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glockfan

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Everything posted by glockfan

  1. Das Ordnungsamt Heidelberg hatte in der Online-Jobbörse fünf "Mini-Jobs" ohne Sozialversicherungspflicht ausgeschrieben. Gesucht wurden ? Waffenkontrolleure, die der offenbar schon vor Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen ("verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenaufbewahrung" nach § 36 WaffG) überlasteten Behörde ab sofort zur Hand gehen sollten. Besonders gefragte Eigenschaften: das Vorliegen von waffenrechtlichen Grundkenntnissen, "sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit den Waffenbesitzern" und das "das Vorhandensein von Sensibilität hinsichtlich der Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten". Arbeitszeiten: flexibel... Darüber wunderten sich nicht nur zahllose Besitzer legaler Waffen aus dem betroffenen Einzugsgebiet, die sich auch in mehreren Fällen direkt an ihre zuständigen Abgeordneten wendeten. Nun bringt auch die Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Baden-Württemberg, die Bedenken in einer Presseerklärung auf den Punkt. Landesvorsitzender Rüdiger Seidenspinner: ?Das ist ein Skandal. Der Personalmangel bei Polizei und Ordnungsbehörden kann doch nicht dazu führen, dass ausgerechnet bei einem so sensiblen Thema wie dem Waffenbesitz irgendwer sich als Kontrolleur bewirbt und somit Kenntnisse über Art und Umfang von Waffen in Privathaushalten bekommt. Wer will das eigentlich verantworten?? "Das geht so nicht, die Kontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe", erklärte auch Alice Loyson-Siemering, Sprecherin im Innenministerium, gegenüber den Stuttgarter Nachrichten (zum Bericht der StN). Die Regierungspräsidien seien inzwischen darum gebeten worden, solchen Regelungen entgegenzutreten.
  2. Die Politik geht doch immer den leichtesten Weg um sich Freunde zu machen und sich als die hinzustellen die für das Wohlbefinden des Volks da sind. Kinderpornografie, Gammelfleisch, Illigale Waffen, Alkohlprobleme unter Kindern und Jugendliche, erhöhte Gewaltbereitschaft usw., was ist mit diesen Problemen ????? Klar, mal wieder unter den Tisch gekehrt, da geht man lieber auf die Schützen und Jäger los, die sind wenigsten griffbereit.
  3. Berlin (dpa) - Nach dem Amoklauf von Winnenden wird darüber diskutiert, wie die Gefahr durch illegalen Waffenbesitz vermindert werden kann. Die Innenministerien von Bund und Ländern beraten über eine Amnestie für Bürger, die ihre illegalen Waffen freiwillig abgeben. Dies könne man zudem mit einer Prämie verknüpfen, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, der «Welt». Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Silke Stokar, schlug einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro vor. http://newsticker.sueddeutsche.de
  4. Na dann viel Spaß dem der etliche Waffen hat, denke das die Blockiersysteme nicht gerade billig sind, ich kenne momentan nur das Armatix Quicklock. http://www.armatix.de
  5. Wenn ich den Namen Zypries schon lese kommt mir das große Kotzen. Die dumme Tante kann keine anständigen Gesetze verabschieden aber jetzt die große Klappe haben. Die soll lieber mal schauen das die Internetabzocker dingfest gemacht werden, da gehen Jährlich hunderte Existenzen kaputt aber das schert die blöde Kuh keinen Deut.
  6. Der hier ist besser. Waffen wegnehmen! Kommentar zum Amoklauf in Baden-Württemberg Rostock (ots) - Erst einmal gilt auch nach den Ereignissen von Winnenden, was der damalige Bundespräsident Johannes Rau bei der Trauerfeier für die Erfurter Opfer sagte: "Wir sollten unsere Ratlosigkeit nicht zu überspielen versuchen mit scheinbar nahe liegenden Erklärungen. Wir sollten uns eingestehen: Wir verstehen diese Tat nicht." Das einzige, was man jetzt bereits - und wieder einmal - verstehen sollte, ist: Man muss den potenziellen Tätern die Mittel zum Amoklauf wegnehmen - die Waffen. Es ist völlig unverständlich, dass weiterhin legal Schießeisen in Privathaushalten aufbewahrt werden. Die Jäger- und Sportschützenlobbys haben ein weitgehendes Waffenverbot bisher verhindert. Und damit Schuld auf sich geladen. Pressekontakt: Ostsee-Zeitung Jan-Peter Schröder Telefon: +49 (0381) 365-439 jan-peter.schroeder@ostsee-zeitung.de [hr:8c04e86839] Waffen-Verbot. Sofort! Noch sind die Hintergründe der schrecklichen Tat von Winnenden nicht geklärt. Doch wie nach jedem Schulmassaker stellt sich die bohrende Frage: Hätte das Verbrechen verhindert werden können? Brauchen wir ein generelles Verbot des privaten Waffenbesitzes? Nach dem Schulmassaker von Erfurt war das deutsche Waffengesetz verschäft worden. Genutzt hat es nichts. Auch wenn die Vertreter der Jagd- und Waffenlobby jetzt wieder mit dem Allerweltsargument kontern, dass sich jeder Verbrecher über dunkle Kanäle Waffen besorgen kann, meine ich: Im Zweifel für das Leben und die Sicherheit. Entwaffnet die deutsche Wohnzimmerarmee. Sofort und ohne Wenn und Aber. Berliner Kurier, 12.03.2009
