[h=1]§ 38 Ausweispflichten[/h]Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und a)wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein, ... mit sich führen.
Und das haut der Alaska jetzt seinem SB um die Ohren, bis die Schwarte kracht. Wo kommen wir denn da hin, wenn irgend so ein subalterner, sesselfurzender Verwaltungsbürokrat meint, auf diesem Weg einen Schützen vom Training oder vom Wettkampf abzuhalten ?
Die haben ja wohl nicht alle Latten am Zaun. Das ist bewusste, gewollte Schikane. Und zwar Bösartige !