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Tödlicher Schlag mit Kantholz: Freispruch für angeklagten Jugendlichen


Mike57

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Ein 44-Jähriger wird an einer Düsseldorfer Straßenbahnhaltestelle von einem Kantholz getroffen und stirbt. Für den Schlag muss sich ein 20-Jähriger nun vor Gericht verantworten. Er habe in Notwehr gehandelt, sagen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

http://www.focus.de/regional/duesseldorf/prozesse-toedlicher-schlag-mit-kantholz-urteil-erwartet_id_6532983.html

Präzedenzfall, haut mich einer darf ich mit Kantholz zurück hauen, cool. Bloß wo krieg ich so schnell ein Kantholz her ?

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Am ‎28‎.‎01‎.‎2017 at 11:40 , Mike57 sagte:

http://www.focus.de/regional/duesseldorf/prozesse-toedlicher-schlag-mit-kantholz-urteil-erwartet_id_6532983.html

Präzedenzfall, haut mich einer darf ich mit Kantholz zurück hauen, cool. Bloß wo krieg ich so schnell ein Kantholz her ?

Nein. Das deutsche Notwehrrecht verpflichtet Dich nicht, nach dem mildesten Mittel zu suchen. Was Gerichte daraus machen ist ein anderer Schuh, aber wenn Du meine Frau beleidigst und nach Aufforderung nicht aufhörst, kann und darf ich Dir im wahrsten Sinne das Maul stopfen. Speziell wenn Zuschauer da sind und die Ehrverletzung öffentlich ist.

Unser Notwehrrecht ist sehr weitreichend, da in Deutschland ein Rechtsgut verteidigt werden darf und nicht nur Leib und Leben wie anderswo.

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Das glaube ich aber nicht. Da wirst Du 100%-ig wegen KV verknackt.

Siehe Chrissy2, und den Teil den Du nicht zitiert hast

vor 3 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Nein. Das deutsche Notwehrrecht verpflichtet Dich nicht, nach dem mildesten Mittel zu suchen. Was Gerichte daraus machen ist ein anderer Schuh, aber wenn Du meine Frau beleidigst und nach Aufforderung nicht aufhörst, kann und darf ich Dir im wahrsten Sinne das Maul stopfen.

 

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Siehe mein vorheriger Post. Aus der Presse kannst Du verschiedene Versionen entnehmen. Laut einer ging die körperliche Gewalt vom 44jährigen aus. Was stimmt? Ich habe keine Ahnung. Das Urteil wirkt natürlich befremdlich, aber ich sehe mich außerstande es sinnvoll zu kommentieren, wenn es keine belastbaren Aussagen (öffentlich zugänglich), zum Vorfall gibt. 

Ich wäre nicht einmal sicher ob besagtes Urteil korrekt wiedergegeben wurde, oder ob es vieleicht ein straffreier Notwehrexzess, wegen außerordentlicher Gemütsregung war. Zwischen dem und Körperverletzung mit Todesfolge, sehe ich die mögliche Bandbreite, je nachdem welche Schilderung stimmt.

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vor 10 Minuten, Jägermeister sagte:

Verbale Angriffe rechtfertigen keine körperliche Notwehr.

Wie schon angeführt. Ich bin ein großer Fan unserer Notwehrregelung. Nur erscheint es mir doch etwas überzogen, jemand abzustechen, nur weil der Arschloch zu mir gesagt hat. Oder eben mit dem IKEA Möbelstück von DH einen Scheitel zu ziehen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo der Verteidiger nicht bestraft wurde.

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Ist gar nicht nötig, das existiert bereits defakto im "Notwehrrecht" und Stgb.

Sowas soll der Untertan aber nicht wissen, deswegen lernt man sowas auch nicht in der Schule.


 

Das bedeutet auch Polizisten die sich wie Einbrecher mit Motorradmasken verkleiden und verhalten mit ner illegalen Schusswaffe durch die Tür durch abzuschießen wenn das Licht anmachst, und schon "verpisst euch" geschrien hast....  Auch wenn das der Polizeigewerkschaft nicht gefällt.

