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Taschenmesser führen - Welche sind noch erlaubt ?


DirtyHarry

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Tom, wenn sich das oben verlinkte Rettungsmesser mit einer Hand öffnen und feststellen lässt, dann legs ins Handschuhfach.

Habe mal zu dem Messer eine Anfrage bei Böker (Hersteller) wegen eines Feststellungsbescheides nachgefragt und heute folgende antwort bekommen!

Hallo Herr Tom,

danke für Ihre Nachricht.

Wir können Ihnen zu dem von Ihnen angefragten Messer keinen Feststellungsbescheid liefern.

Schauen Sich doch einmal bitte hier, das sollte Klarheit verschaffen:

http://www.boker.de/waffenrecht.html

Wenn Sie das Messer im Handschuhfach, verschlossen, "transportieren" müssen Sie mit keinerlei Sanktionen rechnen. Wenn sie es am "Mann" führen, kann es im schlimmsten Fall eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen, was keinen Verstoß gegen das Waffg darstellt.

Mit freundlichen Grüssen - Best Regards

Böker Manufaktur

Hm, und was würde das im schlimmsten Fall bedeuten?

Gruß Tom

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Habe mal zu dem Messer eine Anfrage bei Böker (Hersteller) wegen eines Feststellungsbescheides nachgefragt

Wieso sollten wir zu einem Messer, das als arretierendes Einhandmesser eindeutig unter die Tragevorschriften des §42a führt, noch einen Feststellungsbescheid erstellen lassen?

Wenn das Handschuhfach verschlossen ist, dann ist das ok, aber das Auto an sich ist nach Gesetzeslage und Rechtssprechung kein "verschlossenes Behältnis".

Und man begeht schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit wg. eines Verstoßes gegen §42a.

Da muß ich meine Kollegen korrigieren.

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Wenn sie es am "Mann" führen, kann es im schlimmsten Fall eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen, was keinen Verstoß gegen das Waffg darstellt.

Hallo

ein Gesetz muß auch für einen Laien zu lesen sein. Und weil ich das nicht kann, können die mich. Falls ich erwischt werde, drück ich die 100 Euro ab und denke: die können mich.

Steven

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Wieso sollten wir zu einem Messer, das als arretierendes Einhandmesser eindeutig unter die Tragevorschriften des §42a führt, noch einen Feststellungsbescheid erstellen lassen?

Wenn das Handschuhfach verschlossen ist, dann ist das ok, aber das Auto an sich ist nach Gesetzeslage und Rechtssprechung kein "verschlossenes Behältnis".

Und man begeht schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit wg. eines Verstoßes gegen §42a.

Da muß ich meine Kollegen korrigieren.

Mag ja sein das wenn du das so siehst der Meinung bist das es nicht notwendig ist einen Feststellungsbescheid erstellen zu lassen! Ich habe das bei AMAZON zufällig gefunden, dann mal bestellt, und in der letzten Visier gelesen verboten! Na und da habe ich halt beim Hersteller nachgefragt. Und wenn du dir nun wie du ja selbst gemerkt hast die Antwort ansiehst, da weißte dann das es nur ums verkaufen geht. Bei den meisten jeden falls. Gut ich schmeisse das jetzt in die Tonne, weil zu Hause auf dem Sofa brauch ich das sicher nicht!

Erledigt!

Tom

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Mag ja sein das wenn du das so siehst der Meinung bist das es nicht notwendig ist einen Feststellungsbescheid erstellen zu lassen!

Ich verstehe gerade die Aufregung nicht ganz.

Ein Feststellungsbescheid wäre mit hundertprozentiger Sicherheit ein negativer, d.h. die Eigenschaft "einhändig feststellbar" würde durch das BKA kostenpflichtig festgestellt werden.

Aber um das festzustellen, brauche ich kein BKA; daß das Messer unter den §42a fällt, ist klar. Da läßt auch der schlampig formulierte und zur Schaffung von Rechtssicherheit komplett ungeeignete §42a keinen Interpretationsspielraum.

Die Formulierung in der Antwort meines Kollegen basiert übrigens auf einem Informationsblatt der Gewerkschaft der Polizei, in dem (nach meinem Kenntnisstand, aber ich bin kein Jurist) falsch formuliert wurde. Da wird als "Verstoß" nur strafrechtlich relevantes Verhalten bezeichnet, während eine OWI nicht als Verstoß, sondern eben nur als OWI bezeichnet wird.

