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MUSTERBRIEF: BESTANDSSCHUTZ FÜR WAFFENSCHRÄNKE BEANTRAGEN


Jägermeister

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Leute, denkt daran: Wer seine alten Waffenschränke, zum Beispiel A- und B-Schränke nach VDMA-Norm rechtssicher weiter nutzen möchte (JAWINA berichtete), sollte beizeiten (vor dem Inkrafttreten der Verschärfung) der zuständigen Waffenbehörde mitteilen, welche Schränke er besitzt, für die der gesetzliche Bestandsschutz in Anspruch genommen werden soll.

http://www.jawina.de/musterbrief-bestandsschutz-fuer-waffenschraenke-beantragen/

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Normalerweise müsste Deine Behörde Dein Aufbewahrungskonzept kennen. Seit 2009 ist ja der Nachweis der sicheren Aufbewahrung zu erbringen (Bringschuld des LWB). Also bei Erst- und Neuausstellung sowie Eintragungen sollte Deine Behörde eigentlich mal nachgefragt haben. Wer die reingelassen hat zur Nachschau, sollte ein Protokoll davon haben.

Diese beiden Gruppen sind safe, da sie nachgewiesen haben.

Die Gruppe, die sich nicht gekümmert hat oder deren Behörde ihren Job nicht gemacht hat, macht jetzt eine lange Nase.

Ich würde, so lange noch keine Verwaltungsvorschrift dazu verfasst wurde, jetzt noch mittels obigem Formular nachmelden. Bestenfalls mit Kopie des Kaufbelegs (auch von privat zu privat geht das schriftlich...) oder mit Bild vom Typenschild.

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Ich lasse mir alles schriftlich bestätigen und sichere das dann entsprechend. Meine Aufbewahrung habe ich seit 2009 dreimal nachgewiesen. Zweimal postalisch und einmal digital.

Einzig bekannt waren zwei B-Schränke. Weder Hersteller noch technische Daten lagen vor. Jetzt habe ich das noch ein viertes Mal gemacht. Und den Schriftverkehr gesichert. Faxen dicke!

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