Ist halt nur blöd für die Leute wenn es keine Polizei ist sondern richtige Verbrecher und sie keine unregistrierte Schusswaffe als Notwehrgerät haben.  Naja die haben dann halt Pech gehabt, wenn die ausgeraubt und totgeschlagen werden dann stellen sie zumindest keine "Gefahr für die Gesellschaft" dar die sie mit einer Schusswaffe im Haus wären...


 

Was auch etwas "blöd aussieht" wenn ein alter Sack bist der sich erst von billigen Nutten ausspähen lässt, von anschließend deren coolen delinquenten Freunden windelweich prügeln lässt, die Clowns nur in den Rücken zu treffen weil dann - eigentlich - schon am abhauen sind.   Oder wenn einer bei dir im Treppenhaus rumläuft ihm im dunkeln, ohne Möglichkeit zur Aufgabe oder Erklärung ein Loch in den Kopf ballerst.

Wenn in den USA extra die Garagentür offen lässt, und wartest bis der erste versucht deinen Müll zu klauen abzuknallen, und das noch Woche vorher deiner Friseuse erzählst, dann gehste auch in den Knast wenn der erste blöde  "Deutsch-Türke" angestiefelt kommt und versucht irgendwas mitgehen zu lassen weil er es von Hamburg nicht gewohnt ist das die Leute die Tür aufmachen und Schrotflinte leerschießen.... :P

Das ist dann auch in Muuurica - im Bundesstaat Montana mti "SYG"  keine Notwehr mehr.


 


 


 


 

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Das Notwehrrecht auf bewaffnete Home Defense (im Sinne von Stay your Ground) ausgedehnt.

Ist wie Deckard sagt. Wenn es Notwehr ist, ist sogar egal ob die Waffe legal war oder nicht. Und der Hells Angel Fall zeigt schon, wie weitreichend das bei uns ist. Er hat durch eine geschlossene Tür geschossen, also ohne genau zu sehen was er treffen wird und ohne unmittelbar selbst angegriffen worden zu sein. Wir haben "stay your ground" in Deutschland und auch bewaffnete home defense ist abgedeckt. Das zynische daran ist, dass der illegale Waffenbesitzer besser gestellt wird als der legale. Einfach durch den Umstand, dass beim illegalen erst bei der Notwehr raus kommt, dass er eine Waffe hat. Verstöße gegen die Lagerungsvorschriften entfallen, da illegal und weil Notwehr vorlag entfällt eine Strafe wegen illegalen Besitzes. Der Waffenbesitzer hingegen muss jeder Zeit mit einer Kontrolle rechnen. Da kann die Pistole nicht geladen im Nachtkasten liegen. Und wenn, hätte das Strafrechtlich im Notwehrfall keine Konsequenzen, die Behörde würde aber wegen Unzuverlässigkeit die WBK einziehen. Genau dasselbe wenn der Waffenbesitzer sich eine illegale Waffe zulegt. Im Notwehrfall wäre das alles straflos, die WBK für die anderen wäre aber weg.

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Zitat

 Im Notwehrfall wäre das alles straflos


 

Nun ja, der Waffenbesitz/Erwerb kann dann strafverfolgt werden, aber wenn man jetzt "wirklich bedroht" ist, wenn interessiert das schon noch?  - Schlimmstenfalls - wird man eingesperrt und muss ne Zeitlang auf Rinderfilet und Heimkino verzichten und bei Leitungswasser und Schwarztee Bücher lesen, Sport treiben etc...

In der Regel bleibt es sofern man nich "berufskriminell" ist bei ner Geldstrafe.

Tatsächlich gab es vor kurzem auch einen Fall wo jemand der sich eine illegale Waffe "kurzfristig" besorgt hatte nachdem er schon real von jemanden bedroht wurde das er kommt und ihn messert "freigesprochen" vom Tatbestand des illegalen Waffenbesitz von wegen deren "Erwerb" als ne Art "übergeordneter Notstand" notwendig, weil für ne Legalwaffe hätte es ja nicht gereicht weil unwahrscheinlich das bekommen hätte, und zeitlich usw...



