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IWÖ – Homepage durch Staatswillkür abgeschaltet


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Die IWOE Homepage http://www.iwoe.at/ war eine Zeitlang nicht mehr erreichbar. Hier die Erklärung, versendet vom Generalsekretär Dr. Zakrajsek per email:

ZITAT

Freiheiten und Unfreiheiten, Recht und Unrecht

Zwei wesentliche Freiheiten gibt es in einer Demokratie: Die Meinungsfreiheit und die Vereins- und Versammlungsfreiheit.

Meinungsfreiheit bedeutet, daß jedermann seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei äußern darf. Davon abgeleitet: die Freiheit, Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben zu dürfen und natürlich auch, sich anderer Medien zu bedienen, also etwa eine Homepage zu betreiben.

In Österreich haben wir diese Freiheiten nicht wirklich vollständig, bei Radio und Fernsehen wird uns das nicht gewährt, wahrscheinlich traut man uns das nicht zu. Noch nicht. Der EU ist das natürlich nicht aufgefallen, aber in Brüssel hält man ohnehin nichts von Freiheiten für die Bürger.

Genau so wichtig die Vereins- und Versammlungsfreiheit. Gemeinsam ist man stark, Zusammenschlüsse Gleichgesinnter sind Gegengewicht gegen die Macht des Staates.

Diktaturen haben diese Rechte stets abgeschafft. Freie Meinung, unabhängige Vereine sind verdächtig und für die Herrschenden gefährlich, wer die Menschen beherrschen will, darf ihnen diese Rechte nicht lassen.

Bei uns sind diese Rechte verfassungsmäßig garantiert. Dennoch – ganz sicher sind sie nicht. Die Bürokratie versucht immer wieder sie einzuschränken und zu verhindern, wenn es leicht geht. Und manchmal geht es recht leicht.

Vereinswesen

Wer es noch nicht wußte: Nach Auffassung des Vereinsbüros in Wien darf ein Verein keine Internetseite betreiben, wenn es nicht ausdrücklich in den Statuten steht. Macht man es trotzdem, wird die Löschung des Vereins angedroht.

Damit wir uns recht verstehen: Natürlich dürfen Vereine Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben und sie dürfen natürlich auch im Internet publizieren. Siehe oben. Außer es handelt sich um einen Verein wie die IWÖ und ein Anwalt namens Zanger gibt dem Vereinsbüro einen Tip.

Es ist erst siebzig Jahre her. Heuer haben wir die Gedenkfeier. Damals gab es zwar kein Internet, aber den Vereinen hat man es bald abgewöhnt, abweichende Meinungen zu vertreten. Man hat sie verboten oder gleichgeschaltet. Jetzt – nach siebzig Jahren – soll es wieder so funktionieren. Man wird sich täuschen.

Die Wahrheit

Das Vorstehende ist die traurige Wirklichkeit. Das geschieht tatsächlich hier bei uns in Österreich. Jetzt, in diesen Tagen. Und damit man es glaubt, das Ganze noch einmal zum Mitdenken:

Dem Dr. Zanger ist die IWÖ schon lange ein Dorn im Auge. Es hagelt Anzeigen gegen unseren Verein und seine Funktionäre, die Vorwürfe reichen von der gefährlichen Drohung über Stalking, von Rassismusvorwürfen bis zur mangelnden waffenrechtlichen Verläßlichkeit. Bisher war das nicht so besonders erfolgreich, lediglich das Administrationsbüro Wien, wo die Knechte des berühmten Anwalts werken, hat mit Feuereifer die Geschäfte des Herrn Dr. Zanger besorgt.

Und weil ihm schon gar nichts mehr einfällt, zeigt er die IWÖ – genauer: die Vereinsfunktionäre – auch beim Vereinsbüro an. Und findet dort offene Ohren und begeisterte Mithilfe.

Das Unglaubliche passiert: Das Vereinsbüro droht der IWÖ tatsächlich die Auflösung an „weil die Statuten den Betrieb einer Homepage nicht enthalten“ und fordert die sofortige Einstellung der Homepage.

Das ist jetzt gerade geschehen. Anfang 2008 und nicht im März 1938. Ein unglaublicher Skandal. Bisher hat niemand etwas gesagt. Bisher hat es auch noch keiner gewußt. Jetzt weiß man es.

Ob sich wer darüber aufregt, wird man sehen. Vielleicht ist irgendjemandem Vereinsfreiheit und die Meinungsfreiheit etwas wert.

