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Neues Waffengesetz ab morgen gültig!


Jägermeister

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vor 3 Minuten, erik_fridjoffson sagte:

A und B vererben ist nichts soweit bekannt. Erben müssen Läufe verdildoen und zusätzlich in mind. 0er Schrank, soweit keine waffenrechtlichen Erlaubnisse vorhanden.

Es wird Zeit, daß wir wirklich einmal eine wahrnehmbare Lobbyorganisation bekommen. Eine Organisation, die mich anschließend informiert, welche Grausamkeiten beschlossen wurden, ist nicht so hilfreich.

 

Das Rad der WaRe-Geschichte muß zurückgedreht werden.

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Newsletter von prolegal:

Zitat

Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Waffengesetz vom 18.05.2017 veröffentlicht.Damit treten die Änderungen am 06.07.2017 unverzüglich und ohne Übergangsfristen in Kraft.
Zukünftig müssen für die Aufbewahrun von Schusswaffen Beältnisse min. der Stufe 0 Din/EN1143-1 verwendet werden. Für bereits genutzte Behältnisse der Norm VDMA 24992 gilt ein Betandschutz, der Einschränkungen unterliegt.

Außerdem tritt an dem Datum eine einjährige Amnestie in Kraft, in der man unerlaubt besessene Schusswaffen und Munition straffrei bei den zuständigen Behörden abgeben kann. Diese Amnestie umfasst auch das illegale Führen auf dem direkten Weg zur Behörde zwecks Abgabe und Vernichtung.

Wir von prolegal e.V. hatten bis zuletzt versucht die überzogene Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften zu verhindern. Hierzu lieferten wir sogar einen Kompromiss, der sowohl für den Gesetzgeber als auch die direkt Betroffenen tragbar gewesen wäre. Unsere verbandübergreifenden Einwände wurden von den Entscheidungsträgern aber schlicht ignoriert. Vor dem Hintergrund, dass die nächste Bundesregierung die Übernahme der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht als Aufgabe hat, sehen wir düsteren Zeiten entgegen.


Mit Grüßen
das prolegal-Direktorium

Dr. David Th. Schiller
Reiner Assmann
Nico Catalano
Thomas Kullmann
Dr. Markus Bartram
Dipl. Ing. Ernst Bader
Rolf W. Schwacke
Kurt Bull
Rolf Dudeck
Thomas Dillenburg

 

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Beachte die Feinheit in der Änderung §36 Abs.4:

1. vom bisherigen Besitzer weitergenutzt werden ...

Ich kann leider nicht aus dem Bgbl zitieren.

Ich habe den Erwerb und die Nutzung per Foto vom Typenschild über Mail meinem SB mitgeteilt.

Edited by schuster
Jägermeister hat unterbrochen
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Sorry..........aber das halte ich für hysterischen Aktionismus!

Wenn man die alten Behältnisse nachweislich VOR dem 06.07.2017 gekauft hat und auch davor geliefert wurde, dann genügt zum gerichtsfesten Nachweis des gesetzlichen Bestandsschutzes der Kaufrechnung und der Lieferschein.

Im Übrigen habe ich meinen SBinen schon immer gleich nach dem Tresorkauf eine Rechnungskopie zukommen lassen. Da gab es dann nie irgendwelche komischen Anfragen wie "Wo wohnen ihre viiiielen Waffen denn?!?".

 

GRUß

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