  7. Eine Sondereinheit klärte in sechs Monaten 421 Straftaten. Hoher Anteil an Migranten. Der klassische Raub von Mobil-Telefonen ist zurückgegangen, mitunter gehe es schon härter zur Sache. WIEN. Wiens Polizei kämpft seit dem Herbst mit einer eigenen 19-köpfigen Truppe gegen die Jugendkriminalität. Die ?Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität? der Wiener Polizei klärte in den vergangenen sechs Monaten 421 Straftaten, die von Jugendlichen begangen wurden. Dabei zeigte sich ein Trend zur Bewaffnung. Ermittler berichten, dass die meisten der 435 ausgeforschten Verdächtigen mit Messern, Schlagstöcken, Baseballschlägern, aber auch Gaspistolen bewaffnet waren. ?In den meisten Fällen haben wir es mit Jugendlichen zu tun, die Gewalt auf Gleichaltrige ausüben?, berichtet Kripo-Offizier Robert Klug, Leiter dieser Einsatzeinheit, der ?Presse?. Seine Ermittler klärten in den vergangenen sechs Monaten knapp 100 Raubüberfälle. Der klassische Raub von Mobiltelefonen ist allerdings zurückgegangen. Mitunter gehe es schon härter zur Sache, wenn etwa Jugendbanden einander bekämpfen ? und Mitglieder dabei nicht selten auch schwere Verletzungen davontragen, erklärt Klug. Neben Raubdelikten und Körperverletzungen klärte die Polizei auch 35 Einbruchsdiebstähle, die Jugendlichen zugeordnet werden. Zuletzt habe es eine Serie im Einkaufszentrum Gasometer gegeben. Auch mehrere Einbrüche in Fahrzeuge, die in einer Tiefgarage im 23. Bezirk abgestellt waren, sollen auf das Konto von Jugendlichen gehen. Der kurioseste Coup: Eine Patientin, die in einer ebenerdigen Arztpraxis an einem geöffneten Fenster saß, erregte die Aufmerksamkeit eines jungen Täters. Er schnappte sich auf der Straße kurzerhand einen Ast und angelte sich damit vom Gehsteig aus durch das offene Fenster die Handtasche der Frau. Auch wenn Daten zum Migrationshintergrund der verdächtigen Jugendlichen offiziell nicht erhoben werden: ?Der Anteil ist hoch. Der Großteil kommt aus der zweiten und dritten Generation?, erklärt ein Ermittler. Zwölfjährige missbraucht Zwar selten, aber doch sitzen bei den Verhören der speziell auf den Umgang mit Jugendlichen geschulten Beamten aber auch Straffällige ohne Migrationshintergrund. Manche von ihnen stammen auch aus ?gutbürgerlichem? Elternhaus. Bei der Abholung ihrer Sprösslinge würden diese Eltern dann meist aus allen Wolken fallen, so der Ermittler. Unter den 435 in den vergangenen sechs Monaten ausgeforschten verdächtigen Jugendlichen befinden sich auch zahlreiche Mädchen. Die genaue Zahl kann Klug allerdings nicht nennen. In einem Fall brachte es ein Mädchen sogar zu einer Art ?Bandenchefin?. Unterdessen wurde ein Fall aus der Steiermark bekannt: Ein 14-Jähriger soll in den vergangenen Wochen eine Zwölfjährige zweimal sexuell missbraucht haben. Zudem habe er sechs Jugendliche zu Straftaten genötigt, so die Polizei. Der Schüler ist in Haft. http://diepresse.com
  8. Wer seine Ersparnisse statt auf dem Konto eines Geldinstituts lieber unter dem Bett im Schlafzimmer deponiert, riskiert nicht weniger als bei einem Bankenkrach den Totalverlust des Geldes, wenn etwa Einbrecher das heimische Versteck ausfindig machen. Lassen die Langfinger dabei gleich noch eine Pistole mitgehen, die zur Abwehr eines solchen Überfalls munitioniert und schussbereit im unverschlossenen Schubfach des Nachttischs daneben lag, dürfen die Behörden zusätzlich den Waffenschein des Geschädigten einziehen, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). So jedenfalls hat es jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Falle eines Rheingäuers entschieden, dem das Malheur passiert war (Az. 6 K 777/08). Nachdem der um die Waffe gebrachte Mann den Diebstahl der Polizei gemeldet hatte, verlangte das dafür zuständige Kreisamt die Rückgabe seiner Waffenbesitzkarte. Ein Waffenschein dürfe nach den strengen deutschen Vorschriften nur demjenigen erteilt werden, der die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Dafür müsse die Waffen stets sorgfältig verwahrt werden. ?Dass die gestohlene Pistole mit 13 Patronen geladen und damit schussbereit war, rechtfertigt zweifellos die Annahme einer prinzipiellen Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers?, erklärt Rechtsanwalt Marc N. Wandt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Pistole unter einem Stapel von Taschentüchern in der Schublade des Nachttisches versteckt war. Denn der Nachttisch sei unverschlossen gewesen. Wie übrigens auch nach dem Diebstahl noch die Verstecke von drei weiteren Waffen des Mannes in seinem Hause. Obwohl der Mann vor Gericht erklärte, sich jetzt um einen Waffenschrank bemühen zu wollen, lasse laut Richterspruch die gravierende Sorglosigkeit in Vergangenheit und Gegenwart keine gesetzmäßige Verwahrung in der Zukunft erwarten. Der Entzug des Waffenscheins ist damit rechtens. http://www.marlaktuell.de
  9. Wenn ein Wachmann seine Pistole liegen lässt, kann ihm fristlos gekündigt werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Az.: 2 TaBV 11/08). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin. In dem Fall war einem Wachmann eines Geldtransportunternehmens während seiner Tour schlecht geworden. Als er zur Toilette ging, nahm er, entgegen der Dienstanweisung, die Pistole ab und hängte sie an einen Kleiderhaken. Erst Stunden später stellte er fest, dass er sie nicht mehr bei sich hatte. Statt bei seiner Einsatzleitung rief er in der Bank an, wo er die Toilette aufgesucht hatte, und bat einen Mitarbeiter, nach der Pistole zu sehen. Der Mitarbeiter nahm sie an sich, um sie am Abend zurückzugeben. Als das Wachunternehmen das erfuhr, kündigte sie ihrem Mitarbeiter. Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass der achtlose Umgang mit der Pistole ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sei. Das gelte auch, wenn es dem Wachmann am besagten Tag gesundheitlich schlecht gegangen sei. Das Transportunternehmen müsse sich auch in kritischen Situationen auf seine Mitarbeiter verlassen können. Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute) Im Internet: www.anwaltauskunft.de
