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Bundestags-Debatte: Grüne fordern weitere Verschärfung


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Auf der 222. Sitzung des Deutschen Bundestags am 10. März 2017 wurden der Antrag der Grünen vom September 2016 mehrheitlich abgelehnt, doch sie hören nicht auf und haben einen zweiten fast gleichlautenden Antrag gestellt, der – zusammen mit dem Entwurf der Bundesregierung – jetzt zur Beratung in den Innenausschuss gegeben wurde.

Der Deutsche Jagdverband berichtet wie folgt:

Die Grünen fordern weitere Verschärfung

Der Bundestag hat sich heute außerdem mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes befasst und mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert. Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als „Placebo“ und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner zeigte durch ihre Äußerung, wie wenig Sachverstand in der Debatte teilweise vorherrschte: Sie bezeichnete Repetierwaffen als Halbautomaten und bezog sich dabei auf den Amoklauf in Erfurt. Einen mit dem jetzt abgelehnten Antrag teilweise übereinstimmenden Antrag haben die Grünen in dieser Woche erneut eingebracht. Dieser wird nun ebenfalls im Innenausschuss behandelt.

Die Debatte beginnt mit Mihalics Rede, in der sie auch die Postkartenaktion von Oberland Arms erwähnt.

Neuer Antrag der Grünen: Punkte bereits 4x im Gesetz, 2x mehrfach abgelehnt, 2x überflüssig und 1x unwirtschaftlich

  • Im neuen Antrag stellen die Grünen hauptsächlich Forderungen, die bereits im Gesetz verabschiedet sind (3, 4. 7 und 8).
  • Dann fordern sie Verbote (1 und 2), die bereits mehrfach im Bundestag und sogar zuletzt im Bundesrat und Brüssel abgelehnt worden sind.
  • Über die Regelabfrage beim Verfassungsschutz (6) wird bereits wegen der Bundesrats-Initiative debattiert (und hoffentlich als verfassungswidrig abgelehnt). Punkt 5 gehört nicht in ein Waffengesetz, sondern in eine Verwaltungsvorschrift über Meldebehörden.
  • So bleibt eigentlich nur noch ein Punkt (9: KWS für den Kauf einer SRS) übrig, der die Verwaltung unnötig aufbläht, ohne dass die Sicherheit dazu verbessert wird. Da stellt sich mir die Frage, ob man nicht die Anforderungen an Anträgen erhöhen sollte, um die Gefahr der Zeitverschwendung im Bundestag und Bundesrat zu minimieren.

Doch die Grünen wissen scheinbar selber, dass ihr Antrag schlecht ist, da deren Expertin Irene Mihalic sich in ihrer Rede gar nicht auf ihren Antrag beruft, sondern auf Terrorismus, Angriffe auf Flüchtlingsheime und ganz besonders auf die 700 “Reichsbürger “mit Waffenbesitz zielt. Was Terrorismus und Angriffe auf Flüchtlingsheime mit Waffenrecht zu tun hat, erschließt sich keinem. Und welche Eigenschaften man besitzen muss, um in die Schublade “Reichsbürger” zu gelangen, ist noch nicht klar definiert.

Es gibt einige wenige verwirrte “Reichsbürger” mit Waffenbesitz, das steht nicht außer Frage. Diesen kann und sollte man bei Gefährdung der Sicherheit die Waffen entziehen. Doch die Frage bleibt, ob es wirklich 700 die Sicherheit gefährdende “Reichsbürger” gibt. Anscheinend reicht es schon, einen Staatszugehörigkeitsausweis zu beantragen, den man u.a. für die Ahnenforschung Adoption, Verbeamtung, Heirat oder Einbürgerung des ausländischen Ehegatten benötigt und ein gültiges Staatsdokument ist, um als “Reichsbürger” WBK und Waffen abgeben zu müssen. Verweist man in seinem Antrag auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 anstatt auf das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 2013, dann ist man für die Behörden bereits ein “Reichsbürger”. Auch wer als Herkunft „Königreich Bayern“ in den Antrag schreibt, ist verdächtig.

“Gelber Schein” = Reichsbürger?

Bürgermeisterin beantragt Staatsangehörigkeitsausweis

Im Landkreis Oberallgäu hat es 2016 ungewöhnlich viele Anträge auf Staatsangehörigkeitsausweise geben. Die Behörden sind bei dem Thema wachsam, weil die Dokumente oft von Reichsbürgern missbraucht werden. In Bolsterlang gehörten Gemeinderäte und die Bürgermeisterin zu den Antragstellern.

Die gelben Scheine mit der Aufschrift “Staatsangehörigkeitsausweis” werden immer wieder von Reichsbürgern beantragt und missbraucht. Eine Verbindung zu deren Ideologie weist Bolsterlangs Bürgermeisterin Monika Zeller allerdings von sich. Das Dokument habe sie sich aus Neugier besorgt.

