Jägermeister Posted April 27, 2017 at 05:36 PM Share Posted April 27, 2017 at 05:36 PM Zitat Am Mittwoch fand der letzte Teil der diesjährigen Jägerprüfung in Solingen statt. Doch bis die jungen Jäger mit neuer Waffe auf Jagd gehen können, wird wohl noch viel Zeit ins Land gehen. Denn für den Besitz von Waffen braucht man eine Waffenbesitzkarte. Und die wird derzeit in der Waffenrechtsstelle der Kreispolizeibehörde Wuppertal nicht ausgestellt. https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/jaeger-muessen-lange-waffenbesitzkarten-warten-8220503.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted April 28, 2017 at 04:38 AM Share Posted April 28, 2017 at 04:38 AM Verschleppung bis nach der Wahl, danach alles in Papierkorb. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 28, 2017 at 08:32 AM Share Posted April 28, 2017 at 08:32 AM DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE!!! Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted April 28, 2017 at 08:38 AM Share Posted April 28, 2017 at 08:38 AM https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/hunderte-warten-ihren-waffenschein-8222426.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 28, 2017 at 09:14 AM Share Posted April 28, 2017 at 09:14 AM vor 36 Minuten, Elster1962 sagte: https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/hunderte-warten-ihren-waffenschein-8222426.html Deswegen mache ich kein Abo bei dem K..blatt. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted April 28, 2017 at 09:54 AM Share Posted April 28, 2017 at 09:54 AM Komisch. Gibt man die Schlagworte direkt in eine Suchmaschine ein bekommt man die o. Links. Klick man die dann an, kann man sie lesen. Verlinken klappt aber nicht. Da bekommt man immer den Hinweis auf das ABO. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TT22 Posted April 28, 2017 at 11:01 AM Share Posted April 28, 2017 at 11:01 AM Gut, schön ist so eine lange Bearbeitungszeit natürlich nicht, aber wo ist das Problem? Warum können die Jungjäger nicht jagen? Inhaber von Jahresjagdscheinen benötigen zum Erwerb von Langwaffen keine Erlaubnis, nur den Jagdschein! (§ 13 Abs. 3 WaffG) Die WBK wird dann halt beantragt, wenn es dann auch dauert, Jagen ist kein Problem! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted April 28, 2017 at 11:31 AM Share Posted April 28, 2017 at 11:31 AM vor 57 Minuten, TT22 sagte: Gut, schön ist so eine lange Bearbeitungszeit natürlich nicht, aber wo ist das Problem? Dann komm mal ohne WBK in eine Kontrolle auf / oder vom Weg zum Revier. Viel Spaß! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 28, 2017 at 11:59 AM Author Share Posted April 28, 2017 at 11:59 AM vor 27 Minuten, Elster1962 sagte: Dann komm mal ohne WBK in eine Kontrolle auf / oder vom Weg zum Revier. Viel Spaß! Wo sollte da das Problem liegen? Kaufvertrag der Waffe und schriftliche Bestätigung der Behörde, dass die WBK sich in Ausstellung befindet, ersatzweise mitführen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted April 28, 2017 at 12:16 PM Share Posted April 28, 2017 at 12:16 PM vor 17 Minuten, Jägermeister sagte: Wo sollte da das Problem liegen? Kaufvertrag der Waffe und schriftliche Bestätigung der Behörde, dass die WBK sich in Ausstellung befindet, ersatzweise mitführen. Weil ich genau wegen dieser Geschichte zu Beginn meines Jägerlebens Mords Galama, trotz mitführen des Jagdscheins, bei einer Verkehrs-Kontrolle (und danach) hatte (WBK hatte ich damals auch noch nicht). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 28, 2017 at 03:46 PM Author Share Posted April 28, 2017 at 03:46 PM Das kann Dir auch mit WBK passieren, wenn das Streifenhörnchen keinen blassen Dunst hat. Und das kommt häufiger vor, als uns Waffenbesitzern lieb ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 28, 2017 at 05:19 PM Author Share Posted April 28, 2017 at 05:19 PM Zitat Das Wahlkampfgerassel muss man sicher bei den Forderungen von Solingens FDP-Chef Dr. Weindl abziehen, wenn er fordert, die Polizei solle schneller berechtigte Waffenscheine ausstellen. Dann bleibt stehen, dass der Mediziner und sein Kollege Apfelstedt, Solingens Chef-Jäger, den Finger in eine offene Wunde beim Polizeipräsidium legen. Waren es im vergangenen Jahr zunächst nur die Antragsteller für den „kleinen Waffenschein“, die lange auf Antwort warteten. https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/nicht-jeder-braucht-waffen-8222404.