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kawakawa

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  • Birthday 08/27/2017

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  1. Offensichtlich bekommt die EU langsam panische Angst vor seinen Untertanen. Da ist es klar, dass man sie möglichst effektiv entwaffnen muss. Die Gelbwesten haben sicherlich ihren Teil dazu beigetragen. In Brüssel dachten sie wohl, was wäre passiert, wenn die Gelbwesten, wie in den USA, scharfe Waffen hätten tragen dürfen. Wir sollen uns nicht unserer Unterdrücker erwehren dürfen. Und wir sollen uns nicht vor den Übergriffen der Mitglieder des neuen importierten Lieblings-Volkes wehren. Insbesondere denke ich da an die Fähigkeit von kleinen schmächtigen Frauen, sich einer Vergewaltigung oder eines Ehrenmordes zu erwehren. Da bleibt nur noch der Weg in die Illegalität. Wie ein bekannter Strafverteidiger sagte: Wie wollen sie nachweisen, welchem Haushaltsmitglied die Waffen gehören, die bei der Hausdurchsuchung gefunden wurden? Ist nur bedrückend, wenn die Erkenntnis kommt, dass man in einer freien Demokrate lebt, die eigentlich eine Lobby-Diktatur ist - und ebenfalls die Freiheit hat schon lange ihren Sinn verloren - zumindest in der aktuellen Ausführung. Es fehlen nur noch: 1. Abschaffung der Unschuldsvermutung 2. Einführung von Sippenhaft Willkommen im Beginn des vierten Reiches... Irgendwie wird dieses Europa immer unsympathischer. Aber, die Meisten haben ja durch ihr Kreuzchen bei den Wahlen bestimmt, dass sie das so haben wollen. Ist sicher nicht das Ende, sondern nur der Anfang. Schaut nach England rüber. Dort ist der Grundsatz, dass der Beschuldigte sich nicht selbst zu belasten braucht, schon zum Teil "entsorgt". Als Beschuldigter musst Du die Passwörter zu Datenträgern rausrücken, dessen Inhalt dich belasten würden. Wenn Du die Passwörter verweigerst, gibt es Beugehaft.
  2. Der Polizist "zerredete" die Nötigung, weil er meinte, dass kein großer Sachschaden entstand und auch nicht Sachbeschädigung, weil eben der Schaden ihm zu klein erschien. Hat aber nur ca. 1-2 Sekunden den Deckel aus 2-3 Metern Entfernung angeschaut. Aber es ist ohnehin komisch abgelaufen. Keine Mitteilung im Gespräch das man von anderer Partei angezeigt wurde. Auch keine Mitteilung, dass man Beschuldigter ist und keine Mitteilung, dass man Aussageverweigerungsrecht hat. Sah aus, als wäre je ein Beamter zu je einer Partei gegangen und dann hauptsächlich geschlichtet hätten, dann später auf der Wache bei der Auswertung der Notizen erst die Anzeigen geschrieben hätten. Vorwurf ist "Bedrohung". Dann frage ich schon mal vorab: Was hat B an Strafe zu erwarten, wenn Staatsanwaltschaft meint, der Knall-Warnschuss war ein übertriebenes Mittel, nur um sein Auto zu schützen und somit keine Notwehr anerkennt? B ist nicht vorbestraft. B hat mit der Waffe nicht auf A gezielt oder ähnliches. Wie gesagt, in ca. 10 m Abstand ein mal in die Luft geknallt und dann ständig Waffe Richtung Boden am Bein gehalten. Auch keine Sprüche, wie "ich knall dich ab" oder ähnliches.
