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DirtyHarry

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  1. Isch liebe diese Thread ... Der entwickelt sich ganz in der Tradtion des "Rammschutzsthreads" ... Der naiven Mehrheitsmeinung damals "Rammschutz = gemeingefährlich = verbieten" steht hier nun "Gefährliche Hundis = völlig harmlos = tolles Geschenk für meine Kinder" gegenüber. Da hat Dirty Harry noch Jahre lang zu tun um Überzeugungsarbeit zu leisten 8)
  2. Und wie kommst du zu dieser völlig (unsinnigen) Einschätzung ? Lesen BILDet ...
  3. Von Wanderpokalen die man (auf eigene Kosten) mit seinem Namen (in der Liste der Sieger) nachgravieren muss habt ihr wohl noch nichts gehört ...
  4. So so, ich betreibe also keinen Schiessport ? Ich habe 3 (in Worten DREI) WBK's und bin auch noch in 3 (in Worten DREI) Vereinen. Und an vereinsinternen und regionalen Wettbewerben nehme ich natürlich auch teil. Habe erst letzhin wieder ein paar Kilo Pokale zum gravieren gebracht Du solltest einmal von deinem "DH Verfolgungswahn" runterkommen 8) SIC! <- Würde DTS jetzt noch dazu schreiben
  5. Nachdem bei der (neuen) gelben WBK teilweise ein Stillstand eingetreten ist, möchte ich mal nachfragen wie es den mit Einträgen für halbautomatische Langwaffen auf die Grüne aussieht. Ist da momentan auch Stopp wegen Anerkennung der Verbände usw. ?
  6. Hey, da ist ja glatt wieder ne neue "Dirty Harry Verschwörungstheorie" ! Zitternd verlässt DH das Haus - immer die schweissnasse Hand am Griff seiner Gaswaffe ... Mutig bahnt er sich seinen Weg durch Hundebesitzer mit ihren sabbernden Bestien. Ganz zu schweigen von den Motorradrockern mit irren Maschinen (natürlich Harley Davidson), den Kleingärtnern mit den Klappspaten (Original WK I) im Holster, den Rollstuhlfahrern in Elektrorollstühlen die ihn alle amurksen wollen ... Äh, Impuls *Tranquillo* würde DTS jetzt sagen ...
  7. > Böse Übergriffe auf Menschen liegen im Promille Bereich. Also die Missbrauchsquote ist mir nicht geläufig, was aber sicher ist, dass die absolute Anzahl der Hundebisse/angriffe dramatisch über dem des Waffenmissbrauchs liegt. Wobei da auch nicht hervorgeht in wie vielen Fällen ein Hund als Waffe eingesetzt wurde - das wird wohl eher ein minderer Teil davon sein. > Fact ist, und das wirst auch Du zur Kenntnis nehmen müssen, dass kein Hund in 5 Sekunden 5 Menschen das Leben aushauchen kann. Auch eine Verletzung ist schon unangenehm. Und dem werde ich per Gaswaffe vorbeugen - sollte sich ein gefährlicher Hund (und damit meine ich keine normalen Hunde) in unklarer Absicht nähern. > Der Grad der Gefährlichkeit der Waffe ist eben höher, und ergo auch der Besitz reguliert. Da kannst Dich jetzt auf den Kopf stellen! Nein. Die Gefährdung durch einen gefährlichen Hund liegt sogar über dem einer Waffe. Eine Waffe geht nicht von selber los und mit Menschen kann immr noch verhandeln - aber mit Tieren nicht. >Und wenn Dein Hund was anstellt... ist er weg! Wird polizeilich "abgeführt" und vielleicht kriegst ihn wieder oder bist mit Verbot belegt. Der Witz an der Sache ist doch der: Meist bleibt es bei Drohungen díe im Nachhinein nicht beweisbar sind. Selbst wenn die Polizei kommt (und der Hundehalter rein zufälligerweise noch da ist ...) kann der Hundehalter alles abstreiten und niemand kann das Gegenteil beweisen. >Wenn Hunde Dir angst machen, dann lass Dich mal mit einem Buch über Hunde und deren Körpersprache nieder. Ich habe nichts gegen "normale" Hunde. > Meiner Meinung nach soll die Zuverlässigkeit ein Zugangserfordernis sein, aber der Rest an "das darfst nicht besitzen" und "das darf nicht drauf sein"... und "das ist auch verboten" sind reine Anlassgesetzgebung, Ok. Das ist ja schon mal ein Schritt in die richtige Richtung - Zuverlässigkeit und Sachkunde. Zum Thema Besitzverbot: Maschinenwaffen sind für Sportschützen verboten. Das ist natürlich auch "willkürlich". Ein Verbot "gefährlicher" Hunde würde dem entsprechen. PS: Angenommen du bist in einem Aussenbezirk einer Stadt unterwegs und jemand rempelt dich ziemlich unsanft an. In welchem der folgenden Fälle würdest du den Rempler zurechtweisen: a) Skinhead der einen Baseballschläger umgeschnallt hat Typ der einen Pitbullterrier bei sich hat c) Typ der seine Gaswaffe offen am Gürtel trägt Also ich würde das in keinem der Fälle machen ... PS: Übrigens gab es mal vor ca. 10 Jahren in BW eine riesen Aufregung um einen Polizisten der seine Dienstwaffe (oder war es sogar seine private Sportwaffe ?) auch privat führte. Er ging mit seinem kleinen Hund spazieren und zwei große freilaufende Hunde griffen ihn an/liefen auf ihn zu. Der Polizist erschoss beide Hunde auf der Stelle. Vor Gericht bekam er einen Freispruch. Völlig zurecht.
