BruceWayne Posted November 14, 2002 at 03:32 PM Share Posted November 14, 2002 at 03:32 PM Hallo ihr rechtsverdreher, ich hab da mal eine frage. Laut waffengesetz darf ich meine munition nicht mit den waffen im tresor aufbewahren. Wie begründet das eigentlich der Gesetzgeber ? Ist es korrekt wenn ich meine munition in einem schrank direkt neben dem tresor aufbewahre. Mein wiederlade und waffenzimmer ist verschlossen. Gruß Bruce Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted November 14, 2002 at 04:31 PM Share Posted November 14, 2002 at 04:31 PM Begründet wird der ganze Zinnober damit, daß Sportwaffen für Verbrecher zwecks Begehung weiterer Straftaten attraktiv sind ... Wenn es ein Tresor nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 ist, darfst Du nach § 36 des ab 01.04.2003 geltenden WaffenG Schußwaffen und Munition in dem Schrank zusammen aufbewahren. Hast Du nur einen A oder B-Schrank, mußt Du die Munition getrennt und sicher aufbewahren. Wie Munition dann genau aufzubewahren ist, ist in § 36 WaffenG nicht näher geregelt. In dem A-Schrank darfst Du bis zu zehn Langwaffen aufbewahren, Kurzwaffen nur in einen B-Schrank. Allerdings sieht § 36 WaffenG weitere Regelungen in einer Verordnung vor, deren erster Entwurf ja gerade vorliegt. Dort ist in § 16 Absatz 1 für mehr als fünf KW oder 10 LW nun sogar Widerstandsgrad 1 vorgesehen. Bei mehr als 25 Waffen im Sinne von Absatz 1 soll zusätzlich noch eine Alarmanlage mit einer Leitung zu einer ganztägig besetzten Alarmzentrale erforderlich sein. Nach § 18 der VO ist Munition bis 10.000 Patronen in einem Stahlschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloß (einem alten A-Schrank?) aufzubewahren, über 10.000 Patronen wird auf § 16 verwiesen. Genaues kann man erst sagen, wenn die VO feststeht, aber so wie es aussieht, reichen Deine Sicherheitsvorkehrungen nicht mehr aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 14, 2002 at 04:50 PM Share Posted November 14, 2002 at 04:50 PM Nach § 18 der VO ist Munition bis 10.000 Patronen in einem Stahlschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloß (einem alten A-Schrank?) aufzubewahren. hört sich nach einem ganz normalen büro-blechschrank an (z.b. bisley). Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted November 15, 2002 at 10:30 AM Share Posted November 15, 2002 at 10:30 AM Hallo, stellt sich nun die Frage, ob dieser "Stahlblechschrank" auch in einem Tresor sein darf (, in dem dann natürlich auch die Patronenabschußeinrichtung liegt). Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 15, 2002 at 11:07 AM Share Posted November 15, 2002 at 11:07 AM alter herr: stellt sich nun die Frage, ob dieser "Stahlblechschrank" auch in einem Tresor sein darf (, in dem dann natürlich auch die Patronenabschußeinrichtung liegt). neee dann würde ja das abschliessbare fach in meinem LW-schrank ausreichen. es geht aber auch umgekehrt: bei mir ist der KW-tresor im stahlschrank... und nochwas... muss die munition getrennt von jeglichen waffen aufbewahrt werden oder nur von den zugehörigen waffen? d.h. wenn die KW-muni im LW-schrank liegt.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted November 15, 2002 at 10:17 PM Share Posted November 15, 2002 at 10:17 PM Tresor nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 kann auch ein B-Schrank sein, da der Widerstandsgrad 0 der geringste ist. Telefonische Auskunft durch meine Behörde !! Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted November 17, 2002 at 03:36 PM Share Posted November 17, 2002 at 03:36 PM Hallo Klaus, was hat Deine Behörde genau gesagt? Gemeinsame Aufbewahrung von Mun. und Waffe in einem B-Schrank ist weiterhin möglich? Steht im neuen Gesetz aber das Gegenteil! Wer in der komfortablen Situation ist, zwei (AA, AB, BB) Schränke zu haben, kann mE in einem Schrank Waffen und die Munition für die Waffen aus dem anderen Schrank aufbewahren. Wenn Zweck des Gesetzes ist, daß der Dieb ZWEI widerstandsfähige Behältnisse öffnen muß, bevor er über eine geladene Waffe verfügt, wird dieser Zweck so doch erreicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted November 18, 2002 at 10:22 PM Share Posted November 18, 2002 at 10:22 PM Hm, § 36 Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden,sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates ... bla bla bla entspricht Und Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 ist für mich Schrank B :?: Und das hat mir mein Freund und Helfer telefonisch bestätigt . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted November 19, 2002 at 08:36 AM Share Posted November 19, 2002 at 08:36 AM Hallo Klaus, hat Dir Dein Freund und Helfer meines Wissens glatt falsch bestätigt. B-Schränke sind zweiwandig, Null-Schränke dreiwandig (A-Schränke sind einwandig). Beispiel Waffenschrank für 10 Langwaffen, ca 170 cm hoch: B ca. 270 kg 0 ca. 330 kg 1 ca. 360-370 kg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted November 19, 2002 at 10:17 AM Share Posted November 19, 2002 at 10:17 AM Hi Klaus, Till hat völlig recht. B-Schränke sind rechtlich gleichgestellt. Gleichwertig (vom Aufbau her) sind Sie nicht. Bei der gleichzeitigen Aufbewahrung von Waffen und Munition wird im Gesetzestext auch nicht auf einen B - Schrank verwiesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 19, 2002 at 10:53 AM Share Posted November 19, 2002 at 10:53 AM Till hat völlig recht. B-Schränke sind rechtlich gleichgestellt. ...aber auch nur, wenn man sie noch dieses jahr kauft, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted November 19, 2002 at 11:01 AM Share Posted November 19, 2002 at 11:01 AM Jau Cliff, so isses :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted November 19, 2002 at 11:17 AM Share Posted November 19, 2002 at 11:17 AM Hm, irgendwie versteh`ich dat nich mehr. Seit vielen Jahren wurden in Empfehlungen des Bundesministeriums des Innern für Langwaffen Sicherheitsbehältnisse nach der Norm VDMA 24992 Stufe A und für Kurzwaffen Stufe B empfohlen (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.). Ein Behältnis der Stufe B entspricht im Übrigen einem Behältnis nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0. :?: :?: Zitat aus: http://www.sicherheits-berater.de/2002/0211.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted November 19, 2002 at 01:13 PM Share Posted November 19, 2002 at 01:13 PM Hi Klaus, Ab 2003 gibt es die VDMA Norm mit Einstufung A , B , usw. nicht mehr. Laut Information im Katalog der Firma ZFS Sagerer Tresore verliert die deutsche VDMA ab 2003 ihre Gültigkeit, ersetzt wird sie durch die europäische EN 1143-1 mit ihren Widerstandsklassen 0 , 1 , 2 usw. Aus diesem Grund gelten die B-Schränke auch nur als gleich- wertig, wenn sie bis 31.12.2002 gekauft wurden. In diesem Katalog werden auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Klassen beschrieben( zB. Gewicht und Wandstärkrn von Tür und Korpus). Link to comment Share on other sites More sharing options...
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