Im übrigen weisen wir HIER auf unserer Seite auch nochmal auf das geltende Waffenrecht hin.

Ob das Tragen eines bestimmten Messers für Dich erlaubt ist oder nicht, können nicht wir beurteilen, weil wir die Umstände und das "berechtigte Interesse" (Zitat aus 42a) nicht kennen.

Leider ist der 42a nun einmal sehr schwammig, und damit alles andere als zufriedenstellend.

Aber wir haben ihn weder geschrieben noch beschlossen, und der Unmut über diesen Paragraphen gebührt daher IMHO auch nicht uns, sondern dem Gesetzgeber.

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Ich verstehe gerade die Aufregung nicht ganz.

Aber wir haben ihn weder geschrieben noch beschlossen, und der Unmut über diesen Paragraphen gebührt daher IMHO auch nicht uns, sondern dem Gesetzgeber.

Ähm, hattest Du nicht geschrieben Du müsstest da deinen Kollegen berichtigen? Ist sagte schon ich habe das Ding bei Amazon gesehen, bestellt und gut! Dort auf der Seite steht nichts ob erlaubt oder nicht. Ist auch egal, das Ding liegt in der Tonne!

Wenn ich bei Amazon etwas kaufe durchforste ich doch nicht erst das Internet ob alles okay ist. Hättest einfach nicht schreiben sollen das DU deinen Kollegen korrigieren musst wenn du nun sagst das es am Gesetzgeber liegt und nicht an deinem Kollegen.

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Wenn ich bei Amazon etwas kaufe durchforste ich doch nicht erst das Internet ob alles okay ist.

:3???: Wenn Du einen Gegenstand kaufst, der irgendwie vom Affenrecht betroffen sein könnte, ist das aber Deine Pflicht, willst Du Dich nicht strafbar machen. Sachkunde?

Hättest einfach nicht schreiben sollen das DU deinen Kollegen korrigieren musst wenn du nun sagst das es am Gesetzgeber liegt und nicht an deinem Kollegen.

Hä? Erstmal verstehe ich den Inhalt der Aussage nicht wirklich und zum anderen: siehe oben! Das: "Herr Richter, der Kollege vom Ali hat aber gesagt, das einhändig zu öffnende und feststellbare Werkzeug ist gar kein Messer." wird Dir im Zweifel nichts bringen. Oder wie sagt der Volksmund: Dummheit schützt vor Strafe nicht.

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Ähm, hattest Du nicht geschrieben Du müsstest da deinen Kollegen berichtigen?

Ja, das hatte ich geschrieben. Und wie auch schon erwähnt bezieht sich die Korrektur ausschließlich auf den letzten Halbsatz (rot markiert):

Wenn Sie das Messer im Handschuhfach, verschlossen, "transportieren" müssen Sie mit keinerlei Sanktionen rechnen. Wenn sie es am "Mann" führen, kann es im schlimmsten Fall eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen, was keinen Verstoß gegen das Waffg darstellt.

Mein Kollege hat völlig korrekt geschrieben, daß es eine OWI wäre, das Messer ohne berechtigtes Interesse zu führen. Der Widerspruch durch den letzten Halbsatz hätte bei mir zumindest den sogenannten "Rückfragereflex" ausgelöst.

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Ja, das hatte ich geschrieben. Und wie auch schon erwähnt bezieht sich die Korrektur ausschließlich auf den letzten Halbsatz (rot markiert):

Mein Kollege hat völlig korrekt geschrieben, daß es eine OWI wäre, das Messer ohne berechtigtes Interesse zu führen. Der Widerspruch durch den letzten Halbsatz hätte bei mir zumindest den sogenannten "Rückfragereflex" ausgelöst.

Spätestens nach der 2. OWI nach dem Waffengesetz biste die WBK los, wegen fehlender Zuverlässigkeit. Ist ja nur ne OWI, na klasse.

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Spätestens nach der 2. OWI nach dem Waffengesetz biste die WBK los, wegen fehlender Zuverlässigkeit. Ist ja nur ne OWI, na klasse.

Ja, das ist mir klar. Ich bin selbst Waffenbesitzer.

