Raging-Bull Posted January 24, 2007 at 11:17 PM Posted January 24, 2007 at 11:17 PM Hallo, mir fällt in letzter Zeit sehr häufig auf das in den Egun Produktbeschreibungen öfters davon die Rede ist die Waffen logischerweise nicht unter der Hand zu verkaufen. Gibt es wirklich Leute die tatsächlich meinen durch solche Methoden an eine Waffe kommen zu können? Habt ihr mit sowas Erfahrungen? Hab da in letzter Zeit echt viele Anzeigen gesehen mit dem Inhalt und wollte da jetzt mal hier nachhaken!
.45ACP Posted January 25, 2007 at 12:01 AM Posted January 25, 2007 at 12:01 AM Bring mal ein Beispiel von so einem Inserat?
Raging-Bull Posted January 25, 2007 at 01:22 AM Author Posted January 25, 2007 at 01:22 AM http://www.egun.de/market/item.php?id=1156097
mühleberg Posted January 25, 2007 at 01:35 AM Posted January 25, 2007 at 01:35 AM @Raging-Bull Ich sehe das Problem nicht. Beim Inseratenlink von dir steht ja in schöner roter Schrift unten ich zitiere WICHTIG! Bei erlaubnispflichtigen Waffen können Sie nur mitbieten, wenn sie im Besitz einer entsprechenden EWB (Erwerbsberechtigung) sind. Leute die schwarz in Deutschland eine Waffe kaufen wollen und damit meine ich Waffen nach grüner oder roter WBk kaufen sie mit hoher Sicherheit micht auf eGun ein sondern haben andere Quellen. Ausserdem müssten ja auf Egun beide Parteien zum Schwarzhandel sprich Veräusserer und Erwerber ihr OK geben und ich glaube kaum einer der der registrierten eGun-User die Waffen verkaufen, veräussert seine(n) Waffen jemanden ohne EWB. Ausserdem würde man ein erhebliches Risiko beiderseits eingehen ist man ja bei eGun schön als Veräusserer und Käufer registriert und beim leisesten Verdacht guckt die Staatsanwalt garantiert als Erstes bei eGun vorbei.
Raging-Bull Posted January 25, 2007 at 02:32 AM Author Posted January 25, 2007 at 02:32 AM Das hast jetzt nicht verstanden. Ich meinte doch die Hinweise die immer mehr in den Inseraten stehen wie dieses hier in der von mir verlinkten Auktion Verkauf "unter der Hand" ausgeschlossen, ich bin ein ehrlicher Mensch Ich meinte damit das es ja dann manchmal passiert das Leute angeschrieben werden und ein Verkauf ohne WBK angefragt wird!
mühleberg Posted January 25, 2007 at 05:21 AM Posted January 25, 2007 at 05:21 AM Ich meinte damit das es ja dann manchmal passiert das Leute angeschrieben werden und ein Verkauf ohne WBK angefragt wird! OK verstanden. Gibt es wirklich Leute die tatsächlich meinen durch solche Methoden an eine Waffe kommen zu können? Eindeutig Ja Habt ihr mit sowas Erfahrungen? Bis jetzt noch nicht und selbst wenn, ich würde darauf nicht eingehen denn ich veräussere auf dubiose Anfragen keine Waffen unter der Hand. Schon alleine weil für mich dadurch zuviel auf dem Spiel stehen würde. Theoretisch kann es jedem Veräusserer von Waffen passieren, unseriöse Angebote zu erhalten. Einfach darauf nicht eingehen und Absage erteilen, allenfalls Behörden wie Polizei verständigen und gut ist. Ich kann nur warnen als Veräusserer Waffe(n) wissentlich illegalerweise jemanden unter der Hand zu geben, denn du als Veräusserer kommst, fallst du erwischt wirst, genauso an die Kasse wie der Erwerber der illegal erworbenen Waffe. Was das für den Veräusserer heissen kann ist klar. WBK weg für längere Zeit, allenfalls Beschlagnahme der restlichen im Besitz befindlichen Waffen, Geldstrafe usw. Sollte eigentlich Warnung genug sein-oder!
rugerclub Posted January 25, 2007 at 09:20 AM Posted January 25, 2007 at 09:20 AM Was glaubst du wieviele Anfragen ich von Achmet, Erkan und & Co. bekomme...
joker_ch Posted January 25, 2007 at 09:30 AM Posted January 25, 2007 at 09:30 AM Es ist völlig normal, wenn du in der französisch Schweiz eine Anzeige aufgibst, kriegst du in der Regel 10 bis 20 Anfragen eine Waffe schwarz zu kaufen, viele Franzosen und natürlich der ganze Balkan. Ist auch ein Grund nie eine Telefonnummer oder Adresse rauszurücken bevor man nicht positiv sein Gegenüber identifiziert hat. Ich bin mittlerweile so weit, das ich nur in dem mir bekannten Kreis verkaufe, der ist aber recht gross. Ich kenne manchen, der wurde dann belagert Zuhause von so Balkan Gestalten, die ihm selbst gedroht haben. Es sind aber bestimmte Waffen, die unter Hand gehen: - Kleine Pistolen für Kriminelle zum Selbstschutz: Glock 26, 19 ev 17 und besonders lieben sie die Walther p22 - Uzi, AK und Konsorten werden von Möchtegerne Gangsta, zu klein geratenen Penisträger usw.. gefragt, die wollen das nur zum imponieren
YETI Posted January 25, 2007 at 09:32 AM Posted January 25, 2007 at 09:32 AM Sind bei den Glocks die Nummern draussen?
