DAS liebe Lara ....habe ich ja noch nie erlebt ...
hier in NRW / Düsseldorf - gibt es den Mun.-Erwerb erst mit dem Absegnen des Erwerbes der Waffe ...
Also Voreintrag ohne Munerwerb - Waffe kaufen und eintragen - dann behördliche Absegnung des getätigten Erwerbes und dann der MUNERWERBSTEMPEL ...
Heißt für mich aber, das DU auf jedenfall in rechtlicher Lage bist, auch eine Güterzugladung von .45 ACP zu erwerben ...
Aber Berlin bleibt wohl Berlin ...