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#Waffenhandel: Lizenz wegen fehlerhafter Buchführung entzogen?


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Großeinsatz bei einem Waffenhändler

In Wadrill waren mehr als 30 Einsatzkräfte damit beschäftigt aus einem Waffengeschäft alle Waffen und waffenrelevanten Teile sicher zu stellen.

Die Ordnungsbehörde geht dem Verdacht nach, dass der Geschäftsinhaber gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen habe.

Ein Reporter des SR3 berichtet in dem unten verlinkten Radiobeitrag, dass es bereits in früheren Jahren einige leichtere Unregelmäßigkeiten im Waffenbuch des Händlers gegeben hatte. Das Geschäft sei ein unauffälliger Familienbetrieb mit Werkstatt. Er vermutet „Nachlässigkeit in der Buchführung“.

Alle in den Geschäftsräumen aufgefunden Waffen und Munitionsstücke wurden vor Ort registriert, ehe sie zur Verwahrung abtransportiert wurden. Im nächsten Schritt werde die Behörde nun überprüfen, ob die vorgefundenen Waffen im Waffenhandelsbuch des Betriebes aufgeführt seien, sagte Werner Klein… Sind einzelne Waffen in den genannten Verzeichnissen nicht zu finden, besteht noch die Möglichkeit, dass sie zur Reparatur bei dem Betrieb abgegeben wurden oder es sich um Kommissionswaffen handelt.
Schwieriger und aufwendiger dürfte die Überprüfung der zahlreichen Waffenteile sein, erklärte der Sprecher des Landkreises. … „Diese Überprüfung wird mehrere Monate in Anspruch nehmen“, sagte Klein.

Artikel in der Saarbrücker Zeitung: http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/merzig-wadern/wadern/wadrill/Wadrill-Landratsaemter-Munition-Unternehmen-Firmen-und-Firmengruppen-Waffenhandel-Waffenhaendler;art446615,6360847

Radiobeitrag: http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/waffenhaendler_wadrill_durchsuchung100.html
Wir sind mal gespannt, was dabei herauskommt und ob die Verstöße gegen die Dokumentationspflichten und das Kriegswaffenkontrollgesetz nachgewiesen werden.

Eine Insolvenz des Betriebes ist dabei sehr wahrscheinlich, auch wenn der Verdacht entkräftet werden könne. Beschädigungen der konfiszierten Waffen sind sehr wahrscheinlich, auch bei den in Kommission oder zur Reparatur befindlichen Waffen der Kunden.

 

Welche Waffenteile unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz?

Laut der Anlage nur WESENTLICHE Teile wie Läufe (34.) und Verschlüsse (35), nicht jedoch unwesentliche Teile, die (auch) in vollautomatische Waffen eingebaut werden können. Sofern die wesentlichen Teile für Ordonanzwaffen gedacht sind, die vor 1945 eingeführt wurden, sind diese ebenfalls nicht erfasst, müssen aber natürlich – wie alle wesentlichen Teile – im Waffenbuch aufgeführt sein.

Eigentlich müsste die Überprüfung doch dann in wenigen Wochen statt in mehreren Monaten möglich sein.

V. Rohrwaffen

29.

a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,

b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,

d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

30. Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen

31. Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art

32. Maschinenkanonen

33.gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32

34. Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32

35. Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32

36. Trommeln für Maschinenkanonen

http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/anlage.html

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