  10. Langsam aber sicher steuern die Schweizer auf das selbe bescheuerte Waffengesetz hin wie die Deutschen.
  11. In den 60er-Jahren wurden in Deutschland 700 Atombomben heimlich gelagert. Sie sollten bei einem Angriff auf Deutschland gezündet werden. Wie der Focus berichtet gab es in der Bundesrepublik ab Mitte der 1960er-Jahre rund 700 geheime Atombomben. Diese waren der Bundesrepublik durch die USA bereitgestellt worden. Der Historiker Detlef Bald fand bei seiner Recherche in verschiedenen Archiven Beweise für die geheime Aufrüstung. ?Nur etwa zwei Dutzend Menschen waren damals in die Pläne eingeweiht?, berichtete Bald. Bald, der unter anderem Zugriff auf das Privatarchiv von Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) hatte, wiederspricht damit der bisherigen Auffassung, die die geheimen Atombomben in Deutschland als ?Gerüchte? oder ?Hirngespinste? der Friedensbewegung abgetan hatten. ?Die Atombomben sollten gezündet werden, wenn Deutschland angegriffen wird. Sie waren für den nuklearen Ersteinsatz geplant?, so Bald. Die Sprengkraft der ADMs (Atomic Demolition Munition) und deren kleinerer Version, SADM (Special Atomic Demolition Munition) betrug mindestens die dreifache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe. Erschreckend hierbei war, dass Bald zufolge ?allein das Militär? über den Einsatz der Waffen entschied. ?Kein deutscher, kein amerikanischer Politiker hätte zustimmen müssen.? Diese Aussagen belegt Bald durch Geheimdokumente. 1969 stoppte Schmidt als Verteidigungsminister den ?todbringenden Unsinn?. Dieser Erfolg ist in den Dokumenten über ?Deutsche Einsatzbeschränkungen für ADM? niedergeschrieben. Bald kommentiert dies mit der Schlussfolgerung, dass damit die Atombomben aus Deutschland beseitigt und dem Militär die Macht entzogen wurde. http://www.suedkurier.de
  12. Andersrum, im TV bringen die doch laufend Katastrophensendungen, einmal bricht der Supervulkan aus, das andere mal trifft uns ein Riesiger Meteor, das andere Mal kommt ein Super Tsunami. Vielleicht haben die etwas im Hubble-Weltraumteleskop entdeckt das uns treffen könnte und den größten Teil der Menschheit ausrotten würde. So SiFi ist das gar nicht, Superkatastrophen hat es schon mehr gegeben, warum sollen ausgerechnet wir verschont bleiben . ?
  13. Mit fortschreitendem Alter erhöht sich die Unsicherheit eines möglichen Überfalls. Dabei tragen ältere Menschen oft die beste Verteidigung gleich auf sich. In Deutschland lernen Senioren nun, wie der Spazierstock zur Verteidigung wird. In der Kursreihe «Spazierstock-Verteidigung» lernen Menschen ab 50 Jahren, wie sie alltägliche Hilfsmittel wie Spazierstock, Regenschirm, Wanderstock oder Schlüssel zur Selbstverteidigung in Notwehrsituationen einsetzen können. Wer sich nicht fürchtet, wird weniger überfallen Die Teilnehmer sollen ihr Selbstbewusstsein stärken, sowie ihre körperlichen Möglichkeiten besser ausschöpfen können. Wer Selbstbewusstsein ausstrahlt wird seltener Opfer eines Angriffs, deshalb wird sicheres Auftreten geübt und es werden Tipps gegeben zum richtigen Verhalten in brisanten Situationen. Spazierstockverteidigung hält fit Spazierstock-Verteidigung verbessert die körperliche und geistige Fitness, die Koordination und nicht zuletzt die Selbstsicherheit. Nicht rohe Kraft ist bei der Handhabung des Stockes gefragt, sondern eher Präzision, richtiges Timing und beständiges Verbessern der eigenen Technik unter fachkundiger Anleitung. Das Programm für die Senioren basiert den Erfahrungen eines KungFu- und Stockfecht-Meisters. Aufwärmen, Stockhalten, Entwaffnen Inhalte der Kurse sind eine angemessene Aufwärmphase, verschiedene Möglichkeiten der Stockhaltung, Training von Distanzen und Entwaffnungen, erfolgreiche Stich- und Schlagübungen auf befestigte und bewegte Ziele, Selbstbehauptung und Körpersprache sowie ein ausgewogenes Dehnprogramm. Und das Wichtigste: Es soll auch Spass machen und eine Möglichkeit bieten, gleichgesinnte nette Menschen kennenzulernen. http://www.20min.ch
  14. Kriminalitätsstatistik USA: Die Umkehr der Stammtisch-Ansichten Das amerikanische Federal Bureau of Investigation (FBI) hat die Verbrechensstatistik für 2007 veröffentlicht. Jetzt müssen sich die Befürworter einer Anti-Waffen-Politik neue Argumente einfallen lassen, wenn sie die "amerikanischen Verhältnisse" anprangern wollen. Die Kriminalitätsrate in den USA ist von 2006 auf 2007 nicht nur leicht gefallen, sondern sie ist seit 2002 jährlich gefallen, auf den niedrigsten Stand seit 1974. Das US-Justizministerium sprach von einem "knappen 30-Jahre-Tiefststand". Seit 1991 sind die Gewaltverbrechen um 38 Prozent zurückgegangen, Mord ist auf dem tiefsten Stand seit 40 Jahren, kontinuierlich gesunken seit 1991 um insgesamt 43 Prozent. Wie die National Rifle Association (NRA) in einem Kommentar veröffentlichte, ist dabei bemerkenswert, daß die Zahl der Gewaltverbrechen sinkt, obwohl pro