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Die Tingle-Falle


Jägermeister

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Das kann den Einsteller bis zu 1500€ kosten, meistens schreib ich die Trottel an und freu mich immer wenn dann EWB erforderlich steht, statt die Auktion zu löschen. :bayer:  Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Erwerber die Waffe bei sich eintragen lässt und das Amt feststellt, das da keine Überlasser-WBK vorhanden ist...

 

Das Gesetz gehört dringendst überarbeitet, es sollten alle einschüssigen Vorderlader frei sein, mit Ausnahme von "kastrierten" Revolvern.

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Am 13.10.2015 um 07:23:18 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:

Hallo egunner, die Pistole darf laut Polizeibehörde nur verkauft werden, wenn Verkäufer und Käufer einen entsprechenden Eintrag in der WBK haben. Da dies bei mir nicht der Fall war wurde die Waffe eingezogen. Die Pistole steht daher leider nicht mehr zum Verkauf.

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bis 2003 wurden "Tingle" und ähnliche Vorderlader als "frei" verkauft, auch von Frankonia,

durch die Gesetzesänderung wurden diese Erwerber nachträglich kriminalisiert.

Moin,

 

2003 hat es dazu keine Gesetzesänderung gegeben; es stand schon vorher im Gesetz, daß

"Einläufige Einzelladerwaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden" frei sind.

Es hat sich nur niemand um den 2. Halbsatz gekümmert oder überhaupt verstanden.

Das bayerische Innenministerium z.B. hat schon 1996 an alle nachgeordneten Dienststellen auf die Tingle Problematik hingeweisen.

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Nachfrage: Welche Tingle-Problematik? Ich sehe da keine Problematik, das lächerliche Teil ist ein einschüssiger Vorderlader, nicht im Geringsten deliktrelevant und hat somit frei ab 18 zu kaufen sein müssen. Wie Erik schon sagte, sind Erwerber, die sich so ein Ding an die Wand getackert haben, nun Kriminelle und das vollkommen ohne Not.

@Califax: Wer sich so ein Teil gekauft hat, hat in der Mehrzahl nix mit dem Waffengesetz am Hut, sonst hätte er sich nicht so ein Teil, sondern was Richtiges geholt.

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Oft genug wurde eine Tingle als Preis bei einem Schießen oder als Geschenk zum Geburtstag vergeben, ich kenne einige auf einem Brett montierte mit Widmung..Stimmt, 2003 wurde das Gesetz in Bezug auf die Tingle nicht geändert (ansonsten schon), aber seit dem konsequent angewendet, es sollte in den Ausführungsbestimmungen was zu finden sein.

Edited by erik_fridjoffson
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 Es geht noch abstruser, Leute.  Sagen wir, ihr wollt eine Walker Kopie in Osterreich erwerben: Dann müßt ihr zwar eine WBK besitzen,  die Waffe kommt aber nur ins ZWR, wird aber nicht auf die Karte zugerechnet. Logik, Fehlanzeige.

 

Oder, halt, noch besser: Ich kaufe mir eine Packung .308 Anti-Zombie Hollowpoint Desintegrator Highspeed mit Sturzflugbremse und Schiebedach. Mit dem Führerschein als Altersnachweis. Will ich noch eine Packung VM im gleichen Kaliber dazu, brauche ich ein waffenrechtliches Dokument.

Anscheinend lassen sie in jedem Land einmal irgendeine Knallcharge an ein paar Paragraphen des Waffengesetzes rumschrauben.

Ich halte diese Ausreisser, realistisch betrachtet nicht für reparabel. Dazu fehlt dieBereitschaft.

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Nachfrage: Welche Tingle-Problematik? Ich sehe da keine Problematik, das lächerliche Teil ist ein einschüssiger Vorderlader,

Die Problematik liegt darin, daß Gesetze so gelten, wie sie lauten :

Einläufige Einzelladerwaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurden

 

Sich nur den angenehmen Teil aus einem Gesetz herauszulesen ist eben auch nicht rechtmäßig.

 

GP 

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Das ist korrekt. Allerdings denke ich, dass die Gerichte mit Sicherheit besseres zu tun haben, als Altbesitzer zu füselieren.

Vooooorsicht ! !

Es ist noch nicht so lange her, da hat ne Oma bluten müssen, die im Keller eine Luftpistole des verstorbenen Opas fand und bei den Behörden ablieferte bzw. abholen lies.

 

Mango,...sie wurde vor Jahrzehnten in der Tschechei hergestellt und hatte kein Prüfzeichen..

 

Leider hab ich die Quelle nicht mehr.

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Vooooorsicht ! !

Es ist noch nicht so lange her, da hat ne Oma bluten müssen, die im Keller eine Luftpistole des verstorbenen Opas fand und bei den Behörden ablieferte bzw. abholen lies.

 

Ich habe mir eine alte RG 3 s auf Grün eintragen lassen - - sie stammt aus einer Zeit, wo es diesen seltsamen PTB-Stempel noch gar nicht gab. Ich hätte also diese äußerst gefährliche Pistole entweder abgeben müssen oder sie illegal behalten können. Jetzt kommt sie - völlig legal - in die Sachkunde, um zu zeigen, wie sehr sich dieser Staat bemüht, die Sicherheit der Bürger zu erhöhen.

Edited by Der Reservist
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Ich bin schon auf dem Weg zu einem dt. Vorderladerschiessen von der Polizei kontoliert worden und hatte einen Perkussionsrevolver dabei, was ist pasiert? nichts laut dt. Gesetz darf ein Ausländer, bei dem diese Waffe frei ist, diese zu einem schiessen in Deutschland mitführen. Wurde mir auch schriftlich vom BKA aus Wiesbaden bestättigt.

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