  3. Hat B getan! Er rief die Polizei an und sagte sogar, dass er "nur" mit einer Schreckschuss einen Schuss abgab, damit sie kein SEK Kommando schicken. Nur scheint die Polizei mit B ein Problem zu haben, weil er schon mehrmals in der Vergangenheit wegen A rief. Sie sind entnervt von ihm. Das verlief nun so: A und B riefen jeweils die Polizei. Polizei kam an, ein Beamter ging zu A, ein Beamter zu B. Der Scheiß-Beamte ging zu B. B erzählte, dass A auf sein Auto einschlug und seinen Vorgarten betrat (Hausfriedensbruch). Dann dass A auf das Fahrzeug einschlug und schrie, dass er das Auto zerstören wird, wenn B nicht raus kommt. Dann ihn mehrmals aufforderte, das Einschlagen zu unterlassen und letztlich keine andere Möglichkeit sah, als ein Mal mit der Schreckschuss in die Luft zu knallen. Fahrzeug wegfahren war keine Option, weil da ein Angriff von A möglich gewesen wäre. Persönlich A entgegentreten, da dies zu einer Schlägerei hätte führen können. Also geb er den Knall ab, so wurde niemand verletzt, es gab keine Schlägerei mit ungewissem Ausgang. Er gab an, dass der Angriff auf das Fahrzeug andauerte, als er den Schuss abgab, dass er sogar den Schuss letzlich ankündigte, er schrie aus dem Fenster "wenn Du jetzt nicht aufhörst, komme ich raus und werde schießen". Es war das mildeste Mittel, was er hatte, so dass niemand verletzt wurde und er gab an, dass das Mittel erfolg hatte, da A dann aufhörte einzuschlagen. Er wies darauf hin, dass er Schwerbehindert zu 100 ist und Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2) habe. Er könne nur wenige Schritte ohne Krückstock laufen. B wurde weder informiert, dass A ihn angezeigt hat, noch dass er Beschuldigter ist, noch dass er schweigen kann. Der Beamte zerredete den Vorwurf der Nötigung, da seiner Meinung nach kein Schaden entstand. Somit auch keine Sachbeschädigung. Dann ließ sich der Beamte die Waffe geben, die er sichergestellt hat. Er meinte, man könne in paar Tagen vorbeikommen, um sie abzuholen. In paar Tagen kam B vorbei und bekam die Auskunft, dass eine Anzeige wg. Bedrohung gefertigt wurde und die Waffe vermutlich nicht wieder bekommt. Er stellte auch fest, dass gegen A keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, noch wegen Nötigung, noch wegen Sachbeschädigung gefertigt wurde. Men werde noch auf ihn zukommen. Und nun? Bedrohung? Weil man die Waffe abfeuerte? Fiel dem Beamten scheinbar nichts besseres ein, um B wegen seiner "Aufsässigkeit" eins auszuwischen.
  4. Arbeitest Du an bestimmter Stelle bei der Justiz oder hast es schon ma am eigenen Leib mit Notwehr erfahren oder handelt es sich um Deine Meinung? Ich müsste Deinen Hintergrunnd kennen, um Deine Antwort einschätzen zu können.
  5. Nachträgliche Frage: Wird ein solcher Sachverhalt grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben, damit diese prüft, ob Notwehr vorlag, oder entscheidet das der bearbeitende Beamte der Polizei und es geht gar nicht an die Staatsanwaltschaft, falls der Polizeibeamte feststellt, dass es keine Notwehr war? Gruss Freeman
  6. Ach so, das alles lief ab auf einem Privatgrundstück. Grundstück war umfriedet bis auf die ca. 4 Meter breite Einfahrt (da ist kein Tor oder ähnliches). Also nicht in der Öffentlichkeit, falls ich das richtig sehe.
  7. Es gab eine Kamera, es gibt eine Aufnahme. Der Täter hat das auch zugegeben, dass er das gemacht hat. B hat sich geäußert, dass ein gegenwärtiger Angriff bestand, da A auf das Fahrzeug einschlug und auch mündlich ankündigte, das Fahrzeug zu zerstören, wenn A nicht aus der Wohnung kommt. Dann ist B aus der Wohnung, hat den A aufgefordert aufzuhören. Er tat das nicht, also feuerte B ein mal in die Luft und A hörte auf. Was wäre die bessere Möglichkeit gewesen? B versucht A vom Auto wegzuziehen, eine Schlägerei beginnt, vielleicht zieht dann A sogar ein Messer? So ist die Sachbeschädigung beendet worden, ohne Verletzte, ohne Schlägerei, nur durch einen Knall. Der Plan "auf" A zu schießen bestand nicht. Im übrigen, der kleine Waffenschein von B ist nicht eingezogen worden. Er hat ihn zurück bekommen. Die Waffe wurde mitgenommen, mit dem Hinweis, dass die Situation hute zu angespannt sei, nach den zwei Vorfällen und man wolle nicht, dass damit mehr "Dummheiten" gemacht werden. Er soll die Schreckschuss auf der Wache in paar Tagen abholen. Dann bekommt man sie höchstwahrscheinlich wieder. Ich gehe davon aus, dass wenn eine Straftat zur Last gelegt würde, man vorher belehrt worden wäre, dass man nichts zur Sache sagen muss.
  8. Ja ist so gelaufen. B hat schon öfter die Polizei wegen A rufen müssen. Die Dorfpolizei fühlt sich dort "angepisst", weil sie ständig wegen einem ihrer Meinung nach "einem Mieterstreit, für den sie nicht zuständig sei", gerufen wird. Wie beurteilst Du den Einsatz der Schreckschuss durch B?