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 28, 2017 at 05:21 PM Author Share Posted April 28, 2017 at 05:21 PM Zitat NRW: BEARBEITUNG VON WBK-ANTRÄGEN DAUERT ÜBER 6 MONATE Grund laut Polizei: Antragsflut auf Kleinen Waffenschein http://www.jawina.de/nrw-bearbeitung-von-wbk-antraegen-dauert-ueber-6-monate/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 28, 2017 at 05:24 PM Author Share Posted April 28, 2017 at 05:24 PM Hunderte warten auf ihren Waffenschein: https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/hunderte-warten-ihren-waffenschein-8222426.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
TT22 Posted April 28, 2017 at 05:42 PM Share Posted April 28, 2017 at 05:42 PM vor 5 Stunden, Elster1962 sagte: Weil ich genau wegen dieser Geschichte zu Beginn meines Jägerlebens Mords Galama, trotz mitführen des Jagdscheins, bei einer Verkehrs-Kontrolle (und danach) hatte (WBK hatte ich damals auch noch nicht). Dann nimmt man halt den Gesetzestext mit, denn der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit ja explizit geschaffen! § 38 WaffG - Ausweispflichten: Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein, b ) im Fall des Verbringens oder der Mitnahme einer Waffe oder von Munition im Sinne von § 29 Abs. 1 aus einem Drittstaat gemäß § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 oder § 32 Abs. 1 den Erlaubnisschein, im Falle der Mitnahme auf Grund einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 4 auch den Beleg für den Grund der Mitnahme, c) im Fall des Verbringens einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) gemäß § 29 Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 aus einem anderen Mitgliedstaat den Erlaubnisschein dieses Staates oder eine Bescheinigung, die auf diesen Erlaubnisschein Bezug nimmt, d) im Fall der Mitnahme einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat gemäß § 32 Abs. 1 bis 3 den Europäischen Feuerwaffenpass und im Falle des § 32 Abs. 3 zusätzlich einen Beleg für den Grund der Mitnahme, e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht, oder f) im Fall des Schießens mit einer Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 diese, und 2. in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1. Also, wo ist das rechtliche Problem? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 29, 2017 at 04:26 AM Author Share Posted April 29, 2017 at 04:26 AM vor 16 Stunden, Jägermeister sagte: Kaufvertrag der Waffe und schriftliche Bestätigung der Behörde, dass die WBK sich in Ausstellung befindet, ersatzweise mitführen. Sagte ich ja schon. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted April 29, 2017 at 03:43 PM Share Posted April 29, 2017 at 03:43 PM vor 22 Stunden, TT22 sagte: Also, wo ist das rechtliche Problem? Rechtlich war es sicherlich keines. Nur recht haben und auch Recht bekommen, sind leider zwei paar Stiefel in diesem unserem Land. Auf jeden Fall, habe ich nach der damaligen Erfahrung sämtliche Aufkleber und Jagdschutzschilder am Auto entfernt (heute nur noch Forstbetriebsschild). Und bin deshalb seit damals auch nicht mehr auf Waffen im Auto kontroliiert worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 29, 2017 at 03:44 PM Author Share Posted April 29, 2017 at 03:44 PM Just now, Elster1962 sagte: Rechtlich war es sicherlich keines. Kontrollen durch merkbefreite Kontrollettis können Dich immer und überall ereilen. Ich z.B. freue mich jeden Dienstag aufs Fliegen... vor 1 Minute, Elster1962 sagte: Nur recht haben und auch Recht bekommen, sind leider zwei paar Stiefel in diesem unserem Land. Das stimmt allerdings. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 29, 2017 at 07:32 PM Author Share Posted April 29, 2017 at 07:32 PM Polizei: Waffenschein soll schneller kommen https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/polizei-waffenschein-soll-schneller-kommen-8226498.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
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