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Mein letztes Rätsel im alten Jahr


corrado26

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Das Bild zeigt ein frühes Revolvergeschütz mit Steinschlosszündung. Ich würde gerne wissen, wer es entwickelt und gefertigt hat, wann das war und wo?

Es gab für diese Waffe eine Wechseltrommel, eine Trommel für Rundkugeln, eine Trommel für viereckige Geschosse. Daraus ergibt sich Frage 2: Was war die damalige Begründung zur Verwendung der eckigen Geschosse?

Ich wünsche viel Spaß, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr, vor allem ein bisschen mehr Betrieb hier mit etwas weniger pubertärem Geschwätz.

corrado26

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Das ist kein pubertäres rumgepupse, sondern die wahre Intention des Vierkant-Laufes.

Steht übrigens auch im von dir geposteten Link bei der Beschreibung der Einzelteile 16 & 17.

Ich hatte es hierher:

http://inventors.about.com/od/militaryhistoryinventions/a/firearms.htm

One weapon, intended for use against Christian enemies, fired conventional round bullets, while the second variant, designed to be used against the Muslim Turks, fired square bullets, which were believed to cause more severe and painful wounds than spherical projectiles.
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Die waffentechnische Unterscheidung "für christliche Feinde" und "gegen muslimische Feinde" stammt bereits aus der Zeit der Kreuzzüge. Damals waren es die Armbrüste, die nicht gegen Christenmenschen verwendet werden duften (Laterankonzil 1139).

Mr. Puckle konnte das wohl auch nicht am lebenden Versuchsobjekt ausprobieren - mangels wirtschaflichem Erfolg mit seiner Erfindung.

Ich kann mit aber nicht vorstellen, dass die eckigen Bleibatzen halbwegs präzise fliegen. Uns genügend viele Schuß für "spray & pray" hat dieses Steinzeit-MG auch nicht.

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Ich kann mit aber nicht vorstellen, dass die eckigen Bleibatzen halbwegs präzise fliegen. Uns genügend viele Schuß für "spray & pray" hat dieses Steinzeit-MG auch nicht.

Nun das "spray and pray" ergibt sich ja nun von alleine bei unpräzisen Geschossen ... bei eckigen Geschossen kommt das spraying wohl von alleine ... es sei denn ... das Teil hätte auch einen "gedrehten" Vierkantlauf ( beispielsweise wie an alten Schmiedezäunen zu sehenden gedrehte Vierkantstäbe )

Unsere heutigen Polygonlauf / Geschoßkombinationen sind doch letzlich die Umsetzung der umformarbeitsarmen Formschlußherstellung welche vielleicht ... damit angedacht war ...

Ich erinnere einen "Aprilscherz" in der DWJ in der eine Viereckige Schrotpatrone abgebildet war ...

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Die Waffe steht im Tower of London, ist aber leider nicht immer ausgestellt. Man kann sich nicht drauf verlassen, sie sehen zu können, wenn man dort ist.

Sie steht nicht nur im Tower, sondern auch im Zeughausmuseum in Kopenhagen, gegen das der Tower ein kleines Dorfmuseum ist. Dann gibt es auch noch einen wirklich genialen Nachbau, gefertigt von einem Mitglied des Kuratoriums zur Förderung historischer Waffensammlungen.

Gruß

corrado26

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@corrado,

sag' mal wie würdest Du denn diese kleinen "Hülsen" ( Teil 18 & 19 ) klassifizieren ...

Sind das nun wechselbare Pulversäcke die fertig geladen und dann "montiert" wurden und damit sozusagen "kammerlose Patronenhülsen"

und wäre das Teil nicht sogar WBK frei zu führen ... ( defenitiv vor 1871 entwickelt und keine Perkusionszündung ... ) ?

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WBK frei zu führen

Darf man eine WBK freie Schußwaffe "führen " - Ich vermute mal nicht.

Hier hat mal jemand 3000 DM Strafe blechen müssen, weil er ein gewöhnliches Luftgewehr auf öffentlichen Gelände geführt hat, d.H. auf Blechdosen geschossen hat (ohne jemand zu gefährden )

Ich würde mich auch nicht mit einen WBK freien Vorderlader auf der Straße sehen lassen.

WBK frei "besitzen " leuchtet ja ein.

Ansonsten schönes Gerät. :!:

In einer Waffenzeitschrift ( war es DWJ ?) war mal ein Laufprofil, das einem Vierkant geähnelt hat, abgebildet .

War das ein Scherz oder gab es das wirklich ?

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Herzallerliebster Attila, mehrläufige Vorderlader sind WBK Pflichtig ! Und deshal theoresiere ich mal, das dies hier als eine mehrschüssige zu erfassen sei - ähnlich den "Steinschloßwendern" oder den Doppelläufigen.

