rajede Posted February 18, 2017 at 12:53 PM Share Posted February 18, 2017 at 12:53 PM Das OVG Lüneburg – 11 LA 297/16 v. 01.02.2017 – hatte sich mit dem Fall zu befassen, daß das vom Kläger der Waffenbehörde vorgelegte erweiterte Führungszeugnis [1] eine Eintragung nicht enthielt, die letztlich zur Versagung führte. Die Waffenbehörde erhält eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und legt diese der Entscheidung zugrunde. Diese Auskunft enthält alle dem Register gemeldeten Entscheidungen, sofern sie nicht bereits getilgt sind oder zu tilgen sind. Das Führungszeugnis – auch das erweiterte – enthält aber nicht alle Eintragungen, einige Entscheidungen werden nicht aufgenommen. Dies dient dazu, einem Straftäter eine schnelle Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erleichtern. Mit einer Entscheidung über eine waffenrechtliche Erlaubnis hat das nichts zu tun. Diesen riesigen Aufwand der Klage und Nichtzulassungsbeschwerde hätte er sich sparen können. [1] dachte er wirklich, die Behörde würde wegen der Vorlage des Führungszeugnisses auf die Auskunft aus dem Zentralregister verzichten? ↩ Gesamten Artikel anzeigen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Quarktasche Posted February 18, 2017 at 06:47 PM Share Posted February 18, 2017 at 06:47 PM Wenn es um das Thema legale Waffen (Erwerb,Besitz) geht weiß der Staat alles . Da gibt es keine Schlupflöcher . Wenn du dann kein . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maxesterix84 Posted February 21, 2017 at 07:56 AM Share Posted February 21, 2017 at 07:56 AM Da könnte man sich aber auch vorher mittels unbeschränkter Auskunft selbst schlau machen können Das die Tour nicht fruchtet, war klar ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted February 21, 2017 at 08:11 AM Share Posted February 21, 2017 at 08:11 AM vor 13 Minuten, Maxesterix84 sagte: Da könnte man sich aber auch vorher mittels unbeschränkter Auskunft selbst schlau machen können Das die Tour nicht fruchtet, war klar ... Ich habe noch nie gehört, dass das funktioniert. Du bekommst nicht ALLES. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maxesterix84 Posted February 21, 2017 at 08:14 AM Share Posted February 21, 2017 at 08:14 AM vor 1 Minute, Medizinmann sagte: Ich habe noch nie gehört, dass das funktioniert. Du bekommst nicht ALLES. Doch ! https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Sicherheit_Polizei_Nachrichtendienste/RegisterDatenbankenArtikel/Bundeszentralregister.html Grundlage hierfür ist:https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__42.html Selbst schon probiert! Funktioniert! Du darfst das Dokument jedoch nur alleine einsehen, keine Fotos, keine Kopien, lediglich abgeschrieben werden darf Aber damit weißt Du einfach mal, was so vorliegt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted February 21, 2017 at 08:18 AM Share Posted February 21, 2017 at 08:18 AM Am 18.02.2017 at 19:47 , Quarktasche sagte: Wenn du dann kein . Für 10 Jahre. Nicht verjähren tuen Ordnungswidrigkeiten, das ist der braunere Brocken....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 21, 2017 at 04:00 PM Share Posted February 21, 2017 at 04:00 PM Selbst schon probiert! Funktioniert!Was heißt das? Wo musstest Du hinfahren zur Einsichtnahme? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted February 21, 2017 at 06:17 PM Share Posted February 21, 2017 at 06:17 PM vor 2 Stunden, Jägermeister sagte: Was heißt das? Wo musstest Du hinfahren zur Einsichtnahme? Haben wir mal wieder nicht alles gelesen, Ts,Ts, Ts,..... Die Anschrift lautet: Bundesamt für Justiz Adenauerallee 99-103 53113 Bonn. Tel.: (0228) 410-40 Fax: (0228) 410-5050 Dort oder an einem von Ihnen benannten Amtsgericht können eventuelle Eintragungen im BZR eingesehen werden. Zu diesem Zweck muss der betroffene seine Identität (Vorlage eines gültigen Personalausweises) nachweisen. Nach der Einsichtnahme muss der Auszug vernichtet werden. Der Auszug darf auch nicht fotokopiert werden. Es können jedoch handschriftliche Notizen gefertigt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maxesterix84 Posted February 21, 2017 at 08:00 PM Share Posted February 21, 2017 at 08:00 PM vor 3 Stunden, Jägermeister sagte: Was heißt das? Wo musstest Du hinfahren zur Einsichtnahme? Genau... wie Mike57 schon bemerkt hat ... anfordern, dann bekommst Du einen Brief vom Amtsgericht mit Datum, bis wann es einzusehen ist. Danach wird es vernichtet. Anrufen und Termin vereinbaren. Ist einfach mal interessant das zu sehen! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 21, 2017 at 11:50 PM Share Posted February 21, 2017 at 11:50 PM Allen Links zu folgen habe ich keine Zeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lengrüsser Posted March 14, 2017 at 05:17 PM Share Posted March 14, 2017 at 05:17 PM Gesagt getan. Für alle die im Großraum Bonn/Köln wohnen ist die Sache ganz einfach. Während der Geschäftszeit vorbei kommen , Personalausweis vorlegen und Los geht's. bei mir war absolut nix. Nach 5 Min. wieder Weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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