch in MV. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Kosten auf die Kommunen und damit der Gewährung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Waffen (wie in BaWü) halten wir für verfassungsrechtlich bedenklich.

b.
Wir befürworten die Regelungen der Gebührenfreiheit von beanstandungsfreien Überprüfungen, wie sie in Bayern, Hessen, Sachsen und dem Saarland praktiziert werden. Sich wohlverhaltende Waffenbesitzer dürfen nicht mit „Sonderabgaben“ die der Erfüllung staatlicher Sicherheitsaufgaben dienen, belegt werden.

c.
Dies gilt ebenso für die periodische Prüfung der Zuverlässigkeit (Regelüberprüfung) legaler Waffenbesitzer.  

3.
a.
Ebenso wie jede andere Sportart dient auch der Schießsport der Ertüchtigung der Bevölkerung und dem Gemeinwesen. Das sportliche Bewegungsschießen (IPSC-Schießsport) erfordert - wie viele andere Sportarten auch- höchste Konzentration, Koordinationsvermögen und Körperbeherrschtheit, mithin alles, was Sport ausmacht. Aus Sicht der AfD besteht deshalb kein Grund, den IPSC-Schießsport gesellschaftlich und steuerrechtlich anders zu bewerten als das sog. „statische Schießen“, zumal bei Beachtung der erhöhten Sicherheitsstandards keine andersartige Gefährdungslage zu verzeichnen ist. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass der IPSC-Schießsport wieder als gemeinnützig anerkannt wird.

b.
Unsere Einwirkungsmöglichkeiten für eine bundesweite Anerkennung der Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießsports über den Bundesrat werden wir nutzen.

Link to comment
Share on other sites

galleryIMG61483_mod.png 1.
a.
Das Landtagswahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußert sich zwar nicht zum
Schießsport, aber zum Jagdrecht (Seite 51):
„9.7 Ein modernes, ökologisches Jagdrecht einführen
Richtig ausgeübt, kann die Jagd wirtschaftliche und ökologische Schäden verhindern. So behindern die zu hohen Bestände von Rehen sowie Rot- und Damhirschen die natürliche Waldverjüngung. Doch gerade weil die Jagd ein wichtiger Bestandteil des Natur- und Artenschutzes ist, müssen wir unser Jagdrecht aktualisieren. So sind seit 1990 über 100 Seeadler an einer Bleivergiftung gestorben, nachdem sie Aas gefressen haben, das mit bleihaltiger Munition erjagt wurde.
Ein ökologisches Jagdrecht bedeutet für uns:
  • bleihaltige Munition zu verbieten.
  • den Wolf nicht ins Jagdrecht aufzunehmen, sondern die Nutztierhalter bei der Anpassung an diese Herausforderung zu unterstützen.
  • ein Verbot, Haustiere zu schießen.
  • waldfreundliche Regelungen bei den Abschussplänen und den Jagdzeiten.“
b.
Die Landesregierung muss im Rahmen ihrer Fachaufsicht darauf dringen, dass der vom Gesetzgeber gewollte Kontrolldruck auf die privaten Waffenbesitzer durch stichprobenartige verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenaufbewahrung aufrechterhalten wird. In den Landkreisen und kreisfreien Städten ist das hierfür notwendige Personal vorzuhalten.