Jahr 4,5 Millionen Schußwaffen mehr auf den US-Markt kamen, obwohl es mehr Waffenbesitzer als je zuvor mit mehr Waffen als je zuvor gibt. "Trotzdem haben wir weniger Verbrecher als damals, als Gerald Ford noch Präsident war". Die Details: Im Jahr 2007 waren die Städte mit den höchsten Mordraten ausgerechnet die mit strenger Waffenkontrolle. Die ersten drei: Detroit (wo nach dem Waffengesetz des Staates Michigan eine Erlaubnis zum Waffenkauf eingeholt werden muß), Baltimore, wo nach dem Gesetz von Maryland private Verkäufe streng limitiert sind und man beim Händler eine siebentägige Wartefrist bis zur Übergabe einhalten muß und der District of Columbia (DC) trotz eines Komplettverbots von Handfeuerwaffen Detroit, Baltimore, Philadelphia und DC haben zudem die meisten Raubstraftaten. Anders herum betrachtet hatten die Staaten mit einem Recht für die Bürger, Waffen zu führen ("Right-to-carry") im Jahr 2007 wie schon in den Vorjahren niedrigere Verbrechensraten: verglichen mit dem Rest der USA insgesamt 24 Prozent weniger, und im einzelnen 28 Prozent weniger Morde, 50 Prozent weniger Raubüberfälle sowie elf Prozent weniger schwere Körperverletzungen. "Right-to-carry" bedeutet, daß die Polizei einem unbescholtenen Bürger die Erlaubnis erteilt, Schußwaffen verdeckt, aber zugriffsbereit zu führen. Auf die Tatwaffen bezogen sieht die Statistik (für jeden nachlesbar siehe unten) so aus: 32 Prozent der Morde wurden ohne Schußwaffen begangen (12 % mit Messern, sechs Prozent durch die bloßen Hände und Füße sowie vier Prozent durch andere schwere Gegenstände). Gewehre und Flinten (halbautomatisch oder nicht) wurden in drei Prozent der Fälle eingesetzt, und die typischen und fast als Staatsbedrohung angesehenen "assault weapons" (militärisch aussehende Waffen nach einer festen Definition) kamen gerade auf ein Prozent. Quelle NRA - Pressemiteilung www.visier.de
  15. Für Georg F. hatte das Landgericht Meiningen allerlei Sicherheitsvorkehrungen getroffen: Neben der Sitzungspolizei waren auch Beamte vor Ort, die die Besucher der öffentlichen Verhandlung elektronisch filzten. Nur nicht die Hauptperson - F. kam gar nicht. MEININGEN. Der Berufungsverhandlung waren wüste Drohungen des Angeklagten vorausgegangen. "Ich hole mir meine Waffen wieder. Koste es, was es wolle", soll er lauthals in der erstinstanzlichen Verhandlung ausgerufen haben. Der Verurteilte führte sich derart aggressiv auf, dass die Staatsanwaltschaft dem Berufungsgericht größte Vorsicht nahelegte. Auch als die Polizei im Mai 2007 Waffen und die dazugehörende Munition aus der Wohnung des F. abgeholt hatte, tobte er regelrecht. Eigens deshalb mussten die Beamten eine zweite Einsatz-Staffel hinzuziehen. All das blieb dem Vorsitzenden Richter des Berufungsverfahrens, Detlev Popp, erspart. Wegen des Nichterscheinens des F. konnte er ein schnelles Ende der Sitzung verkünden: Die von F. angestrengte Berufung werde verworfen. Somit gilt der 54-Jährige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil des Amtsgerichtes Sonneberg vom 1. April 2008 ist rechtskräftig. Was war vorgefallen? Seit 1993 ist F. Sportschütze. Auf seine Waffenbesitzkarte waren drei Revolver, eine Sportpistole und eine Büchse angemeldet. Doch im Jahre 2007 ist F. die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen entzogen worden. F. besaß nämlich neben dem beachtlichen genehmigten Arsenal noch eine weitere Waffe, die er nicht angemeldet hatte. Er habe das Schießeisen geerbt, so F. Nachdem der Waffenbehörde der Fall bekannt geworden war, zog sie die Waffe ein. Das Strafverfahren folgte auf dem Fuße, der Wafennarr wurde verurteilt. Als Konsequenz aus dieser Vorstrafe - der Verurteilte gilt damit als persönlich unzuverlässig - erging ein formeller Widerruf seiner Waffenbesitzkarte für alle Waffen. Vielleicht hat F. als über seine Pflichten informierter Sportschütze inzwischen eingesehen, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Vielleicht ist er deswegen nicht zu jener Berufungsverhandlung gekommen, die er selbst angestrebt hatte. http://www.thueringer-allgemeine.de
  16. In einem Gartenschuppen bei Reading, westlich von London, hat Grant Wilkinson 90 Maschinenpistolen für kriminelle Gangs hergestellt. Sie kamen bei 50 Schiessereien und 9 Morden zur Anwendung. Nach 40 Exemplaren wird noch heftig gesucht. Ein Geschworenengericht in Reading, westlich von London, hat am Donnerstag den 34-jährigen Grant Wilkinson wegen illegaler Herstellung von Waffen zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Wilkinson hatte seit 2004 in einem Geschäft für Imitationswaffen 90 Maschinenpistolen vom Typ Mac-10 für 55 000 Pfund (über 100 000 Franken) gekauft, angeblich zur Verwendung in einem neuen James-Bond-Film. Er baute sie dann in einem mit professionellen Werkzeugmaschinen ausgestatteten Gartenschuppen in echte Waffen um, aber mit unpräzisem Schuss und entsprechend verheerender Wirkung. Zudem