 

Daraus lässt sich dann fast der Schluss ziehen,

"Wenn du ne Waffe zur Selbstverteidigung willst, beschaff dir lieber gleich konsequent eine unregistrierte "GhostGun"!  

"Der Ehrliche ist der Dumme!"

"Legale Waffen" sind nur für Schießsport und Jagd, und die Regeln um den Besitz für die meisten Leute möglichst unerschwinglich und unattraktiv zu machen - weil sonst dumme, arme Leute die keine Fantasie haben evtl bewaffnet sind, und die sollen nicht bewaffnet sein sondern Opfer und wenn sie sich in die Hose scheissen lieber Parteien wählen die "innere Sicherheit" versprechen... 

Außerdem sind die Regeln sonst dafür da Jäger&Sportschützen zu gängeln, und sie politisch unter Kontrolle zu halten.  Weil "Wenn ihr nicht die Schnauze haltet, nehmen wir euch euer Spielzeug weg". 


 



 



 

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Und wenn, hätte das Strafrechtlich im Notwehrfall keine Konsequenzen, die Behörde würde aber wegen Unzuverlässigkeit die WBK einziehen. Genau dasselbe wenn der Waffenbesitzer sich eine illegale Waffe zulegt. Im Notwehrfall wäre das alles straflos, die WBK für die anderen wäre aber weg.

 

Nun wer hat ein Risiko:

Jäger/Sportschützen müssen evtl ein Hobby aufgeben.  Aber ganz ehrlich, wenn man vor dem Fall steht das man sich derartig seiner Haut erwehren muss daheim, dann ist das ein einschneidendes Erlebnis sowieso. Die meisten werden da sowieso nur noch "eingeschränkt" Lust darauf haben.

Das "echte Risiko" tragen die Leute die wirklich ne "saubere Weste" für die Berufsausübung brauchen usw. also keine "Normalbürger", keine Politiker usw.  z.B. diverse Beamte, Bewachungsunternehmer, Büchsenmacher, Waffenhändler,usw. die sich nicht einfach so nen anderen Job suchen könnten.  - Gerade bei den letzteren zwei ist es am "krassesten", da haste evtl in deinem Wohnhaus mit nem Laden voller Waffen, wenn aber Leute kommen um den Laden auszuräumen, dann sollste die machen lassen, und wenn die dich abservieren wollen, bitte erst zum Tresor gehen.

Total krank... da bleiben eigentlich nur ewige Überstunden, und im Schlafzimmer noch schnell was reinigen oder so...

 
 

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Es bleibt das Theorie/Praxis Problem.

Theorie: Recht muß nicht dem Unrecht weichen.

Praxis:............................................................

 

In der Theorie wäre dem Deutschen mit seinem §32 und §33 und diesem Rechtsgrundsatz wunderbar gedient. Ist eigentlich besser und bürgerfreundlicher, als die eidgenössische oder österreichische Variante.

In der Theorie.

Aber leider gestattet man dem Michel nicht die Mittel, bzw den Zugriff darauf und dann gibt es noch eine etwas eigenwillige Spruchpraxis.

Meine Außenseitermeinung als Ausländer mit geringem juristischen Basiswissen:

Die Deutschen hätten schon gute Gesetze, wenn sie denn richtig angewendet würden.

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          „Wissen Sie, heute muss ich an den öffentlichen Frieden denken. Vor 40 Jahren auf dem Bau hätte ich einen Angriff auf meine Person mit der Dachlatte beantwortet“

              – Antwort auf Reporterfrage nach Bedrängung durch Demonstranten --

oder

„Ich bedauere, daß es mir mein hohes Staatsamt verbietet, den Kerlen selbst eins auf die Fresse zu hauen. Früher auf dem Bau hat man solche Dinge mit der Dachlatte erledigt.“

 
Über militante Demonstranten gegen die Startbahn West -
 
 
Holger Börner;  ehemaliger Verkehrsminister und Ministerpräsident von Hessen.
 
Ja, auch in der SPD gabs mal Politiker mit Rückrat, Ecken und Kanten. Nur, lang, lang, ist´s her!
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