c.
Wir GRÜNE wollen in einer Gesellschaft leben, in der der Grundsatz gilt: Öffentliche Räume und private Wohnungen sind waffenfrei. Einsatzbereite funktionsfähige scharfe Schusswaffen wollen wir nur noch in zwingenden Ausnahmefällen (z. B. PolizeibeamtInnen) in privaten Haushalten zulassen. Wir setzen uns für ein Verbot großkalibriger Faustfeuerwaffen als Sportwaffen und für die Begrenzung von Waffen- und Munitionsbesitz ein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung in dem Antrag „Mehr öffentliche Sicherheit - Für eine bessere Begrenzung und Kontrolle von Schusswaffen“ (Drs. 18/8710) dazu aufgefordert, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes
vorzulegen, der
  • regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht;
  • die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigt, die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert;
  • spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsieht, die tatsächlich einen angemessenen Widerstandsgrad für Waffen- und Munitionsschränke gewährleistet, um unbefugten Zugang zu verhindern;
  • die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder eines gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen verbietet;
  • für Signal- und Schreckschusswaffen, die bei missbräuchlicher Anwendung erhebliche Verletzungen verursachen können, einen Erlaubnisvorbehalt (gemäß § 2 Abs. 2 Waffengesetz) vorsieht;
  • für Erwerb und Besitz von Reizstoffwaffen die Vorlage des kleinen Waffenscheins vorsieht.
Sie hat in ihrem Antrag die Bundesregierung zudem dazu aufgefordert, sich im Rahmen der
Konferenz der Innenminister dafür einzusetzen, dass
  • relevante Informationen der Sicherheitsbehörden, einschließlich solche der Verfassungsschutzämter, im Rahmen der Antragsprüfung hinreichend berücksichtigt werden;
  • das Führen von Schießbüchern für den Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten als Kriterium bei der Prüfung des Bedürfnisgrundes Sport vorzuschreiben und eine entsprechende regelmäßige Überprüfung des tatsächliche Bedürfnisse zum fortbestehenden Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition vorzusehen;
  • geprüft wird, wie der Bestand an illegalen Waffen durch geeignete polizeiliche Maßnahmen, einschließlich einer zeitlich begrenzte Amnestie wie zuletzt 2009 reduziert werden kann.
2.
a.
Das Waffenrecht ist hoch komplex, die mit den mit dem Vollzug betreuten Landkreise und kreisfreien Städte müssen dafür das entsprechend geschulte Personal bereitstellen. Nur so können alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Eine Angleichung der Gebührenhöhe in den Landkreisen und kreisfreien Städten wäre wünschenswert.

b.
Nein. Angemessene Gebühren sollen den durch die Kontrollen anfallenden Verwaltungsaufwand decken. Dabei sollte dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden. Eine Deckung dieses Aufwandes durch allgemeine Steuermittel halten wir GRÜNE für wenig sinnvoll.

c.
Nein. Auch hier halten wir GRÜNE eine Mitfinanzierung durch den Waffenbesitzer aufgrund des Verursacherprinzips für eine sinnvolle Regelung. Gebührenfreiheit gibt es auch in anderen Bereichen bei Zuverlässigkeitsprüfungen nicht.

3.
Wir sind bereit zu prüfen, welche Erwägungen das Bundesfinanzministerium dazu veranlasst haben, dass IPSC-Schießen nicht als Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts zu bewerten. Sollte sich diese Bewertung als ungerechtfertigt erweisen, sind wir bereit, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des IPSC zu unterstützen.
Link to comment
Share on other sites

galleryIMG28437_mod.png 1.
Das Sportschießen sowie die Jagd, aber auch der Zusammenschluss der Schützen in Schützen- und Jagdvereinen hat in Deutschland eine lange Tradition und ist tief in unserer Gesellschaft verwurzelt. Der offene Dialog mit Sportschützen und Jägern ist uns besonders wichtig, gerade im Hinblick auf die Auswirkungen von beabsichtigten Verschärfungen des Waffenrechts.
Aufgrund der Tragödien von Winnenden und Wendlingen mussten die Waffengesetze auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf überprüft werden. Die bisherigen Verschärfungen im Waffenrecht waren auch wichtig und richtig. Aber in Deutschland gilt seit jeher eines der schärfsten Waffengesetze der Welt und dennoch konnten diese Tragödien und weitere Amokläufe in Deutschland nicht verhindert werden. Dies zeigt, dass es für Sicherheit auch bei einem besonders strengen Waffenrecht keine Garantie gibt. Das Problem sind nicht die Aufbewahrung und das Nutzen von legalen Waffen. Vielmehr wurden in der Vergangenheit deutlich mehr Straftaten mit illegalen Waffen als mit legalen Waffen begangen. Der Amoklauf von München zeigt dies deutlich auf.
Legale Waffenbesitzer müssen sich bereits einer Reihe von Kontrollen unterwerfen. Insofern dürfen weitere Verschärfungen des Waffenrechts keinesfalls zu weiteren Einschränkungen bei Jägern und Sportschützen in ihrem Sport und Hobby führen.