fabrizierte er auch die 9-mm-Parabellum-Munition dafür. Über Zwischenhändler gelangten die Mac-10 zu einem Stückpreis von 1500 bis 2500 Pfund in die Hände krimineller Banden in London und anderen englischen Städten. Alarmierte Polizei Der Polizei war ab 2005 die Häufung von Schiessereien mit Mac-10-Munition in Morden aufgefallen, namentlich unter Banden von Schwarzen, die mit der sogenannten «Operation Trident» speziell überwacht werden. Aber erst im Sommer 2007 entdeckten Untermieter von Wilkinson auf dem Gelände die zwei Gartenschuppen ? einer enthielt einen schalldichten Schiessstand ? und alarmierten die Polizei. Diese hat bisher 50 Maschinenpistolen sichergestellt, nach 40 weiteren wird noch heftig gesucht. Ein Fünftel der Schiessereien in London und anderen Städten in letzter Zeit ? 50 an der Zahl ? sollen mit den Waffen von Wilkinson ausgeführt worden sein. In 9 Fällen wurden mit ihnen Morde begangen, deren Täter zum Teil noch nicht verhaftet werden konnten. Bei einem Raubüberfall Ende 2005 in Bradford wurde eine Polizistin getötet, wobei auch Mac-10 eingesetzt wurden, aber nicht als Mordwaffe. Im Februar 2007 wurde in der 15-jährige Schwarze Michael Dosunmu in seinem Bett getötet; bei dem Racheakt hatte die Gang ihn mit dem älteren Bruder verwechselt. Der Ruf nach generellem Verbot Die Polizei bezeichnete das Ausmass dieses Falls als aussergewöhnlich, weil er die Bandenkriminalität direkt gefördert hat. Der vorbestrafte Wilkinson finanzierte mit seinem mörderischen Geschäft einen luxuriösen Lebensstil. Der Verkauf von Imitationswaffen ist seit Oktober 2007 verboten. Die originale Mac-10 wurde bereits 1977 vom Markt verdrängt. Aber Replika-Waffen machen bis zu drei Viertel des kriminellen Arsenals in Grossbritannien aus. Ein noch strengeres Verbot für deaktivierte echte Waffen, die von Sammlern gesucht sind, ist deshalb in Vorbereitung. http://www.nzz.ch
  17. WALTHER LG3 Kid?s Cup - Nachwuchsförderung für Schützenvereine [hr:f9335dc8a3] [hr:f9335dc8a3] Zusammen mit seinen Target Shop Händlern bietet der Ulmer Waffenhersteller WALTHER in diesem Sommer zur Nachwuchsförderung einen speziellen Wettkampf für Kinder unter 12 Jahren an. Bewußt sind kindgerechte Disziplinen ausgewählt worden, die Kindern den Spaß am Schießen bringen und gleichzeitig den Einstieg in das Sportschießen ermöglichen. Geschossen wird mit WALTHER LG3 Softair-Gewehren, die in Handhabung, Ausstattung und Funktion einem Match-LG nachempfunden wurden, jedoch auf Grund der geringen Energie von unter 0,5 Joule auch für Kinder unter 12 Jahren zugelassen sind. Es wird also kein Schuss mittels Lichtstrahl simuliert, sondern reales sportliches Schießen trainiert. Die komplette Ausrüstung wie Luftgewehre, Ziele und Munition wird von WALTHER kostenlos zur Verfügung gestellt und natürlich können auch viele wertvolle Preise gewonnen werden. Nähere Informationen sowie die Ausschreibung des Wettkampfes bei allen WALTHER Target Shop Händlern und direkt bei Carl Walther GmbH, Postfach 2740, 59717 Arnsberg, Tel.: 02932/638-100, Fax: 02932/638-149, Email: info@carl-walther.de oder unter www.carl-walther.de.
  18. SEEWALCHEN. Wildwestszenen spielten sich bei einer Tschetschenen-Hochzeit ab: Burschen ballerten neben dem Spielplatz mit einer Pistole in die Luft. Ein Kellner schnappte die Schützen und hielt sie fest, bis die Polizei eintraf. Die tschetschenische Hochzeitsgesellschaft vom Pfarrsaal hatte schon am Nachmittag für Ärger gesorgt: ?Die sind mit dem Auto in der Wohnstraße wie wild auf- und abgefahren?, schildert der Kellner Josef W., der Augenzeuge des Vorfalls in der Rosenau war. Dazu dröhnte laute Musik aus abgestellten Autos. Auch erste Schüsse sind da schon gefallen. Am Abend ging die Schießerei wieder los. ?Da bin ich ein bissl bös geworden?, erzählt W. von seinem ?Einsatz?. Er rannte zu den parkenden Autos. ?Wer hat geschossen und wo ist die Waffe?? Die drei Burschen in einem schwarzen BMW zuckten mit den Achseln. Da griff der couragierte Mann zu einem Trick: ?Ich bin von der Kripo?, sagte er und hielt ihnen einen Motorbootführerschein mit dem amtlichen Bundesadler vors Gesicht. Er forderte die Tschetschenen zum Aussteigen auf und durchsuchte den Wagen. Unterm Beifahrersitz fand er eine Pistole. Der Kellner forderte das Trio zum Mitkommen auf und lotste sie ins Nachbarhaus. Hausherr Manfred H. sperrte die Türen ab, um eine Flucht zu verhindern. Wenig später kam die Polizei und nahm die drei Pistolenhelden samt Waffe in Empfang. Bei der Pistole handelte es sich um eine Gaspistole, die der Glock-Dienstwaffe der Polizisten zum Verwechseln ähnlich sah. ?Im Nachhinein betrachtet, war uns gar nicht bewusst, in welche mögliche Gefahr wir uns begeben haben?, sagt der Rosenauer. Er ärgert sich vor allem darüber, dass die Pfarre den Saal immer wieder vermiete, obwohl es stets Probleme gebe. ?Die Einheimischen sagen schon, wir leben in der Westernstadt Pullman-City?, sagt H. http://www.nachrichten.at
