DirtyHarry Posted February 10, 2003 at 10:06 AM Share Posted February 10, 2003 at 10:06 AM Antwort auf meine Anfrage beim Ordnungsamt bezüglich kleinem Waffenschein: Sehr geehrter Herr XXX, leider liegt mir außer dem reinen Gesetzestext noch garnichts zum neuen Waffengesetz vor. Vielleicht warten wir einfach den 1.4. ab? Wie stellen die sich das eigentlich vor ? Ab 1.4. das Chaos ? Und solang bis das beseitigt ist darf man keine Gaswaffen mehr führen ? Wissen andere Ämter mehr als mein Amt ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted February 10, 2003 at 12:14 PM Share Posted February 10, 2003 at 12:14 PM nein Harry, Andere Ämter sind genauso schlau wie deins. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted February 10, 2003 at 05:19 PM Share Posted February 10, 2003 at 05:19 PM Ohne die ganzen Verordungen kann man zu dem Gesetz noch nicht viel sagen. Schaunmermal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted February 11, 2003 at 07:21 AM Author Share Posted February 11, 2003 at 07:21 AM Frage an Karaya: Wenn die Behörde es nicht schafft pünktlich zum 1.4 einen kleinen Waffenschein herzuschaffen, darf man Gaswaffen dann trotzdem noch führen ? PS: Hat sich rehctlich bei der Definition "öffentlicher Veranstaltungen" etwas geändert ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted February 11, 2003 at 04:24 PM Author Share Posted February 11, 2003 at 04:24 PM Und Karaya, was meinste dazu ??? Frage an Karaya: Wenn die Behörde es nicht schafft pünktlich zum 1.4 einen kleinen Waffenschein herzuschaffen, darf man Gaswaffen dann trotzdem noch führen ? PS: Hat sich rehctlich bei der Definition "öffentlicher Veranstaltungen" etwas geändert ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted February 11, 2003 at 07:12 PM Share Posted February 11, 2003 at 07:12 PM Frage an Karaya: Wenn die Behörde es nicht schafft pünktlich zum 1.4 einen kleinen Waffenschein herzuschaffen, darf man Gaswaffen dann trotzdem noch führen ? Ehrlich, da bin ich mir nicht sicher. Hat sich rechtlich bei der Definition "öffentlicher Veranstaltungen" etwas geändert ? Njet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
nightforce Posted February 11, 2003 at 11:29 PM Share Posted February 11, 2003 at 11:29 PM @karaya, war das jetzt russisch oder polnisch? 8) 8) Meine Meinung dazu: Solang ein neues Gesetz nicht durchgeführt werden kann, kann es auch kein gültiges Gesetz werden. Ich kann so praktisch niemanden verurteilen, wenn er nach dem 01.04.2003 eine Schreckschußwaffe führt und keinen kleinen Waffenschein hat, da ja die Behörde nicht weiß, wie das geschehen soll und der kleine Waffenschein nochnicht ausgegeben werden kann. Daher verstehe ich auchnicht, wie dieses Gesetz in Kraft treten kann, solange es noch nicht richtig fertig ist. Meiner Meinung nach kann ein Gesetz erst in Kraft treten, wenn dessen Durchführung klar geregelt ist, und die zuständigen Behörden dazu eine Handhabe haben. Till hat mir diesbezüglich zwar klar geantwortet, aber so richtig verstehen will und kann ich das nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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