Bitte um fleißige Weiterverbreitung.

Inzwischen ist die Seite wieder online.

(gefunden auf Waffen-online)

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Noch nicht. Der EU ist das natürlich nicht aufgefallen, aber in Brüssel hält man ohnehin nichts von Freiheiten für die Bürger.

lediglich das Administrationsbüro Wien, wo die Knechte des berühmten Anwalts werken, hat mit Feuereifer die Geschäfte des Herrn Dr. Zanger besorgt.

Und weil ihm schon gar nichts mehr einfällt, zeigt er die IWÖ – genauer: die Vereinsfunktionäre – auch beim Vereinsbüro an. Und findet dort offene Ohren und begeisterte Mithilfe.

Ein wenig blumig und nicht unbedingt der Text um die Massen des Pekariats auf unsere Seite zu ziehen.

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So richtig "felix" ist das heutige Austria aber auch nicht mehr , wie mir scheint :roll:

Was die "Massen" anbelangt , die haben 38 genau so gejubelt ,wie ihnen heutzutage vermutlich die Probleme und Sorgen der Minderheit "Waffenbesitzer" am Allerwertesten vorbeigehen dürfte .

DARIN , mit dieser Art zu denken und nicht zu erkennen , daß die Beschneidung von Rechten immer eine Beschneidung auch eigener Rechte ist , dürfte das Denken der Massen in Osterreich und Deutschland irgendwie noch immer und ganz ohne Zwang sondern nur durch eigene Gleichgültigkeit "gleichgeschaltet" sein , leider :spy:

GP

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So richtig "felix" ist das heutige Austria aber auch nicht mehr , wie mir scheint :roll:

Die dürfen auch vieles nicht, was wir (noch) dürfen, z.B. Vorderschaftepetierflinten.

Auch das schweizer Waffenrecht hat einige Punkte, in denen wir Deutsche noch mehr Freiheiten haben.

Aber die Ösis haben eine streitbare Vertretung für ihre Legalwaffenbesitzer, die wir in Deutschland leider nicht mehr haben. Und die Austrianer haben auch viele Feinde, wie das von mir zitierte da oben beweist.

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Nona, dafür haben wir noch ( wie lange? ) andere Freiheiten, von denen viele träumen.

Wer 21 ist und unbescholten geht auf die Bezirkshauptmannschaft ( BH ) und beantragt eine WBK, weil er Sportschütze werden will und zum Selbstschutz in den eigenen 4 Wänden.

( Eingefriedetes Besitztum )

Danach ein Psychotest und der Marsch zum Büchser, der mit dem Antragsteller einen Waffenführerscheinkurs macht -> 3 Stunden Theorie ( Gesetz und Haftung )und 1 Stunde Praxis und dann kommt noch kurz die Polizei bei dir in der Wohnung vorbei und schaut mal wo du die Waffen aufbewahren willst. Das Ganze ist in 2-3 Wochen durchgezogen und die WBK kommt per Post nach Hause ( 2 Plätze, egal welche FFW oder Kaliber, auch Selbstlader ohne Magbegrenzung )

Danach in einem Verein schön schießen und nach 1-2 Jahren Verdoppelung beantragen, danach wennste die Plätze voll hast, gehst halt nochmal hin.

Bei mir am Land null problemo, da findest den SB auch schon mal am Schießplatz.

(Außer du wohnst in Wien, weil Wien ist anders:fletsch:)

Anderse Beispiel:

Mit 18 gehst zum Büchser und sagst, dass du gerne diese tolle Rem 700 in .308 hättest, die da im Schaufenster steht. Führerschein vorweisen und nach 3 Tagen kannst sie dir abholen. ( Schrot geht auch, nur Pumpe ist bei uns pööse)

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Danach ein Psychotest

:roll:

Dafür habt Ihr aber erheblich weniger Selbstlader als wir, die sportlich zugelassen sind!

nur Pumpe ist bei uns pööse

Schleeeeecht! :cry:

Und die Wehrdienstverweigerer kriegen in Ö auch 15 Jahre lang keine Waffen.

Die SV als Bedürfnis ist aber ein echtes Plus! Lob!!! :!:

Die Waffengesetze in D und Ö haben jeweils ihre Vor- und Nachteile.

Unterm Strich dürfen wir die "pöseren" Waffen haben, dafür ist in Ö der Erwerb von EL/Repetierlangwaffen wesentlich einfacher geregelt.

GRUß

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