  8. Tja, Stichschutz ist ein *zusätzliches merkmal* von Schutzwesten - da sollte man halt vorher in die Bedienungsanleitung reinsehen ob das drin ist oder nicht. Gibt es eigentlich dünne Stichschutzesten only zu kaufen ?
  9. Ähem, so einfach ist das leider nicht. Ich sagte doch, daß gefährliche Hunde als Ersatzwaffen geführt werden und Bedrohungen damit alltäglich sind. Der Gesetzgeber hat sich für das Prinzip des Waffenscheins entschieden (wobei das in Deutschland ultrastreng ausgelegt wird) während bei Ersatzwaffen wie gefährlichen Hunden beide Augen zugedrückt werden. Findest du nicht, dass die Rechtsordnung dahingehend durchgängig sein sollte ? Und um nicht bei den Hunden zu bleiben - wieso sollte ein Vorbestrafter/Psychisch Gestörter etwa Karate machen dürfen ? Auch dafür sehe ich keinen Grund. PS: Dass ein Tankstellenpächter Interesse an einem gefährlichen Hund als Gefahrenabwehr gegen Überfälle hat ist ja einsehbar und in diesem Fall auch zu befürworten. Wobei man in diesem Fall auch gleich einen Waffenschein geben könnte. PPS: Im Studium hatte ich bei einem Staatsanwalt (der heute Richter) ist Recht und da sind wir von BGB Schuldrecht etc. immer wieder abgeschweift - war ja auch viel interessanter Der vertrat immer die Auffassung dass der Einsatz von Kampfsportarten mit Waffeneinsatz gleich zu setzen sei, und der der sich mit Kampfsport verteidigt sich ebenfalls wie beim Schusswaffeneinsatz streng daran halten sollte die Notwehr nicht zu überschreite.
  10. Die beiden Angeklagten hätten auf 20 Jahre in den Knast gehört. Sie haben einen Kameraden gefoltert und dabei unabsichtlich getötet. Totschlag. Auch wenn das auf höheren Befehl geschehen ist haben sie vorsätzlich ein Verbrechen begangen zu welchem sie ein Vorgesetzter nicht hätte zwingen können. Allgemein übliche Praxis oder nicht - Verbrechen bleibt Verbrechen.
  11. Hey, Leute ich bin ein bischen über diese Naivität entsetzt ! Bei legalem Waffenbesitz sind wir uns doch alle einig, daß folgende Punkt erfüllt sind - Zuverlässigkeit - Sachkunde - Sichere Aufbewahrung Wieso sollte z.b. - ein Vorbestrafter - ein Jugendlicher - ein psychisch Gestörter ein gefährlichen Hund besitzen, geschweige denn führen dürfen ? Da kenn ich kein Argument dafür. Wieso sollen Hundebesitzer gefährliche Hunde führen dürfen und Waffenbesitzer ihre scharfen Waffen nicht ?Wobei bei Waffen nicht die Gefahr besteht, daß diese von alleine losgehen ... Gleiches Recht für alle.
