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Augenmaß verloren!


Quarktasche

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Polizei: Beamte handelten korrekt

Die Aachener Polizei teilte am Montagvormittag mit, dass die eingesetzten Beamten „rechtlich absolut korrekt gehandelt“ hätten.In der Polizeimitteilung heißt es weiter: „Die Karnevalsvereine wissen, dass sie im Zuge der Brauchtumsveranstaltungen diese Waffen im Zeichen der Tradition regulär mitführen und zeigen dürfen. Sie wissen auch, wie diese Waffen zur Veranstaltung hin und auch wieder zurück zu transportieren sind. Nämlich in verschlossenen Behältnissen“.

Es sei „unbedarft“, angesichts der angespannten Sicherheitslage mit einem offen getragenen Gewehr durch die Stadt zu laufen.

Das selbe hatten die bei de Reenactors in Thüringen auch gesagt .

Edited by Jägermeister
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vor 5 Stunden, Der Reservist sagte:

von der Polizei?????:o

Von der Bozzelei. Der Kleine stand am mit seinen Eltern am Straßenrand als Zuschauer während eines Umzugs des örtlichen Fasnetsverein. War von Papa und Mama in liebevoller Handarbeit samt bestickter Scheide angefertigt. Der Bozzelist hat 2 Tage später ziemlichen Ärger mit seinem Vorgesetzten bekommen. Das hat dem Kleinen allerdings nichts mehr genutzt.
Es stand zwar nicht in der Zeitung, aber ein befreundeter Polizist hat das im SV so erzählt.

Grüße

Gunfire

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vor 13 Stunden, Medizinmann sagte:

Die Einziehung des Karnevalsprügels war klar illegal.

nee....einziehen können die immer. Die können auch immer einen Platzverweis aussprechen. Allerdings halt nicht so und ganz allgemein begründet sondern nur auf die jeweilige Situation bezogen. Und wenn das Führen frei ist, kann der Transport nicht im Behältnis stattfinden müssen.

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vor 56 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

nee....einziehen können die immer.

Achja? Willkürlich alles? Na dann gute Nacht Deutschland.

 

vor 57 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Und wenn das Führen frei ist, kann der Transport nicht im Behältnis stattfinden müssen.

Da liegt der Fehler, aber es ist der Fehler der Polizei. Das Gesetz sagt etwas anderes.

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vor 44 Minuten, Medizinmann sagte:

Achja? Willkürlich alles? Na dann gute Nacht Deutschland.

Also soweit ich weiß schon. Die können Dir nen Golfschläger erstmal wegnehmen in der Stadt und sagen, dass wäre ein gefährlicher Gegenstand. Den kriegst Du irgendwann wieder, aber er ist erstmal weg.

Zitat

Da liegt der Fehler, aber es ist der Fehler der Polizei. Das Gesetz sagt etwas anderes.

ja, ja, sehe ich auch so. Müsste halt klagen der Mann.

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Zitat

 Die können Dir nen Golfschläger erstmal wegnehmen in der Stadt und sagen, dass wäre ein gefährlicher Gegenstand. Den kriegst Du irgendwann wieder, aber er ist erstmal weg.

Wir man mit den Legalwaffen auch so machen. Nicht das jemand auf die Idee kommt was zu verlieren.

Zitat

 Müsste halt klagen der Mann.

"Ihnen steht es frei sich zu beschweren, das Recht auf Beschwerde wurde jedoch abgeschafft. "

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Am 9.1.2017 at 16:07 , Deckard sagte:

Ist Perkussion etwa keine Funkenzündung? 
 

Perkussionswaffen verwenden ein Zündhütchen.
Funkenzündung funktioniert mit einem Feuerstein der an einer Reibfläche Funken erzeugt deshalb auch Steinschlosszüng und Luntenzündung hat statt des Steins eine glimmende Lunte am Schloss

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vor 3 Stunden, Pickett sagte:

Perkussionswaffen verwenden ein Zündhütchen.
Funkenzündung funktioniert mit einem Feuerstein der an einer Reibfläche Funken erzeugt deshalb auch Steinschlosszüng und Luntenzündung hat statt des Steins eine glimmende Lunte am Schloss

Technisch klar, nur im Sinne des WaffG war ich mir da jetzt auch nicht sicher. 
 

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vor 9 Minuten, Deckard sagte:

nur im Sinne des WaffG war ich mir da jetzt auch nicht sicher. 

Steht oberklar explizit so drin. Sogar für Legastheniker verständlich, wenn man es ihnen vorliest:

Zitat

3. 
Erlaubnisfreies Führen 
3.1 
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 
3.2 
Armbrüste.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

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