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Sachkundeprüfung für Munitionssammler Rechtslage?


Kerfent

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Hallo Leute,

ich bin neu hier und wende mich an Euch mit einem klitzekleinen Problem im Bereich des Munitionssammelns und wollte mal Eure Meinung dazu einholen.

Ich hatte kürzlich eine inoffizielle Anfrage an mein Amt gestellt wie es denn mit einem Munitionssammelschein aussehen würde. Die Antwort war, dass ich es mangels Erfahrung (WBK seit 09.02) für die nächsten Jahre vergessen könnte. Daraufhin schaltete sich der GF meines Vereins ein und verschaffte mir beim Amt folgende Möglichkeit: ich könnte eine Sachkundeprüfung für Munitionssammler ablegen.

Da ich mich mit dem Amt nicht unnötig "bekriegen" möchte bin ich derzeit versucht diese Prüfung tatsächlich abzulegen. Vorher möchte ich mich aber auch über die rechtlichen Grundlagen hierfür informieren.

Jemand schickte mir folgendes als Zitat aus dem DWJ 12.02:

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...Im Rahmen der Rechsprechung ist es endlich gelungen, über das Bundesverwaltungsgericht eine Bestätigung zu erlangen, dass bei Waffensammlern keine gesonderte Sachkundeprüfung verlangt werden kann. Das BVG hat in seinem Urteil vom 9. 10. 2002 in diesem Punkt dem Urteil des OVG Koblenz zugestimmt. Wenn Jäger oder Sportschützen Waffen sammeln wollen, kann ihnen keine gesonderte Sachkundeprüfung abverlangt werden. Da die schrifftlichen Urteilsgründe uns noch nicht vorliegen, wird zu einem späteren Zeitpunkt das Urteil insgesamt in der Rubrik Rechtsprechung dargestellt werden....

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Dies dürfte auch für Mun-Sammler gelten. Wer kann mir dazu mehr sagen?

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Frage an dich, weist du wer diesen speziellen Munitionssammlerlehrgang durchführt?

Das Schreiben, was du zitiert hast (DWJ) hat durchaus Bestand.

Eine Waffensachkunde, die Grundvoraussetzung zur Beantragung einer WBK ist, reicht durchaus um auch mit dem Munitionssammeln beginnen zu können.

Munitionssammlerlehrgänge haben einen Sinn, wenn einer Munition sammeln möchte, der auch die Waffensachkunde nicht hat, sondern rein nur Munition sammeln möchte.

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Hallo Nightforce,

klare Antwort: nein, ich weiss es nicht. Es soll dafür ein "Sachverständiger" gefunden werden, aber das ist alles was ich bisher weis. Es geht auch nur um eine Prüfung, nicht um einen Lehrgang!

Im Gesetz steht allerdings, dass eine Sachkunde nur dann anerkannt wird, wenn der Antrag als Waffensammler für eine gleichartige Waffe gemacht wird (kein wörtliches Zitat, habe gerade kein Waffg dabei).

Daher wäre natürlich die Urteilsbegründung bzw. die Details dieser Entscheidung interessant, nicht dass in dem Fall einer Waffen sammeln wollte welche den von ihm bereits Besessenen in Kaliber und der Art gleich waren.

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