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Notwehr: Magnum Force in Österreich


DirtyHarry

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So gefällt mir das !

Einen neuen Notwehrfall mit Schußwaffe können wir wieder in unser Archiv aufnehmen. Leider schreibt weder Kronen Zeitung noch Kleine Zeitung, daß das Opfer sich einer Schußwaffe bedient hatt, um den Täter "abzuwehren".

Das war so: Gegen 4 Uhr früh (16.1.2003) drang ein Einbrecher in das Bahnhofsrestaurant in Fehring ein um die dortigen Sparvereinskästchen zu plündern. Dabei wurde er vom Pächter beobachtet und unter Abgabe von 2 Warnschüssen (.357 mag) vertrieben. Angesichts der Warnschüsse änderete der 44jährige Mann - er war Mitglied einer Bande - seine gesetzten Prioritäten. Der Schreck der ihm in die Knochen gefahren sein dürfte (Schußknall .357!) veranlaßte ihn ohne sein in Fluchtrichtung mit angesteckten Zündschlüssel bereitsgestelltes Auto zu flüchten. Der Rest war nur noch Routine. Am nächsten Tag kam der Täter mit dem Taxi zurück um das Fahrzeug zu holen. Statt des Fahrzeuges holte er sich die Handschellen der Gendarmerie.

Ohne die Notwehr (mit Schußwaffe) des Gastwirtes wäre dieser Fall lediglich ein weiterer Punkt unter "unbekannter Täter" in der Kriminalstatistik. Natürlich werden die Sozialromantiker keine Freude mit solch "couragierten" Leuten haben. Gilt doch das Motto: "Von irgend was müssen die armen Kriminellen ja auch leben!"

Übrigens ich allein habe jetzt schon 21 solche "nicht existente" Schußwaffennotwehrhandlungen zusammengetragen, wobei - wie auch hier - ja fast nie berichtet wird. Entweder wird gar nicht berichtet oder es wird wie beim geschilderten Fall einfach unterschlagen, daß sich das Opfer mit einer Schußwaffe rettete.

Im Übrigen werden die meisten Fälle ja gar nicht bekannt, weil sie "ohne Schußabgabe" vorzeitig beendet werden. In diesem Fall werden sich Täter und Opfer hüten, eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Beim Täter ist es klar. Aber auch das Opfer hat mit allerlei Schwierigkeiten, bishin zu Schikanen seitens der Behörde zu rechnen. Auf alle Fälle gibt es eine Untersuchung gegen das Opfer wegen der "Schußwaffendrohung".

Quelle: www.iwoe.at (Forum)

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