MSM Posted January 25, 2007 at 09:56 AM Posted January 25, 2007 at 09:56 AM interessanterweise wissen die wenigsten, daß auch alleine schon der versuch des unerlaubten erwerbs strafbar ist. entsprechend ist allein die anfrage an einen egunverkäufer, ob er "unter der hand", also ohne gültige erwerbsberechtigug verkaufen würde, schon eine straftat.
rugerclub Posted January 25, 2007 at 10:00 AM Posted January 25, 2007 at 10:00 AM die der Verkäufer aber nicht melden muss!
MSM Posted January 25, 2007 at 10:16 AM Posted January 25, 2007 at 10:16 AM die der Verkäufer aber nicht melden muss! richtig ...
rugerclub Posted January 25, 2007 at 10:27 AM Posted January 25, 2007 at 10:27 AM aber darf, sofern er will...
Anaconda.44 Posted January 25, 2007 at 10:58 AM Posted January 25, 2007 at 10:58 AM Ich habe auch schon öfter solche Anfragen gehabt, je nach Dialekt melde ich das oder vergesse es.
Hollowpoint Posted January 25, 2007 at 10:58 AM Posted January 25, 2007 at 10:58 AM aber darf, sofern er will... Die Willensbildung würde mir bei Achmed und Erkan aber SEHR leicht fallen! Wehret den Anfängen! GRUß
Anaconda.44 Posted January 25, 2007 at 10:59 AM Posted January 25, 2007 at 10:59 AM Hollow weiss was ich meine...
rugerclub Posted January 25, 2007 at 11:47 AM Posted January 25, 2007 at 11:47 AM R: So so Herr Angeklagter, Sie haben an ihren Hund Mett verfüttert? A: Ja wohl Herr Richter! R: Und Herr Staatsanwalt, was ist daran so schlimm? S:Nun Herr Richter, es waren Achmed & Mehmed
Hollowpoint Posted January 25, 2007 at 11:55 AM Posted January 25, 2007 at 11:55 AM Dieses Arschloch würde ich wegen Tierquälerei verknacken!!! Sowas kann man doch keinem Hund füttern!!! :x :throwup: GRUß
Nightingale Posted January 25, 2007 at 12:02 PM Posted January 25, 2007 at 12:02 PM - Uzi, AK und Konsorten werden von Möchtegerne Gangsta, zu klein geratenen Penisträger usw.. gefragt Ist das wahr, Mitr. hat einen zu kleinen Willy?
Hollowpoint Posted January 25, 2007 at 12:11 PM Posted January 25, 2007 at 12:11 PM Er hat einen illegalen Penis...................... GRUß
Nightingale Posted January 25, 2007 at 12:11 PM Posted January 25, 2007 at 12:11 PM Illegale :x Ohne Erwebsberechtigung würde ich die Waffen nicht heraus geben, da handelt man sich ganz schnell Ärger ein. :!:
de50ae Posted January 25, 2007 at 01:20 PM Posted January 25, 2007 at 01:20 PM Ganz schnell? In Deutschland automatisch, wie willst Du die Kanone austragen lassen? Und bei gefaketen WBKs kommt keine Rückmeldung vom gegnerischen Ordnungsamt, dürfte ne Weile dauern aber Mecker gibt das auf jeden Fall auch. Ggf. Verlust der Zuverlässigkeit = Problem. Im Zweifelsfall immer beim Ordnungsamt des Käufers anrufen. Habe ich auch gemacht als ich die P9S verkauft habe, da es ein Sammler war und er verständlicherweise seine WBK nicht zurgeschickt hat.
MSM Posted January 25, 2007 at 01:49 PM Posted January 25, 2007 at 01:49 PM Ganz schnell? In Deutschland automatisch, wie willst Du die Kanone austragen lassen? Und bei gefaketen WBKs kommt keine Rückmeldung vom gegnerischen Ordnungsamt, dürfte ne Weile dauern aber Mecker gibt das auf jeden Fall auch. Ggf. Verlust der Zuverlässigkeit = Problem. Im Zweifelsfall immer beim Ordnungsamt des Käufers anrufen. Habe ich auch gemacht als ich die P9S verkauft habe, da es ein Sammler war und er verständlicherweise seine WBK nicht zurgeschickt hat. das mit dem nachfragen ist eine feine sache, doch macht da nicht jedes amt aus datenschutzgründen mit. mein amt z.b. spielt da nicht mit.
rugerclub Posted January 25, 2007 at 01:53 PM Posted January 25, 2007 at 01:53 PM Dann soll der Käufer sich seine Kopie der WBK beim Amt beglaubigen lassen.
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