2.
a.
Aufgrund des öffentlichen Interesses an einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Waffenrechts, ist es nur folgerichtig, wenn auch die Gebührenordnung landeseinheitlich geregelt ist, sich der Landesgesetzgeber ausdrücklich mit der Gebührenfestsetzung im Waffenrecht befasst und diese auch den aktuellen Anforderungen anpasst. Insoweit werden wir Ihre Anregung aufnehmen.

b.
Im Sinne der Sicherheit werden stichprobenartige verdachtsunabhängige waffenrechtliche Kontrollen von uns befürwortet. Diese sollten allerdings bei einer beanstandungsfreien Kontrolle gebührenfrei sein.

c.
Anders als bei der stichprobenartigen Überprüfung hat die periodische Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern einen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand zur Folge. Durch diesen Verwaltungsaufwand entstehen Ausgaben, die nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen über kostendeckende Gebühren abzudecken sind.

3.
Es handelt sich bei der vorstehenden Problematik vordringlich um ein bundespolitisches Thema. Der Anwendungserlass (AEAO) des Bundesfinanzministeriums sieht im IPSC ausdrücklich keinen Sport im Sinne der Abgabenordnung. Der Anwendungserlass enthält Urteile, Hinweise und Anweisungen für Finanzbehörden. Er bindet als Dienstanweisung die Finanzbeamten bei ihrer Amtsausübung und entfaltet daher eine mittelbare Wirkung.
Die CDU wird diese Fragestellung intern diskutieren und ggf. Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium zu der Thematik halten.
Link to comment
Share on other sites

galleryIMG49744_mod.png 1.

a.
Das Landtagswahlprogramm 2016 trifft zu Waffen keine expliziten Aussagen oder zum Schießsport. Zum Breitensport, nach unserem Verständnis inklusive Schießsport, enthält das Wahlprogramm ein gesondertes Kapitel.

b.
Wir sprechen uns deutlich gegen die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus und kritisieren sie als nicht zielführend.
Wir sind der Ansicht, dass sich die Vorschläge an die falschen Adressaten wenden, wenn es um die Eindämmung illegalen Waffenhandels, organisierter Kriminalität oder Terrorismus geht – nämlich an Sportschützen und Jägern, die nachgewiesenermaßen keine nennenswerte Kriminalitätsbelastung aufweisen.
Zumal sich Kriminelle und Terroristen in der Vergangenheit in der Regel illegaler Waffen bedienten, die mit einer neuen Richtlinie nicht zu kontrollieren sind.
Der Nutzen für die Verhinderung von Straftaten sei entsprechend anzuzweifeln. Stattdessen würden legale Waffenbesitzer in Mithaftung mit Verbrechern und Terroristen  genommen  und  unnötigen,  unverhältnismäßigen  Auflagen ausgesetzt.

c.
Momentan ist keine Initiative geplant. Allerdings würden wir uns dafür einsetzen, die Initiative der letzten FDP‐Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2013 füreine Evaluierung des Waffenrechts unter Beteiligung von Wissenschaft und Verbänden wieder zu verfolgen.
Diese Forderung muss aufgegriffen werden, denn Fachleute sind sich längst einig, dass das deutsche Waffenrecht zu kompliziert ist. Geklärt werden sollte u.a.:
  • wie das Waffenrecht ohne eine Verschärfung vereinfacht werden kann,
  • wie die Heranführung an den Schießsport auch mit Blick auf Leistungen in internationalen Wettkämpfen wie beispielsweise den Olympischen Spielen zukunftsfähig gestaltet werden kann,
  • wie das Verfahren zur Genehmigung von Sportordnungen vereinfacht werden kann und somit die Unabhängigkeit des Sports gewährleitet wird,
  • ob weitere Waffen als „historische Waffen“ kategorisiert und
  • die Regelungen zu Erbwaffen vereinfacht werden können.
2.
a.
Gegen eine einheitliche Regelung der Gebühren spricht aus unserer Sicht nichts.