  12. Das kann ich nur bestätigen. Gefährliche Hunde - die einzig und allein als Ersatzwaffen geführt werden - werden wieder zum Problem. Als ich meinen kleinen Waffenschein zum 1. April durchgeboxt habe, war das meine Begründung: Brauche den kleinen Waffenschein sofort, da von gefährlichen Hunden eine unmittelbare Gefahr ausgeht. Mir laufen immer wieder welche ohne Maulkorb und Leine entgegen PS: Wenn es nach mir ginge würde ich das Führen von gefährlichen Hunden in der Öffentlichkeit komplett verbieten und den blossen Besitz an strenge Auflagen knüpfen. Es macht keinen Sinn das gesetzestreue Bürger keine richtigen Waffenschein bekommen aber potentiell unzuverlässige gefährliche Hunde führen dürfen unabhänig von Zuverlässigkeit, Sachkunde oder Bedürfnis ! http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,254594,00.html Sir, Yes Sir ! Aktion wurde ausgeführt ! 8)
  13. Wichtig ist, daß die Waffenlobby in seriöser Weise Flagge zeigt. Beispiel: Wieso soll ein Tankstellenpächter nicht einen Waffenschein bekommen können ? Außerdem geht es darum klarzustellen, daß auch die Waffenlobby gegen freien waffenverkauf an jeden ist. Zudem scheinen einige Schwachmaten den Unterschied zwischen gesetzlich erlaubter Notwehr und Selbstjustiz noch nicht kapiert zu haben. Und die muss man in dem Thread zurechstutzen.
  14. Ach so ? Kein Problem - dann darfst du mithelfen: http://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=8&i=9221&t=9204
  15. Wenn interessiert schondas Waffenrecht in Brasilien ? Ein Geldbündel für die Waffe und nochmals eins für Behörden dass die weg sehen oder gleich einen Waffenschein verkaufen.
  16. http://www.heise.de/newsticker/data/mw-21.06.03-002/ Senator lizenziert etwas spät Inflagranti hat das US-Magazin Wired Senator Orrin Hatch (Bundesstaat Utah) erwischt, der vor wenigen Tagen als Vorsitzender des Rechtsausschusses im US-Senat gefordert hatte, die Rechner von Nutzern illegaler Angebote per Software zerstören zu lassen. Hatch relativierte zwar seine Forderungen am nächsten Tag, besteht dennoch auf radikalen Mitteln. Diese hätte er beinahe auf seiner eigenen Website anwenden müssen. Wired berichtet, dass der Senator dort ein JavaScript-Menü-System der englischen Firma Milonic Solutions Ltd. verwendete, das nicht lizenziert war. Anfangs habe der immer erforderliche Copyright-Hinweis im HTML-Quelltext vollständig gefehlt, später sei er gegen eine Version ausgetauscht worden, die den Code als nicht lizenziert kennzeichnete. Inzwischen hat der Webmaster des Senators das Versäumnis nachgeholt und eine Lizenz beschafft, die das Datum vom Freitag trägt. (mw/c't)
  17. gäbe es für Polizisten ab sofort nur noch Softairwaffen (wenn überhaupt) ... DWJ Seite 49: "Der Polizist, der einen Angreifer innerhalb weniger Sekunden ausschalten wikll, muss ihn schnell hintereinander zwei- bis fünf mal ins Brustzentrum treffen oder durch einen gezielten Kopfschuss das Kleinhirn ausschalten." Was soll das denn sein ? Ne Dienstanweisung einen Parksünder ruhig zu stellen ? 8)
  18. Also ich lese gerade das DWJ - natürlich nur aus Beweissicherungsgründen (in diesem Fall um meine Argumentation in diesem Thread) zu stützen: Auf S. 30 geht es um Zuführstörungen bei bestimmten Magazinen für AR15/M16. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, dass ein Halten am Magazin diese Problemematik noch weiter verstärkt. Ich finde für diese Erkenntnis hätte ich eigentlich das mir noch fehlende Jan Boger Büchlein "Der Scharfschütze" verdient Und da ich bei WO nicht mehr poste könnte DTS ruhig noch eine "Jan Boger" Widmung auf dem Umschlag drauflegen ... 8)
  19. Doe Leserbriefe gegen die schlimmsten Gruppen hast du vergessen. Die wären namnentlich: Rocker Zocker Punker Popper Wichser Fixer Trickser Dinks Buppies Yuppies Skater Jogger Inliner Penner etc. etc. So klappts bestimmt mit dem Waffenschein
  20. geht hin und lest ... Und wieder gelöscht ... 8)
  21. Das wäre eine "Super" Idee, wenn ich vorher einen großen Waffenschein bekommen würde ... Kein Witz vor Jahren hat sich ein Bürger einmal über den vielen Hundedreck per Leserbrief beschwert - der gute Mann konnte es sich vor telefonischen und schriftlichen Beschimpfungen und mehrfachen Morddrohungen kaum noch retten ! Ich mache jede Wette daß die Polizei dem sofort 24h Personenschutz gab und mit einer 100 köpfigen Soko den Bedrohern nachging ...
