Wenn der Verein gemeinnützig ist, gibt´s da evtl noch Terror mit dem Finanzamt. Gelder des Vereins, dürfen nicht für "Lustveranstaltungen" verbraten werden. Wenn das Geld für ein Fest verwendet wir, dass Gewinne erwirtschaftet und somit kein finanzieller Schaden entsteht, kann der Gewinn regulär Versteuert dem Vereinsvermögen zugeführt werden. Verluste müssen irgendwie ausgeglichen werden.