Und ich möchte hier auch nichts beschönigen.

Aber der 42a ist leider nicht dazu geeignet, daß man konkret jede Frage im Detail beantworten kann. Dazu gibt es da zu viele Grauzonen und schwammige Formulierungen.

Ich verweise nochmal auf unseren Kommentar zum §42a WaffG.

Viel mehr Klarheit gibt es leider nicht. Schon gar nicht pauschal und verallgemeinernd.

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der "einhandhaken" kann abgeschraubt werden und das ganze ist kein einhandmesser mehr.

Just hat das BKA einen Feststellungsbescheid zustande gebracht, bei dem es nur auf die Möglichkeit der einhändigen Öffnung ankommt. Ob da nun eine Öse oder ein Pin dran ist bleibt egal. Fast alle lassen sich einhändig aufschleudern und dabei feststellen.

Sicher bist du nur ohne feststellbare Klinge. Das ist dann jetzt hier auch so wie in UK.

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Wahre Worte! Übrigens, wo ist mein Böker Katalog? Ich habe schon drei Monate kein Messer mehr gekauft. Wenn ich warte bis ich wieder in Wien beim Messerkönig bin, schlägt auch meine Beste Ehefrau Von Allen wieder zu und sie hat einen sehr exquisiten :blabla:Geschmack. Beginnt bei Benchmade und geht bis zu MK Kreationen.

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Fast alle lassen sich einhändig aufschleudern und dabei feststellen.

Na ja, sehr viele Messer aber nicht.

Und ob es tatsächlich auf geradezu "zauberkünstlerische" Handhabungstricks beim Öffnen ankommt?

Wie sagt ein alter schwäbischer Spruch doch so treffend - "mit G'walt kann'sch a Geiß`am Schwanz romlupfe"...

Maßgeblich muss doch sein, wie das Messer im Hinblick auf seine Handhabung - durch einen durchschnittlichen "Messerbediener" - konstruiert ist.

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Hallo karlyman,

Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Das nutzt uns nur leider nichts. Ich habe keine These aufgestellt, sondern auf einen Feststellungsbescheid verwiesen. Maßgeblich ist momentan leider das, was das BKA in einem Feststellungsbescheid anbringt. Das muss erstmal jemand gerichtlich aus der Welt schaffen lassen.

Im Kontext gesprochen ist der Tipp mit der Entfernung des Einhandöffnungspins oder Verschweißen des Daumenloches ein wertloser Versuch. Das Pohl Force Foxtrott Two Outdoor hat keine Einhandöffnungsmechnismen und wurde dennoch entsprechend eingestuft. Dort wurde einfach gesagt: Keine Widmung, keine typischen mechanismen: ABER es geht doch. Das wird also auch der Bewertungsmaßstab für alle anderen Messer werden.

Quelle:

http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf

Visier 8/2013 hat diesen bescheid ebenfalls thematisiert.

Gruß

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Das hieße dann für die künftige (Rechts-)Praxis, dass, wenn immer ein behördlicher "Zauberkünstler" es nach langem Üben schafft, ein definitiv nicht dafür konstruiertes Messer "aufzuschnippen", dieses dann im Fall einer Kontrolle als sog. "Einhandmesser" gem. § 42a WaffG eingestuft wird...

Ach nein, von Recht (insbesondere von auch nur einem Rest an Rechtssicherheit) will ich in dem Zusammenhang dann nicht mehr reden. So eine "al gusto"-Norm ist doch nicht mehr praktikabel.

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Deshalb habe ich doch darauf hingewisen, dass du allein mit der Eigenschaft "nicht feststellbar" auf der sicheren Seite bist. So sieht es derzeit leider aus. Im Gesetz ist es dummerweise auch nicht anders geschrieben: "einhändig feststellbar". Es reicht nach Text die Möglichkeit, nicht die Widmung. Es ist eben ein schlechtes und unnötiges Gesetz, welches einfach nur unnötig kriminalisiert und keinen Nutzen hat. Zaubern muss man aber wirklich nicht können. Etwas Schwung aus dem Handgelenk öffnet doch fast alle.

Ich habe alle Messer aus dem Verkehr gezogen. Das Waffenrecht zwingt zu großer Vorsicht.

Spyderco hat dafür extra das UK Pen Knife auf den Markt gebracht.

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