  22. In der heutigen Lokalzeitung steht irgend ein Geblubber davon, daß Ausländer in der Öffentlichkeit nur so ein schlechtes Bild hätten, weil sie in Spielfilmen immer das macho und Kriminellenimage hätten. Blättert man in der Zeitung weitet, so werden wieder diverse Straftaten aufgelistet. Und die Täter sind meistens "nicht deutsch" sprechende Täter was in der Regel Russland"deutsche", "Deutsch"türken oder Asylbewerber meint. Sieht man sich noch die BKA Statistiken zu diesem Thema an, so ist alles klar. Keine weiteren Fragen ... PS: Der Jugendliche der von 15 (!) nicht deutsch sprechenden Tätern zusammengeschlagen und mit Messerstichen verletzt worden ist (ein aktueller Fall aus der lokalzeitung ein paar Seiten weiter hinten), woher hat der nun sein schlechtes Ausländerbild ? Bestimmt aus den Fernsehfilmen ...
  23. Von jemanden der wegen dieser verbrecherischen Aussagen scharf auf eine Strafanzeige ist ...
  24. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,253468,00.html Sieben Festnahmen im Rotlichtmilieu an der Saar Bei einer groß angelegten Razzia im saarländischen Rotlichtmilieu sind sieben Personen festgenommen worden. Nach Angaben der Polizei wurden bei dem Einsatz 33 Räumlichkeiten durchsucht. Saarbrücken - Den festgenommenen fünf Männern und zwei Frauen - darunter auch ein Polizeibeamter - werden unter anderem Zuhälterei, Menschenhandel, Verstöße gegen das Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Waffengesetz, Geldwäsche und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen. Drei Personen, darunter ein Polizist, wurden mittlerweile gegen Meldeauflagen wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht den Angaben zufolge ein 34 Jahre alter Mann, der den Straßenstrich in einem Stadtteil von Saarbrücken beherrscht haben soll. Er soll mit Hilfe seiner 34-jährigen Lebensgefährtin Frauen zur Prostitution gezwungen und die Prostituierten mit Drogen versorgt haben. Über einen 49-jährigen Saarbrücker Arzt habe er das Milieu mit Medikamenten, Drogen und Gefälligkeitstests versorgt und dem Mediziner als Gegenleistung das illegal eingeführte Potenzmittel Viagra zugeführt, teilte die Polizei mit. Vermutlich habe er auch mehrere Zuhälter sowie die Kundschaft von Bordellen mit Viagra versorgt. Bei dessen illegaler Einfuhr und Verbreitung seien ihm neben seiner Lebensgefährtin sein 35-jähriger Bruder und weiterer Mann behilflich gewesen. Dieser und der Hauptverdächtige sollen Kontakt zu einem inhaftierten Mann gehabt haben, der gemeinsam mit seiner 28-jährigen Lebensgefährtin Falschgeld produziert und in Umlauf gebracht haben soll. Die beiden Verdächtigen sollen ihm zumindest bei der Verbreitung des Falschgeldes geholfen und zudem auch in Diskotheken und Bordellen einen schwunghaften Handel mit gestohlenen Spirituosen und anderer Hehlerware betrieben haben. In dem Verfahren spielt nach Polizeiangaben auch ein 46-jähriger rheinland-pfälzischer Polizeibeamter mit Wohnsitz im Saarland eine Rolle. Er soll gegen Entgelt unzulässige Abfragen in den Fahndungssystemen der Polizei vorgenommen und die Informationen weitergegeben haben. Zudem habe er mit dem Bruder des Hauptverdächtigen Geschäfte im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierung getätigt, bei denen möglicherweise gefälschte Bescheinigungen und Unterlagen entwendet wurden.
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