b.
Die verdachtsunabhängige waffenrechtliche Kontrolle in Privathäusern und Wohnungen von Waffenbesitzern ist von Gerichten als verfassungsmäßiger Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung bewertet worden. Mitunter kann man sich jedoch nicht des Gefühls erwehren, sie erfolgt immer wieder  drangsalierend.  Von  besonderer  Bedeutung  ist  dabei  die
Gebührenerhebung. Es wird höchste Zeit, dem Appell des bundesdeutschen Gesetzgebers aus dem Jahr 2009 nachzukommen und so wie beispielsweise in Bayern und Hessen beanstandungslose Kontrollen gebührenfrei zu gestalten.

c.
Wir teilen diese Einschätzung und werden uns in der nächsten Legislaturperiode für eine Gebührenfreiheit einsetzen.

3.
a.
Wir können nicht erkennen, dass sich etwas an der Gesetzeslage oder Rechtsprechung  geändert  habe  und  können  die  Formulierung  des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31. Januar 2014 des Bundesfinanzministeriums nicht nachvollziehen, wonach ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) die körperliche Ertüchtigung sein soll. Insofern ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießsports nicht mehr anerkannt werden sollte. Wir lehnen eine solche Verschärfung des Waffenrechts durch die „Hintertür“ ab. Die Gemeinnützigkeit darf nicht vom Verzicht auf das IPSC ‐ Schießen abhängig gemacht werden.

b.
Wir würden uns für eine Überarbeitung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung einsetzen.
Link to comment
Share on other sites

galleryIMG58242_mod.png 1.
a.
Das Programm der LINKEN zur Landtagswahl 2016 enthält keinerlei Aussagen zu spezifischen Gruppen Sporttreibender, auch nicht zum Schießsport und seinen Rahmenbedingungen. Dies würde auch den Rahmen eines Landtagswahlprogramms sprengen.

b.
Das Waffenrecht ist Bundesrecht. Es wird von den Behörden der Bundesländer lediglich vollzogen. Vor diesem Hintergrund der Zuständigkeit des Bundes plant DIE LINKE nach gegenwärtigem Stand keine entsprechenden Initiativen.

c.
Auch dies ist nach gegenwärtigem Stand nicht geplant.

2.
a.
Die Festsetzung der Gebühren in Waffensachen ist eine kommunale Angelegenheit. Die dort zuständigen Behörden haben den Erfüllungsaufwand und sollten deswegen, in Übereinstimmung mit ihrem Aufwand die dafür notwendige Gebühr festsetzen. Eine landeseinheitliche Gebühr würde den unterschiedlichen Aufwand, bspw. zwischen Stadt und Land nicht gerecht werden.

b.
Der Erfüllungsaufwand der Kommunen für die verdachtsunabhängigen Kontrollen ist zwar im öffentlichen Interesse, er entsteht jedoch allein durch den privaten Waffenbesitz. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass die Verursacher des Aufwands und nicht die Allgemeinheit die dafür notwendigen Kosten tragen. Deswegen plant DIE LINKE keine Gebührenfreiheit.

c.
Auch hier folgt DIE LINKE dem Verursacherprinzip und will die Kosten nicht auf die Allgemeinheit umlegen.

3.
a.
Die Details der Argumentation des Bundesministeriums für Finanzen sind der LINKEN M-V nicht bekannt. Das Land hat auch hier wiederum keine Zuständigkeit. Offenkundig bewertet dieses Ministerium jedoch das Sportschießen nach IPSC-Regeln anders als die weiteren Disziplinen des Präzisionsschießens. Dem gegenüber verneint das Bundesministerium des Innern den "kampfmäßigen Charakter" des Schießens nach IPSC-Regeln, der das Finanzministerium zum Entzug der Gemeinnützigkeit bewogen hat. DIE LINKE spricht sich dafür aus, dass sich die Bundesregierung eine einheitliche Position bildet und diesen offenkundigen Widerspruch auflöst.