  9. Hallo, ich habe eine Frage, zu einem Sachverhalt, der sich in der Nachbarschaft ereignete. Habe es anonymisiert geschrieben: Die beiden Nachbarn A und B sind verstritten. Person A will wieder einen Streit anzetteln. Sie geht an die Tür von B und klingelt Sturm. B macht nicht auf, da er nichts mit A zu tun haben will. Also geht A an das Auto von B und fängt an mit beiden Fäusten und Händen gegen den Kofferraumdeckel zu hämmern. Er schreit dabei, dass B aus seiner Wohnung zu ihm raus kommen soll. B schreit aus dem Fenster zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll. A hört nicht auf und hämmert weiter gegen das Fahrzeug von B. B ist schwerbehindert, kann sich auf ein Kräftemessen oder Schlägerei mit A nicht einlassen. Er befürchtet von A angegriffen zu werden, wenn er raus geht, um sein Auto zu schützen. B ruft die Polizei an und teilt ihr mit, was los ist. Die Polizei teilt B mit, dass sie nicht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern verantwortlich ist und schickt keine Beamten hin zu B. Da B sich nicht anders zu helfen weiß, holt er seine Schreckschuss-Pistole, geht nach Draußen und gibt ca. 8 Meter von der Stelle entfernt, wo A auf das Fahrzeug von B einhämmert, einen einzigen Warnschuss in die Luft ab. Schreit rüber zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll und geht wieder in seine Wohnung. B hat weder auf A gezielt noch mit der Waffe in seine Richtung gezeigt. A hört darauf hin auf und ruft selbst die Polizei an. Die kommt dann natürlich und macht B Vorwürfe, warum er denn seine Schreckschuss einsetzte und einen Warnschuss abgab. Aus dieser Situation heraus stellen sich die folgenden Fragen: Wie stellt sich die Polizei aus ihrer Sicht ein korrektes Verhalten vor? Hätte B zu A gehen müssen, wobei A ihn hätte schlagen können. B wäre auf Grund seiner Behinderung weder fähig sich zu wehren, noch wegzulaufen. Er läuft an einer Krücke. Hätte B erst zu seinem Auto gehen müssen, um zu schauen, ob A auch tatsächlich Dellen ins Blech mit seinen Faustschlägen auf die Kofferraumhaube verursacht? Dann könnte aber obiges eintreten. In Hamburg gab es einen Fall, da schoss ein Rentner einem Dieb, der seine Geldbörse gestohlen hat und weglief, mit einer scharfen Waffe in den Rücken. Dieses Handeln war wohl vom Notwehrrecht gedeckt. Dürfte in solchem Fall die Polizei dem B seinen kleinen Waffenschein wegnehmen oder seine Schreckschusspistole beschlagnahmen? War in diesem Fall der Einsatz der Waffe berechtigt? Würde Jemand auf eine Person einschlagen wäre ein solches Verhalten sicher im Rahmen der Notwehr berechtigt. Gruss kawakawa
  10. Ach so. Dann war das mein Denkfehler. Dachte da gehört ein Gurt über den Bauch noch zum Holster dazu der dran gemacht werden muss, damit das Holster nicht herumflattert. Aber wenn das an den normalen Hosengurt dran gemacht wird, dann ist das OK.
  11. Also das Holster von Egun wird unten am normalen Hosengürtel festgemacht, habe ich das so richtig verstanden? Werde vergleichen und vermutlich es nehmen, wenn die Waffenabmessungen passen. Gefällt mir gut. Danke Dir für den Link.
  12. Der Gürtel unten wird ein Problem sein. Das wird bei mir Auftragen ohne Ende. Da ich schon einen Gürtel trage. Wäre besser, wenn man es mit einem Clip an die Hose dran machen könnte, wie bei Hosenträgern. Gibt es so etwas nicht?
  13. Also ich bin 190cm und ca. 95-100 kg. Das ist jetzt aber auch nicht megamäßig Breit, wie Arnie. Dass man bei dem von mir genannten Holster die Waffe gerade nach oben - unter der Achsel - rausziehen müsste, ist natürlich mist. Auf Geschwindigkeit kommt es nicht sehr an. Aber 15 Sekunden zum Waffe rauskramen ist sicher zu lang. In 5 Sek sollte es erledigt sein. Am liebsten wäre mir ein Holster, wo man die Waffe schräg nach vorne/oben rausholen kann. Mit der rechten Hand, aus ungefähr Höhe des linken Ellbogens. Müsste dann am bequemsten sein. Sehr wichtig ist, dass das Schulterholster ohne großen Umstand anzuziehen ist. Hättet ihr mir ggf. einen Link zu einem Holster, was obigen Anforderungen entspricht? Es würde mir helfen, da ich dann genauer sehen könnte, was ich brauche.
  14. Warum ist eigentlich mein genanntes Schulterholster ncht gut? Ich respektiere Deine Meinung aber ich würde das gerne auch selbst verstehen, warum es nicht empfehlenswert ist.
  15. @Glockologe: Ja, es kommt mir langsam Sagt mal, ist dieses Schulterholster was Gutes? Link: https://holsterwelt.com/Falco-Leder-Schulterholster-Vertikal Oder könnt ihr mir für die H&K P30 ein besseres empfehlen? Ich habe mich für ein Schulterholster entschieden, weil ich immer weites Jacket, Mantel oder Jacke drüber trage.
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