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Tödliche Polizeischüsse ohne Folgen


DirtyHarry

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Hätte das ein Sportschütze, Jäger oder Sicherheitsdiensttyp getan, dann wäre er fällig gewesen ... Aber wenn sowas ein Polizist macht ist das in Deutschland ja gaaaaaaaaaanz was anderes :twisted:

Tödliche Polizeischüsse bei Zurwehme-Fahndung werden nicht angeklagt

Die tödlichen Polizeischüsse bei der Fahndung nach dem Mörder Dieter Zurwehme werden nicht angeklagt. Die Ermittlungen gegen zwei Beamte wurden eingestellt. Sie hatten 1999 in Heldrungen (Thüringen) einen Hotelgast (62) aus Köln irrtümlich erschossen, als er die Zimmertür öffnete.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft: Es ließe sich nicht sicher ausschließen, dass es eine Auseinandersetzung gegeben habe. Einer der Polizisten sei dadurch möglicherweise in Balanceschwierigkeiten geraten, so dass sich der Schuss durch eine „unbeabsichtigte Kontraktion des Zeigefingers“ gelöst habe. Möglich auch, dass der andere Beamte deshalb „aus Schreck einem so genannten unbewussten Mitzieheffekt unterlegen war“ – und auch schoss.

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die kamen nachts polternd an seine tür. da er die tür nur einen spalt weit öffnete, haben sie beide DURCH das türblatt geschossen!

gegen alle dienstvorschriften (verstärkung nicht geholt etc)!!!

unbewusst? mitzieheffekt?

darf so jemand eine waffe tragen?

ich meine, damals gelesen zu haben, dass es zwei alte ex-vopos waren, die nur noch die zeit bis zu ihrer pensionierung abbummeln.

wnn ich die pappscheibe meines standnachbarn berforieren würde und diese aureden brächte, flöge ich wahrscheinlich aus dem verein!

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Quelle: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/26.11.1999/ak-we-9062.html

heißt es:

Die Beamten "hatten schlicht Angst"

Quelle: http://www.wahl.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2301,OID994722_TYP3_THE_REF5364,00.html

heißt es:

27. Juni – Heldrungen: In Heldrungen muss ein harmloser Rentner den Übereifer örtlicher Polizisten auf ihrer Jagd nach dem Mörder Zurwehme mit seinem Leben bezahlen. Die Polizei in Nordhausen erhält aus der Bevölkerung den Hinweis, dass sich der gesuchte Mann in einem Heldrunger Hotel aufhalte. Wie sich nach und nach herausstellt, schickt der diensthabende Polizeiführer in Nordhausen nach telefonischer Abstimmung mit dem Landeskriminalamt vier Zivilbeamte nach Heldrungen, um die Identität des Verdächtigen zu überprüfen. Die Polizisten haben kein Fahndungsfoto. Als der harmlose Wanderer nach dem Klopfen der Polizisten die Hotelzimmertür öffnet, blickt er in zwei Pistolenläufe, dahinter zwei Männer in Zivil. Instinktiv muss der Rentner daraufhin versucht haben, die Tür wieder zuzuschlagen, da er möglicherweise an einen Überfall glaubte. In dem Augenblick fielen die Schüsse: Die erste Kugel trifft den Rentner ins Herz, die zweite durchschlug die Tür und streift seine Rippen. Der Getötete bleibt über zwei Stunden in seinem Zimmer liegen, bis ein Sondereinsatzkommando eintrifft, die Tür öffnet und die Leiche findet. Das Verfahren gegen die Polizisten wird später eingestellt.
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http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.hintergrund.volltext.php?id=463461&zulieferer=ta&rubrik=Hintergrund&kategorie=HIN&region=National

Hinweise auf zahlreiche Mängel

Die Erfurter Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen zu den tödlichen Polizeischüssen von Heldrungen ein zweites Mal eingestellt.

