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Änderung des Waffengesetzes noch 2017


rajede

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  • 2 weeks later...
vor 16 Minuten, Jägermeister sagte:

Es muss gar kein Schrank verankert werden. Es sei denn, es ist ein Schrank der Sicherheitsstufe B und wiegt unter 200kg (Leergewicht) UND es sollen dort bis zu 10 Kurzwaffen drin gelagert werden.

Das stimmt! Zu 100%

Genau so wie man ab einem 0er-Schrank "Waffen und Munition zusammen" lagern darf, ergo nach dem Wortlaut des Gesetzes auch ne unterladene Waffe drin liegen lassen dürfte. ABER ist leider in der Praxis nicht so. Mit dem "Verankern" ist es das gleiche:  Das muss man laut Gesetz weder mit einem Waffenschrank noch mit einem Behältnis machen (Ausnahme siehe Posting oben). Wenn das Ding aber dann geklaut wird weil es zu leicht war und problemlos weggetragen werden konnte, dann wird einem DER REST des oben zitierten 36er WaffG um die Ohren gehauen:

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Wird aber vermutlich mit der unsäglichen Neuregelung bei dann ja nur noch erlaubten 0ern nicht mehr einfach der Fall sein können. Also rein vom Gewicht her... außer natürlich Munitionsbehältnisse.

Edited by Chrissy2
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vor 9 Minuten, Chrissy2 sagte:

Wenn das Ding aber dann geklaut wird weil es zu leicht war und problemlos weggetragen werden konnte, dann wird einem DER REST des oben zitierten 36er WaffG um die Ohren gehauen:

Dafür hast Du sicherlich auch juristische Nachweise? Mir ist davon nichts bekannt. Das Einschließen der Waffen ist Sicherung genug. Immerhin wurde vorher schon mindestens eine Straftat, nämlich ein Einbruch, verübt.

Auch ein aufgebrochener Schrank wäre nach der Logik dann dem Waffenbesitzer anzulasten.

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Gerade auf FB beim El Marinero kopiert und Ihr diskutiert über Waffenschränke....

Zitat

Bundesrat Drucksache 61/1/17
28.02.17
...
Empfehlungen der Ausschüsse
In - AV - R
zu Punkt … der 954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In),  der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Rechtsausschuss (R)  empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

"Sinn und Zweck dieser Änderung ist das Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die wie Kriegswaffen aussehen, bislang aber vom Verbot des § 2 Absatz 3 WaffG ausgenommen sind. "

"Durch die Einführung der Nummer 1.2.1.3 in der Anlage 2 Abschnitt 1 wird der Katalog verbotener Waffen um halbautomatische Schusswaffen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und ihrer Funktionalität verbotenen vollautomatischen Kriegswaffen ähneln, erweitert. Damit werden Schusswaffen erfasst, die bereits von Beginn an herstellerseitig als sogenannte halbautohalbautomatische zivile Versionen von vollautomatischen Kriegswaffen hergestellt wurden. "

Ein Bedürfnis, im Schießsport derartige Waffen zu verwenden, ist zu negieren und widerspricht zudem dem aktuellen Trend im Leistungssport hin zu weniger gefährlichen Waffen wie Druckluftwaffen und Lichtpunktpistolen, die heute schon durch Olympiateilnehmerinnen und -teilnehmer verwendet werden. Die Notwendigkeit, in möglichst kurzer Zeit möglichst große und viele Magazine abzufeuern - eine Eigenschaft der kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Schusswaffen - ist im Schießsport nicht erforderlich. Darüber hinaus bedarf es dort nicht Waffen, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Ausdruck kriegerischem oder militärischem Handeln sind"

 

61-1-17-1.pdf

Edited by Mike57
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Info von der GRA

+++ Sitzungsmarathon - mal wieder +++
+++ WaffG wird nach 15 Stunden um 1:45 nachts "debattiert" +++

Am 9. März tagt der Bundestag von 9:00 Uhr morgens bis 6:45 am nächsten Morgen, dann geht es weiter am 10. März um 9:00 bis 14:10.

Wie immer erfolgt die Debatte um den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in der Nacht - um 01:45, d.h. nach über 16 Stunden Sitzungsmarathon. Dies war auch der Fall 2009, wie auch 2003.

01:45 TOP 29 - Änderung des Waffengesetzes
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften 
Drucksache 18/11239
Debatte 25 Minuten

Die Grünen-Initiative kommt dann an prominenter Stelle am nächsten Vormittag

11:10 TOP 52 Gefahren durch Waffen
A.) Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gefahren durch Waffen minimieren – Öffentliche Sicherheit stärken
Drucksache 18/…

B.) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) 
zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit
Drucksachen 18/9674, 18/…
verbundene Debatte 38 Minuten
strittige Abstimmung 

Dazu liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, der z.Z. noch nicht öffentlich ist - auch wenn man hunderte solcher Empfehlungen zu anderen Anträgen online finden kann.

http://www.bundestag.de/tagesordnung?week=10&year=2017
und auch hier: http://www.meister-schafft.de/bundestagsabgeordneter/politische-arbeit/naechste-sitzungswoche.html

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