Das Thema gleitet jetzt langsam in eine neue Richtung. Ich bitte um Nachsicht, aber ich möchte nochmal nachhaken. Mir geht es ausschließlich um den Waffenerhalt. Wenn ich jetzt z.B. im BDS Landesverband 1 – Berlin-Brandenburg e.V. – Einzelmitglied würde, zum Jahresbeitrag von 80 € und mit Aufnahmegebühr von 75 €, habe ich dann die Angelegenheit mit dem Bedürfnis aus der Perspektive meines Ordnungsamtes gelöst oder werfe ich nur Geld zum Fenster hinaus? Zusatz: Geht diese Spiegelfechterei vielleicht auch noch preiswerter?
Das wäre für mich de facto das Ziel: reiner Waffenerhalt. Wenn ihr in jüngeren Jahren so viel geschossen hättet (u.a. Rundenwettkämpfe ohne Ende und Lust, sogar mit der Luftpistole), würdet ihr vielleicht mehr Verständnis für meine Haltung aufbringen. Aber auf meinen "Schrott" - wie es Sponsor Greenhawker so sinnig ausdrückt - möchte ich genausowenig wie auf ... gerne verzichten. Die Frage ist allerdings, ob mein Ordnungsamt diese "virtuelle Mitgliedschaft" (nach meiner Erfahrung sehr kleinlich und oberbürokratisch) auch akzeptiert.
Danke für all die Mühe und die Antworten.
Aber im Klartext: Ich bin (ur-)alter Sportschütze, der nicht nur Sportwaffen hat (alles natürlich streng legal), aber auch keine Lust, wieder irgendwo einzutreten oder alternativ die Waffenbesitzerlaubnis zu verlieren. Was gäbe es für eine Empfehlung, um nicht unter die Räder unserer rotgrünen (Waffen-)Gesetzgebung zu geraten?
"..., aber es ist festgelegt, daß [Ergänzung "durch"] die Verbände eben die Austritte von Sportschützen gemeldet werden."
Funzt aber nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor längerer Zeit (z.B. vor dem Umzug in den Wirkungsbereich des neuen Ordnungsamts) beendet wurde.
War nur ein Scherz, das mit den Schützenvereinen, aber in Konsequenz der Regelungen müsste ich wohl wieder in einen Schützenverein eintreten und regelmäßig schießen, um mein "Waffenbedürfnis" nachzuweisen. Oder sehe ich das zu schwarz?
Ich bin leider beim Waffenrecht nicht mehr so "up to date" und habe auch über die Suchfunktion nichts passendes gefunden.
Einem gestrigen DPA-Artikel mit dem reißerischen Titel "Mehr Extremisten mit Waffen, Behörden verzeichnen 2020 einen deutlichen Anstieg" in meiner Regionalzeitung - einem üblen linksgrün- und gewerkschaftsorienten Provinzblatt - zufolge "sieht das neue Waffenrecht vor, dass bei der Beantragung der waffenrechtlichen Erlaubnis und danach alle drei Jahre geprüft wird, ob jemand die dafür notwendige >>Zuverlässigkeit und persönliche Eignung>> besitzt ...".
Dazu zwei Fragen:
1. Entspricht diese Aussage der derzeitigen Rechtslage?
2. Was bedeutet das möglicherweise für "Alt-Waffenbesitzer"?
Vielen Dank für Eure Mühe und Antworten.
Grüße, ritoboc
Ich hab's versucht, vermurkst und kann mich jetzt nicht einmal mehr über meinen Standardbrowser Firefox ins Forum einloggen (Fehlercode: 2S119/1). Nur über MS Edge geht's noch.