b.
Wir teilen die Einschätzung, dass das Schießen nach IPSC-Regeln einen kampfmäßigen Charakter aufweist und deswegen steuerlich nicht zu begünstigen ist.
Link to comment
Share on other sites

galleryIMG79976_mod.jpg 1.
a.
Im Regierungsprogramm der SPD für die Landtagswahl 2016 werden keine Festlegungen, Aussagen oder Versprechen zu legalen und illegalen Waffen, dem Waffenrecht und /oder zum Schießsport getroffen.

b.
Sofern ein Novellierungsbedarf im Bereich des Waffenrechts festgestellt wird, befürworten wir insbesondere eine Anpassung des Waffengesetzes im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität. Im Rahmen der Fachaufsicht des Landes soll weiterhin darauf hingewirkt werden, dass die für den Vollzug des Waffenrechts zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabenerfüllung effektiv und effizient wahrnehmen.

c.
Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, soll mithilfe eines Gesetzentwurfs der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Waffengesetz um eine
Verpflichtung der Waffenbehörden zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden. Der Gesetzentwurf fiel in der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages der Diskontinuität anheim. In der 18. Legislaturperiode wurde der Gesetzentwurf neu eingebracht. Weitere
bundespolitische Maßnahmen beim Waffenrecht bzw. die Ergreifung einer waffenrechtlichen Initiative im Bundesrat sind derzeit nicht vorgesehen.

2.
a.
Eine Regelung der Gebühren in Waffensachen durch Landesrecht werden wir prüfen.

b.
Die Frage der Gebührenfreiheit von beanstandungsfreien Überprüfungen ist Bestandteil der Prüfung der Schaffung einer landesrechtlichen Gebührenregelung.

c.
Die Frage der Gebührenfreiheit der periodischen Prüfung der Zuverlässigkeit werden wir bei der Prüfung der Schaffung einer landesrechtlichen Gebührenregelung mit einbeziehen.

3.
Das IPSC-Schießen erfüllt zwar die Definition des Sports, jedoch ist hier nach bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen (Beschluss aus Dezember 2013 und Änderung des Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 52, Nr. 6.)
Vergleichbar mit Paintball steht hier nicht der sportliche Wettkampf im Vordergrund, sondern das wettkampfmäßige Kriegsspiel durch das Nachstellen kriegsähnlicher Situationen. Zwar wurde im Bericht der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 577/09) festgehalten, dass IPSC-Schießen sich vom Verteidigungsschießen oder kampfmäßigem Schießen unterscheidet, doch liegen die Unterschiede nur im Detail.
Die Regelung im AEAO zu § 52, Nr. 6 bindet die Finanzverwaltung bundesweit, so dass das IPSC-Schießen keinen gemeinnützigen Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO darstellt.
Der BDS hat gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von ISPC vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg Klage erhoben. Wir werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg abwarten, bevor wir uns weiter inhaltlich äußern.
Wir gratulieren allen Olympioniken des Schießsports zu ihren Medaillen in Rio.
Link to comment
Share on other sites

Vor dem Mecker: Erstmal Danke für die Mühe Jägermeister!

Jetzt der Mecker: Die Fragen sind absolut UNGLEICH in ihrer Wertigkeit! Wenn die Linken Gebühren erheben wollen ist das nicht nett, bei den Grünen steht doch aber der einzige wichtige Satz , der alles andere überdeckt und deshalb die ganze Partei tiefrot einfärben sollte

Zitat

Wir GRÜNE wollen in einer Gesellschaft leben, in der der Grundsatz gilt: Öffentliche Räume und private Wohnungen sind waffenfrei.

Punkt. Ende aus Mickeymaus! Da ist es doch scheiß egal wie oft die wen kontrollieren wollen usw. Das Endziel ist die Abschaffung des privaten Waffenbesitzes. Schwarz auf weiß. Was soll der Mist dann noch? Dadurch, dass alle Fragen gleich gewertet werden, sind die Grünen EINMAL "waffenfeindlich", zweimal so "lala" und einmal "o.k."

Die Linke sagt eigentlich "mir doch egal", kommt aber schlechter weg als die Verbotspartei.

 

Lieber BDS

Gebt das nächste mal 3,20€ aus und lasst die Fragen von jemandem machen der sowas kann. Echt jetzt, das kostet keine 500€ und die habt Ihr!

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)