Jägermeister Posted October 13, 2015 at 07:55 PM Share Posted October 13, 2015 at 07:55 PM Koppklatsch... http://www.egun.de/market/item.php?id=5634544 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted October 13, 2015 at 08:14 PM Share Posted October 13, 2015 at 08:14 PM Deutsches Affengesetz!??!GrüßeGunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 13, 2015 at 08:40 PM Share Posted October 13, 2015 at 08:40 PM Das kann den Einsteller bis zu 1500€ kosten, meistens schreib ich die Trottel an und freu mich immer wenn dann EWB erforderlich steht, statt die Auktion zu löschen. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Erwerber die Waffe bei sich eintragen lässt und das Amt feststellt, das da keine Überlasser-WBK vorhanden ist... Das Gesetz gehört dringendst überarbeitet, es sollten alle einschüssigen Vorderlader frei sein, mit Ausnahme von "kastrierten" Revolvern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted October 13, 2015 at 08:50 PM Share Posted October 13, 2015 at 08:50 PM Ich hab dieses Jahr schon mindestens 15 dieser Helden angeschrieben und sie auf EWB aufmerksam gemacht. Nur einer meinte, ich solle ihm seinen Spass nicht verderben. Ist ihm nicht gut bekommen.GrüßeGunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 13, 2015 at 09:19 PM Share Posted October 13, 2015 at 09:19 PM Am 13.10.2015 um 07:23:18 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:Hallo egunner, die Pistole darf laut Polizeibehörde nur verkauft werden, wenn Verkäufer und Käufer einen entsprechenden Eintrag in der WBK haben. Da dies bei mir nicht der Fall war wurde die Waffe eingezogen. Die Pistole steht daher leider nicht mehr zum Verkauf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted October 13, 2015 at 09:26 PM Share Posted October 13, 2015 at 09:26 PM Ist doch logisch. Wenn der Käufer eine Berechtigung benötigt, muss der Verkäufer auch eine haben, und wenn auch nur als Erbe vom Verstorbenen. Das darf er verkaufen. ODER???GrüßeGunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 13, 2015 at 09:27 PM Share Posted October 13, 2015 at 09:27 PM Jo und die Rechnung kommt von der Staatsanwaltschaft...bis 2003 wurden "Tingle" und ähnliche Vorderlader als "frei" verkauft, auch von Frankonia, durch die Gesetzesänderung wurden diese Erwerber nachträglich kriminalisiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 13, 2015 at 10:35 PM Share Posted October 13, 2015 at 10:35 PM Jo und die Rechnung kommt von der Staatsanwaltschaft...bis 2003 ...Das ist jetzt mehr als 10 Jahre her ...Dummheit (oder Unwissenheit) ist kein Grund, nicht verurteilt zu werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mezzo Posted October 13, 2015 at 11:17 PM Share Posted October 13, 2015 at 11:17 PM bis 2003 wurden "Tingle" und ähnliche Vorderlader als "frei" verkauft, auch von Frankonia,durch die Gesetzesänderung wurden diese Erwerber nachträglich kriminalisiert.Moin, 2003 hat es dazu keine Gesetzesänderung gegeben; es stand schon vorher im Gesetz, daß"Einläufige Einzelladerwaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden" frei sind.Es hat sich nur niemand um den 2. Halbsatz gekümmert oder überhaupt verstanden.Das bayerische Innenministerium z.B. hat schon 1996 an alle nachgeordneten Dienststellen auf die Tingle Problematik hingeweisen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 14, 2015 at 04:19 AM Author Share Posted October 14, 2015 at 04:19 AM Nachfrage: Welche Tingle-Problematik? Ich sehe da keine Problematik, das lächerliche Teil ist ein einschüssiger Vorderlader, nicht im Geringsten deliktrelevant und hat somit frei ab 18 zu kaufen sein müssen. Wie Erik schon sagte, sind Erwerber, die sich so ein Ding an die Wand getackert haben, nun Kriminelle und das vollkommen ohne Not.@Califax: Wer sich so ein Teil gekauft hat, hat in der Mehrzahl nix mit dem Waffengesetz am Hut, sonst hätte er sich nicht so ein Teil, sondern was Richtiges geholt. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 14, 2015 at 04:26 AM Share Posted October 14, 2015 at 04:26 AM (edited) Oft genug wurde eine Tingle als Preis bei einem Schießen oder als Geschenk zum Geburtstag vergeben, ich kenne einige auf einem Brett montierte mit Widmung..Stimmt, 2003 wurde das Gesetz in Bezug auf die Tingle nicht geändert (ansonsten schon), aber seit dem konsequent angewendet, es sollte in den Ausführungsbestimmungen was zu finden sein. Edited October 14, 2015 at 04:28 AM by erik_fridjoffson Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 14, 2015 at 04:28 AM Author Share Posted October 14, 2015 at 04:28 AM Oft genug wurde eine Tingle als Preis bei einem Schießen oder als Geschenk zum Geburtstag vergeben, ich kenne einige auf einem Brett montierte mit Widmung..Sach ich ja. Die Teile werde eben nur als freie Waffe gesehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 14, 2015 at 07:00 AM Share Posted October 14, 2015 at 07:00 AM Es geht noch abstruser, Leute. Sagen wir, ihr wollt eine Walker Kopie in Osterreich erwerben: Dann müßt ihr zwar eine WBK besitzen, die Waffe kommt aber nur ins ZWR, wird aber nicht auf die Karte zugerechnet. Logik, Fehlanzeige. Oder, halt, noch besser: Ich kaufe mir eine Packung .308 Anti-Zombie Hollowpoint Desintegrator Highspeed mit Sturzflugbremse und Schiebedach. Mit dem Führerschein als Altersnachweis. Will ich noch eine Packung VM im gleichen Kaliber dazu, brauche ich ein waffenrechtliches Dokument.Anscheinend lassen sie in jedem Land einmal irgendeine Knallcharge an ein paar Paragraphen des Waffengesetzes rumschrauben.Ich halte diese Ausreisser, realistisch betrachtet nicht für reparabel. Dazu fehlt dieBereitschaft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted October 14, 2015 at 11:23 AM Share Posted October 14, 2015 at 11:23 AM Nachfrage: Welche Tingle-Problematik? Ich sehe da keine Problematik, das lächerliche Teil ist ein einschüssiger Vorderlader,Die Problematik liegt darin, daß Gesetze so gelten, wie sie lauten :Einläufige Einzelladerwaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden Sich nur den angenehmen Teil aus einem Gesetz herauszulesen ist eben auch nicht rechtmäßig. GP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 14, 2015 at 11:27 AM Share Posted October 14, 2015 at 11:27 AM @Califax: Wer sich so ein Teil gekauft hat, hat in der Mehrzahl nix mit dem Waffengesetz am Hut, sonst hätte er sich nicht so ein Teil, sondern was Richtiges geholt.Das Problem ist aber, daß das unsere Strafverfolgungsbehörden nicht interessiert."Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen" 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 14, 2015 at 11:59 AM Author Share Posted October 14, 2015 at 11:59 AM Das ist korrekt. Allerdings denke ich, dass die Gerichte mit Sicherheit besseres zu tun haben, als Altbesitzer zu füselieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted October 14, 2015 at 12:59 PM Share Posted October 14, 2015 at 12:59 PM Das ist korrekt. Allerdings denke ich, dass die Gerichte mit Sicherheit besseres zu tun haben, als Altbesitzer zu füselieren.Vooooorsicht ! !Es ist noch nicht so lange her, da hat ne Oma bluten müssen, die im Keller eine Luftpistole des verstorbenen Opas fand und bei den Behörden ablieferte bzw. abholen lies. Mango,...sie wurde vor Jahrzehnten in der Tschechei hergestellt und hatte kein Prüfzeichen.. Leider hab ich die Quelle nicht mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 14, 2015 at 01:34 PM Share Posted October 14, 2015 at 01:34 PM (edited) Vooooorsicht ! !Es ist noch nicht so lange her, da hat ne Oma bluten müssen, die im Keller eine Luftpistole des verstorbenen Opas fand und bei den Behörden ablieferte bzw. abholen lies. Ich habe mir eine alte RG 3 s auf Grün eintragen lassen - - sie stammt aus einer Zeit, wo es diesen seltsamen PTB-Stempel noch gar nicht gab. Ich hätte also diese äußerst gefährliche Pistole entweder abgeben müssen oder sie illegal behalten können. Jetzt kommt sie - völlig legal - in die Sachkunde, um zu zeigen, wie sehr sich dieser Staat bemüht, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen. Edited October 14, 2015 at 01:36 PM by Der Reservist 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 15, 2015 at 06:20 AM Share Posted October 15, 2015 at 06:20 AM Jetzt kommt sie - völlig legal - in die Sachkunde, um zu zeigen, wie sehr sich dieser Staat bemüht, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen.Ts ts ts....Du bist doch ein schlimmer Finger...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Grenzgänger Posted October 15, 2015 at 10:39 AM Share Posted October 15, 2015 at 10:39 AM Wenn ihr nächstens einen Tingelbesitzer wisst, der so was verkaufen will, eine Mail an mich, bei uns ist die frei, in ein Päckchen gesteckt und schon ist er alle Sorgen los. Bezahle auch noch 50 Euro plus Versand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 15, 2015 at 10:59 AM Share Posted October 15, 2015 at 10:59 AM Das wird lustig. Illegale Verbringung. .. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
gerd12 Posted October 15, 2015 at 03:02 PM Share Posted October 15, 2015 at 03:02 PM ......... und schon ist er alle Sorgen los.Glaube mir, dafür hat er dann Sorgen, die er zuvor nicht hatte und die er auch nie haben wollte!!!Grußgerd12 Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 15, 2015 at 03:28 PM Share Posted October 15, 2015 at 03:28 PM Sowas geht nur in Direktübergabe... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted October 15, 2015 at 03:56 PM Share Posted October 15, 2015 at 03:56 PM Sowas geht nur in Direktübergabe...Und wenn Du dann vom Zoll gefragt wirst: haben Sie was zu verzöllerli, stehste dummm da, oder? Sagste NIX und er findet - Strafanzeige. Sagste Puffe und hast keine Papiere - Strafanzeige. Glück haste, wenn kein Zöllerli da ist.GrüßeGunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Grenzgänger Posted October 15, 2015 at 05:33 PM Share Posted October 15, 2015 at 05:33 PM Ich bin schon auf dem Weg zu einem dt. Vorderladerschiessen von der Polizei kontoliert worden und hatte einen Perkussionsrevolver dabei, was ist pasiert? nichts laut dt. Gesetz darf ein Ausländer, bei dem diese Waffe frei ist, diese zu einem schiessen in Deutschland mitführen. Wurde mir auch schriftlich vom BKA aus Wiesbaden bestättigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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