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CHer Waffengesetz-Entwurf Jan.06


dynamite

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Ja warum glaubst du dass ich auf Vorrat einkaufe. Ich kaufe für die nächsten 10 Jahre.

Artikel 3 ist glaub ich nicht abgeschaft worden. Selbst wenn es ein Papiertiger ist, dieser Artikel ist wichtig

Das Recht wirst du nicht mehr haben, aber viele werden es sich nehmen. Schwups ist wieder ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung kriminalisiert.

In ein paar Jahren wird es total unschick sein, nicht wenigstens vorbestraft zu sein, zwischen dem SVG dem Waffg und den Art 260 und 260bis StrG wird es wohl schwierig sein nicht mit Justitia ein Problem zu haben.

Joker

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Es ist lustig, nur es geht nicht im geringsten auf diese Metzelerisches Giftbrühe die aus dem Hause Blocher gekommen ist. Alle sind verblendet durch das ach so liberale fehlen von einem Bundesregister und übersehen das dieses Gestezt ein Gesetzt gegen Waffenbesitzer ist und nicht ein Gesetz um Waffenkriminalität zu bekämpfen.

Joker

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  • 3 weeks later...

So das war es :x , der Anfang vo Ende der Schweizer Waffentradition.

Der Vorstand des Schweizer Schiesssport Verband hat sich für das vorgeschlagenen Waffengestz ausgesprochen. In der gleichen Manier wie damals bei Schengen ohne die Sektionen zu fragen. Undemokratischer geht es nicht, bei diesem Vorstand, der den Politikern in den Ars.. kriecht. Warumm ich noch einen Pfenning diesen Ar.. bezahle frage ich mich. Die sind sich übrigens zu fein IPSC anzuerkennen.

http://www.fst-ssv.ch/PortalData/1/Resources//dokumente/verband/mitteilungen/Verlautbarung_Rev_WG_06.pdf

Die Verordnung für das Schengener Waffg ist draussen. Entspricht im grossen ganzen was vorausgesagt wurde, nur die Munitionfrage ist schwachsinnîg gelöst worden.

Art. 15b Erwerb von Munition oder Munitionsbestandteilen

(Art. 15 und 16 WG)

1 Werden Munition oder Munitionsbestandteile einer Waffe übertragen, so muss die

übertragende Person darauf achten, dass der Übertragung kein Hinderungsgrund

nach Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes entgegensteht.

2 Die übertragende Person darf davon ausgehen, dass kein Hinderungsgrund gegeben

ist, wenn:

a. kein gegenteiliger Hinweis vorliegt; und

b. die erwerbende Person für eine Waffe eine Ausnahmebewilligung oder einen

Waffenerwerbsschein, die ihr höchstens zwei Jahre vor dem Erwerb

ausgestellt wurden, oder den gültigen Europäischen Feuerwaffenpass vorlegt.

3 Bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen für die Übertragung erfüllt sind, so

muss die übertragende Person von der erwerbenden Person einen Auszug aus dem

Zentralstrafregister, der höchstens drei Monate vor dem Erwerb ausgestellt wurde,

Also gut das zwingt mich mindestens alle 2 Jahre eine Waffe zu kaufen. Ob die das wollten? :mrgreen:

Hier die Verordnung: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medien/060317verordnung_d.pdf

Die Jäger werden auch nichts zu beanstanden haben und Protell ist zu klein um ein Referendum zu gewinnen.

Wir stehen im Jahre 0 der völligen entwaffnung der legalen Waffenbesitzern.

Wir stehen im Jahre 0 des blühenden Schwarzmarkt.

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...

Wir stehen im Jahre 0 des blühenden Schwarzmarkt.

ohh cool, jetzt darf ich mir alles kaufen? :oops::lol:

naja.. wie du sagst, joker, die sportschützen interessiert es eh nicht

solange nicht die sportgeräte in gefahr sind... in so fern eine tragische

entwicklung, diese sachen quasi vom gesetz auszuschliessen...

als wenn man mit sowas keinen um die ecke bringen könnte :evil:

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  • 7 months later...

Ich habe noch ein paar sehr Unangenehme Sachen erfahren punkto Gesetzgebung.

Als erstes, für das Wiederladen wird man eine Lizens brauchen.

Als zweites, bitte Leute hält euch fest. Es werden Veränderungen vorbereitet im Schengen Vertrag, indem: Alle Halbautomate, Pump-guns und KW zu verbotenen Gegenständen werden für die es ein Ausnahmebewilligung braucht. Das würde dann natürlich auch in der Schweiz greifen, ausgenommen die Ordonanzwaffen. Das ist nicht für nächstes Jahr aber, wird aber aktiv voran getrieben. Offensichtlich ist das Englische Modell Vorbild.

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Wir bieten allen interessierten und anständigen Schweizern Asyl in D!

SOLCHE Asylanten sind mir jederzeit willkommen!

Ich hoffe jedoch sehr, daß das nur ein flüchtiger Furz von der SP und den Grünschimmligen ist!

Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, daß die Schweiz ohne Not ein strengeres Waffengesetz als D einführen wird! :shock:

GRUß

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Axo! :shock:

Nun ja............das Schweizer Volk wollte doch mehrheitlich Schengen unbedingt beitreten, oder?!? :roll:

Na gut. Dann müssen wir halt statt der Grünen WBK eine "Ausnahmebewilliging" beantragen.

Wahrscheinlich ist das so zu verstehen, daß derlei Waffen nicht mehr frei verkauft werden dürfen, sondern daß dafür im Voraus eine Erlaubnis einzuholen ist. So wie bei uns eben die Grüne WBK.

GRUß

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Außerdem hat erst vor ein paar Tagen BDS-Präsi Gepperth auf der Bundesdelegiertenversammlung ausführlich über die aktuelle Waffenrechtslage in D und seine voraussichtliche künftige Entwicklung referiert und er hatte irgendwelche bevorstehende Bedrohungen von Seiten der EU/Schengen mit keinem Wort erwähnt.

Und dieser Mann ist immer SEHR GUT informiert.

Kann es sein, daß Deine Quelle da etwas falsch verstanden hat, Joker? :?:

GRUß

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Dann bleibt wie immer nur abwarten und Bier trinken! :roll:

Ich kann es mit aber kaum vorstellen, daß selbst die EU ohne Not X-Millionen von Bürgern und WÄHLERN derart vor den Kopf stoßen würde.

Immerhin sind diese Waffen (mit wenigen Einschränkungen) in Spanien, Portugal, Frankreich, Benelux, D, Ö (außer Pumpguns), CH, Italien, Skandinavien (hier insbesondere Finnland), Tschechien, Slowakei und Slowenien legal. Wie es waffenrechtlich z.Z. in POlen und Ungarn und Griechenland aussieht, weiß ich nicht.

Warum sollten all diese Staaten auf einmal nach des schönen Tony's Pfeife tanzen?!? :?

GRUß

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