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Die Misere mal wieder


erik_fridjoffson

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Gerade Woanders gefunden: Thema vom 29.12.16

Hallo,

 

nach dem Amoklauf von München und dem Ruf nach der Verschärfung des Waffenrechts schrieb ich am 24. Juli an unserem Innenminister Dr. Thomas de Maizière eine email mit meiner Sicht der Dinge.

 

Heute bekam ich eine Antwort, die ich euch nicht vorenthalten will:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr ***,

haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 24. Juli 2016 an Herrn Bundesminister Dr. de Maizière, MdB, und Ihre kritische Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffenrechts. Sie sprechen damit ein Thema an, dass derzeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch gerade bei Sportschützen und Jägern sehr kontrovers diskutiert wird. Deshalb ist Herrn Dr. de Maizière daran gelegen, offen und ehrlich mit diesem Thema und Ihren Bedenken umzugehen. Leider ist es ihm aufgrund der Vielzahl der ihn erreichenden Zuschriften und der Fülle seiner terminlichen Verpflichtungen nicht möglich, persönlich zu antworten. Er hat mich gebeten dies zu übernehmen. Dass ich dies vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen Beanspruchung erst heute tun kann, sehen Sie mir bitte nach.

Lassen Sie mich Ihnen zu Anfang bitte ausdrücklich versichern, dass Herr Dr. de Maizière an der Rechts- und Gesetzestreue des weit überwiegenden Teils der deutschen Sportschützen und Jäger keinerlei Zweifel hegt. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ausgesprochen verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Waffen umgehen und dabei insbesondere ihrer Handhabung und Verwahrung mit ebenso großer Sorgfalt wie Verlässlichkeit nachkommen. An dieser Einschätzung haben auch die Gewalttaten im Sommer dieses Jahres nichts geändert. Deshalb hat Herr Dr. de Maizière wiederholt betont, dass er eine angemessene Antwort darauf nicht einfach nur aus dem Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen bestehen kann. Darin ist er sich mit Ihnen einig.

Umgekehrt wäre es aber genauso falsch, reflexhaft jede Gesetzesverschärfung abzulehnen. Richtig ist vielmehr: Sicherheit hat viele Seiten – Personal, Ausstattung, Organisation, Wissen, Prävention und wirksame Gesetze. Vor eben diesem Hintergrund und in eben diesem Sinne sind die von Herrn Dr. de Maizière angesprochenen Anpassungen im nationalen und europäischen Waffenrecht zu verstehen. Dabei geht es einerseits um die bereits seit Längerem in Vorbereitung befindliche Reform der sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG), andererseits um eine Änderung des geltenden deutschen Waffengesetzes.

Mit Blick auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten kürzlich, wie Sie wissen, auf gemeinsame Änderungsvorschläge verständigt. Diese Regelungen beziehen sich überwiegend auf die Ausweitung schon bestehender Schutzvorschriften in technischer und administrativer Hinsicht. Die wesentlichen Änderungspunkte sind folgende:

  • Der Kreis der als wesentlich definierten Waffenteile soll ausgeweitet werden. Durch die resultierenden Markierungs- und Registrierungspflichten für diese Waffenteile würde deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht und folglich der unkontrollierte Handel erschwert.

    Zudem sollen die Waffenbestände von Händlern und Herstellern in den Waffenregistern der Mitgliedstaaten abgebildet werden, um eine Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen ab deren Herstellung zu gewährleisten.

  • Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Einschaltung eines Händlers oder einer Behörde vor Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben werden. Dadurch soll eine verbesserte Identitäts- und ggf. Berechtigungsprüfung gewährleistet werden.

  • Der Richtlinienentwurf sieht zudem neue Verbotstatbestände für hochgefährliche und militärische Waffen vor, wie Sie zuletzt auch bei Anschlägen oder Attentaten genutzt wurden. Verboten werden sollen insbesondere vollautomatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, Langwaffenmagazine für mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine für mehr als 20 Patronen sowie halbautomatische Waffen, wenn ein verbotenes Magazin fest montiert oder eingeführt ist.

Die mit dieser Reform beabsichtigte bessere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels – und dies ist die eigentliche und wesentliche Problemstellung, worauf Sie ja zurecht hinweisen – ist ein wichtiges Instrument, um Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern. Insoweit wird sie von der Bundesregierung auch als ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus gesehen. Ein augenfälliger Bezug zu bisherigen terroristischen Aktivitäten zeigt sich vor allem darin, dass bei dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo die Täter eine wieder schussfähig gemachte Salutwaffe aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besessen haben.

Auch die in Aussicht genommene Anpassung des nationalen Waffengesetzes soll vor allem dazu dienen, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität künftig besser verhindern zu können. Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen.

So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.

Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt. Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann. Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer unabsichtlich fehlerhaften Aufbewahrung, das in der Vergangenheit oft zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt hat, sinkt dadurch.

Insgesamt verfolgt die Bundesregierung bei beiden Vorhaben das Ziel, eine Verschärfung bestehender Standards mit Außenmaß und nur insoweit durchzuführen, als sie auch einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen. Dadurch sollen die unmittelbaren praktischen Auswirkungen auf den Gebrauch legaler Waffen, etwa von Sportschützen und Jägern, so gering wie möglich gehalten werden. Im Falle der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist dabei zu berücksichtigen, dass die im nationalen Recht geregelten Standards und Vorschriften jedenfalls in Deutschland nicht selten schon jetzt höher sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

***

(Mitarbeiter)

---------------------------------------------

 

Parlamentsbüro

DR. THOMAS DE MAIZIÈRE

Mitglied des Deutschen Bundestages

Bundesminister

---------------------------------------------

Platz der Republik 1 – 11011 Berlin

 

---------------------------------------------

 

Dahinter stecken die Schrankhersteller und der Waffenverbotsfanatiker De Maiziere, der in der EU den den EUGunban vorantreibt...

 

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vor 3 Stunden, DirtyHarriett sagte:

Alles Teil des Masterplans von Juncker und seinen Schergen. Bei der nächsten EU-Wahl mit Sicherheit KEINE EVP.

Was bitte erwartest Du denn von DIESER EU?

Diese "EU rettet ja auch gerade wieder die Banken", obwohl seit 2016 gar keine "Bankenrettung in der EU" mehr zulässig ist,

siehe link hierzu-->

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/italiens-krisenbank-wie-viel-staatshilfe-braucht-die-monte-dei-paschi-14598005.html

News zur BANCA MONTE DEI PASCHI AKTIE ✓ und aktueller Realtime-Aktienkurs ✓ Monte dei Paschi: EU-Kommission erlaubt staatliche Liquiditätshilfen.

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-aktien/banca-monte-dei-paschi-di-siena.htm

Die EU bricht ihre eigenen Gesetze...und von Frau Dr.Merkel kommt natürlich dazu... NICHTS.

Schweigen heisst bekanntlich Zustimmung...

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vor 14 Minuten, Immerbadisch sagte:

...und für diese unsere "Leihgaben" hat der deutsche Fiskus auch schon ordentlich MWST "abkassiert"...

......und Gebühren für die gelben, grünen und roten "Leihscheine". An die schwarzen Leihscheine kommen sie ja nicht ran.

Grüße

Gunfire

 

Ich frag mich gerade, WER für die Leihgaben gearbeitet hat.

Edited by Gunfire
Nachsatz
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  • 2 weeks later...
Zitat

Soso, mir sind Waffen also anvertraut worden. Von wem denn? Leihgabe des Staates oder wie?

Du hast es erfasst,  die sind dir von der Behörde "anvertraut" worden, natürlich musst du sie selber finanzieren.

Das bedeutet aber nicht das du hier irgendwelche Eigentumsansprüche hättest.   Das gibts aber gar nicht bei Registerwaffen, das ist illegal faktisch Post-Ex alles gestrichen worden,  und deswegen heißt es Waffenbesitzkarte, nicht Eigentumskarte, und das bräuchte man auch nicht, die Rechnung vom Händler würde ja reichen. :P

Wenn der Staat kommen kann und die registrierten Sachen die Herausgabe fordern kann, und du das musst dann ist der Statt der Eigentümer, denn er hat offensichtlich das Herschafftsrecht darüber, du nicht.  Nur ne "Erlaubnis".

Der Erbe auch nicht, der darf hier bestenfalls das "Besitzrecht" erben.  Unter Auflage des Laufdildo, wäre "das Eigentum" wäre das nämlich eine verbotene Schikane bzw. eine unzulässige Rechtsausübung denn das Recht wird nur dadurch ausgeübt dem Waffenbesitzer Schaden zuzuführen, erstens finanziell und zweitens in seinem Recht auf einen in Zweck und Funktion nicht unbrauchbar gemachten Gegenstand.

Zugegeben ja, ist auch etwas blöde soviel Kohle für Sachen auszugeben die einem nie gehören werden. Deswegen ist die "emotionale Verbindung" die der "Waffennarr" zu seinen "überlassenen" Spielzeugen hat auch doppelt lächerlich.

Zitat

Ich frag mich gerade, WER für die Leihgaben gearbeitet hat.

Es macht nicht wirklich einen Unterschied ob der Staat dir erst das Geld wegnimmt, davon die Waffe kauft, und sie dir dann "leiht", oder ob du mit deinem Bezugsschein die "Leihwaffe" im Laden direkt kaufs, letzeres ist vielleicht billiger weil das Finanzamt nicht noch Personalaufwendungen für hat. :tease:

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