rajede Posted March 6, 2017 at 07:55 AM Share Posted March 6, 2017 at 07:55 AM Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen. Wer beispielsweise eine Präzisionsschleuder erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG. Diese Zwillen sind im Katalog der verbotenen Waffen der Anlage 2 zum Waffengesetz aufgeführt: 1.3.7 Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände; Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten. Nicht nur die Geräte sind verboten, auch die Armstützen oder vergleichbaren Vorrichtungen. Die oben zitierte Anlage beschreibt sie so: 1.3 Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände. Bisher Glück gehabt? Ein Gast aus den USA hatte nicht so viel Glück, wir berichteten: Ein Amerikaner in Berlin Gesamten Artikel anzeigen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 6, 2017 at 11:33 AM Share Posted March 6, 2017 at 11:33 AM Zitat:-------- Schließlich ist mit einem solchen Gerät auch schon Goliath getötet worden.-------Das, liebe Freunde, war keine Zwille, sondern eine richtige Schleuder. Das ist eine Schnur mit einem Lederlappen, in den ein Stein eingelegt wird. Dann wird das Teil aus dem Handgelenk heraus mit einer kreisenden Bewegung geschleudert. Die Kraft zum Schleudern nennt man auch Fliehkraft und die Energie ist um ein vielfaches höher als bei einer Zwille mit Armstütze. Und das ist in D nicht verboten. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted March 6, 2017 at 02:10 PM Share Posted March 6, 2017 at 02:10 PM vor 2 Stunden, Gunfire sagte: Die Kraft zum Schleudern nennt man auch Fliehkraft und die Energie ist um ein vielfaches höher als bei einer Zwille mit Armstütze. Und das ist in D nicht verboten. Wahrscheinlich, weil die Obrigkeit denkt, daß es heute nicht (mehr?) viele Leuts gibt, die damit auch einen "gezielten Wurf" hinbekommen. Obwohl es offensichtlich sportliche Meisterschaften dafür gibt: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 6, 2017 at 02:25 PM Share Posted March 6, 2017 at 02:25 PM vor 6 Stunden, rajede sagte: Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen. Wer beispielsweise eine Präzisionsschleuder erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG. Wenn ein Köter das Bein seines Herrchens besteigt, dann tut er das nicht, weil er sich vermehren möchte. Nein, er möchte seine Dominanz zeigen und testen, ob er damit durchkommt. Insofern stimme ich dem "Köterstaat" zu. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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