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Makalu

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Posts posted by Makalu

  1. Für den Mun Erwerb, gebe ich dir schon recht, nur nicht für den Besitz des WS, denn du erwirbst ja nicht mehr und mit dem Eintrag hast du das Recht zum Besitz. Könnte man jetzt auch lange diskutieren, aber wenn du keine Waffe dazu hättest, würde dir der Eintrag auch das Recht zu Besitz geben (z.b. Erbschaft). Außerdem könnte manches WS wirklich was wert sein, z.B. für eine 7,65 P9S, die will man nicht gleich jeden für die 9mm Para mitgeben, wenn er nicht bezahlen will.

    Ob es Sinn macht? Sollte aber jeder selbst wissen. Es ist nur ein Weg, denn man nicht beschreiten muss, aber könnte, jedenfalls in By. Ich finde es gut, das es geht. Wie ich aber zu dem Thema immer sage, besser ist es ohne Eintrag!

    Übrigens kannst du mir mal sagen, wie du bei einem Händler die Mun ohne dem Eintrag bekommst. Ich bin noch nicht auf was Sicheres gestoßen.

    Gruß

    Makalu

  2. Na ja, der Eintrag würde da das Leben erleichtern, wenn dann jeden klar ist, dass das Wechselsystem 7,65 Para zu der Pistole unter Nr. 1 in 9 mm Para gehört und damit die Erlaubnis zum Mun Erwerb gegeben ist. Mag auch anders gehen, aber mach das mal den freundlichen Verkäufer bei Frank... klar, der so schon nichts versteht. Ein Mun Erwerbschein ist ja wohl keine besonders praktikable Lösung, jedenfalls für die meisten unter uns.

    Könnte ja sein, dass du deine Colt 45 verkaufen willst, hast 3 Wechselsysteme, willst die aber für deine neue PeterStahl (oder sonst was) was in 4 Monaten kommt, behalten.

    Oder dein Käufer will sie nicht und du wartest noch auf jemanden anders. Oder oder oder, gibt immer irgendwelche Gründe, die mal eine Rolle spielen können, aber ja nicht müssen.

    Die Möglichkeit in Bayern ist ein Angebot, von dem ich aber wirklich nur bei wirklichen Bedarf gebrauch machen würde.

    Gruß

    Makalu

  3. Ein Thema, viele Ansichten:

    Sachlich richtig dürfte die offizielle Auffassung des bayrischen IM, ausgegeben durch Herrn Ranninger sein.

    Für eine in eine WBK eingetragene Waffe ist ein Wechselsystem, Wechsellauf im gleichen oder kleineren Kaliber frei zu erwerben und nicht mehr eintragungspflichtig.

    Ob der Erwerb weiterhin der zuständigen Behörte gemeldet werden muss, ist nicht ganz klar, wird aber häufig so gehandhabt. Das Papier wandert aber meistens sehr schnell in den Mülleimer.

    In Bayern wurde aber durch das IM die Möglichkeit eingeräumt einen Eintrag vornehmen zu lassen, wenn dies dem Erwerber angebracht erscheint. Dieser Eintrag (und natürlich späterer Austrag) ist gebührenpflichtig. Zu empfehlen ist er dann, wenn dies zum Munerwerb erforderlich erscheint oder die Möglichkeit bestehen soll, das Wechselsystem nach einer Veräußerung der Waffe weiterbesitzen zu wollen.

    Ansonsten gibt es zur Zeit die wirrsten Philosophien, wie immer wenn was neu ist. Die Anzahl der Bundesbürger die noch richtig lesen können wird immer weniger, die die das Gelesene auch verstehen hat bereits die 1% Grenze unterschritten und Gesetze schreiben kann gleich gar keiner mehr. Wobei hier wenigstens das meiste klar ist.

    Ich würde im Normalfall kein WS mehr eintragen lassen, mich aber ansonsten genau an die gesetzlichen Vorgaben halten.

    Gruß

    Makalu

  4. Jungs,

    so schön einfach ist es mit Spitzbergen auch nicht. Dort herrscht die Verpflichtung eine Waffe außerhalb geschlossener Ortschaften zu führen. Für eine Treckingtour ist ein Gewehr mit min Kal. 30 vorgeschrieben. Das hat auch seinen guten Grund – Eisbären.

    Nichts desto Trotz hast du als Ausländer zwar die Möglichkeit dir dafür eine Langwaffe zu leihen, nur die Munition soll angeblich abgezählt sein und wenn was fehlt gibt es ärger. Es wird daher empfohlen ein eigenes Gewehr mit WBK mitzubringen. Kurzwaffen werden an Ausländer keine verliehen! Ich weiß jetzt auch nicht, ob ein Ausländer eine Kurzwaffe führen darf, bei Einheimischen aber kein Problem.