  19. In New York tagt eine UN-Konferenz, die den Handel mit Kleinwaffen besser kontrollieren will. NGOs fordern ein weltweites Waffenhandelsabkommen, das Rüstungsexporte generell beschränkt. Weltweit sollen 875 Millionen Schusswaffen in Umlauf sein, schätzt das Projekt "Small Arms Survey" in Genf. "Kleinwaffen sind klein, handlich, billig, gut zu verbreiten. Mit Kleinwaffen wird in Masse gemordet", sagt Rüstungsexperte Jürgen Grässlin. 90 Prozent aller Todesopfer in Kriegen gehen heute auf das Konto dieser Waffen. Vereint gegen Kleinwaffen Um dem entgegenzuwirken, werben die Vereinten Nationen seit einigen Jahren dafür, den illegalen Handel mit Pistolen, Gewehren, Minen- und leichten Raketenwerfern zu bekämpfen. Im Jahr 2001 tagte erstmals eine UN-Kleinwaffenkonferenz. Seitdem wurden einige Vorschläge entwickelt: Zum Beispiel raten die Vereinten Nationen, Waffen bei der Herstellung so zu markieren, dass man sie später identifizieren kann. Alle zwei Jahre werden die Arbeitsergebnisse auf Konferenzen überprüft. Die dritte tagt vier Tage bis Donnerstag (18.07.2008) in New York. Waffenhändler als Friedensstifter Jürgen Grässlin hat seine Zweifel, ob die UN-Kleinwaffenkonferenz wirklich zum Erfolg führt. Eine Regulierung des Waffenhandels hält er zwar für sinnvoll. Er gibt aber zu bedenken: "Wir schätzen, dass rund drei Viertel dieser Kleinwaffenexporte legal sind und nur ein Viertel illegal." Das Problem liegt seiner Ansicht nach tiefer: "In Deutschland, den USA, Russland und China leben ganze Industrien davon, dass wir Kleinwaffen produzieren. Das kann man nicht nur regulieren, da muss man an die Produktion heran." Dabei ist gerade Deutschland aktiv an den UN-Verhandlungen zur Kontrolle der Kleinwaffen beteiligt. Schließlich müssen Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen auch gegen solche Waffen kämpfen, argumentiert die Bundesregierung. Gleichzeitig war Deutschland 2003 einer Studie zufolge aber der weltweit viertgrößte Exporteur von Kleinwaffen. "Die Industriestaaten sind für 85 Prozent der Rüstungsproduktion verantwortlich", sagt Fabian Sieber vom Rüstungsinformationsbüro Freiburg. "Sie könnten den Handel beschränken, wenn sie wollten." Waffen werden wieder eingesammelt Gewehre der Oberndorfer Firma Heckler & Koch etwa kamen nach Einschätzung von Jürgen Grässlin in den letzten Jahrzehnten durch Direktexporte und Lizenzvergaben "in nahezu jedem Krieg und Bürgerkrieg" zum Einsatz. "Durch in Deutschland entwickelte Kleinwaffen sind bis zum heutigen Tage etwa 1,5 Millionen Menschen umgekommen", schätzt Grässlin. Wenn die Bundesregierung sich jetzt gegen Kleinwaffen engagiere, würden also die "eigenen Gewehre wieder eingesammelt, die vorher exportiert wurden". http://www.dw-world.de
  20. GERICHTSURTEIL Sohn (14) kaufte Softair- Pistole, aber Händler muss den Kaufpreis zurückerstatten. Sie sind keineswegs so ungefährlich, wie sie in der Werbung angepriesen werden: Softair-Waffen, die vor allem von Kindern und Jugendlichen ? oft zum Ärgernis ihrer Eltern ? heiß begehrt sind. Das Fatale an diesen Waffen ist: Sie sehen den Originalwaffen zum Verwechseln ähnlich. Soft-air-Waffen sind durch Federdruck, Gas oder elektronisch betriebene Druckluftwaffen zum Verschießen von Plastikkugeln mit 6 mm oder 8 mm Durchmesser. Der Markt ? meist Hersteller aus Fernost ? bietet preislich wie qualitativ eine breite Palette gerade auch für Kinder an. Softair-Waffen, die eine Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule sind frei verkäuflich, die ab 0,5 bis 7,5 Joule erst ab 18 Jahren. Eine für Eltern interessante Entscheidung traf jetzt das Amtsgericht Solingen. Ein Schüler (14) hatte sich im Oktober 2007 ? ohne Wissen und Erlaubnis seiner Eltern ? von seinem ersparten Taschengeld eine solche Waffe, eine ?Metall Air Sport Gun? und eine ?Plastik Mokel Gun? gekauft. Immerhin 77,50 Euro kosteten beide. Zuhause gab es dann ?großes Theater?: Die Eltern erlaubten dem Sohn weder Erwerb noch Besitz der Waffe. Doch der Solinger Händler weigerte sich, gegen Rückgabe der unbenutzten Pistolen den Kaufpreis in vollem Umfang zu erstatten. ?Aus Prinzip? wollten die Eltern dies aber nicht einsehen und über ihren Sohn klagten sie vor einem Solinger Zivilgericht. Und sie hatten Erfolg damit. In einem vereinfachten schriftlichen Verfahren verurteilte eine Richterin den Waffenhändler, an den Schüler 77,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, 46,41 Euro vorgerichtliche Kosten sowie auch die Kosten des Rechtsstreites zu bezahlen. Denn die Eltern hatten sich den Höhscheider Rechtsanwalt Peter Weiner genommen. Verurteilt wurde der Waffenhändler übrigens wegen ?Bereicherung?. Der Kläger habe nämlich einen Herausgabeanspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Der beklagte Händler habe zwar einen Geldbetrag durch Leistung des Klägers erlangt. Dies sei aber ohne Rechtsgrund