Reichsbürger-Debatte im Rathaus – BR vom 22.02.17

Reichsbürger-Kontrollen: „Das ist doch Rufmord

Natürlich erkenne sie den Staat an, habe einen Personalausweis, zahle Strafzettel und Rundfunkgebühren. Weil „das ja nicht schaden kann“, hat Mayer auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, den „Gelben Schein“… Weil Mayer als Jägerin Schusswaffen besitzt, gehört sie zum Personenkreis, deren waffenrechtliche Erlaubnis im Rahmen der Reichsbürgerkontrollen überprüft wird. …„Da kam eine ganze Armada, als ob ich eine Terroristin wäre“, erzählt sie. Mehrere Polizeiautos, ein Rettungswagen.

„Rufmord ist das“, meint auch Martin Beilhack. Der Landwirt hat einen Hof in Warngau, war Gemeinderat, Kreisrat und ist Hauptmann der Waakirchner Gebirgsschützen. „Ich bin ein Patriot durch und durch“, erklärt er. „Aber mit Reichsbürgern habe ich nichts zu tun.“ Auch er hat einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, nach der Urfassung von 1913. Dazu reichte er Urkunden seines Großvaters ein. „Ich habe da Ahnenforschung betrieben, das war ganz interessant.“ Er habe halt mal „Königreich Bayern“ auf einen Antrag geschrieben, meint Beilhack. In den Augen des Amtes sei er damit zumindest ein Sympathisant der Reichsbürger….Auch bei ihm rollte ein großes Polizeiaufgebot an, um die Waffenkontrolleure zu begleiten.

Merkur vom 15.02.17

Vorlage des KWS beim Kauf einer Schreckschusswaffe?

Mihalic spricht vom Schutz der “waffenlosen Bürgern”, vergisst dabei aber, dass der einzige Entwurf, der nicht bereits im Gesetz geregelt ist, nicht mehrfach abgelehnt wurde und nicht überflüssig ist (Antrag Nummer 9) genau diese angeblich “waffenlosen” Bürger betrifft. 15 bis 20 Millionen Schreckschusswaffen befinden sich im Umlauf.

Neben Pfefferspray, Trillerpfeiffe, Stroboskop-Lampen sind Schreckschusswaffen das letzte Mittel zur Verteidigung, das die Bundesrepublik ihren Bürgern zugesteht. Und dieses Mittel für zu Hause wollen die Grünen nun auch noch verbieten – sogar für ihr eigenes Klientel. Um einen Kleinen Waffenschein zu erlangen, darf man keine Vorstrafen und keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit haben. Teilnehmer an Anti-Atomkraft-Demos landen i.d.R. in der Liste des Verfassungsschutz, wie auch diejenigen, die bei Demos Gewalt gegen Polizeibeamte (Antifa) ausüben.

Während jeder legale Waffenbesitzer einen KWS bekommen wird, sieht das ziemlich schlecht aus für die Anhänger der Grünen.

 Antrag 18/11417 der Grünen

Stellungnahmen und Gesetze

1. Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verbietet, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffenheit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität) oder diese Kriegswaffen nachbildet sind bzw. den Anschein von Kriegswaffen erwecken Der Bundesrat hat am 10. März den Bremens Verbot militärisch aussehender Halbautomaten abgelehnt. Dieses Verbot wurde bereits 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Anregung von Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant. Und auch in Brüssel konnte sich solch ein Verbot nicht durchsetzen.
2. die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen verbietet; Solch ein Verbot wurde 2010 vom Innenministerium geprüft und abgelehnt: ” Selbst eine Reduzierung des Waffenbestandes im Schießsport auf sogenannte Kleinkaliberwaffen brächte keinen tatsächlichen Sicherheitsgewinn, da auch mit diesen Waffen tödliche Verletzungen herbeigeführt werden können. Eine Einschränkung des Schießsports würde sich im Wesentlichen auf eine scheinbar „gefühlte Sicherheit“ beschränken..
3. das Führen von Schießbüchern für den Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten als Kriterium bei der Prüfung des Bedürfnisgrundes Sport vorzuschreibt und eine entsprechende regelmäßige Überprüfung des tatsächliche Bedürfnisses zum fortbestehenden Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition vorsieht; Dies ist bereits Gesetz im WaffG § 4 und wird in der WaffVwV wie folgt beschrieben: Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.
4. regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen – auch unter jeweils persönlicher Vorsprache des Antragstellers – und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht; Dies ist bereits Gesetz im WaffG § 4 (3): Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen. WaffG § 36 (3):  Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. 