Die Entscheidung fiel gut dreieinhalb Jahre, nachdem zwei Thüringer Polizisten am späten Abend des 27. Juni 1999 in der Pension "Zur Erholung" bei einer Identitätskontrolle den 62-jährigen Friedhelm Beate erschossen hatten. Der Tod des schwerhörigen Pensionär aus Köln, der in dem kleinen Hotel in Bahnhofsnähe übernachtet hatte, wird so wohl ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben.

Analog der ersten Einstellungsbegründung vom Dezember 1999 wird auch diesmal auf die Stresssituation der ungenügend geschulten Polizisten verwiesen und darauf, dass sie deshalb nicht absichtlich geschossen haben. Ein wissenschaftliches Gutachten aus Bremen entlastet so die beiden Beamten und stützt die erneute Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren zu beenden. Die damalige Polizeiführung ist damit aber noch nicht aus der Verantwortung. Zwar konnten die Staatsanwälte auch den beiden Beamten der Einsatzleitung keine Straftaten nachweisen, aber gravierende Fehler und Versäumnisse beim Einsatz sind unbestritten. Das Innenministerium hatte dazu die Ergebnisse der internen Ermittlungen an die Staatsanwälte weitergereicht. Ob es dienstrechtliche Konsequenzen gibt, war gestern nicht zu erfahren, da diese Verfahren während der Ermittlungen geruht hatten.

Die beiden Beamten waren damals beispielsweise ohne ein Fahndungsfoto des eigentlich gesuchten Schwerverbrechers Dieter Zurwehme ausgerückt, und die Einsatzleitung hatte es versäumt, die Identität des zu Unrecht verdächtigten Friedhelm Beate zuerst in Köln überprüfen zu lassen. Stattdessen kam es zu der dilettantischen Aktion mit tödlichem Ausgang.

Konsequenzen für die Thüringer Polizei wurden erst nach dem Wechsel im Innenministerium von Richard Dewes (SPD) zu Christian Köckert (CDU) gezogen. Eine externe Untersuchung legte zahlreiche Mängel bei der Ausbildung und der Befehlsstruktur offen. So wurde das Schießtraining neu konzipiert und nicht nur auf Treffsicherheit orientiert, sondern auch darauf, in bestimmten Situationen nicht zu schießen.

Die Todesschüsse hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt, waren sie doch bei der Fahndung nach dem Mehrfachmörder Zurwehme gefallen. Ihn wollte eine Angestellte der Heldrunger Pension in Friedhelm Beate erkannt haben und hatte die Polizei informiert.

Nach den Ereignissen war der damalige Innenminister Dewes heftig kritisiert worden, da gegenüber den Angehörigen des Toten kaum Mitgefühl bekundet wurde und Schadensersatz erst erstritten werden musste. Auch der Wirt der Heldrunger Pension hatte sich seither mit dem Land Thüringen um einen finanziellen Ausgleich gestritten. Im Herbst musste er hochverschuldet aufgegeben und sein Hotel verkaufen.

Ob die jetzige Entscheidung auch das Ende des Verfahrens bedeutet, ist noch offen. Dem Anwalt der Witwe war gestern die Einstellung noch nicht bekannt, so dass er sich dazu auch nicht äußern wollte.

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Reflex im Zeigefinger, der kommt gut, bei über 3 Kilo Abzugsgewicht......

Ich selbst hatte auch schon negative Erfahrungen mit der Polizei hier.

Frage mich aber im konkreten Fall, warum wurde die Tür nicht von außen geöffnet?

Da gibt es eine Vorschrift für Hotelzimmer, es dürfen nur Schließeinrichtungen verbaut werden, die trotz innensteckenden Schlüssel von außen geöffnet werden können, z.B. mit dem Generalschlüssel vom Hotel.

Es war höchst fahrlässig von den Beamten, durch eine verschlossene Tür zu schießen, das macht man nicht.

Sie hätten sie eintreten können.

Das wiederspiegelt eben den allgemeinen Ausbildungsstand unserer Polizei, die 2 Beamten wußten nicht, wie sie sich richtig verhalten sollten, Dank mangelndem Trainig solcher Ausnahmesituationen.

Schulung muß sein, nicht nur für das SEK.....

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