geschehen, da ein unwirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Rechtsanwalt Peter Weiner: ?Denn eine ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter des 14-Jährigen hat nicht vorgelegen.? Der Waffenhändler kann sich laut Urteil auch nicht auf § 110 des Bundesgesetzbuches berufen. Nach dieser Vorschrift gilt ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn er die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von den Eltern oder einem Dritten überlassen wird. Der Händler war der Meinung, der Junge habe die Waffe von seinem frei verfügbaren Taschengeld gekauft, sei also in dem Moment geschäftsfähig gewesen. Taschengeld ist für Minderjährige nicht völlig frei verfügbar Das Gericht wertete das anders: Das Taschengeld sei dem Sohn von den Eltern nicht zum Erwerb der Softair-Waffen zur Verfügung gestellt worden. Minderjährige seien nicht völlig frei und könnten auch nicht in völlig unbegrenztem Umfang über ihr Taschengeld verfügen. Der Wille des gesetzlichen Vertreters, Beschränkungen auch beim Taschengeld vorzunehmen, müsse beachtet werden, vor allem, wenn Rechtsgeschäfte verhindert werden sollen, bei denen mittelbar eine Gefährdung des Kindeswohls möglich erscheine. Hierunter falle, so die Richterin, insbesondere der Erwerb von gefährlichen Produkten. Der Erwerb von Softair-Waffen, die als gefährliche Produkte einzustufen seien, sprächen eindeutig gegen eine vernünftige Anschaffung. Denn die verschießbaren Kunststoffkugeln könnten gefährliche Verletzungen verursachen, wenn eine solche Kugel auf die Schläfe oder ins Auge treffen. Der Waffenhändler hätte also vor dem Verkauf der Scheinwaffen die Zustimmung der Eltern einholen müssen, so steht es in dem Urteil. http://www.solinger-tageblatt.de
  21. 40-Jähriger soll beschlagnahmte Waffen aus dem Landratsamt auf eigene Rechnung weiterverkauft haben "Die Mechanik und Technik fasziniert einen. Dann sieht man mal eine schöne alte Pistole und kauft sie, und über die Jahre sammelt sich dann ein entsprechender Bestand an." Es ist nicht der Angeklagte, der so auf die Frage der Amtsrichterin antwortet, welcher Reiz von Waffen ausgehe, sondern dessen früherer Kamerad aus dem Schützenverein. Holger B. brachte den Fall jedoch ins Rollen, als er gegenüber einem Polizisten eher nebenbei das Gespräch auf den 40-Jährigen brachte. Jetzt ist Thomas F. dafür angeklagt, als Mitarbeiter des Landratsamtes beschlagnahmte Waffen auf eigene Rechnung weiterverkauft zu haben. Mehreren Schützen habe F. die Erlaubnis für eine Pistole ausgestellt, berichtet B., obwohl sie von dem gleichen Kaliber schon zwei oder drei besessen hätten. Er habe auch gehört, dass zwei weitere einen Sammlerschein von F. bekommen hätten, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben. Den Angeklagten hält es da kaum noch auf dem Stuhl. Ob er denn selbst eine Sammlerkarte vorweisen könne, fragt der 40-Jährige seinen ehemaligen Vereinskameraden, als er die Gelegenheit dazu erhält. "Nein", antwortet der. Und wie viele Waffen besitze er? "25 oder 26", schätzt der 69-Jährige. Das Gesetz in diesem Bereich ist für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar. Geradezu unglaublich klingt, dass F., der suspendiert wurde und heute wegen Erwerbsunfähigkeit im Ruhestand ist, die Waffen aus dem Landratsamt zum Großteil an seine Frau veräußert haben soll, die ein Geschäft für Schützen betreibt. Ihr Mann beruft sich darauf, im Auftrag seiner Vorgesetzten gehandelt zu haben. Der Landrat selbst soll ihm die Vorgabe gemacht haben, die Waffen möglichst kostengünstig zu entsorgen. Die jahrelange Chefin von F. - sie gab den Posten ab, bevor der Fall ein halbes Jahr später ans Tageslicht kam - schüttelt den Kopf: "Wenn der Landrat so etwas gesagt haben sollte, war ich nicht dabei." Als der Angeklagte sie damit konfrontiert, dass er zum Sparen von Personal- und Fahrtkosten angehalten worden sei, reagiert sie sichtlich überrascht: "Nicht von mir." Den Verbleib der Waffen habe sie im Einzelnen nicht verfolgt: "Ich habe ihm nicht gesagt, dass er sie mitnehmen kann." Der ehemaligen Leiterin des Ordnungsamtes ist anzusehen, wie unangenehm ihr die Sache ist. Sie war nach eigenen Angaben mit der Arbeit von F. zufrieden, es habe zuvor keine Probleme gegeben: "Mir war gar nicht bewusst, dass eine solche Konfliktlage in seiner Person gegeben ist." Die Waffenkammer - die nur aus zwei Spinden bestand und laut einer Mitarbeiterin "total unsachgemäß" war - sah sie nie persönlich, der 40-Jährige habe weitgehend selbstständig agiert: "Ich hatte Vertrauen, dass er das richtig macht." Dass seiner Frau ein Waffengeschäft gehörte, sei allgemein bekannt gewesen - nur ihr nicht: Die Vorgesetzte erfuhr es hinterher von ihren Kollegen. "Das haben doch alle gewusst", habe es dann geheißen. "Keine Lampe angegangen" "Im Nachhinein habe ich mich gefragt, ob ich an der Stelle nicht besser hätte aufpassen sollen", sagt die 