Das Führen (!) einer einschüssigen / einläufigen Radschloß / Steinschloßpistole ist erlaubt !

Aber ich hatte ja auch corrado angesprochen ....

Hat jemand "Master und Comander " gesehen ? Schiffskanonen mit Steinschloß ! Das war doch klasse ... ob's stimmt bei soviel Seewasser ?

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Darf man eine WBK freie Schußwaffe "führen " - Ich vermute mal nicht.

Ein Blick ins Gesetz verschafft Klarheit :!:

Ein wenig versteckt in der Anlage 2 findet man folgendes:

Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

3. Erlaubnisfreies Führen

3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

3.2 Armbrüste;

3.3 Schusswaffen nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 2, die als getreue Nachahmungen im Sinne der vorgenannten Nummern nicht vom Waffengesetz ausgenommen sind.

--> Egal, wieviele Läufe, Trommeln oder ähnliches an einer Steinschlosswaffe verbastelt sind, ist das Modell vor der Reichsgründung entwickelt worden, erlaubnisfreies Führen!

Unabhängig davon, was irgendjemand gerne sieht oder nicht.

Zu beachten ist alledings das Verbot des Führens von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen!

Herzallerliebster Attila, mehrläufige Vorderlader sind WBK Pflichtig ! Und deshal theoresiere ich mal, ...

@Whitneyville:

Auch auf deiner Seite - njet, vermuten gildet nich: :D

1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.7 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.8 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

--> Steinschloss "vor 1871" ist IMMER WBK-frei!

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@corrado,

sag' mal wie würdest Du denn diese kleinen "Hülsen" ( Teil 18 & 19 ) klassifizieren ...

Sind das nun wechselbare Pulversäcke die fertig geladen und dann "montiert" wurden und damit sozusagen "kammerlose Patronenhülsen"

und wäre das Teil nicht sogar WBK frei zu führen ... ( defenitiv vor 1871 entwickelt und keine Perkusionszündung ... ) ?

Fertig geladene, also schussbereite Waffen zu führen, wenn man nicht im Besitz eines Waffenscheins ist, ist generell nicht erlaubt und strafbar, egal, welche Zündungsart die Waffe hat.

Die Puckle Gun ist ein Steinschloss-Mehrlader mit Wechseltrommel, dessen Besitz und Erwerb als solcher erwerbscheinfrei ist. Nur Perkussionswaffen mit Mehrschusseinrichtung sind wbk-pflichtig und daran hat sich bisher auch nichts geändert. Ebenso wbk-frei sind im übrigen alle Zündnadelwaffen einschließlich der Zündnadelrevolver!!!

Gruß

corrado26

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Schiffskanonen mit Steinschloß ! Das war doch klasse ... ob's stimmt bei soviel Seewasser ?

Sebstverständlich stimmt das. Oder was denkst Du, wie in der Segelschiffzeit die Kanonen gezündet wurden? Vor Erfindung des Steinschlosses geschah dies im übrigen tatsächlich mit einem Luntenstock - trotz Seewasser und ab dann nur noch mit Stein-, später mit Perkussionsschloss. Ich kenne im übrigen einige ganz tolle Sammlungern mit solchen Kanonenschlössern, nicht uninteressant! Im Buch"Dudley Pope , Feuerwaffen" sind solche Schlösser auch großformatig abgebildet. :wink:

Gruß

corrado26

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Fertig geladene, also schussbereite Waffen zu führen, wenn man nicht im Besitz eines Waffenscheins ist, ist generell nicht erlaubt und strafbar, egal, welche Zündungsart die Waffe hat.

Da muss ich dir widersprechen - sh. obiger Auszug aus dem WaffG.

Es sei denn, es existiert noch eine andere gesetzliche Vorschrift - was aber durchaus im Bereich des Denkbaren ist.

Aber aus Vernunft- und Sicherheitsgründen sollte man tunlichst nur entladene Steinschlosswaffen führen - und das auch im Behältnis. Erspart Löcher im Oberschenkel und Ärger mit Polizei und Justiz - und der Standaufsicht.

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Ebenso wbk-frei sind im übrigens alle Zündnadelwaffen einschließlich der Zündnadelrevolver!!!

:!:

Wenn ichs nicht im WaffG gelesen hätte, hätte ich das nicht geglaubt. Stimmt aber. :oops:

32169.jpg

Zündnadelrevolver sind doch technisch weiter als Perkussionsrevolver, die aber WBK-pflchtig sind. :?

Oder hat der olle Mr. Slug einfach nicht gewusst, das es sowas gibt?

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