Jump to content

Aufbewahrungsvorschrift Waffen: Standort und Zugang Schrank


Elster1962

Recommended Posts

Gut, O.K., glaube ich Dir: BTT

Da ich ja gerade einen solchen Raum baue (gewerblich), bin ich 100% sicher, dass es da mit einer Tür nicht getan ist. Soweit ich mich erinnere ist die niedrigste Stufe 15 cm B25 Stahlbeton oder 25cm KS mit einer Druckfeste von Schlagmichtot, Decke und Boden 20 cm B25. Decke und Boden hat er vielleicht in der Stärke, aber wer baut schon KS-Wände im Keller oder gießt Mauern?

Link to comment
Share on other sites

vor 42 Minuten, Jägermeister sagte:

So. Genau damit kann man was anfangen. Um genau solche Angaben bzw. Vorgaben ging es mir damals. Da war absolut nichts zu bekommen, bzw. keine belastbare Aussage zu erhalten. Und nicht nur das, ich hatte das Gefühl die hatten überhaupt keine Ahnung.

Link to comment
Share on other sites

vor 15 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Gut, O.K., glaube ich Dir: BTT

Da ich ja gerade einen solchen Raum baue (gewerblich), bin ich 100% sicher, dass es da mit einer Tür nicht getan ist. Soweit ich mich erinnere ist die niedrigste Stufe 15 cm B25 Stahlbeton oder 25cm KS mit einer Druckfeste von Schlagmichtot, Decke und Boden 20 cm B25. Decke und Boden hat er vielleicht in der Stärke, aber wer baut schon KS-Wände im Keller oder gießt Mauern?

Decke und Boden (Vorgabe erfüllt). Fenster keine. Zwei flankierende Wände aus 20 cm Stahlbeton (Vorgabe erfüllt), Dritte aus 24 cm KSV (Vorgabe erfüllt). Vierte Wand (10 cm Gipsmassivdielen, na ja, hier müsste ich nachbessern, wäre aber kein größeres Problem). Panzertüre ja die bräuchte ich.

Habe morgen meine verdachtsunabhängige Kontrolle. Werde die Herrschaft mal darauf ansprechen und das Merkblatt zeigen. Dann werden wir mal sehen.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 31 Minuten, Elster1962 sagte:

Decke und Boden (Vorgabe erfüllt). Fenster keine. Zwei flankierende Wände aus 20 cm Stahlbeton (Vorgabe erfüllt), Dritte aus 24 cm KSV (Vorgabe erfüllt). Vierte Wand (10 cm Gipsmassivdielen, na ja, hier müsste ich nachbessern, wäre aber kein größeres Problem).

Wow! Alles richtig gebaut oder richtig gekauft! Ich hab unklassifizierten Bruchstein mit Mörtel, Naturboden und Decken aus Holz. Da würde leider ganz schön teuer werden......

Link to comment
Share on other sites

vor 13 Minuten, Gunfire sagte:

Bei uns melden die sich nicht vorher an. Die klingeln, zeigen Ausweis und fragen, ob's passt.

War bei mir genauso. Am letzten Mittwoch sind sie bei mir vor der Türe gestanden. Ich habe sie aber wieder weggeschickt, weil ich einen Termin hatte. Jetzt kommen sie Morgen. Bei meinem Jagdkameraden haben sie sich aber schriftlich vorher angekündigt und angefragt ob es passt.

Link to comment
Share on other sites

vor 9 Stunden, Jägermeister sagte:

Da steht "Behältnis". Erläuterung dazu siehe zuvor.

Um einmal zurück zum Thema "Aufbewahrung", um weg von "Bauantrag" zu kommen :lol:

Ich denke, worauf @Gatopardo hinaus will, ist dass dem Begriff der WaffVwV 36.2.1 folgend dieser Raum als vergleichbare Sicherung und nicht als Behältnis geltend gemacht wird, weil das Behältnis hier per Definition nicht zutrifft.

Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das – im Gegensatz zum umschlossenen Raum – nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine andere technische Schließvorrichtung oder in sonstiger Weise (z.B. durch Zukleben, Verschnüren, Zunageln) gegen den ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist. (Quelle: MüKo-StGB/Schmitz, 2. Auflage München 2011, § 243 StGB, Rn 32.)

(wobei in diesem Zusammenhang dann schon kurios ist, dass die WaffVWV 36.2.1 dann Schießwagen und -buden als definitionsgemäßes Behältnis zulässt :P)

 

Zu regeln wäre diese Vorhaben in meinen Augen über AWaffV § 13

(8) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 oder an einen Waffenraum nach Absatz 5 Satz 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.
 
Wobei hier @Zylinderbohrung und @Jägermeister schon recht haben, dass dies die Einbindung der Behörde verlangt und vor allem deren Zustimmung dazu, dass dies als vergleichbare Sicherung angesehen wird. Deswegen steht in § 13 Abs. 8 auch "kann auf Antrag" :-).
 
Hier passt der Spruch so schön, den ich kürzlich auf einem Lehrgang gehört habe: "Man kann alles regeln ... aber vorher!"
 
Grüße
  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

PS: laut aktuellem Gesetzentwurf zum Waffenrecht würde das Äquivalent zum jetzigen Abs. 8 so aussehen:

AWaffV § 13 Abs. 6
(6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

 

Am 10.03. ist die Abstimmung im Bundesrat darüber (unter TOP 30). Hier liegt es an uns, unsere Landesvertreter zu "bekehren"!!!
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/to-node.html

Wer eure Landesvertreter sind, seht Ihr hier:
http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html

Nachdem schon die Anhörung der Verbände durch das BMI zum Gesetzentwurf zu keinem wünschenswerten Ergebnis geführt hat, besteht hier noch die Möglichkeit unseren Willen kund zu tun!

 

Grüße 

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)