Eine zwingende persönliche Vorsprache wird nicht einmal vom Bundesrat im März 2017 eingefordert, sondern soll als Möglichkeit aufgenommen werden: Dem § 6 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: “Die Behörde kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers anordnen.”

Obwohl es nicht im Gesetz steht, sprechen die meisten Waffenbesitzer freiwillig vor, um den Verlust der Waffenbesitzkarte auf dem Postweg nicht zu gefährden und das Anliegen zu beschleunigen. Das passiert so oft, dass der damalige Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann (SPD), im Jahr 2009 sogar eine „Gewissenschärfung für Sachbearbeiter“ forderte. Die persönlicher Nähe zwischen Kontrolleur und Kontrollierten hätte in der Vergangenheit seiner Meinung nach zu laschen Einschätzungen geführt.

5. sicherstellt, dass eine Datenübermittlung von den Meldebehörden an die Waffenerlaubnisbehörden bundesweit einheitlich ausgeführt werden kann; Das ist kein Thema für ein Waffengesetz, sondern für ein Datengesetz.
6. gewährleistet, dass relevante Informationen der Sicherheitsbehörden, einschließlich solche der Verfassungsschutzämter, im Rahmen der Antragsprüfung hinreichend berücksichtigt und entsprechende Erkenntnisse an die zuständigen Waffenerlaubnisbehörden weitergeleitet werden; Ein ähnlicher Antrag des Bundesrats auf Vorstoß der hessischen CDU liegt vor, wird von der SPD unterstützt (Rede Fograscher) und von den Linken abgelehnt (Rede Renner). Dieser Antrag ist unseres Erachtens verfassungswidrig und hat einen negativen Kosten-Nutzen.Effekt

Auch der wissenschaftliche Dienst hatte im Januar 2016 die “Regelabfrage bei Verfassungsschutzbehörden zur Prüfung der Zuverlässigkeit im Überwachungsgewerbe” als fraglich eingestuft – und da ging es um Waffenscheine, nicht nur um Waffenbesitzkarten.

7. strenge Aufbewahrungsregeln für Schusswaffen und Munition vorsieht, die u.a. die getrennte Lagerung von Schusswaffen und zugehöriger Munition in Sicherheitsfächern, sowie effektive Kontrollen durch den autorisierten Besitzer vorsehen, und die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigen, die sich aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten ergibt; Dies ist bereits Gesetz im WaffG §36: Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 … entspricht.
8. für Signal- und Schreckschusswaffen, die bei missbräuchlicher Anwendung oder infolge eines leicht durchzuführenden Umbaus erhebliche Verletzungen verursachen können, einen Erlaubnisvorbehalt (gemäß § 2 Abs. 2 Waffengesetz) und das persönliche Vorsprechen des Antragstellers vorsieht; Das ist bereits Gesetz im WaffG Anlage 1, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.3Ohne Erlaubnis dürfen nur solche Waffen, die das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Prüfanstalt (PTB) tragen, besessen und erworben werden.

Da die PTB alle Schreckschuss-Reizstoff-Signal- Waffen (SRS) in Stichproben bei der Produktion und auch beim Import überprüft,können die in Deutschland zugelassenen SRS nicht leicht umgebaut werden. Alle anderen (leicht umbaubaren) SRS unterliegen bereits der Erlaubnispflicht.

9. die Vorlage des kleinen Waffenscheins bereits beim Erwerb vorsieht, sofern dieser auch für das Führen erforderlich ist. Bereits 2002 lehnte die damalige rot-grüne Koalition eine Registrierpflicht auf Anraten der Länder ab, da der behördliche Aufwand viel zu groß zum Nutzen war. Man geht von einem Altbestand von 15 bis 20 Millionen SRS aus, sowie von einem jährlichen Verkauf von 100.000 SRS. Der größte Teil der SRS wird nicht auf den Straßen geführt, sondern befindet sich zu Hause und wird maximal zu Silvester genutzt.

Aktuell sind 485.000 Kleine Waffenscheine (KWS) registriert, allein 184.000 im letzten Jahr. D.h. es wurden mehr Anträge gestellt als SRS verkauft wurden. Jeder KWS muss auch regelmäßig von den Behörden geprüft werden. Ein künstlichen Aufblasen der KWS ist aufgrund der verhältnismäßig geringen Anzahl von Missbrauch nicht wirtschaftlich.

Es ist auch nicht davon auszugehen, dass Kriminelle dann keine Verbrechen mehr begehen, wenn sie keine SRS kaufen können. Diese weichen dann nur auf andere Waffen aus: die Airsoft zum Drohen oder illegale Waffen zum Einsetzen. Letzteres würde die aktuelle Sicherheitslage sogar belasten.

 

 

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