Das Waffenverbot stellt keine Enteignung dar. Würden die Psychiater bestätigen, daß er völlig normal ist, müßte er sie zurückbekommen. Andernfalls steht ihn, da er damit keine strafbare Handlung begangen hat, der Verkaufserlös zu. Hat er im Keller einer seiner Mieter geschossen, sähe es anders aus. Ansonsten ist er rechtlich aus dem Schneider, da er Hausbesitzer ist. Auf seinem Eigentum darf er führen und schießen, wenn er lustig ist. Allerdings vermute ich, daß hier ein Fall von Psychoceramica (Sprung in der Schüssel), vorliegt.