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AUSBILDUNGSKURS FÜR SCHIESSSTANDSACHVERSTÄNDIGE


Jägermeister

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AUSBILDUNGSKURS FÜR SCHIESSSTANDSACHVERSTÄNDIGE

Die DEVA bietet Anfang 2017 einen Kurs für Schießstandsachverständige gemäß § 12 Abs. 3 AWaffV an. Dieser Lehrgang wendet sich an Architekten und Ingenieure und Personen mit entsprechender Vorbildung, die eine Tätigkeit als Sachverständige für die Sicherheit von nicht militärischen Schießständen anstreben. Gleichzeitig ist der Lehrgang eine optimale Vorbereitung für die öffentliche Bestellung.

Der Lehrgang ist wie folgt terminiert:

Teil 1      06. bis 10. Februar 2017

Teil 2      20. bis 24. März 2017

Der Prüfungstermin wird noch festgesetzt.

Kosten max. 2500,- Euro

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 18 Personen begrenzt.

http://www.deva-institut.de/ausbildungskurs-fuer-schiessstandsachverstaendige-47.html

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Ausbildung zum Schießstandsachverständigen

 

 
Mit der Neuregelung der Überprüfung von Schießstätten nach § 12 AWaffV wurde als anerkannter Schießstandsachverständiger neben polizeilich und militärisch ausgebildeten Sachverständigen nur noch ein öffentlich bestellter und vereidigter Schießstandsachverständiger, der auf der Grundlage der Schießstandrichtlinien ausgebildet wurde, zugelassen. Eine Übergangsfrist für die bisherigen anerkannten Schießstandsachverständigen lief zum 31.12.2014 aus. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 23.7.2012 Schießstandrichtlinien herausgegeben (in Kraft mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 23.10.2012), die die bisherigen vom DSB erstellten Richtlinien abgelöst haben.  

Mehr dazu...

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