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Hätten die Behörden den Anschlag in Berlin verhindern können? Um das seriös zu beurteilen, sei es noch viel zu früh, sagt ARD-Terrorismusexperte Schmidt im Gespräch mit dem nachtmagazin. Nach jetzigem Stand gehe er aber davon aus, dass alles rechtstaatlich korrekt abgelaufen sei. [video]

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Zitat

Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

es scheint, als ob grundlegendes Wissen bei vielen staatlichen Organen verloren gegangen ist. Wenn dann auch noch ganz offiziell der "Fraktionszwang" bei Abstimmungen aufgehoben wird (auch der ist im GG ausdrücklich nicht vorgesehen) und dies als herausragende demokratische Übung dargestellt wird, dann ist doch aus die Volkskammer 2.0 perfekt.

wenn ich von Berlin nach München umziehe, dann unterliege ich Meldeauflagen und jeder Menge bürokratischen Anforderungen die bei Verstößen geahndet werden. Dies aber nur wenn ich kein Refugee bin.

GG gilt offensichtlich nur noch für die, die schon länger hier leben.

jetzt hör ich auf und mache WE, sonst fange ich noch an zu schimpfen.

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Am 8.1.2017 at 12:21 , GunBoard.de sagte:

Wegen der späten Facebook-Fahndung nach dem mutmaßlichen Berlin-Attentäter Anis Amri steht Hamburgs Justizsenator Steffen in der Kritik.

Er hat nachweislich die Fahndung 12 Stunden lang blockiert.

Mit was für einem Recht weißt er das denn zurück.

Der Mann gehört wegen Behinderung der polizeilichen Ermittlungen belangt

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