    Leider ist ansonsten eine Treckingtour auf Spitzbergen eher umständlich. Man muss dafür vorher eine Genehmigung einholen und braucht auf alle Fälle eine Bergungsversicherung, ohne die läuft nichts. Wenn dann alles da ist, wird die Ausrüstung noch offiziell überprüft und falls alles im grünem Bereich liegt, kann man in das ewige Eis ziehen.

    Gruß

    Makalu

  5. Das Ganze ist so geistreich wie vor kurzen einer im WO, der doch tatsächlich meinte, dass ein russischer Mafiosi sich eine Einladung eines deutschen Schützenvereins besorgt um sich damit seine Waffe nach Deutschland zu bringen. Daher fand er es richtig, dass es jetzt eine Behörte genehmigen muss.

    Übrigens kann ich euch versichern, dass in französischen Schützenvereinen durchaus Ausländer aufgenommen werden, so lange sie sich vernünftig verhalten.

    Das muss man sich mal vorstellen. Deutsche fahren zum IPSC Schießen in die Tschechei oder sonst wo hin, aber wenn dann ein Tscheche (oder eben auch von sonst wo her) nach Deutschland kommt, lässt man ihn hier nicht in den Verein. Starke Philosophie!

    Ich kann euch auch versichern, dass es sehr viele Deutsche gibt, die im Ausland in Vereinen sind, weil in D ja teilweise nur noch die Nase läuft. Erklärt denn Schützen in diesen Ländern mal, dass sie im Gegenzug besser nie auf die Idee kommen sich in D irgendwo einzuschreiben. Mal sehen wie lange die Deutschen dann noch toleriert werden.

    Vielleicht manchmal nicht schlecht das Hirn etwas einzuschalten.

    Gruß

    Makalu

  6. Ich habe mich mal grob mit einigen Unterhalten.

    Die können so ziemlich alles haben, nur Vollauto geht heute auch nicht mehr so einfach wie früher. Irgendwie ist das Ganze aber auch schon schwieriger geworden und dann haben die noch so was feines wie temporären Entzug der WBK. Wenn sich dort zum Beispiel ein Sportschütze (oder Jäger) scheiden lässt, bekommt er erst mal die Waffen für die nächste Zeit entzogen um einen Missbrauch vorzubeugen. Irgendwie habe ich da was von einem Fall gehört, da sind die Waffen jetzt schon gut 2 Jahre auf Eis.

    Im Prinzip wird dort zwischen Jagd und Sportwaffen und dann noch Verteidigungswaffen unterschieden. Für die ersten stellt man einen Antrag und dieser wird in der Regel auch genehmigt, für die zweite muss man zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen. Es scheint auch noch so, dass eigentlich fast jeder das Recht hat eine Waffe zu bekommen (soweit nicht vorbestraft), nur wie überall passt das der Regierung nicht. Es sollen so um die 25% der Haushalte bewaffnet sein.

    So viel mal aus meinem Wissensschatz

    Gruß

    Makalu

  7. Komisch,

    kannst du in Österreich einen Zweitwohnsitz anmelden, wenn du dort keinen Erstwohnsitz hast?

    Wer in Deutschland einen Wohnsitz anmeldet, würde diesen nach deutschem Recht immer als Erstwohnsitz haben. Ich denke also, du könntest durchaus zwei Erstwohnsitze haben, einen in Ö und einen in D.

    Weiterhin kannst du dein Weitschussluftgewehr ja in den österreichischen Europäische Feuerwaffenpass eintragen lassen, soweit man das bei Luftdruckwaffen macht, da gibt es nämlich auch teilweise die Auffassung, dass da nur Feuerwaffen rein kommen. Deine deutsche Behörte könnte dir dann die Verbringungsgenehmigung für jeweils ein Jahr in dem österreichischen Pass genehmigen, sie wird dass aber sicherlich nur machen, wenn du dafür ein nachvollziehbaren Grund hast. Solltest du aber Fieldtarget schießen, wieso nicht einfache eine WBK für das Teil beantragen? Wäre sicherlich einfacher als über 5 Ecken.

    Gruß

    Makalu

  8. Patente können nachträglich mit einer gerichtlichen Klage (ich denke aber nur vor dem Bundesverwaltungsgericht) aufgehoben werden, wenn Tatsachen bekannt werden, die, wären sie bei der Erteilung bereits bekannt gewesen, dann zu einer Versagung geführt hätten (kennt doch jeder von uns, oder?).

    Sprich auf Deutsch: Die Erfindung wurde bereits von jemanden anders vorher realisiert und veröffentlicht. Dazu kann er einzelne Stücke verkauft haben, die Erfindung in einem Fachartikel erwähnt haben, sie im Internet veröffentlicht haben.

    Übrigens ist das Löschen eines Patents, im Gegensatz zu einem Gebrauchsmuster doch etwas aufwendig und teuer, aber machbar. Eventuell, besonders bei weniger voluminösen Geschäften, wäre es einfacher mit dem Patentinhaber ein vernünftiges Gespräch zu führen und eine unendgeldliche Mitbenutzung zu vereinbaren. Dann hätten beide was davon.

    Gruß

    Makalu

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