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FDP verärgert - Jäger müssen lange auf Waffenbesitzkarte warten


Jägermeister

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Zitat

Am Mittwoch fand der letzte Teil der diesjährigen Jägerprüfung in Solingen statt. Doch bis die jungen Jäger mit neuer Waffe auf Jagd gehen können, wird wohl noch viel Zeit ins Land gehen.

Denn für den Besitz von Waffen braucht man eine Waffenbesitzkarte. Und die wird derzeit in der Waffenrechtsstelle der Kreispolizeibehörde Wuppertal nicht ausgestellt.

https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/jaeger-muessen-lange-waffenbesitzkarten-warten-8220503.html

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Gut, schön ist so eine lange Bearbeitungszeit natürlich nicht, aber wo ist das Problem?

Warum können die Jungjäger nicht jagen?

Inhaber von Jahresjagdscheinen benötigen zum Erwerb von Langwaffen keine Erlaubnis, nur den Jagdschein! (§ 13 Abs. 3 WaffG)

 

Die WBK wird dann halt beantragt, wenn es dann auch dauert, Jagen ist kein Problem!

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vor 17 Minuten, Jägermeister sagte:

Wo sollte da das Problem liegen? Kaufvertrag der Waffe und schriftliche Bestätigung der Behörde, dass die WBK sich in Ausstellung befindet, ersatzweise mitführen.

Weil ich genau wegen dieser Geschichte zu Beginn meines Jägerlebens Mords Galama, trotz mitführen des Jagdscheins, bei einer Verkehrs-Kontrolle (und danach) hatte (WBK hatte ich damals auch noch nicht).

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Zitat

Das Wahlkampfgerassel muss man sicher bei den Forderungen von Solingens FDP-Chef Dr. Weindl abziehen, wenn er fordert, die Polizei solle schneller berechtigte Waffenscheine ausstellen. Dann bleibt stehen, dass der Mediziner und sein Kollege Apfelstedt, Solingens Chef-Jäger, den Finger in eine offene Wunde beim Polizeipräsidium legen. Waren es im vergangenen Jahr zunächst nur die Antragsteller für den „kleinen Waffenschein“, die lange auf Antwort warteten.

https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/nicht-jeder-braucht-waffen-8222404.html

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vor 5 Stunden, Elster1962 sagte:

Weil ich genau wegen dieser Geschichte zu Beginn meines Jägerlebens Mords Galama, trotz mitführen des Jagdscheins, bei einer Verkehrs-Kontrolle (und danach) hatte (WBK hatte ich damals auch noch nicht).

Dann nimmt man halt den Gesetzestext mit, denn der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit ja explizit geschaffen!

§ 38 WaffG - Ausweispflichten:

Wer eine Waffe führt, muss

1.
seinen Personalausweis oder Pass und
a)
wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,
b )
im Fall des Verbringens oder der Mitnahme einer Waffe oder von Munition im Sinne von § 29 Abs. 1 aus einem Drittstaat gemäß § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 oder § 32 Abs. 1 den Erlaubnisschein, im Falle der Mitnahme auf Grund einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 4 auch den Beleg für den Grund der Mitnahme,
c)
im Fall des Verbringens einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) gemäß § 29 Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 aus einem anderen Mitgliedstaat den Erlaubnisschein dieses Staates oder eine Bescheinigung, die auf diesen Erlaubnisschein Bezug nimmt,
d)
im Fall der Mitnahme einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat gemäß § 32 Abs. 1 bis 3 den Europäischen Feuerwaffenpass und im Falle des § 32 Abs. 3 zusätzlich einen Beleg für den Grund der Mitnahme,
e)
im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht, oder
f)
im Fall des Schießens mit einer Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 diese, und
2.
in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

 

Also, wo ist das rechtliche Problem?

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vor 22 Stunden, TT22 sagte:

Also, wo ist das rechtliche Problem?

Rechtlich war es sicherlich keines. Nur recht haben und auch Recht bekommen, sind leider zwei paar Stiefel in diesem unserem Land.

Auf jeden Fall, habe ich nach der damaligen Erfahrung sämtliche Aufkleber und Jagdschutzschilder am Auto entfernt (heute nur noch Forstbetriebsschild). Und bin deshalb seit damals auch nicht mehr auf Waffen im Auto kontroliiert worden.

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Just now, Elster1962 sagte:

Rechtlich war es sicherlich keines.

Kontrollen durch merkbefreite Kontrollettis können Dich immer und überall ereilen. Ich z.B. freue mich jeden Dienstag aufs Fliegen...

vor 1 Minute, Elster1962 sagte:

Nur recht haben und auch Recht bekommen, sind leider zwei paar Stiefel in diesem unserem Land.

Das stimmt allerdings.

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