47-Jährige. "In meinem Hirn ist keine Lampe angegangen." Genauso wenig hatte sie Kenntnis davon, dass der Angeklagte seine Waffenakte selbst führte - obwohl das eigentlich die Aufgabe der Verwaltung in seiner Heimatstadt Leimen gewesen wäre. "Ich wusste, dass er privat mit Waffen zu tun hat", ergänzt die Ex-Amtsleiterin. Das liege jedoch in der Natur der Sache: "Ein Mitarbeiter, der keine Ahnung hat, kommt mit dem Gebiet nicht zurecht." "Alles lief reibungslos", sagt auch ihr Nachfolger. "Es gab keinen Anlass, etwas zu ändern." Als er F. auf das Waffengeschäft seiner Frau ansprach, habe dieser geantwortet, dass die Verwaltung in Leimen zuständig sei. Damit ließ es der neue Chef auf sich beruhen. Eine Kollegin des Angeklagten wusste ebenfalls von dem Laden, dachte sich aber nichts dabei: "Das war ja vom Gewerbeamt genehmigt." http://www.morgenweb.de
  22. Der hat auf seiner Seite mehr gut gemachte Karikaturen, besonders die von der Merkel sind gut Aber das obere Bild spiegelt genau das was uns allen durch den Kopf geht
  23. Grossbritannien hat erstmals die USA überrundet. Im Vorjahr hat das Land einträglichere militärische Exportverträge abgeschlossen als irgendein anderer Staat der Welt. Normalerweise führen die USA die Liste an. Aber im vorigen Jahr mussten sie sich erstmals mit dem zweiten Platz zufrieden geben. Nach jüngsten Berechnungen steht Grossbritannien für 2007 der Weltmeister-Titel im internationalen Waffenhandel zu. Die Briten sollen sich ein Drittel des Gesamtvolumens aller entsprechenden Exportverträge ? fast 20 Milliarden Dollar ? gesichert haben. Die überraschende Nachricht hat in London nicht nur Freude ausgelöst. Gegner des Waffenhandels nahmen die Rekordmeldung zum Anlass, vor «Britanniens tödlichem Geschäft», der wachsenden wirtschaftlichen Abhängigkeit der Insel vom Waffenhandel und den oft zweifelhaften Auftraggebern zu warnen. In der Vergangenheit besetzten stets die Vereinigten Staaten den Spitzenrang der Waffenexporteure. Für die letzten fünf Jahre weisen amtliche Statistiken, welche die Tageszeitung «Guardian» jetzt veröffentlichte, einen totalen Auftragswert von 63 Milliarden Dollar für die USA aus. Grossbritannien kommt dieser Fünfjahres-Bilanz zufolge auf 53 Milliarden, Russland auf 33 Milliarden, Frankreich auf 17 Milliarden und Deutschland und Israel jeweils auf 9 Milliarden Dollar. Der sogenannte «Salam»-Deal Grossbritanniens mit Saudiarabien aber hat die Briten im Vorjahr - ausnahmsweise - an die Spitze der internationalen Waffenhändler befördert. Der Vertrag über die Lieferung von 72 Eurofighter/Typhoon-Kampfflugzeugen soll 8,6 Milliarden Dollar wert sein. Offizielle Zahlen liegen zwar nicht vor, da die Vertrags-Details von den Behörden in London vertraulich behandelt werden, doch schätzen britische Experten den Gesamtwert des Handels einschliesslich Wartung, erforderlichen Ersatzteilen und Pilotentraining auf rund 40 Milliarden Dollar, über mehrere Jahre hinweg. Gegner sprechen von Doppelmoral Hinzu kommen andere fette Aufträge aus aller Welt. Oman, Trinidad und Tobago haben eine Grosszahl Patrouillenboote in London bestellt. Weitere Kunden sind Israel, Kolumbien, China, Russland, Pakistan, Jordanien und die Türkei - alles Länder, die nach Einschätzung des britischen Aussenministeriums zusammen mit Saudiarabien zu jenen Nationen zählen, bei denen man regelmässige Menschenrechts-Verletzungen befürchten muss. Gegner des Exportgeschäfts, wie die britische «Kampagne gegen Waffenhandel», sind denn auch zutiefst empört über die Doppelmoral im Lande: «Die meisten Waffen, die das Vereinigte Königreich exportiert, gehen an Unterdrücker-Regimes oder an Länder, die in Konflikte verwickelt sind.» Die Regierung hingegen betont, alle Exportvorschriften würden eingehalten. http://www.tagesanzeiger.ch
  24. BREITENAU / Mitarbeiter der Grünen Tonne machten beim Sortieren des Trockenabfalls eine explosive Entdeckung. Erinnerungen wurden wach. Einen brisanten Fund machten Mitarbeiter der Grünen Tonne, als sie in der Vorwoche den Hausmüll sortierten: Nachdem ihnen zuerst ein Patronengurt entgegenblickte, entdeckten sie in unmittelbarer Umgebung eine Granate. ?Wir haben umgehend die Exekutive verständigt und die Gegenstände an einen sicheren Ort verfachtet?, erinnert sich Ing. Gerd Hettlinger vom Reinhalteverband an die bangen Momente. Die Munition wurde von Beamten des Postens Schwarzau am Steinfeld abgeholt - was damit passierte, wollte der Polizist auf Anfrage der NÖN aber nicht verraten. Schon einmal scharfe Handgranate im Hausmüll ?Offensichtlich hat da jemand unserer Kunden nicht genau die Sortierhinweise gelesen. Nicht auszudenken, was da hätte passieren können?, ist Hettlinger verärgert. Schon einmal hatte es in der Sortieranlage einen ähnlichen Vorfall gegeben: Damals wurde von Mitarbeitern eine noch scharfe Handgranate gefunden. http://www.noen.at
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